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20.06.2012 12:30:33 |
Hallo,
Wie schon im Thread-Titel erwähnt:
Gibt es eine Vorschrift, wann eine Wohnungsküche eine Dunstabzugshaube mit Abluftführung über Dach oder direkt aus der Wand haben muss.
MUSS eine Küche, die rund 7 m von der Aussenwand weg geplant ist, eine Abluftführung über Dach haben?
Für gewerbliche Küche gibt es ja die VDI 2052, bei Wohnungsküchen finde ich nicht wirklich was.
Danke für Infos.
Gruß
Tessa
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20.06.2012 13:33:09 |
Also eine Vorschrift kenne ich nun auch nicht. Jedoch gibt es ja den schönen Begriff der "allgemein anerkannten Regeln der Technik". Und da man davon ausgehen kann, dass eine normal frequentierte Küche mit Kochfeld nicht gerade zum "gesunden Raumklima" beisteuert, ist das Weglassen einer Haube m.E. ein Planungsfehler (ich gehe mal davon aus das du Planerin bist)ist.
Weiterhin darf man sich auch nicht allzusehr auf Normen und Richtlinien versteifen. Diese sind, wie schon mehrfach richterlich entschieden, ein privates Regelwerk mit Empfehlungscharakter, will heissen, dass man seinen Sachverstand nicht der Norm unterwerfen sollte.
Gruss Frank
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20.06.2012 13:47:48 |
Hallo CAD-Künstlerin,
meines Wissens gibt es keine Vorschrift die Dunstabzugshauben in Wohnungsküchen vorschreibt.
Es gibt die länderspezifischen Bauordnungen in denen u.v.a. festgelegt ist, daß fensterlose Küchen (und Kochnischen) zulässig sind, wenn sie selbstständig lüftbar sind. Und wie die zu lüften sind, steht wiederum in der länderspezifischen bauaufsichtlichen Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen Stichworte Grund- und Stoßlüftung.
Obiges hat aber nichts mit Dunstabzugshauben am Hut.
Wenn man denn eine Dunstabzugshaube einbaut, dann kann man diese im Umluftbetrieb fahren, oder die Fortluft muß über eigenständige Lüftungskanäle gemäß LüAR abgeleitet werden. Diese Fortluftkanäle haben wiederum nichts mit den Kanälen der Grund- und Stoßlüftung zu tun. Sobald diese Dunsthauben-Fortluft nicht direkt durch eine Küchen-Außenwand rausgejagt wird, muß die Leitung aus feuerbeständigem Material bestehen. Näheres siehe länderspezifische LüAR.
Und sobald man mit Lüftungsleitungen (egal ob Küchenabluft oder Dunstabzug-Fortluft) irgendwelche Brandabschnitte quert muß man sich mit dem Thema des Brand- und Rauchschutzes beschäftigen.
Und natürlich muß man sich Gedanken machen, woher die Luft für die Küche herkommen/nachströmen soll...
Ach so, über Dach muß man nicht, aber es gibt Mindestabstände zu Gebäudeöffnungen... Steht auch in einer der o.e. Vorschriften.
Ist halt ein ziemlicher Rattenschwanz an "Problemchen" die man sich mit einer fensterlosen Küche einkauft.
Aber welcher Versager konzipiert innenliegende Küchen im Wohnungsbau? Hoffentlich bleibt der Vermieter oder Verkäufer auf so einem Mist hocken...
Nichts für ungut Ratzeful
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20.06.2012 13:53:16 |
Zitat von CAD-Künstlerin  Hallo,
Wie schon im Thread-Titel erwähnt:
Gibt es eine Vorschrift, wann eine Wohnungsküche eine Dunstabzugshaube mit Abluftführung über Dach oder direkt aus der Wand haben muss.
MUSS eine Küche, die rund 7 m von der Aussenwand weg geplant ist, eine[...] DIN 1946-6 best regards
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20.06.2012 14:27:14 |
Danke für eure Antworten.
Es handelt sich um Wohn-/Küchenräume, also wo die Küchenzeile offen zum Wohnraum ist. Der Wohnraum hat Fenster etwa 7 m von der Küche entfernt. Um die vielen Steigeleitungen zu vermeiden, waren bisher Umlufthauben geplant, gibt es ja mittlerweile auch mit besseren Filtereinheiten.
Jetzt kam bei einem Gespräch beim Architekten das Thema auf, ob eine Ablufthaube mit Leitungsführung über Dach bzw. nach aussen nach irgendeiner Vorschrift gefordert wird.
