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Thema: Lärmbelästigung durch Nachbar's Luftwärmepumpe
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Lärmbelästigung durch Nachbar's Luftwärmepumpe
Verfasser:
delta97
Zeit: 11.02.2013 20:38:51
1865599
.
Grundsätzlich sind die Nibe Split und die Mitsubishi Zubadan typähnlich. In beiden Fällen wird die Luft von links und von hinten angesaugt. Bei Mitsubishi ist der Soll Abstand hinten 30cm, bei der Nibe 10cm. Jeweils parallel zu der vorgeschriebenen Wand.

Das Konzept kann ich nicht nachvollziehen:
> parallel vor eine Wand ist die beste Voraussetzung für Resonanzen, dh Brummgeräusche. Ich würde z.Bsp rechts 30 cm und links 45cm Wandabstand wählen. Asymmetrie ist Gift für Resonanzen.
> auch eine flache Wand hinten ist eine gute Voraussetzung für eine Resonanz. Ich würde hinten eine waschbetonähnliche Struktur wählen, mit Steinen statt Kieseln. Unregelmässige strukturen wirken Resonanzen entgegen.

Zum Luft Durchsatz: Mitsubishi = 6000 m3/h, dh 1,6 m3/sec. Das geht nicht geräuschlos, aber das ist noch kein zwingender Grund für Resonanzen.

@PhilippeNrw: Deine WP ist ohne Gummiblöcke auf die Konsole geschraubt. Wenn du jetzt unten an der Konsole handauflegst, dann darf kaum mehr etwas von einer Vibration zu spüren sein. Wenn doch überträgt sich diese Vibration als Körperschall auf die Umgebung inklusive Haus. Dh der Kompressor müsste in der WP schwingungsmässig entkoppelt sein und die Konsole sollte die Ruhe selbst sein. Der Aufstellungsort im Carport ist akustisch ungünstig und entspricht nicht der Anforderung im Mitsubishi Video.

Mitsubishi und Nibe sind ja nicht irgendwer, die haben sich doch das ganze überlegt. Also müsste meine Analyse falsch sein und die beiden WPen die Ruhe selbst. Oder aber bei der Entwicklung wurde den Lärm Anforderungen zuwenig Rechnung getragen.

Gruss
delta97
Verfasser:
celia 88
Zeit: 12.02.2013 00:00:58
1865781
Hallo delta97

Danke für deine vielen Antworten. Werde nächste Woche alles mit dem
Anwalt bereden, da die Resonanzen im Haus unerträglich sind. Gestern z.B. lief den ganzen Tag das Gerät. Verstehe wer will, keine Ahnung warum.Die Geräusche machen einen wahnsinnig. Du schreibst ja selber, daß die Geräte nicht vor eine Wand gestellt werden sollen,bei dem Nchbar ist eine flache Wand hinter dem Gerät und dann im Abstand 5m zu unserem Grundstück steht unser Carport mit Ziegel. Also beste Voraussetzungen für Resonanzen. Dabei müßte das Gerät nur um 90 Grad gedreht werden und somit würde das Gerät in einen Garagenhof blasen, dort wäre auch kein Haus das betroffen wäre. Na ja mal schauen wie es weitergeht.Danke nochmal.
Verfasser:
Rathenow
Zeit: 12.02.2013 10:05:46
1865959
Zitat von PhilippNrw Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich bin der "arme" oben aus dem Thread bzgl. der WPX 2.

Die Geräusche werden bei dem Kalten Wetter nur noch schlimmer.

Ich habe mal ein paar kurze Videos erstellt aber ihr müsste die Lautstärke am PC etwas hochdrehen da das Mikrofo vom Iphone[...]


