| | Verfasser: JensZ | Zeit:
28.05.2010 17:32:14
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Hallo an alle,
jetzt war der Schorni da und ich habe einen dicken Hals deswegen.
Anlage: Ölbrennwert, raumluftunabhängig, Inbetriebnahme in 07/2009.
Durchgeführt wurde (vom Gesellen) eine Gasmessung mit Bestimmung des Abgasverlustes, dann hat er die Meßsonde nochmals in die Messöffnung des Ringspaltes gehalten (dort, wo die Frischluft angesaugt wird) und irgendwas von "keine ppm vorhanden" gemurmelt. Einen Ausdruck der Meßwerte gibt es nicht, die Werte wurden vom ebenfalls anwesenden Lehrling in eine Karteikarte eingetragen.
Mehr wurde nicht gemacht.
Dann die Rechnung:
Jahresrechnung für 2010 entsprechend der Kehr- und Überprüfungsordnung der Bundesrepublik Deuschland
Grundgebühr 13,03 EUR Kehr- und Überprüfungsgebühr 11,31 EUR Abgaswegegebühr 13,94 EUR zzgl. MWSt
Laut Rechnungstext wurde die Abgaswegeüberprüfung durchgeführt.
Es ist eine Bescheinigung über das Überprüfungsergebnis gemäß KÜO beigefügt, alle Punkte sind mit Häkchen versehen, keine Mängel.
Meßergebnis gem. 1. BImSchV: keinerlei Angaben.
Ich habe eine spezifizierte Rechnung verlangt und bekomme nun diese Variante:
Grundwert für Ölfeuerungsanlagen/Überprüfung und Messung je Gebäude/jährlich nach 1.1.3 13,03 EUR
Fahrtpauschale nach 1.2 8,28 EUR
Überprüfungsarbeiten Abgasanlage nach 3.1 10 lfd. m 3,03 EUR
Abgaswegeüberprüfung flüssiger Brennstoff nach 3.2.1 13,94 EUR
zzgl. MWSt
Nachdem ich nun KÜO und die 1. BImSchV gelesen habe, stimmt doch hier vorne und hinten nichts:
Der Grundwert wird vom Schorni mit dem höchsten Satz berechnet der anfällt wenn Abgaswegeüberprüfung nach KÜO und wiederkehrende Messung nach §15 BImSchV zusammen durchgeführt wurden.
Die Abgaswegeüberprüfung des senkrechten Teils wurde überhaupt nicht durchgeführt, und ob durch einfache Ringspaltmessung zur Bestimmung des CO-Gehaltes in der Frischluft eine qualifizierte Aussage über den Zustand des LAS genmacht werden kann, sei einmal dahingestellt. Für die Abgaswegeüberprüfung hätte zumindest ebenfalls der Revisionsdeckel des LAS geöffnet werden müssen, die Begutachtung des senkrechten Teils hätte mittels Spiegel erfolgen müssen.
Zwar wurde eine Gasmessung nach §15 BImSchV durchgeführt, aber weder ein Meßergebnis ausgehändigt oder sonstwie für den Betreiber dokumentiert.
So, was nun?
Der Schorni stiehlt mir Lebenszeit dadurch, daß er weder sauber gearbeitet hat oder mir rechtlich einwandfreie Rechnungen ausstellt.
Ich werde ihn nochmals herzitieren ( wobei mir wieder Lebenszeit gestohlen wird ), er soll mir Rede und Antwort stehen.
Am besten waren ja seine Rechnungen aus der Vergangenheit: da wurde eine Jahresgrundgebühr aufgelistet, und eine lapidare Position "Schornstein, nicht begehbar".
Scönes Wochenende
Jens
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Verfasser: Paule 5019 | Zeit:
28.05.2010 19:33:59
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. "Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht." Konrad Adenauer Zitat von JensZ  Hallo an alle,
jetzt war der Schorni da und ich habe einen dicken Hals deswegen.
Scönes Wochenende
Jens Hallo Nun dass Sie hier mit Ihren Schornsteinfegermeister ein Problem haben, kommt schon mal vor. Im ersten Fall, versuchen Sie mit Ihm dieses Rechnungsproblem erneut zu lösen. Können Sie hier keine weitere Lösung zusammen herbei -führen, nun dann gibt es ja noch seine Vorgesetzten -Behörde (oder das Ortnungsamt). Dieses ist je nach dem Bundesland verschieden geregelt, und da genau können Sie Ihre Bedenken noch einmal vortragen. In den meisten Fällen, können hier dann diese Probleme weiter geklärt werden. Wenn nicht, nun dann können Sie den Rechtsweg beschreiten. Muß aber nicht sein, denn es gibt da immer später mal irgendwie wieder neue Probleme, denn der schwarze -Mann vergißt so leicht nichts...Paule.5019 .
