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04.03.2006 12:54:20 |
Hallo ich hab da mal eine Frage was kommt alles in den Teilen 3 und 4 der Meisterprüfung vor und worauf muß ich achten ? Ich beginne am 24.04.06 einen Crashkurs für diese Teile und der dauert nur 7 Wochen deswegen informire ich mich jetzt schon ich bin um jede hilffe dankbar ! MFG Gombi
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04.03.2006 13:15:52 |
oh 7 Wochen Buchführung und Pädagogik komplett dann zieh dich warm an.
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04.03.2006 13:20:13 |
... ich ärgere mich auch immer wieder, wenn solche Crashkurse angeboten werden :>(( Gruß me. Bruno Bosy, NF .. einfach mal "Meisterprüfung" in der Suchfunktion oben rechts eingeben
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04.03.2006 13:21:37 |
ja deswegen informire ich mich ja jetzt schonn kannst du mir genaueres sagen was ich da wissen muß
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04.03.2006 13:26:25 |
.. erst einmal die Satzzeichentaste suchen :>))
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04.03.2006 13:50:39 |
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04.03.2006 13:55:31 |
.. wenn ich so einen Kurs durchführen würde, dann würdest Du schnell merken, dass das kein Witz ist. Wer Techniker werden will, sollte wenigsten ordentlich schreiben können, oder nicht :>(( Gruß me. Bruno Bosy, NF .. gegen Tippfehler ist nichts zu sagen
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04.03.2006 14:02:36 |
.. siehste, schon ein Tippfehler. Es sollte natürlich Meister heißen, der ja ausbilden will und da sollte er wenigstens ordentlich schreiben können - immer - :>))
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04.03.2006 14:25:16 |
Hallo gombi sagt dir die Handerkerfibel etwas, das mußt du alles lernen und wissen. Sind mittlerweile glaub ich drei Bände ca. Bibelstärke vom Volumen. Deswegen die sieben Wochen viel Kaffee bereit halten denn da wird der Tag 24 Std. + Frühstück und Mittag für dich haben. Viel Glück und Erfolg.
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04.03.2006 14:28:24 |
.. na klar, viel Erfolg wünsche ich auch :>)) Glück gehört in diesem Zusammenhang nicht dazu, sondern viel Eigenarbeit!!!!!!!!! Gruß me. Bruno Bosy, NF |
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04.03.2006 14:55:19 |
Ja das mit der Rechtschreibung weis ich das daß da etwas hapert ! Aber mit dem Eigenarbeit ist nicht das Problem, wenn ich schon wüste was ich Lernen muß ! Nein Handerkerfibel sagt mir nichts ! Kann mir den schon jemand sagen wie eine Unterweisung ableuft und wie sowas geschrieben wird ?
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04.03.2006 14:56:30 |
Ach noch etwas OldBo deine HP ist super
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04.03.2006 15:21:42 |
hallo @gombi, welche unterweisung meinst du? die für den jagdschein für azubis? scherz, ich meinte natürlich den schein AEVO: ausbildereignung
stephan
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04.03.2006 15:36:41 |
Ich mache den Meister im Installateur und Heizungsbauer Handwerk
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04.03.2006 15:40:37 |
Das ist bei Teil 3 u. 4 unwichtig
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04.03.2006 15:41:43 |
@Uwe was soll unwichtig sein bei teil 3-4
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04.03.2006 15:47:23 |
Ob du Heizungs , Bäcker, Friseur und sonstwas für ein Meister werden willst.
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04.03.2006 15:54:43 |
Ja klar das ist bei allen Meistern gleich aber Stephan Bruns wollte nur den Beruf wissen. Aber konn mir den jetzt jemand sagen wie eine Unterweisung abläuft und wie sowas geschrieben wird ?
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04.03.2006 16:00:40 |
hallo gombi, nochmal: ich will wissen, ob du die unterweisung für den "ausbilderschein", auch aevo genannt, meinst? DA KANN ICH DIR WEITERHELFEN!
sonst wird es eher schwer, ich maschinenbauer und betriebswirt, aber wie @uwe. richtig sagt, der beruf spielt für die aevo keine rolle, noch nicht einmal die unterweisungsprobe muss aus deinem berufsbild stammen.
stephan
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04.03.2006 16:02:01 |
Hallo,
Hier: http://www.stade.ihk24.de/index.jsp?url=http%3A//www.stade.ihk24.de/aus_und_weiterbildung/ausbildung/infos_fuer_betriebe_und_ausbilder/Vorbereitungslehrgaenge_und_Pruefungen_AEVO/Praktische_Pruefung_AEVO.jsp
oder hier: http://www.unterweisungen.de/ba6_0.html
oder hier:http://www.memocard.de/sw/AdA.htm
oder einfach : www.google.de und suchen nach:Unterweisung + AEVO
MfG
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04.03.2006 16:11:42 |
Ja ich meine die Unterweisung für "ausbilderschein", auch aevo genannt.
