So, 26. Mai 2013 | 07:47:50 Uhr
Cu-DEL: 569,27 €/100kg

Haustechnikforum
  - Betriebswirtschaft

Haustechnikforum<br/><span class="subtitle">&nbsp;&nbsp;- Betriebswirtschaft</span>
Thema: Schlussrechnung = 230% der Kostenschätzung - was tun?
Ihr Name:
Ihre E-Mail-Adresse:
An diese Adresse wird ein Link gesendet. Ihr Beitrag wird erst nach Klick auf diesen Link veröffentlicht werden.
   
Ihr Beitrag:
 
 
 

Durch Absenden dieses Beitrags erklären Sie sich mit den Regeln des HaustechnikDialog-Forums einverstanden.

Bitte beachten Sie: Die Veröffentlichung fremder Texte, z.B. Pressemeldungen, kann auch mit Quellenangabe eine Verletzung des Urheberrechts darstellen.

Schlussrechnung = 230% der Kostenschätzung - was tun?
Verfasser:
chappi73
Zeit: 26.10.2009 17:43:17
1222915
Aufgrund einer Kostenschätzung über 19.000€ wurde ein Auftrag für den Umbau einer Sanitär- und Heizungsanlage in einer Büroetage vergeben. Während der Bauzeit wurden seitens ausführender Firma keine Tagesnachweise geführt/vorgelegt. Auch gab es keinen schriftlichen Hinweis auf etwaige Mehrkosten.

In der Schlussrechnung werden jetzt 44.000€ (=230%) aufgerufen. Auf Nachfrage wieso das denn kommt die Antwort "die Stunden habe ich eben gebraucht". Im Anhang gibt es auch eine Auflistung der Stunden.
Z.B.: 1 Tag mit 2 Mann für 6 Kernbohrungen ausmessen und anzeichnen. Gebohrt hat ein anderes Unternehemn.

Was tun jetzt? Rechnung einfach kürzen? Die Stunden kann man ja gar nicht fair runterkürzen. Gutachter einschalten? Schlichterstelle bei der Handwerkskammer oder so? Stimmt es, dass die Kostenschätzung max. 30% von der Schlussrechnung abweichen darf? Muss man bei steigenden Kosten nicht schriftlich darauf hinweisen?

Bitte um kurzen Rat / Danke.
Verfasser:
stefans
Zeit: 26.10.2009 17:50:22
1222920
Hallo chappi,



der Begriff "Kostenschätzung" bedarf weiterer Angaben deinerseits.
War das ein verbindliches Angebot?



Stefan
Verfasser:
R.B.
Zeit: 26.10.2009 17:51:26
1222922
Zitat von chappi73 Beitrag anzeigen

Z.B.: 1 Tag mit 2 Mann für 6 Kernbohrungen ausmessen und anzeichnen. Gebohrt hat ein anderes Unternehemn.


Wie üblich,....... was wurde wo und wie beauftragt?

Ich würde zuerst einmal die Rechnung Postition für Position prüfen lassen. Es kommt auch darauf an, wodurch die Mehrkosten verursacht wurden. So wären die 16 Arbeitsstunden für 6 Kernbohrungen ausmessen und anzeichnen sicherlich nicht gerechtfertigt. Oder hatten die Herren 12 Stunden An- und Abfahrt?

Bevor man also an eine Schlichterstelle o.ä. geht, zuerst einmal die eigene Position abklären und festigen. Sonst könnte man vielleicht eine Bauchlandung erleben.

Gruß
Ralf
Verfasser:
Martin Havenith
Zeit: 26.10.2009 17:52:06
1222924
Eine Schätzung ist eine Schätzung......

Ausschlaggebend ist, wie der Auftrag vergeben wurde... auf welcher Basis.

VOB?

BGB?

Festpreis?

Nach Aufwand?

Was hast du wie beauftragt?

Martin
Verfasser:
hilfshausmeister
Zeit: 26.10.2009 18:00:17
1222928
Es sind einfach zu wenig Informationen um die Sache qualifiziert beurteilen zu können.

Bei solchen Dingen werden häufig Formulierungen wie "Abrechnung nach Aufmaß" oder "Stunden nach Aufwand" verwendet, die Spielräume zulassen.

Ist das Gewerk nach allen Vorschriften fachlich einwandfrei (ggf. durch Ing.Büro prüfen lassen) ausgeführt, sollten Sie den Angebotspreis überweisen um ggf. den Streitwert zu mindern. Das macht auch später vor Gericht einen guten Eindruck-man ist ja grundsätzlich nicht unwillig....

Um so etwas zu vermeiden kann man das Angebot nach Bereinigung der "Aufmaß- und Aufwandsabhängigen Positionen" mit dem Vermerk "als Festpreis akzeptiert / Auftrag erteilt" unterzeichnen und den Auftragnehmer gegenzeichnen lassen. Schützt recht gut vor solchen Überraschungen.