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Verfasser: Falk N. | Zeit:
28.05.2010 19:41:29
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an alle,
jetzt war der Schorni da und ich habe einen dicken Hals deswegen.
na ja, biste nich edr erste, nich der letzte und nich der einzige. Aber ich glaube sowas geschieht jedem von uns mit jeder Rechnung manchsmal...
Anlage: Ölbrennwert, raumluftunabhängig, Inbetriebnahme in 07/2009.
Durchgeführt wurde (vom Gesellen) eine Gasmessung mit Bestimmung des Abgasverlustes, dann hat er die Meßsonde nochmals in die Messöffnung des Ringspaltes gehalten (dort, wo die Frischluft angesaugt wird) und irgendwas von "keine ppm vorhanden" gemurmelt. Einen Ausdruck der Meßwerte gibt es nicht, die Werte wurden vom ebenfalls anwesenden Lehrling in eine Karteikarte eingetragen.
Das ist für sich schonmal ok. Es wurde also eine Referenzmessung zur Beurteilung der Verbrennungsgüte (KEINE BImSchV-Messung) vorgenommen und eine Dichtheitsprüfung des LAS mittels Sauerstoffgehaltsmessung im Ansaug-Ringspalt.
Mehr wurde nicht gemacht.
sicher?
Dann die Rechnung:
Jahresrechnung für 2010 entsprechend der Kehr- und Überprüfungsordnung der Bundesrepublik Deuschland
Grundgebühr 13,03 EUR Kehr- und Überprüfungsgebühr 11,31 EUR Abgaswegegebühr 13,94 EUR zzgl. MWSt
Laut Rechnungstext wurde die Abgaswegeüberprüfung durchgeführt.
Es ist eine Bescheinigung über das Überprüfungsergebnis gemäß KÜO beigefügt, alle Punkte sind mit Häkchen versehen, keine Mängel.
Meßergebnis gem. 1. BImSchV: keinerlei Angaben.
Ich habe eine spezifizierte Rechnung verlangt und bekomme nun diese Variante:
Grundwert für Ölfeuerungsanlagen/Überprüfung und Messung je Gebäude/jährlich nach 1.1.3 13,03 EUR
Fahrtpauschale nach 1.2 8,28 EUR
Überprüfungsarbeiten Abgasanlage nach 3.1 10 lfd. m 3,03 EUR
Abgaswegeüberprüfung flüssiger Brennstoff nach 3.2.1 13,94 EUR
zzgl. MWSt
Nachdem ich nun KÜO und die 1. BImSchV gelesen habe, stimmt doch hier vorne und hinten nichts:
Der Grundwert wird vom Schorni mit dem höchsten Satz berechnet der anfällt wenn Abgaswegeüberprüfung nach KÜO und wiederkehrende Messung nach §15 BImSchV zusammen durchgeführt wurden.
Ja, aber NUR wenn es eine Zusammenlegung MIT Kehr/Überprüfungsarbeiten an senkrechten Abgasanlagen war. Dazu MUSS der senkrechte Abgasanlagenteil einer KEHRprüfung unterzogen werden.
Die Abgaswegeüberprüfung des senkrechten Teils wurde überhaupt nicht durchgeführt, und ob durch einfache Ringspaltmessung zur Bestimmung des CO-Gehaltes in der Frischluft eine qualifizierte Aussage über den Zustand des LAS genmacht werden kann, sei einmal dahingestellt. Für die Abgaswegeüberprüfung hätte zumindest ebenfalls der Revisionsdeckel des LAS geöffnet werden müssen, die Begutachtung des senkrechten Teils hätte mittels Spiegel erfolgen müssen.
Kleiner Definitios-Irrtum: es wird als Dichtheitsreferenz der Sauerstoff (O2)-Gehalt im Ansaug-Ringspalt ermittelt. Das IST so ein anerkanntes Messverfahren.
Zwar wurde eine Gasmessung nach §15 BImSchV durchgeführt, aber weder ein Meßergebnis ausgehändigt oder sonstwie für den Betreiber dokumentiert.
Nein, siehe weiter oben.
So, was nun?
Der Schorni stiehlt mir Lebenszeit dadurch, daß er weder sauber gearbeitet hat oder mir rechtlich einwandfreie Rechnungen ausstellt.
Ich werde ihn nochmals herzitieren ( wobei mir wieder Lebenszeit gestohlen wird ), er soll mir Rede und Antwort stehen.
