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Zeit:
25.05.2012 14:31:20
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Hi zusammen,
mein Thema behandelt nicht nur Heizung, aber grösstenteils. Hoffe das ist ok.
Hintergrund der Frage: was ist ein guter Kompromiss (praktisch und kostengünstig) zur Abrechnung der Heizungs- und Wasserkosten bei 2 Wohnungen? Heizungsinstallation und alles können wir noch mitreden/beeinflussen.
Am liebsten hätte ich eine zentrale Installation wo Wärme und Durchlauf gemessen wird damit nicht jedes Jahr 2x ein Fremder durchs Schlafzimmer etc. muss. Das ist mir dann schon ein bisschen was wert.
Ich sag also mal wie ich mir das vorstelle und ihr korrigiert mich.
1) Heizung
2 Wohnungen, d.h. jede Wohnung bekommt einen getrennten - Warmwasservorlauf, - Heizungs-Vor- und Rücklauf, - eine Wohnung bekommt auch eine Fussbodenheizung. Wieviel Geräte braucht man nun zum messen? Warmwasser und Heizungsvorlauf kommt offensichtlich pro Wohnung getrennt aus der Heizung (verschiedene Temperaturen)
Braucht man nun 1 oder 2 Wärmemengenmesser pro Wohnung? (plus natürlich einen für die FBH)
2) Wasser
Warmwasser: Verbrauch muss irgendwie gezählt werden und ausserdem wie warm es denn nun war (und Rücklauf gibt es ja nicht). Ist das der gleiche Wärmemengenmesser oder ein einfacheres Gerät?
Kaltwasser: kommt einmal ins Haus rein (Zähler der Stadt) und wird dann auf die Wohnungen verteilt --> 2 banale Durchlaufzähler.
Ich weiss, "frag erstmal den Fachmann vor Ort". Klar werd ich, ich will mich nur erstmal grundlegend fit bei dem Thema fühlen.
Viele Grüsse,
Marki
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25.05.2012 14:50:55
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Du benötigst: 3 Wärmemengenzähler: EG, OG, WW 2 Warmwasserzähler: EG, OG 2 Kaltwasserzähler: EG, OG 1 geeichten Stromzähler für die Heizung + Treppenhaus + Hoflicht und ähnlich.
Grüße Löti
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25.05.2012 15:04:07
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Ok... kann man das also so illustrieren? ( Marki <-- mag Bilder )
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25.05.2012 17:31:36
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Loeti, das hast Du sehr schön und richtig aufgeschrieben/gezeichnet. Nur glaube ich, wenn jemand so laienhaft fragt wie hier, versteht er Deine Skizze nicht. Wenn er sie verstehen würde, hätte er garnicht fragen brauchen denn das ergibt die Logik, wenn man von der Sache was versteht.
Eien Sache stimmt nicht, er benötigt streng genommen 2 geeichte Zähler, einmal für Treppenhaus und einmal für die Heizung. Heizung ist Heizkostenabrechnung, Treppenhaus etc. ist Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung. Und wenn er fürs WW einen elektrische Zusatzheizstab hat (z.B dem Sommer über oder als Notbetrieb) benötigt er einen dritten Zähler für die WW-Abrechnung
- wenn man die HK-Vo ganz genau nimmt und nach ihr abrechnet
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25.05.2012 17:49:19
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Nachtrag:
Den WMZ für die WW-Versorgung benötigt er auch nicht, wenn er das WW nach der Formel der HKVO abrechnet, was durchaus zulässig ist. Mit dem von Dir vorgeschlagenen WMZ wirds natürlich genauer
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25.05.2012 17:57:29
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@ Dieter C.
diese tolle Illustration stammt nicht von Loeti, sondern vom Fragesteller!
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25.05.2012 18:02:18
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Oder man lässt das ganze Gedöns weg.
Darf man nach Heizkostenverordnung im 2-FH.
Zentrale Erfassung ist sicher gut. alternativ gibt es aber auch Heizkörper- Funkerfasser. Da muss niemand mehr in die Wohnung.
Gruss
winni
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25.05.2012 18:14:14
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Es gibt auch Wasserzähler und Volumen-Warmemengenzähler mit Funk. Da muss dann auch keiner mehr in die Wohnung, nicht mal in den Keller!
Und bei der geplanten Fußbodenheizung kannst die Heizkörper-Zählerchen eh vergessen.
Aber er schreibt ja auch, dass er sich nen Fachmann kommen läßt.