Beeindruckende Viedeos, da kann ich den Frust verstehen.
Ich hab zwar keine Zubadan, sondern eine Panasonic Aquarea, aber so unterschiedlich sollten die Kisten ja nicht sein. Unabhängig davon, dass der Aufstellort bei Dir nicht ideal ist, kann das aus meiner Sicht diese enormen Geräusche allein nicht verursachen. Das hört sich für mich so an, als ob die Lüfter unrund laufen oder an irgendwas schleifen oder eine Unwucht da ist. Vielleicht sind auch die Lager der Lüfter defekt, denn den Kompressor hört man bei den Aufnahmen ja kaum. Zusätzlich zu dem was bereits empfohlen wurde, solltest Du überprüfen, ob die Lüfter sauber und leicht laufen, laufen sie rund, werden die Lager warm?

PS: Bei meiner 9 kW T-CAP macht die einzigen wirklich hörbaren Geräusche der Kompressor, wenn er mal auf Vollast läuft. Die Lüftergeräusche sind vernachlässigbar, deswegen meine Vermutung. Und meine WP steht auch nicht ideal in einer Mauerecke (links 1 m Abstand, nach hinten 30 cm) auch vor einer Wand (gemauerte Ziegel), allerdings auf einem Betonsockel.
Verfasser:
PhilippNrw
Zeit: 12.02.2013 10:33:45
1865987
Hallo zusammen,


danke erstmal für eure Antworten!

@Geräusche.
Zum einen sind es diese lauten "Jaul" Geräusche die entstehen und zum anderen ist das Rauschen durch den Luftdurchsatz schon extrem hoch bei der WPX2.
Ich werde heute abend wenn die Geräusche wieder auftreten sollten die Heizung direkt abschalten und die Haube mal abnehmen um zu schauen ob eins der Lage heiß ist bzw. ein Lüfter schwergängig ist.

Was ich bei der Heizung nicht verstehe ist folgendes. Die maximal Leistung des Kompressors wird nicht in % sondern in Hz angegeben. Also die Takfrequenz. Laut Handbuch sind dies bei

12KW -> 85 Hz max Programmierung
16KW -> 120hz max Programmierung

So jetzt habe ich also die 16Kw Variante und als Max Leisung 120hz.
Die Außeneinheit hat 6 Stufen für die Lüfter. Stufe 1+2 laufen meiner meinung nach NIE. Immer 3 + 4 +5 +6. 6 ist EXTREM LAUT!!!!

Jedenfalls ist es komisch das wenn ich laut Display den Kompressor mit z.b 30Hz oder 40Hz am laufen habe dann schaltet die Software trotzdem oft Stufe 6. Das heist 1/4 Last aber volle Lüfterstufe. Der Lärm ist dann fast nicht zu ertragen.

Meint ihr ich sollte testweise mal die 85Hz als Maximal Frequenz einstellen? also per Software einfach ne 12KW Maschine draus machen?

@Konsole

Also die Konsole ist am vibrieren und mann merkt deutlich das dort die Schwingungen übertragen werden. Ich habe mir eben direkt mal 4 von diesen Gummi-Metall Entkopplern mit M10er Schrauben bestellt sodass ich die Außeneinheit von der Konsole Entkoppeln kann.

@Dämmung

Ich habe auch mal so selbstklebende Bitumen Matten bestellt damit ich das Metallgehäuse von Innen damit verstärken kann. Vielleicht verhindert das ja ein wenig die Übertragung von Geräuschen. Ich werde am Wochenende auch mal den Kompressor kontrollieren ob der richtig befestig ist oder nicht

@Nibe Split bzw. Mitsubishi bzw WPX2

Also die Nibe Split und die WPX2 sind baugleich! Es handelt sich dabei aber nicht um eine Zubadan bzw. eine Mitsubishi Electric!!!!!

Die WPX2 ist von Mitsubishi Heavy Industries und alle Innenteile in der Heizung sind von Nibe (steht auf allen stellmotoren) Die Außeneinheiten der Mitsubishi Electric oder Zubadan sehen bei genauer betrachtung doch anders aus.