Nun ja, "Lebenszeit" investieren wir nunmal in so manche Dinge die uns (scheinbar) wichtig sind, das ist immer so und geht jedem so. Ruf ihn an und schildere Deine Beobachtungen.
Am besten waren ja seine Rechnungen aus der Vergangenheit: da wurde eine Jahresgrundgebühr aufgelistet, und eine lapidare Position "Schornstein, nicht begehbar".
Alle Rechnungspositionen müssen nach KÜO definiert sein, je nach Bundesland kann es hier zu für Laien schwer nachvollziehbaren Beschreibungen kommen.
Scönes Wochenende
Jens
wird schon.
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Verfasser: JensZ | Zeit:
29.05.2010 06:23:15
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Hallo und Danke für die Kommentare!
@Paule
Natürlich möchte ich den Ball flach halten...ich bin selbst beruflich als "Quasi-Amtsträger" mit einer amtlichen Betrauung versehen und weiß wie unangenehm Kontrollen "der nach Landesrecht zuständigen Behörde" sind. Die Anlage steht in Schleswig-Holstein, hier hat m.W. der Kreis/Landrat als Untere Verwaltungsbehörde die Aufsicht.
Ob der "Schwarze Mann" vergißt oder nicht, ist mir relativ egal. Das Schorni-Monopol bröckelt, und und in nächster Zukunft muß sich auch ein Schorni dem Wettbewerb stellen und dann gilt auch hier der Grundsatz: Gute Arbeit-zufriedene Kunden-neue Aufträge.
Mir -und den allermeisten anderen - gehts doch nicht anders.
@Falk
Es gilt doch jetzt die Bundes-KÜO, da dürfte es doch keine Unterschiede je nach Bundesland mehr geben. Die Einzelpositionen sind mit AWs vershen, die dann mit einem Geldfaktor multipliziert werden. Der ist allerdings unterschiedlich - in den neuen Bundesländern ist er niedriger als in den gebrauchten Bundesländern.
In Anlage 3 zu §6 KÜO (Gebührenverzeichnis) sind die anfallenden Gebühren doch abschließend aufgeführt.
Wenn ein anerkanntes Verfahren zur Beurteilung der Dichtheit die O2-Messung ist, habe ich schon wieder etwas dazugelernt und insofern war die Investition von "Lebenszeit" dann sinnvoll. Danke für die Erläuterung!
Es wurde nun bei mir lt. Rechnungstext und Bescheinigung die jährlich anfallende Abgaswegeprüfung nach KÜO durchgeführt - es wurden nur die von mir beschriebenen Gasmessungen durchgeführt. Mehr nicht, sicher!
Frage: zu berechnen wäre demnach
- eine Grundgebühr je Begehung (1.1.2) - Fahrtpauschale (1.2) - Abgaswegeüberprüfung für die erste Prüfstelle (3.2.1)
Es wäre nett, wenn Du das bestätigen oder korrigieren könntest. Es wäre hilfreich für das anstehende Gespräch mit dem Schorni. Denn eigentlich bin ich nicht streitsüchtig.
Schönes Wochenende (werde ich zumindest haben trotz des angesagten Regens)
JensZ
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Verfasser: Meister Röhricht | Zeit:
29.05.2010 07:46:25
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ich werde ab sofort Protokoll führen über die Verwendung meiner "Lebenszeit" und versuchen ,Schwachstellen zu eliminieren. Ich schwörs
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Verfasser: Falk N. | Zeit:
29.05.2010 08:02:29
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Wenn er die Abgasanlage nicht kehrgeprüft hat kann er NUR die kleine Grundgebühr verwenden, 3,5AW.
Hast noch eine Zusatzfeuerstätte, daß er DAMIT dann die Kehrarbeiten an beiden Abgasanlagen durchführt?
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Verfasser: Meister Röhricht | Zeit:
29.05.2010 08:06:32
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vielleicht hat der Schornie den Bezirk Niebüll 1, hab ich grad im Fernsehn gesehn. Der muss bei Ebbe zufuß durchs Watt zu den Halligen latschen und dort prüfen und kehren.Zusammen 3 Stunden Fußmarsch und 2x gekehrt = 24,50 € . Er scheint aber nicht ausgelastet zu sein, er hat 8 !!! Kinder
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Verfasser: Falk N. | Zeit:
29.05.2010 08:11:30
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@ Meisterle
Für Euch da oben gibts extra nen "Insel-Zuschlag" wegen den Halligen oder wie Eure im Meer liegenden Kuh-Hügel auch immer heißen.