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04.03.2006 16:17:21 |
@gombi
...warum willst Du dich denn für die Vorbereitung vorbereiten ?
Geh' in deinen Kurs, hör gut zu, mach Deine "Hausaufgaben" und dann wird das schon werden !
... und was Ihr an Lehrbüchern benötigt wird euch mittgeteilt !
... ganz locker bleiben !
Hast Du Teil 1+2 schon hinter Dir ?
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04.03.2006 16:20:27 |
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04.03.2006 16:23:34 |
Nein Teil 1-2 mache ich in Teilzeit form weil ich ansonsten Kündigen müßte weil unser Betrieb nur Insgesamt 8 Leute sind Inklusive Cheff ! Ich geh in den kurs aber das was sonst in Vollzeit 11 Monate dauert und in 345 Stunden behandelt wir in 7 Wochen mache und nur 300 Stunden zu verfügung hab der Stoff aber der gleiche bleibt.
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23.04.2006 23:45:19 |
Teil 1+2 in 300 Std.? Viel Spass dann mal. Also ich habs in Vollzeit gemacht und Teil 2 dauerte da glaub ich 930 Std. (auch Installateur und Heizungsbauer), AEVO? - bei uns AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder, ca. 120 Std.), hat sich das schon wieder geändert? MfG Jan
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30.05.2006 22:32:05 |
Nein Teil 3 und 4 in vollzeit in 300 Stunden das ist eigendlich ganz locker hab ich festgestellt und jetzt suche ich noch Bücher für 1 und 2 also wenn jemand welche hat und nicht mehr braucht ich kaufe sie euch ab MFG Gombi1984
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21.06.2006 22:04:19 |
hallo, also ich mache gerade die meisterprüfung shk und habe teil 3u.4 schon hinter mir. 7 wochen sind völlig ausreichend. mein vorbereitungskurs dauert in vollzeit für die teile 1 - 4, 10 monate und ich habe mich noch nicht sonderlich kaputt gemacht. bei der lehrlingsunterweisung musst du einem lehrling z.b. zeigen wie man eine lötverbindung herstellt und dieser muss es dann nachmachen. also wer das nicht besteht dem sollte mann den gesellenbrief auch noch wegnehmen. also in 7 wochen ist das wirklich kein thema. es wird dir noch zu den ohren raushängen. also keine sorgen machen.
viel glück sebastian
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| | Zeit:
22.06.2006 23:40:02 |
In dem Vorbereitungslehrgang erzählen Dir dir vieles über Padagogik etc. Und in der Praktischen Prüfung (Lehrlingsunterweisung) hast Du dir vorher ein Beispiel ausgedacht. z.B Rohrverbindung pressen, Löten etc. In der Prüfung musst du es jetzt einem "Lehrling" beibringen / zeigen. Es gibt die Möglichkeit das du alles bis zum Schluß zeigst und dann der Lehrling es nach machen muss. Oder es geht Stück um Stück. So etwas kannst du dir aussuchen. Denke aber an die Beründung (Pädagogik etc) und auch an die Sicherheitsbelehrungen. Ich war bei den Prüfungen oft der "Lehrling". allerdings bin ich Radio und Fernsehtechniker";- wie die Vorredner schon geschrieben haben ist es egal für welchen Beruf du die Ausbildereignungsprüfung ablegst. mfg Andreas |
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23.06.2006 06:41:56 |
Ja, die UVV sind besonders wichtig! Ich hatte als Thema "Montage eines Thermostatkopfes". Als ich durch war, meinte ein Prüfer ich hätte die UVV nicht erwähnt. Ich hab ihm dann gesagt, dass es dafür keine UVV gibt und ich deshalb auch keine erwähnt habe. Das war dem egal, ich hätte sie ja trotzdem erwähnen können...
Ergo: Dieser ganze Mist interessiert niemanden! Sag was die Prüfer hören wollen und erwähne die UVV - ob es Sinn macht oder nicht. 15 Minuten nach der Prüfung hast du eh alles wieder vergessen. :)
mfg, Carsten
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24.07.2006 10:20:20 |
Noch mal eine Frage zu der Ausbildung der Ausbilder. Ich bin Technischer Zeichner Versorgungstechnik, wollte diesen Ausbilderschein diesen Sommer an der Technikerschule machen die ich besuche, mangels Anmeldungen ist der Kurs jedoch nicht zu Stande gekommen. Mein Freund will nächstes Jahr seinen Elektro-Meister machen, er müsste also auch den Ausbilderschein machen. Da es ja egal ist welchen Beruf man hat, könnte wir den Kurs ja nun zusammen besuchen oder? Dann sparen wir uns ja einmal Fahrkosten usw. Kann sich denn dann im Kurs jeder ein anderes Beispiel aussuchen? Also er erklärt wie man 'nen Verteilerkasten anschließt und ich was ganz anderes? Oder werden die Kurse so zusammengestellt das da auch nur Leute mit gleichem Beruf unterrichtet werden?