Dass bei fensterlosen Küchen eine Lüftung mit mind. 200 m³/h rein muss ist schon klar.
In der DIN 1946-6 steht nichts speziell darüber, dass Hauben mit Abluftführung nach aussen bei offenen Küchen erforderlich sind, zumindest habe ich nichts gelesen. Falls doch was drin steht, was ich überlesen habe, kann mir vielleicht jemand eine Info geben, wo es steht. :-)
Gruss
Tessa
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| | Zeit:
20.06.2012 14:41:03 |
Tabelle 6 u. 7
best regards
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| | Zeit:
20.06.2012 14:54:24 |
wo, steht denn da was von Hauben mit Abluftführung nach aussen :grübel:
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20.06.2012 14:59:22 |
Also in meiner DIN 1946-6 steht nichts über die Planung / Auslegung von Dunstabzugshauben.
Ich bin mir auch ziemlich sicher, das der DIN 1946-6 Dunstabzugshauben am A... vorbeigehen.
Ich empfehle weiterhin einen Blick in die LüAR, da den Punkt 5ff 5.1.2 Mündungen von Außenluft- und Fortluftleitungen
Gruß Ratzeful
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20.06.2012 15:07:43 |
In der LÜAR steht aber doch auch nichts über Abluft oder Umlufthauben. Da wird doch unter den genannten Punkten nur festgelegt, wie die Leitungen zu verlegen sind, Brandschutz usw.
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20.06.2012 15:39:14 |
Ach menu, Zitat von CAD-Künstlerin  In der LÜAR steht aber doch auch nichts über Abluft oder Umlufthauben. Da wird doch unter den genannten Punkten nur festgelegt, wie die Leitungen zu verlegen sind, Brandschutz usw. 1. Ob man Dunstabzugshauben in Wohnungsküchen einbaut ist nirgends verpflichtend geregelt. Zumindest nach meinen derzeitigen Kenntnisstand 2. Die Richtlinie zu Belüftung innenliegender/fensterloser Küchen ist verpflichtend und nach meiner Meinung (7 m von Wohnzimmerfenster) in Deinem Fall auch anzuwenden. Aber das hat mit der Dunstabzugshaube nichts zu tun. 3. Wenn man denn aber Dunstabzugshauben einbaut, dann steht in der LüAR sehr wohl wie die Abluft-/Fortluftleitungen von Dunstabzugshauben zu behandeln sind: "... 5 Anforderungen an die Installation von Lüftungsleitungen 5.1 Auswahl und Anordnung der Bauteile 5.1.1 Lüftungsleitungen mit erhöhter Brand-, Explosions- oder Verschmutzungsgefahr Lüftungsleitungen, in denen sich in besonderem Maße brennbare Stoffe ablagern können (z.B. Abluftleitungen von Dunstabzugshauben in Wohnungsküchen) oder..."Also nach meiner Sichtweise hast Du eine fensterlose Küche/Kochnische. Der Hintergedanke in den Bauordnungen ist ja, daß man sich nicht zwangsweise das Wohnzimmer vollmiefen muß wenn man in der Küche was kocht. Denn der Küchenmief müsste ja quer durchs Wohnzimmer zum Fenster raus... Aber ob 2. wirklich zutrifft, kann Euch sicher jemand von der LBK erläutern. Gruß Ratzeful
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20.06.2012 16:38:35 |
Danke dir für die Rückantwort.
Ich werde das Ganze hier nochmal durchsprechen.
Edit: doch noch ne Frage: was meinst du mit LBK
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20.06.2012 16:39:55 |
Was muss den in der DIN 1946-3 stehen ausser Küche, Kochnische etc.pp die ganze Norm ist damit voll, sowie Energieeffizienz, Mindestvolumenströme und hygienische Luft.