Die 8 Kinder sind NUR die aufm Festland, oder?
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Verfasser: Meister Röhricht | Zeit:
29.05.2010 08:12:37
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Zitat von Falk N.  @ Meisterle
Für Euch da oben gibts extra nen "Insel-Zuschlag" wegen den Halligen oder wie Eure im Meer liegenden Kuh-Hügel auch immer heißen.
Die 8 Kinder sind NUR die aufm Festland, oder? ja, die , von denen seine Frau weiss :-))
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Verfasser: Falk N. | Zeit:
29.05.2010 09:48:40
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@ Meisterle
Weißt, jeder verbringt seine "Lebenszeit" halt anders....
Bei Dir kratzt ER an der Tür - von innen.
Bei MIR kratzen SIE an der Tür - von außen!
;-))
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Verfasser: Meister Röhricht | Zeit:
29.05.2010 11:35:27
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Zitat von Falk N.  @ Meisterle
Weißt, jeder verbringt seine "Lebenszeit" halt anders....
Bei Dir kratzt ER an der Tür - von innen.
Bei MIR kratzen SIE an der Tür - von außen!
;-)) lass ihn kratzen, das kratzt mich nicht Hauptsache, der Hund kratzt hier nix kaputt
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Verfasser: JensZ | Zeit:
29.05.2010 12:34:21
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Grins grins...Niebüll ist schlanke 50 km entfernt von mir...ich habe allerdings einen der dort ansässigen Schornis bei Schwiegermutters Anlage kennengelernt. Scheint ein solider, bodenständiger Typ zu sein der seine Arbeit gewissenhaft und sorgfältig ausführt.
Wir sind 24 m über NN, mitten in der Geest, da brauchts keinen Hallig- und Wattzuschlag oder sonstige Erschwerniszuschläge.
@Falk Ich habe nur eine einzige Anlage, die wird mit HEL schwefelarm über einen Ölzerstäubungsbrenner befeuert.
Danke für die Kommentierung.
Auch die Nachbarschaft - immerhin 10 Leute - will jetzt spezifizierte Rechnungen, mal sehen was dabei rauskommt. Zumindest viel (Zusatz)arbeit und viele Fragen an den hiesigen Schorni.
Ich werde mich mal bei der Unteren Verwaltungsbehörde erkundigen, schließlich ernähre ich diesen Wasserkopf ja auch mit.
Danke, schönes Wochenende und viel sinnvoll verbrachte Lebenszeit.
JensZ
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Verfasser: Meister Röhricht | Zeit:
29.05.2010 12:49:22
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Falk rechnet das ja immer um in Kaba-Einheiten und Damen-Einheiten :-)
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Verfasser: Falk N. | Zeit:
29.05.2010 13:09:34
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Ich habe nur eine einzige Anlage, die wird mit HEL schwefelarm über einen Ölzerstäubungsbrenner befeuert.
oh, DAS Zauberwort! Teile ihm DAS auch noch mit, dann seid Ihr beide in den Tiefen der KÜO verschwunden....
"Geest"?! Da muß ich nochmal gucken was das ist, kann mich nur schwach an den Erdkundeunterricht erinnern. Das bißchen Lebenszeit will ich opfern und was lernen.
Grüße
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Verfasser: Meister Röhricht | Zeit:
29.05.2010 17:38:12
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da leben so Endmoränen wie ich oder Wanderdünen
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Verfasser: Falk N. | Zeit:
30.05.2010 19:43:35
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häää?
sind das Eine nicht so aalartige Meerestiere die in kleinen Höhlen wohnen und giftigen Speichel haben? Sind das nicht die wo immer in Flipper unter Wasser diesen Collie angegriffen haben der Black Beauty hieß ?
Und das andere ist sicher ein norddeutscher Begriff für so Teile bei denen der Push-up versagt ?
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Verfasser: Meister Röhricht | Zeit:
30.05.2010 19:53:42
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Zitat von Falk N.  häää?
sind das Eine nicht so aalartige Meerestiere die in kleinen Höhlen wohnen und giftigen Speichel haben? Sind das nicht die wo immer in Flipper unter Wasser diesen Collie angegriffen haben der Black Beauty hieß ?
Und das andere ist sicher ein norddeutscher Begriff für so Teile bei denen der Push-up versagt ? *rofl*
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Verfasser: Dieter C. | Zeit:
31.05.2010 12:53:34
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@JenZ Du sagtest, Du bist Beamter ?? Du bist ein Musterbeispiel an Beamtentum, aber nicht in positiver Form. So ein typischer Beamter, den es leider von Nord nach Süd und umgekehrt gibt und der wegen einen falschen Wort im Antrag wegen Unzulässigkeit zurückgibt.
