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Zeit:
20.06.2012 20:33:14
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Ich habe einen zusätzlichen Heizkörper(HK) im Keller über den Bauträger dazugebucht. Allerdings wurde der Keller nicht weiter gedämmt.
Meiner ansicht nach handelt es sich, wenn ein HK installiert ist, um einen Warmkeller, der dann vollständig gedämmt sein sollte (Bodenplatte, und außen bis zur Bodenplatte). Hier weigert sich der Bauträger allerdings mit der Begründung, daß es sich mit diesem HK noch um keinen Warmkeller handelt.
Wo bekomme ich hierzu genaue Informationen? We kann hier weiterhelfen? Vielen Dank Frank
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Zeit:
21.06.2012 13:04:50
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Der Raum wird nach der EnEV-Berechnung wahrscheinlich als "unbeheizter Raum" außerhalb der Systemgrenzen liegen. Dieser Raum dürfte daher gar nicht beheizt werden ganz streng nach Norm.
Wenn Du jetzt einen Heizkörper für um die 500€ mit Rohren dazu buchst war das ein Entgegenkommen des Bauträgers, was er gar nicht dürfte. Ich würde das auf sich beruhen lassen sonst muss die EnEV, Heizlastberechnung neu gerechnet werden und evtl. wäre der Keller zu dämmen und sonst auch noch andere Dämmstärken am Haus. Das wäre eine "Änderung des Planungszieles" und Du müsstest das alle bezahlen. Ähh, also ich würde da mal gar nix mehr machen ...
Oder wolltest Du den Bauträger über ein Angebot für nen Heizkörper über 500€ zu einer Dämmung des Kellers zwingen?
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Zeit:
21.06.2012 14:56:56
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Frank,.. mein Vorredner hat völlig recht,sei froh,wenn nicht bei der Schlussabnahme der Behördenmensch darüber stolpert,auch als Privatperson ist es Dir nicht erlaubt,Wärmeenergie zu verschwenden,insofern ist ein Heizkörper in ungedämmten Bereichen grundsätzlich nicht mehr zulässig es sei denn,man kann es über die EnEv schön rechnen,dürfte allerdings kaum gelingen...
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Zeit:
21.06.2012 15:52:12
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Hallo,
ist es nach ENEV denn tatsächlich verboten, außerhalb der thermischen Hülle Heizkörper anzubringen? Das bedeutet ja noch lange nicht, dass diese auch betrieben werden.
Ich könnte ja ebenso argumentieren, dass ich ein Haus, welches bei 20 °C Innentemperatur gerade so die Anforderungen erfüllt, nie auf 21°C aufheizen dürfte. Die Heizung schafft das natürlich in der Übergangszeit, denn sonst hätte sie nicht genug Leistung für den Auslegungsfall. Das würde dann im Umkehrschluss auch bedeuten, dass überall Thermostate eingebaut werden müssten, welche keine RT über der im ENEV-Nachweis angenommenen zulassen.
Grüße,
Jojo_
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Zeit:
21.06.2012 16:23:51
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Die EnEV unterscheidet bei den Systemgrenzen eben nach "unbeheizte Räume" und "beheizte Räume".
Der Raum ist mit dem Heizkörper zunächst mal technisch beheizbar. Ob der Behördenmensch, wenn er kommt, das als unbeheizt oder beheizt ansieht weißt Du vorher nicht ...
Ist doch aber alles Griffelspitzerei was wir hier tun. Hau dem Bauträger deswegen keine ins Genick, der tut es sonst auch bei der Schlussrechnung. Und was glaubst Du wessen Arm länger ist??
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Zeit:
22.06.2012 16:33:13
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Vielen Dank zusammen, Ihr habt mir schon mal weitergeholfen. Danke und ein schönes Wochenende. Frank
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