@Aufstellung

Also wie oben beschrieben Enstpricht die Aufstellung der Vorgaben von Nibe/Mitsubishi.
Handbuch

Siehe Seite 21.
Zitat:
AMS 10-16 muss immer vor einer dahinterliegenden
Wand aufgestellt werden (eine freie Aufstellung ist
nicht zulässig). Weiterhin ist zu beachten, dass AMS
10-16 windgeschützt aufgestellt werden muss. Andernfalls
werden Leistung und Wirkungsgrad sowie die
Enteisungsfunktion beeinträchtigt


Wir mussten die in der Nähe der Hauswand installieren lassen da wir fast auf einer Bergkuppe wohnen und es hier extrem Windig ist.


@Nibe Partner

Ich bin ja wie schon mal geschrieben auf der Suche nach einem Nibe Partner der mir ein Software Update an der Maschine machen kann. Mit Software Stand 1.04 soll laut Nibe Handbuch ein Absenkbetrieb mit gerinigner Kompressor drehzahl und lüfterdrehzahl möglich sein. Leider haben die erste beiden Nibe Partner im Umkreis von 100km bereits abgesagt! :-(. Wer also einen netten Nibe Partner kennt oder selber helfen kann, darf sich SEHR gerne bei mir melden.


Uii, jetzt ist es aber SEHR viel Text geworden, sorry!
Verfasser:
p.hase
Zeit: 13.02.2013 01:21:39
1866650
@PhilippeNrw: klarer fall von fehlaufstellung. einfach und gut zu lösen. kostet eben. und nrw ist weit. mein kontakt steht im profil.
Verfasser:
PhilippNrw
Zeit: 13.02.2013 13:07:20
1866930
Hallo Herr p.Hase,

für das Angebot aber die Entfernung ist doch nicht gerade wenig.

@Fehlaufstellung.

Das etwas mit der Heizung grundsätzlich nicht stimmt wird sicher keiner abstreiten aber die Heizung wurde genau nach vorgabe von Mitsubishi Heavy Industries aufgestellt und montiert. Die ausblasrichtung ist richtung Straße, die Entfernung zum ersten Nachbarhaus Neben der Heizung beträgt ca 15m. Die Entfernung zur Wand an der die Heizung montiert wurde, ist ebenfalls nach den vorgaben erfolgt. wir hatten auch zuerst an eine "freie" aufstellung gedacht (so war es auch vom Architekten geplant, aber Mitsubishi schreibt ja wie oben zitiert das eine freie Aufstellung nicht erlaubt ist :-(.

mfg

Philipp
Verfasser:
Baubeginner
Zeit: 13.02.2013 22:45:32
1867486
Warum keine "freie" Aufstellung, bei der man zu diesem Zweck die erforderliche Wand in den Minimalabmessungen an der richtigen Stelle dahinterbaut? Bei mind. 1m Abstand zur Grenze sollte das genehmigungsfrei gehen (aber vorher beim Bauamt anfragen!).
Verfasser:
delta97
Zeit: 13.02.2013 23:19:05
1867514
.
@PhilippNrw: Für mich auch ein Fall von Fehlaufstellung.

Vgl auch http://www.haustechnikdialog.de/Forum/p/1811378

Diese Situation zu verbesseren schätze ich als sehr schwierig ein.
Gruss
delta97
Verfasser:
PhilippNrw
Zeit: 14.02.2013 09:30:54
1867649
re

danke nochmal für eure rege beteiligung.


Die Frage ist jetzt wie ich das am besten gelöst bekomme. Ich werde die Tage mal versuchen die WP einfach ca 1m von der Wand nach vorne zu ziehen und schaue mal wie Sie sich verhält, wenn Sie dann wirklich leiser wird (wovon ich jetzt mal ausgehe so wie ihr das beschrieben habt) dann muss ich schauen ob ich sie nicht "oben" über dem Carport auf der freien Fläche montieren kann. die Leitungen von Innenteil kann ja sicher ein Kälte Fachbetrieb verlängern bzw austauschen.

Da es am Wochenende erstmal etwas wärmer wird (wir hatten heute morgen noch -12C) werde ich dann mit meinem Dämm Maßnahmen beginnen.