Wegen diesen gesch.... 38 Euro, für den Kaminkehrer machst Du einen Auflauf, das hält man nicht im Kopf aus. Und was Deine "gestohlene Lebenszeit" angeht, da hätte ich Anspruch, 105 Jahre alt zu werden, soviel Zeit haben mir Beamte bisher gekostet.
Sollte ich Dich beleidigt haben, sei mir nicht böse, aber ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube bei so einem Geschwafel um fast nichts.
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Verfasser: Falk N. | Zeit:
31.05.2010 13:12:55
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Nun ja, mag ja "begründet" sein, aber es geht hier um GELD und um vollständige ARBEIT, da dürfen wir alle, ob Handwerker, Beamter oder einfach nur Lebenszeitabsitzender Mensch, auf Vollständigkeit und gewisse Transparenz bestehen.
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Verfasser: Uwe. | Zeit:
31.05.2010 13:23:03
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Wenn schon alle Berufstände durch den Dreck gezogen werden, dann möchte ich auch noch was los werden.
Wenn Beamte Mist bauen, bekommen Sie die Zeit bezahlt, nur wer bezahlt die Zeit der Anderen die sich zu dem Mist ständig äußern müssen oder sogar Anwälte einsetzten müssen.
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Verfasser: Georg W. | Zeit:
31.05.2010 13:41:29
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Hallo,
folgender Ausschnitt
"Ich werde ihn nochmals herzitieren ( wobei mir wieder Lebenszeit gestohlen wird ), er soll mir Rede und Antwort stehen."
sagt doch schon alles über den Schreiber.
Ein vernünftiger Mensch greift bei Unklarheiten zum Telefon und fragt nach bzw. bittet um Erklärung. Das verursacht am wenigsten Streß und wenig Streß bedeutet mehr Lebensqualität und -alter.
kopfschüttelnd
Georg
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Verfasser: Falk N. | Zeit:
31.05.2010 13:43:53
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Ein vernünftiger Mensch greift bei Unklarheiten zum Telefon und fragt nach bzw. bittet um Erklärung. Das verursacht am wenigsten Streß und wenig Streß bedeutet mehr Lebensqualität und -alter.
Hab ich jeden Tag bei mir. Oh Gott was werd ich dann alt....
;-))
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Verfasser: JensZ | Zeit:
31.05.2010 20:54:57
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Ach ja...
Ich bin nicht beamtet, ich bin - ähnlich wie ein Schornsteinfeger - mit Aufgaben betraut die eigentlich Ländersache sind. Sachverständige für Tankprüfungen nach WHG gehören auch dazu.
Dahinter steht eine sog. "Betrauung" oder "Bestallung".
Die Preise (Gebühren) für meine Tätigkeit werden vom zuständigen Landesministerium festgelegt.
Ähnlich wie ein Schornsteinfeger treibt mir der Staat Kunden zu - ob diese wollen oder nicht. Ein Auto muß nunmal alle zwei Jahre zum "TÜV".
Im Gegensatz zum Schornsteinfeger liegen die Preise für meine Dienstleistung - amtliche Fahrzeuguntersuchungen - offen aus. Wem meine Arbeit oder persönliche Art/Charakter nicht paßt, kann zu einem anderen Prüfer gehen.
Den Schorni kann ich mir - noch nicht - aussuchen. Kommt aber.
Wenn ich meine Arbeit nicht sorgfältig und gewissenhaft mache, bekomme ich im Falle eines Unfalles mit einem von mir geprüften Fahrzeug in Verbindung mit z.B. Personenschäden Besuch vom Staatsanwalt - wurden die Bremsen des LKW ordungsgemäß geprüft oder nicht?
Fahrzeugprüfer - wie ich einer bin - werden vom Landesverkehrsministerium mit Testwagen überprüft, es finden unangekündigte Nachkontrollen statt - wehe, ein Mangel wurde nicht erkannt. Der Maßnahmenkatalog läßt grüßen...geben Sie mal bitte Ihre Stempel für einen Monat ab. Keine Stempel, keine Fahrzeugprüfungen, kein Geld in der Kasse.
Ein Schornsteinfeger handelt "hoheitlich", seine Rechnung ist strenggenommen ein "Gebührenbescheid".
Ich möchte den sehen, der von einem Amt einen Gebührenbescheid bekommt der vorne und hinten nicht nachvollziehbar ist. Entweder man zahlt zähnekirschend, oder man geht zum Amt und läßt sich erklären was dahinter steckt.
Jeder macht Fehler, ganz klar.