Dunstabzugshaube steht in der Norm nicht, das nennt sich auch Abluftanlage.
best regards
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20.06.2012 16:52:56 |
Zitat von CAD-Künstlerin  ...was meinst du mit LBK Ist wohl eine Münchner Spezialität. habe ich hier mal gefunden... ebooks: Meine Frau will einen GartenAlso das Bauamt... Gruß Ratzeful
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20.06.2012 16:57:50 |
Zitat von Husmann  Was muss den in der DIN 1946-3 stehen ausser Küche, Kochnische etc.pp die ganze Norm ist damit voll, sowie Energieeffizienz, Mindestvolumenströme und hygienische Luft... Nö, kein Wort über Dunstabzugshaube. Die Funktion einer Dunstabzugshaube hat nichts mit den geforderten Mindestluftwechseln für Küche, Bad, ... zu tun. Die Abluft einer Dunstabzugshaube ist auch etwas völlig anderes wie die Raumbe- und -entlüftung nach 1946-6. Deshalb gelten da auch ganz andere Normen und Richtlinien... Gruß Ratzeful
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20.06.2012 17:09:11 |
Moin, nur einmal so nebenbei. Bei uns an der Westküste Schleswig-Holsteins sind Ferienwohnungen in der angegebenen Ausführung ohne Dunstabzugshaube nicht vermietbar, denn jeder sieht in einer derartigen Haube gleichzeitig eine gute Entlüftung. Was aber oft nur der Fall ist, wenn gleichzeitig ein Fenster geöffnet ist. Umlufthauben werden immer noch als Luxus angesehen. Wer in einer deratigen Wohnung schon einmal Fisch gebraten hat, wird auch mit einer Haube keinen Spaß in der Wohnung haben :>)) Gruß Bruno Bosy |
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20.06.2012 17:32:06 |
Zitat von Ratzeful  Zitat von Husmann  [...] Nö, kein Wort über Dunstabzugshaube. Die Funktion einer Dunstabzugshaube hat nichts mit den geforderten Mindestluftwechseln für Küche, Bad, ... zu tun. Die Abluft einer Dunstabzugshaube ist auch etwas völlig anderes wie die Raumbe- und -entlüftung nach 1946-6. Deshalb[...] Ja da magst du Recht haben, der in der DIN angegebene Wert zum Mindestluftwechsel in Küchen hat sicher nichts mit Abluftanlagen, in deiner Sprache Dunstabzugshaube zu tun. Das gleiche gilt wahrscheinlich auch für die Werte der Lufthygiene die eingehalten werden müssen. Im Anhang findet man dann auch noch Muster für Bescheinigungen. Bei Küchen gibt es auch noch einen Unterschied ob unter oder über 20 qm. best regards
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20.06.2012 17:33:56 |
In Deutschland muss jeder Raucher abgesaugt werden, aber Küchen nicht mehr :) schon klar :)
best regards
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20.06.2012 20:08:13 |
Die DIN 1946 regelt mit Sicherheit den Bereich Wrasenabzug nicht. Wäre auch verwunderlich, da sie Mindestluftwechselraten aus hygenischen Gründen etc. vorgibt und keine Zuständigkeit für olfaktorische Wahrnehmungen hat ;-)
Ob jemand Fett lieber auf der Tapete oder im Fettfilter hat, sollte auch der freien Entscheidung unterliegen dürfen :-)
Mir ist auch keine andere Norm bekannt, die da zuständig wäre.
Gruss Frank F.
P.S.: Im der kalten Jahreszeit ist es mitunter von Vorteil, wenn die rel. LF durch Nichtabziehen erhöht werden kann.
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20.06.2012 22:57:01 |
Hallo Husmann, Zitat von Husmann  ...Ja da magst du Recht haben, der in der DIN angegebene Wert zum Mindestluftwechsel in Küchen hat sicher nichts mit Abluftanlagen, in deiner Sprache Dunstabzugshaube zu tun... Heb Dir bloß keinen Bruch mit "meiner" Sprache. Zwischen den "Abluftanlagen" für Raumentlüftung und Dunstabzug bestehen erhebliche technische und funktionelle Unterschiede. Deshalb auch die sprachliche Differenzierung; nicht nur von mir, sondern und gerade in den von mir zitierten Normen/Richtlinien/... Gruß Ratzeful
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21.06.2012 11:28:40 |
Zitat von CAD-Künstlerin  Dass bei fensterlosen Küchen eine Lüftung mit mind. 200 m³/h Also eine "richtige" Ablufthaube fängt bei 600-800 m³/h an. Alles darunter ist Spielzeug. Zitat von Ratzeful  3. Wenn man denn aber Dunstabzugshauben einbaut, dann steht in der LüAR sehr wohl wie die Abluft-/Fortluftleitungen von Dunstabzugshauben zu behandeln sind: Grundstzlich richtig. Aber: Ich möchte Euch mal auf die LBO AVO hinweisen. Die LüAR muss doch gar nicht angewendet werden.
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21.06.2012 12:25:04 |
Es wäre vielleicht besser diese Frage an ein Lüftungsfachforum zu stellen: LüKK |