In aller Regel wird es zum Vergleich kommen - es liegt an Ihnen und am Auftragnehmer ob es ein außergerichtlicher werden kann.
Verfasser:
chappi73
Zeit: 26.10.2009 18:10:50
1222936
- es gab nur ein Angebot, das mit "Kostenschätzung" überschrieben war
- die einzelnen Leistungen waren nur grob beschrieben. Ca. Meter Rohr in versch. Dimensionen, Anzahl Armaturen, usw. - und eben der geschätzte Montageaufwand.
- der Auftrag wurde auf Basis dieser "Kostenschätzung" vergeben, Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.
- es wurde tatsächlich aber sogar weniger wie in der Kostenschätzung aufgelistet eingebaut.
- nach VOB oder BGB weiß ich nicht. Aber bei einem Vertrag zwischen Architekten (nicht Bauherr) und Fachfirma ist 1. von VOB auszugehen und 2. meine ich kann man sich hier nicht auf BGB berufen, oder?
- zum Glück habe nicht ich das beauftragt. Ich wurde nur von einem Architekten gefragt, wie ich das sehe und was er jetzt tun soll.
- soweit ich das recherchieren konnte, darf nach VOB die sog. Kostenschätzung max. 30% abweichen. Steht zwar nirgends so geschrieben, aber wird in vielen Quellen so angenommen.
- das mit den 16 Stunden für 6 Kernbohrungen steht da wirklich so drin - man hat sich im Haus sogar schon lustig über die gemacht: "Kuck´ mal, die 2 suchen schon wieder eine Leitung ...
- trotz allem ist die Firma eine Fachfirma, die sonst gut arbeitet. Und da will man natürlich erst mal das Gesppräch mit der Firma suchen. Da heißt es aber nur: "Die Stunden habe ich gebraucht, die will ich jetzt auch bezahlt haben." Egal ob 16 Stunden für 6 Kernbohrungen unsinnig erscheinen oder nicht ...
Verfasser:
wallhall
Zeit: 26.10.2009 18:36:14
1222955
@chappi73

Z.B.: 1 Tag mit 2 Mann für 6 Kernbohrungen ausmessen und anzeichnen. Gebohrt hat ein anderes Unternehemn.

War denn niemand dabei, der den Leuten mal auf die Finger geschaut hat?
Z.B. hier, was denn die Jungs in den 2x8 h gemacht haben?
Oder war das finden der Stellen wirklich so kompliziert?

Wie waren denn die Aufwände Material / Stunden bei "Schätzung" und
später auf der Rechnung?

Denn wenn wie du sagst der Materialeinstatz geringer wurde (um wieviel eben)
müssen die Stunden ja geradezu explodiert sein.

44.000 - 19.000 (oder mehr) = 25.000E / 50 E/h (Lohn geschätzt) macht ja 500 h
Das sind denn schon ein paar Manntage, umpf
Verfasser:
Achim Kaiser
Zeit: 26.10.2009 18:50:10
1222965
"Kuck´ mal, die 2 suchen schon wieder eine Leitung ...

Heisst doch aber auch es war wohl kein *einfaches* Unterfangen ... denn *suchen* tun die ja auch nicht aus Jux und Tollerei.
Zudem scheint das Gebäude ja ansonsten weiterhin in Betrieb gewesen zu sein und es muste wohl weitestgehend dafür gesorgt werden, dass der *übliche Betrieb* so wenig wie möglich tangiert wurde oder ?

Bei mir gehören solche Bauvorhaben in vollem Betrieb zur Normalität.

Wird in solchen Vorhaben mit *normalen* Montagezeiten operiert stellt man regelmäßig fest *tatsächlich* liegt der zu betreibende Aufwand gut beim Doppelten im Vergleich zum Neubau.

*Suchen*, *Provisorien*, *keine Bestandspläne*, keiner der sich im Detail auskennt .... jeden Tag u.U. ne neue Überraschung ... das sind die *Zeitfresser* die einem bei solchen Maßnahmen begegnen können.

Das kein Kostenmanagement betrieben wurde ist die andere Seite ...
die nun trotz anscheinend vernünftiger Leistung für einen schalen Nachgeschmack sorgt.
Bei einer solchen - doch deftigen -Kostenüberschreitung hätte schon während der Arbeiten ein Hinweis auf die bei weitem nicht ausreichenden Kosten erfolgen sollen ...

Bei mir gibts da von meinen Kunden (in dem Bereich) ne klare Maßgabe ... wenn die *geschätzten* Kosten aufgebraucht sind gibts nen *Baustop* und es wird Bestandsaufnahme gemacht und ggf. neu entschieden was das Leistungsumfang angeht ...

Hier liegt allerdings das Kind wohl schon im Brunnen ... was an den aufgelaufenen Kosten wohl nicht allzuviel ändern wird.

Gruß
Achim Kaiser
Verfasser:
Robert Gabriel
Zeit: 26.10.2009 18:56:39
1222969
Zitat von chappi73 Beitrag anzeigen

- zum Glück habe nicht ich das beauftragt. Ich wurde nur von einem Architekten gefragt, wie ich das sehe und was er jetzt tun soll.
r nicht ...


Du bist sicher das es sich um einen Architekten handelt? Einem Aushilfskellner kann ja so etwas mal passieren aber einem Architekten?

Sind keine Teil oder Abschlagsrechnungen gestellt worden während der Bauzeit? Da hätte man ja schon was sehen können ...