Nur: wenn mir der Geselle des Schorni nicht erklären kann, was er an meiner Heizung macht und prüft, und ich bekomme dann eine Rechnung die nicht zu dem paßt was im amtlichen Gebührenverzeichnis gelistet ist, akzeptiere ich dies nicht.
Ich habe dem Schorni zwei Telefaxe geschickt, die bis dato nicht beantwortet wurden.
Es geht hier nicht um Korinthenkackerei, es geht einfach darum daß ich als freier Bürger einer freien Republik einen für mich nachvollziehbaren "Gebührenbescheid" bekommen möchte. Und es geht darum, daß hier für 10 Min. Arbeit (jawohl, länger hat der Besuch des Gesellen nicht gedauert) 45 € abkassiert werden.
In unserer kleinen Straße stehen insgesamt 14 EFH - alleine über die Fahrpauschale kommen hier locker 115,92 zzgl. MWSt zusammen.
Daß der Schorni auch seine Kosten hat, ist unbestritten. Er soll das Geld bekommen, was ihm zusthet - nicht mehr und auch nicht weniger.
Ich muß meinen Kunden Rede und Antwort stehen und die teils für einen normaldenkenden Menschen nicht verständlichen Vorschriften der StVZO erklären - vor allem wenn das "Heilige Blech" eben nicht die begehrte Plakette bekommt.
Der Schorni hat gefälligst das gleiche in seinem Fachbereich zu tun. Und wenn er mir nicht erklären kann oder will, was gemacht wurde und wo ich diese Arbeiten in der Gebührenliste wiederfinde, muß er eben auf sein Geld warten.
Ich denke aber, er wird sich die Tage melden und dann können wir einen Termin vereinbaren und ein Männergespräch führen.
Ja, dieses Geistes Kind bin ich.
Gruß
JensZ
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Verfasser: angelschlot | Zeit:
31.05.2010 23:17:44
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Es gibt ja seit 01.01.2010 eine BundesKÜO an die sich alle "Schornis" halten müssen! So wie das ausschaut zahlst du ja dies Jahr vermutlich 20€ weniger als in 2009.
Versuchs mal zusammen zu bekommen!
Grundwert je Gebäude Überprüfen u. Messen bei Öl 12,90AW Anteilige Fahrtpauschale pro Arbeitsgang je 8,20AW Nutzungseinheit jährlich Abgaswegeüberprüfung für Feuerstätten (Öl) 13,80AW erste Prüfstelle Überprüfung der Abgasanlage je vollen und ange- 3,30AW fangenen Meter (Öl) (11m x 0,30AW)
Gesamtsumme AW 38,20AW
Wenn ein Aw 1.01€ kostet ergibt das halt eine Summe von 38,58€ zuzüglch Mehrschweinchensteuer!
Für die Arbeit vor Ort sind also 17,10 AW berechnet!
Fahrtpauschale ist alle Kfz-kosten sowie Kosten der Fahrtzeiten geteilt durch die Nutzungseinheiten auf dem Kehrbezirk = 8,20 AW Dass ein "Schornibetrieb nicht nur ein Kfz hat dürfte dir auch bewußt sein. Dass diese Arbeitszeitgutachten nicht von den "Schornis" angefertigt wurde ist auch klar!
Da mir durch die BundesKÜO schon jede Menge Lebenszeit gestohlen wurde kommt es jetzt auf die 15 min auch nicht mehr an!
Dass wenn ich eines meiner Betriebsfahrzeuge zum "Tüv" vorfahre und mir mal so ca. 90€ abgeknöpft werden für max. 20 min. 'Arbeit kann ich auch nicht nachvollziehen. Warum zur ASU ein Motor im Stand mehrfach hochgejubelt werden muß obwohl diese Situation ansonsten wohl nicht vor kommt, hat mir auch noch keiner erklärt!
Bin so richtig froh dass ich nur wenige Kunden habe die nichts sehen und nichts verstehen wollen!
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Verfasser: Falk N. | Zeit:
31.05.2010 23:31:02
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Ich möchte den sehen, der von einem Amt einen Gebührenbescheid bekommt der vorne und hinten nicht nachvollziehbar ist. Entweder man zahlt zähnekirschend, oder man geht zum Amt und läßt sich erklären was dahinter steckt.
Jeder macht Fehler, ganz klar.
Nur: wenn mir der Geselle des Schorni nicht erklären kann, was er an meiner Heizung macht und prüft, und ich bekomme dann eine Rechnung die nicht zu dem paßt was im amtlichen Gebührenverzeichnis gelistet ist, akzeptiere ich dies nicht.