- Alle Blechinnenteile mit Bitumenmatten auskleiden.
- Die Wärmepumpe auf der Wandkonsole mit Gummi-Metall Lagern befestigen
- Den Kompressor zusätzlich mit temperaturbeständigen Akustikmatten einpacken
- Und den Abstand zur Wand testweise vergrößern.

bin mal gespannt ob man von den Maßnahmen was merkt.
Verfasser:
phischi
Zeit: 21.05.2013 19:40:34
1922344
So wenig los in dem Thread hier?
Man könnte fast meinen sämtliche Probleme hätten sich in Luft/Wasser aufgelöst ;)

Bei mir läuft es wohl demnächst auf ein Gerichtsverfahren hinaus. Im Moment setze ich einen letzten, nicht mehr ganz so freundlichen Brief an meinen Nachbar auf. Danach sehen wir weiter.
Seinen Vorschlag, im nächsten Winter (genauer Termin wurde nicht genannt) die Pumpe von 23 bis 4:30 Uhr auszuschalten werde ich nicht akzeptieren, die TA Lärm und mein benötigtes Schlafpensum sind hier eindeutig.

Bei Absatz 6.5 beschreibt die TA Lärm folgendes:
6.5 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter
Empfindlichkeit
Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach
Nummer 6.1 Buchstaben d bis f bei der Ermittlung
des Beurteilungspegels die erhöhte
Störwirkung von Geräuschen durch einen
Zuschlag zu berücksichtigen:
1.an Werktagen 06.00 - 07.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
2. an Sonn- und Feiertagen
06.00 - 09.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
Der Zuschlag beträgt 6 dB.
Von der Berücksichtigung des Zuschlags
kann abgesehen werden, soweit dies wegen
der besonderen örtlichen Verhältnisse unter
Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen
Umwelteinwirkungen erforderlich ist.


Wie genau ist das zu verstehen? Angenommen ich wohne in einem allgemeinen Wohngebiet, beträgt der Immissionsrichtwert tags 55 and nachts 40 dB(A)
Heißt das die Pumpe dürfte dann bspw. Wochentags zwischen 6/7 und 20/22 Uhr maximal mit 40+6 = 46 dB(A) lärmen, oder 55-6 = 49 dB(A) ?

Danke für die Hilfe und allseits geruhsame Nächte!
Verfasser:
celia 88
Zeit: 21.05.2013 22:14:31
1922390
@ phischi

kann ich dir leider auch nicht beantworten, aber leider lösen sich die Probleme mit der Luftwärmepumpe nicht in Luft auf. Ich habe eine Klage bei Gericht eingereicht. Mich würde mal einfach interessieren ob sich bei den anderen Leuten die Probleme gelöst haben. Klagt den keiner vor Gericht? Ich verstehe nicht, das bisher kein Urteil wegen dieser Luftwärmepumpen gesprochen wurde, zumindest kein Urteil mit dem man was anfangen kann. Klagen die Leute alle nicht?? Wir sind noch am Anfang, haben aber noch jemand gefunden der vor dem selben Gericht wegen einer Luftwärmepumpe klagt. Aber das dauert halt alles so lang. Jetzt wird's ja Sommer und die Pumpen laufen Gott sei Dank nicht mehr so oft und so lange. Ich finde dies alles einen Irrsinn und
ich kapiere nicht, das es leider Menschen gibt denen es egal ist ob die Nachbarn wegen ihrer Pumpe nicht schlafen können. Ich denke das dein Brief leider auch nicht nutzen wird. Aber probiere es, bei unserem Nachbar hat leider nichts gewirkt, und so klagen wir halt.
Mal schauen was dabei raus kommt, denn er müsste das Gerät nur drehen lassen, denn dann würde es nicht unser Haus treffen. Viel Glück wünsche ich dir und das dein Nachbar doch noch einlenkt. Ich will noch zum Schluss eine Bemerkung dazu machen, ich habe mir viele Luftwärmepumpen angeschaut und es gibt viele die sie vernünftig aufgestellt haben, so das niemand dadurch belästigt wird. Also es gibt noch anständige Nachbarn die Wert auf gute Nachbarschaft legen und es sind halt leider überall schwarze Schafe unterwegs. Deshalb gehört eine Abnahme durch ein Amt her, das die Pumpen ordentlich aufgestellt werden. Doch leider sind sie nicht genehmigungspflichtig, das ist ja das Kernproblem, und somit denken diese Nachbarn sie wären noch im Recht. Einfach krank.
Verfasser:
dimi10
Zeit: 21.05.2013 22:37:18
1922396
Eigentlich ist als erstes der Hersteller schuld , der die Lärmdinger verkauft!
Aber das ist so wie mit der JAZ, was wird da dem Kunden alles versprochen!
Hatte vor Jahren auch solche Verkäufer bei mir, wenn ich mich hier nicht schlau gemacht hätte , wer ich dabei arm geworden. Zur Lärmbelästigung, ab einer gewissen Dezibel-Zahl muß die LWP außer Betrieb genommen werden (Höhe ist bereits festgelegt, google mal)
Verfasser:
celia 88
Zeit: 21.05.2013 23:43:20
1922418
@dimi10