Und wenn ich meine Technikerausbildung abgeschlossen habe, welche Berufe darf ich denn dann ausbilden? Nur den Beruf den ich auch gelernt habe, also TZ, oder auch andere Berufe in diesem Berufsfeld, z.B. Anlagenmechaniker (oder wie sich der Heizungsbauer jetzt auch immer schimpft ...)? Ein Dipl-Ing. darf ja z.B. auch Techn. Zeichner und Kaufmännische Azubis ausbilden.
Ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen! Ich bin da nämlich zur Zeit etwas verwirrt.
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| | Zeit:
24.07.2006 10:53:48 |
Moin D. Dittrich, Du bist auf einer Technikerschiule und hast keinen Plan? Du willst ausbilden und weißt nicht was? Wo soll das noch hinführen? Zitat oder auch andere Berufe in diesem Berufsfeld, z.B. Anlagenmechaniker (oder wie sich der Heizungsbauer jetzt auch immer schimpft ...)?Zitat Das hört sich nicht gerade schön an. Mir welcher Einstellung gehst Du überhaupt in die Selbständigkeit? Du darfst in dem Beruf ausbilden, in dem Du Dich selbständig gemacht hast. Leider, was soll daraus werden, wenn man nicht einmal einen Bezug zu dem Beruf hat :>(( Gruß me. Bruno Bosy, NF |
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25.07.2006 12:33:20 |
Hallo!
Ich finde es nicht schlimm das ich als angehender Techniker nicht so präzise über den AdA-Schein bescheid weiß, denn immerhin gehört er ja nicht zur Technikerausbildung, sondern ist nur etwas das man zusätzlich machen kann. Darum will ich mich ja auch hier informieren. Denn wenn ich nun den AdA-Schein mache und darf dann nur Techn. Zeichner ausbilden, bring er mir für meine Zwecke nämlich nichts. Leider kann mir hier an der Schule keiner so recht weiter helfen, da anscheinend noch kein Technischer Zeichner so etwas gefragt hat und die Versorgungstechniker bei uns mit nur 12 Stück leider sehr untergehen im Vergleich zu unseren ca. 90 Maschinenbau-Technikern. Darum weiß in unserem Handwerk an der Schule leider keiner so recht bescheid, sondern eigentlich nur im Maschinenbau.
Und wie meinst du das mit dem ich darf den Beruf ausbilden in dem ich mich selbstständig mache. Wenn ich aber erstmal nur in einer Firma arbeite, ohne selbstständig zu sein, was darf ich denn dann ausbilden? Das kann ja doch nicht nur mit selbstständig oder nicht zusammenhängen oder?
Grüße, D-Dittrich
PS: Das mit dem Anlagenmechaniker war eigentlich mir einem zwinkerndem Auge gemeint. Immerhin weiß mit dieser Bezeichnung fast keiner etwas anzufangen, selbst die meisten Bewerbungen kommen da wo ich arbeite noch für "Heizungsbauer" oder "Sanitärinstallateur" an. Es kann ja schon kaum jemand etwas damit anfangen wenn ich sage ich mache "Versorgungstechnik". Heizung und Sanitär sind den Leuten einfach eher bekannt. Darum finde ich die neue Berufsbezeichung Anlagenmechaniker eigentlich nicht so toll gewählt.
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| | Zeit:
25.07.2006 13:00:56 |
Wenn Du als Fach- und Führungskraft mit Ausbildereignung in einem Unternehmen (unter anderem) als Ausbildungsbeauftragter eingestellt bist, dann darfst Du SÄMTLICHE für den Unternehmenszweck relevante Berufe ausbilden. Das heißt angefangen von technischen Zeichnern über Anlagenmechaniker bis hin zur Bürokauffrau und Fachkraft für Lagerwesen... Vorausgesetzt, diese Berufe kommen vor.
Würdest Du als Techniker meinetwegen bei einer Versicherung als Gutachter anfangen, ja dann darfst Du als ausbilder auch Versicherungskaufleute ausbilden.
Es hängt halt immer davon ab, in was für einer Firma du arbeitest, was diese Firma tut, und welche Berufe da so vorkommen.
Den fachlichen / praktischen Teil der Ausbildung darfst Du bei nichtwissen (und keiner weiß alles!) an eine entsprechend qualifizierte Person (beim Anlagenmechaniker wäre das der Geselle) abtreten. Deine Aufgabe als Ausbilder ist es dann, die Ausbildung zu überwachen und darauf zu achten, daß dieser Geselle seinen Azubi pädagogisch korrekt ausbildet, und nicht das Wissen in ihn rein "prügelt"... Nur mal als Negativbeispiel, aber soll auf Baustellen schon mal vorkommen...
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25.07.2006 13:42:53 |
.. sach ich doch auch :>))
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27.09.2011 20:35:12 |
Hallo Zusammen. Hab mal eine frage weis jemand zufällig welchen bzw. prozentualer Anteil Teil 3 und 4 bei da Meisterprüfung haben. Oder müssen Teil 3 und 4 nur bestanden sein ? Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!
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