Eben. Das sehe ich genauso.
Hast den Gesellen gefragt was er genau macht und er konnte/hat es nicht richtig erklärt?
So wie ich das sehe stimmen hier auch ausgeführte und berechnete Leistung nicht überein.
Tatsache ist: in über 90% der Fälle ist es müssig die Arbeit im detail zu erläutern, weil der Kunde damit fachspezifisch intelektuell überfordert ist. Das geht MIR und sicher so manchem anderne auch so in anderen Dingen.
PS: Zustimmung! Auch MICH hat neue KÜO/BImSchV schon einiges an Lebenszeit und -kraft gekostet, aber ICH werde es überleben!
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Verfasser: JensZ | Zeit:
01.06.2010 07:45:20
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Ich denke dies Thema ist erschöpfend ausdiskutiert.
@Falk:
Nur ein Wort noch: Nein, der Geselle konnte mir auf Nachfrage nicht sagen, welche Arbeiten er gemacht hat. Er führte die Gasmessungen durch, so wie er es die letzten Jahre auch gemacht hat an der alten Heizung. OK, die Ringspaltmessung gab es letztes Jahr noch nicht...
Er wußte nicht, ob dieses Jahr eine Abgaswegeüberprüfung oder eine BImSchV-Messung dran wäre...das würde sein Chef dann auf der Rechnung schreiben.
Es wird sich alles klären, dessen bin ich mir sicher.
Und der Grund für meinen Thread war eigentlich nur, mich vorab "schlau" zu machen ob ich nun alles einfach nur in den falschen Hals bekommen habe oder ob hier tatsächlich Klärungsbedarf besteht.
Gruß
JensZ
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Verfasser: Koks | Zeit:
01.06.2010 08:08:18
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Zitat von angelschlot  Es gibt ja seit 01.01.2010 eine BundesKÜO an die sich alle "Schornis" halten müssen! So wie das ausschaut zahlst du ja dies Jahr vermutlich 20€ weniger als in 2009.
Unser Schorni schreibt jetzt Rechnungen für das "Ausstellen des Feuerstättenbescheids" in Höhe von 12,02 Euro. (Alles im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung des "freien Marktes".) Gruß Majo
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Verfasser: Falk N. | Zeit:
01.06.2010 09:10:40
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Ich denke dies Thema ist erschöpfend ausdiskutiert.
Wenn Du meinst, der Ausgang würde zumindest MICH sehr interessieren. Bitte posten.
@Falk:
Nur ein Wort noch: Nein, der Geselle konnte mir auf Nachfrage nicht sagen, welche Arbeiten er gemacht hat.
Nochmal für mich ganz Blöden oder einfach weil mich mein Kopfschütteln so durcheinander bringt: Unmittelbar vor Ort während der Ausführung der Tätigkeiten konnte der qualifizierte und hochbezahlte Mitarbeiter der auch den Lehrling ausbildet, NICHT erklären WAS er nun gerade macht?
Er führte die Gasmessungen durch, so wie er es die letzten Jahre auch gemacht hat an der alten Heizung. OK, die Ringspaltmessung gab es letztes Jahr noch nicht...
Die Ringspaltmessung gabs bei der Abnahme das erste Mal.
Er wußte nicht, ob dieses Jahr eine Abgaswegeüberprüfung oder eine BImSchV-Messung dran wäre...das würde sein Chef dann auf der Rechnung schreiben.
Er hat also einfachmal soo drauflosgearbeitet, obwohl auch ER seit Jahren und letztes Jahr intensiv zu diesem Thema vorbereitend geschult wurde UND zum Zeitpunkt der Durchführung diese Tätigkeiten seit Monaten usus waren? Tolles Bild unseres Handwerks, da bin ich mal wieder seeehr stolz, echt stolz.... *kotzsodermaßenvonab*
Es wird sich alles klären, dessen bin ich mir sicher.
Ich hoffe Du bestehst darauf!
Und der Grund für meinen Thread war eigentlich nur, mich vorab "schlau" zu machen ob ich nun alles einfach nur in den falschen Hals bekommen habe oder ob hier tatsächlich Klärungsbedarf besteht.
Eben. Und DAS ist völlig total in Ordnung. Fragen treten immer auf. Auch ich bin nicht fehlerfrei. Aber manche Dinge sollten einfach nicht vorkommen!
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Verfasser: Falk N. | Zeit:
01.06.2010 09:14:21
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Unser Schorni schreibt jetzt Rechnungen für das "Ausstellen des Feuerstättenbescheids" in Höhe von 12,02 Euro. (Alles im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung des "freien Marktes".)