Bei mir geht es nicht nur um die Dezibel-Zahl, sondern um tieffrequentes Brummen im Haus, da der Nachbar mir die Wärmepumpe in ca 10m vor mein Haus bzw. vor mein überdachtes Carport gestellt hat.
Es ist ja bekannt das man Wärmepumpen nicht auf Nachbarhäuser, Garagen oder eben ein Carport stellen soll, da ja dieses Brummen entsteht.
Aber mein Nachbar hat sich mit diesen Dingen überhaupt nicht beschäftigt. Im Gegenteil, am Anfang sagte er noch zu mir im Sommer laufe seine Pumpe gar nicht. Witzig, ich fragte ihn dann wie er sein Warmwasser erhitzen will, denn er hat kein Solar auf dem Dach. Er wollte ja eigentlich Erdwärme machen, aber sein Grundstück war zu klein. Und da haben die ihm halt eine Wärmluftwasserpumpe verkauft.
Ja und außerdem sollte am Anfang die Pumpe laut Bauplan wo anderst stehen, allerdings hat da der direkte Nachbar schon vorab gemeckert und so wurde die Pumpe mir vors Carport gestellt. So habe ich nun den Ärger und muss klagen.
Verfasser:
phischi
Zeit: 22.05.2013 06:28:46
1922434
@celia wurde bereits ein Gutachten durchgeführt? Wie ist der Ablauf bei so etwas? Ich mein die Pumpe läuft ja nicht ständig, und der Gutachter wird ja kaum zum Nachbarn gegangen sein und gesagt haben dass der die Pumpe jetzt mal für die Messungen unter Volllast laufen lassen soll?
Wie teuer war das Gutachten?

Ist allgemein jemand hier dabei, der vorab mal versucht hat, über das zuständige Ordnungsamt etwas zu erreichen?
Verfasser:
celia 88
Zeit: 24.05.2013 00:18:26
1923266
@phischi

Nein wir hatten noch kein Gutachten wir sind noch am Anfang der Klage, daher kann ich auch noch nicht sagen was das kostet oder wie das genau abläuft. Die Ämter machen doch nichts, hatte bei unseren Ämtern schon nachgefragt. Man muss zivilrechtlich klagen, da die Pumpen nicht genehmigungspflichtig sind. Wenn ein Gutachten gemacht wird muss ich sowieso auf den Winter warten, da die Umgebungstemperaturen auch eine Rolle spielen. Also Geduld ist sowieso gefragt. Werde hier immer wieder mal euch unterrichten wenn es Neuigkeiten gibt. Ich frage mich nur immer wieder warum die Leute die vorher Probleme hatten nicht ihre weiteren Erfahrungen hier zum besten geben. Wäre doch wirklich interessant, wie sich die Probleme weiterentwickelt haben. Bis bald.
Verfasser:
JoRy
Zeit: 24.05.2013 09:34:38
1923310
""Die Ämter machen doch nichts, hatte bei unseren Ämtern schon nachgefragt. Man muss zivilrechtlich klagen, da die Pumpen nicht genehmigungspflichtig sind. ..""