Der wird ihn schon auf den richtigen Weg bringen.
Denn es ist ja noch so manches unklar. Will er z. B. ne WW-Zirkulation, kann er das was er gezeichnet hat eh vergessen.
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25.05.2012 18:47:13
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Danke für die Bestätigungen. Es ging einfach nur mal drum zu kucken, ob ich vielleicht irgendwas Grundlegendes komplett verpeile, weil mit sowas beschäftige ich persönlich mich nicht alle Tage. Allerdings hab ich das mit dem WW-WMZ nicht ganz verstanden. Es kann sich ja nicht um genau dasselbe Gerät wie den Heizungs-WMZ handeln, denn es gibt ja hier keinen Rücklauf bzw. Zirkulation, zumindest nicht dass ich bisher wüsste ;-) Aber danke für den Einwand. Zitat von andy-nm  Es gibt auch Wasserzähler und Volumen-Warmemengenzähler mit Funk. Da muss dann auch keiner mehr in die Wohnung, nicht mal in den Keller!
Genau das soll her. Scheinbar muss noch nicht mal mehr jmd sich fortbewegen, da es im besten Fall per Mobilfunk übermittelt werden kann. Wären denn Heizkörper-Funkerfasser preiswerter als das ganze "Gedöns"? Genauer vermutlich schonmal nicht. Allein die ganze Miete und Abrechnung usw. soll pro Partei die +/- 100 EUR/Jahr nicht übersteigen. Denn es handelt sich schliesslich hierbei nur um die Kosten der Abrechnung und nicht mal das Gaz/Wasser/etc. selbst... Viele Grüsse Marki
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25.05.2012 20:17:33
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Der Wärmemengenzähler für das WW ist der selbe wie für die zwei Wohnungen. Dieser Zähler wird zwischen Kessel und Brauchwasserspeicher geschaltet. Nach dem Brauchwasserspeicher kommt dann ein Wasserzähler für Warmwasser. Ansonsten stimmt Deine Skizze.
Grüße Löti
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25.05.2012 20:45:49
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Hallo Marki,
es stellt sich doch erst mal die Frage um welches Objekt es sich handelt.
Vermietest du beide Wohnungen?
Bewohnst du eine Wohneinheit selbst?
Wer bewohnt die 2. Wohneinheit? Evtl. dein Schwager, Schwiegereltern, Bruder, oder ein Fremder?
All das macht nämlich einen grossen Unterschied!
Vermietest du beide Wohneinheiten an Fremde, brauchst du eine Hieb- und Stichfeste Abrechnung. Auch wenn du selbst mit der bösen Schwiegermama drin wohnst, mach es so, dass die dir nicht ans Bein pinkeln kann.
Wenn du aber gutes Verhältnis zum Schwiegertiger hast, verzichte auf alle Zähler, kostet nur Geld, und einigt euch untereinander. Bleibt eh alles in der Familie!
ABER man sollte jetzt schon so installieren, das später jederzeit Zähler eingebaut werden können.
Sag mir erst mal, um welches Objekt es sich handelt und welche Nutzer dort Wohnen werden!
Gruß Andy
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Zeit:
25.05.2012 23:35:09
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Zitat von loeti-new  Dieser Zähler wird zwischen Kessel und Brauchwasserspeicher geschaltet. Aaahhh... ja klar. *lichtaufgeh* Zitat von andy-nm  Bewohnst du eine Wohneinheit selbst?
Wer bewohnt die 2. Wohneinheit? Ja, die eine bewohn ich selbst, der andere Eigentümer ist allerdings nicht verwandt oder so. Der ist aber auch nicht kompliziert. Aber könnte es halt theoretisch jederzeit an jmd komplizierteres vermieten/verkaufen deswegen sollte man es direkt richtig machen.
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25.05.2012 23:53:35
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Wie gross sind die beiden Wohnungen?
Wenn eher gross, macht es vielleicht Sinn, beiden Wohnungen unabhängige Systeme zu geben.
Gruss
winni
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26.05.2012 02:59:44
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Zitat von winni 2  Wie gross sind die beiden Wohnungen? Bei dem Gebäude handelt es sich um etwas mehr als 250 m2 inkl. Keller. Nun, mit dem neu erlangten Wissen lass ich mir mal ein paar Angebote machen und dann schaun mer mal.
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26.05.2012 12:08:28
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@ Andy Du hast natürlich recht, wieder mal nur halb geschaut
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