Nun, andersrum: er schickt einen Feuerstättenbescheid UND legt dafür die erforderliche Gebührenrechnung bei.
"Freier Markt"?! Eben. DAS sind die Folgen davon. Für dieses "Nasenwasser" von 12,02€ darf der BSM dann das Zeugs der Fremdfeger verwalten, wobei damit nichtmal kaufmännisch der Arbeitsaufwand für den Feuerstättenbescheid gedeckt ist. Das sind eben die Folgen .....
Ich glaube von uns BSM wollte DAS keiner so, aber bitte....
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Verfasser: Michi aus by | Zeit:
01.06.2010 09:30:41
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Deinen Schlußsatz kann ich nur unterstreichen Gruß Michi
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Verfasser: Koks | Zeit:
01.06.2010 09:48:05
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Zitat von Falk N.  Für dieses "Nasenwasser" von 12,02€ darf der BSM dann das Zeugs der Fremdfeger verwalten, wobei damit nichtmal kaufmännisch der Arbeitsaufwand für den Feuerstättenbescheid gedeckt ist. Völlig "bekloppt". Wer verzapft denn so etwas? Das ist ja so, als ob ich beim Bäcker meine Brötchen kaufe und der Fleischer schickt mir die Rechnung dafür. Gruß Majo
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Verfasser: Falk N. | Zeit:
01.06.2010 09:57:36
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Das ist ja so, als ob ich beim Bäcker meine Brötchen kaufe und der Fleischer schickt mir die Rechnung dafür.
Keinesfalls.
Schau: Dein Stammbäcker schreibt Dir Deinen Einkaufszettel (das was zu mindestens brauchst), das ist der Feuerstättenbescheid, damit kannst Du dann zu jedem anderen gleichqualifizeirten Bäcker gehen und diese Brötchen holen. Der zeichnet dann ab dass Du diese geholt hast und Du schickst diese Bestätigung an Deinen Stammbäcker.
Mit Deinem Fleischer machst Du's genauso, nur nicht unter den Handwerkern durcheinander!
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Verfasser: Falk N. | Zeit:
01.06.2010 10:02:46
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Deinem Stammbäcker zahlst Du NUR den Einkaufszettel ( ;-)) ) und die Brötchen natürlich bei DEM Bäcker wo Du sie holst!
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Verfasser: Koks | Zeit:
01.06.2010 12:22:13
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Zitat von Falk N.  Deinem Stammbäcker zahlst Du NUR den Einkaufszettel ( ;-)) ) und die Brötchen natürlich bei DEM Bäcker wo Du sie holst! Warum einfach, wenn es auch so geht. Gruß Majo
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Verfasser: JensZ | Zeit:
01.06.2010 14:50:44
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@Falk
"Die Ringspaltmessung gabs bei der Abnahme das erste Mal." - Stimmt.
Da war der Schorni persönlich vor Ort. Tag der Messung war 23.07.2009.
Gemacht wurde Prüfung der Abstimmung der Feuerungsanlage und Schlußabnahme ( so die Rechnungspositionen).
Der Geselle hat die Gasmessungen wie jedes Jahr gemacht, wußte aber nicht welche der turnusmäßigen Prüfungen
- jährliche Abgaswegeprüfung - dreijährliche Emissionsmessung
nun dran war. Hat sein Chef - der BSM - ihm nicht gesagt.
Ich spinn hier doch nicht rum um einen Berufsstand zu diskreditieren...ich weiß doch was ich gesehen und gefragt habe! Und welche Antwort ich bekam.
Das heißt doch für mich als Laien im Umkehrschluß, daß ich mit einer Art Messung die verschiedenen Prüfungen erschlagen kann und je nach gewünschter Bescheinigung (KÜO bzw. BImSchV) die entsprechenden Gebührenpositionen ziehen kann.
Zum Bäckervergleich:
Ja, so habe ich das auch rausgelesen. "Irgendeiner" macht die Messung, gibt die Ergebnisse dann zur Kontrolle an den BSM, und der verwaltet.
Der bürokratische Aufwand geht ja noch weiter: die Innungen sammeln auch Daten und leiten die an irgendwelche Amtsstellen weiter...
Was solls...die Probleme in diesem Land sind scheinbar alle gelöst, zumindest seit einer unserer Bundeskanzler die Zeit hatte wegen seiner Haarfarbe Prozesse zu führen.
Spiele fürs Volk, Lena hat gewonnen. Und Hotte hat hingeschmissen.
In diesem Sinne - durchhalten.
Ich poste den Ausgang, versprochen.
Gruß
JensZ
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