Das ist so nicht richtig.

Wenn dein Nachbar einen Halogenstrahler auf dein Haus richten würde und
die Helligkeit dein Wohnen beeinträchtigt, dann muss das Umweltamt und das
Ordnungsamt tätig werden , auch wenn für Außenleuchten keine baurechtliche
Genehmigungspflicht besteht. Das regelt das BImSchG.

Analog ist es nicht die Frage ob eine WP Aufstellung baurechtlich genehmigungsprflichtig ist.

Es wird -- womit auch immer -- mit einer Schallquelle Lärm erzeugt, der
die zulässigen Grenzen in einem Wohngebiet überschreitet.

Es genügt einen Anzeige und das zuständige Umweltamt (zusammen mit dem Ordnungsamt)muss eine Messung machen. Gegegebenfalls über 24 h um Mittelwert
Aussagen zu haben.
Für eine Strafanzeige bist du allerdings erstmal in der Beweispflicht
der Schädigung und Beeeinträchtigung.

Bei einer Strafanzeige prüft der Staatsanwalt bestehendes Recht und setzt
die zuständigen Ämter in Aktion.

Akkustik ist ein nicht gerade einfacher Grenzbereich der Physik !

Der Luftschallanteil der meist von schlechten Lüfterrotoren und Unwucht erzeugt wird ist da einfach zu prüfen und auch zu beheben.
Wobei meist die Hersteller mit ihren oft lächerlichen Angaben zum Luftspalt zwischen Aufstellungswand den Luftschall selbst erhöhen.
Er wäre bei Aufstellung mit freier Ansaugung und freiem Ausblasen weit niedriger, denn die Steigerung der Luftstromgeschindigkeit in dem Luftspalt
zwischen WP und Wand erhöht den Strömungsschall und der wird durch den Lüfter beim Ausblasen noch verstärkt.

Sobald in dem schon nicht einfachen Bereich Akkustik die Themen -Eigenresonanz-, - Schall-Kraftkopplung- und Körperschall-Resonanz berührt
werden müssen Fachleute ran.
Das ist ähnlich wie bei Schwingungsdämpfung von metallverarbeitenden Hochleistungsmaschinen. Da müssen Kompensatoren-Kombinationen präzise berechnet und dann auch getestet werden.

Gruß JoRy
Verfasser:
Energizer
Zeit: 24.05.2013 09:48:56
1923318
Hey, maure doch einfach eine kleine Wand - aus Kalksanstein z.B., direkt vor dem Gerät - auf Deiner Seite, hoch - oder Dein Carport eben auf einer oder gar zwei Seiten zu...sodass der Schall auf sein Grundstück zurück reflektiert wird - wenns platzmäßig geht.

Notfalls ohne Genehmigung !

Energizer

Der Nachbar meiner Mutter hat eine Kühlanlage in seinem Haus, das Aggregat steht neben seiner Haustüre drei Meter von der Terrasse meiner Mutter entfernt. Meine Mutter, 89, lamentiert immer wieder - aber nun sagt sie, höre sie eh nicht mehr so gut und mache nichts mehr.

Aber ganz klar ist: Unnötiger Lärm - gegenüber mir der neue Raketenbrenner für die Heizung der Nachbarin - sind immer ein Ärgernis. Die Frage ist halt immer, ob es so schlimm ist, dass man sich damit nicht arrangieren kann.

Ich wünsche Dir viel Erfolg - und Geduld - bei Deinem Kampf. Ihc habe großes Verständnis dafür !!! UND BERICHTE !!!

E.
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