| | Verfasser: tbmaennchen | Zeit:
26.07.2010 22:09:55
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79-Jähriger nach Gasexplosion gestorben Brome. Bei einer Gasexplosion in einem Einfamilienhaus in Brome (Kreis Gifhorn) ist ein 79-Jähriger gestorben. Der Leichnam lag verschüttet unter einem Bretterverschlag auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Hauses, sagte ein Polizeisprecher am Montag in Gifhorn.
Durch den hohen Druck der Explosion sei der 79-Jährige zehn Meter aus dem Haus katapultiert worden. Die 41 Jahre alte Ehefrau und die 13-jährige Tochter wurden bei dem Unglück verletzt. Sie sollen aber nicht in Lebensgefahr sein. Zwei Nachbarinnen erlitten einen Schock.
Bei Tageslicht wird das Ausmaß der Explosion sichtbar. Das Haus ist dem Erdboden gleich. Kein Stein liegt mehr auf dem anderen. Wo einst eine Familie ihren Lebensmittelpunkt hatte, liegt alles nun in Schutt. "Das Haus ist komplett platt und von der Gartenanlage ist auch nichts mehr zu sehen", beschreibt es ein Polizeisprecher.
Der Gartenzaun liegt über einem Haufen Schutt und gebogenen Tannen. Ziegelsteine sind weiträumig auf dem Grundstück verteilt. Betonpfeiler und Bretter liegen kreuz und quer, wohin das Auge reicht. "Die Wände sind seitlich regelrecht weggeklappt", erzählte ein Polizist.
Mindestens zehn Nachbarhäuser in einem Umkreis von rund 200 Metern wurden erheblich beschädigt. "Dächer, Fenster und Türen wurden durch herumfliegende Trümmerteile beschädigt und auch parkende Autos", sagte ein Polizeisprecher. Einige der Häuser seien derzeit unbewohnbar.
Nach ersten Ermittlungen geht die Polizei von einer Gasexplosion aus. Das Haus wurde über einen Flüssiggastank auf dem Grundstück versorgt. Experten ermitteln noch die Ursache der Explosion. Das Ergebnis soll in den nächsten Tagen vorliegen. Der Gesamtschaden geht nach Schätzungen der Polizei in die Millionenhöhe.
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Verfasser: DanielL. | Zeit:
26.07.2010 22:12:18
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Verfasser: pflanze 132 | Zeit:
26.07.2010 22:16:28
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Sehr sensibler Umgang mit dem Thema "Unglück mit Todesfolge"...
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Verfasser: WolfK | Zeit:
26.07.2010 22:19:46
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Verfasser: Falk N. | Zeit:
26.07.2010 22:25:33
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"Mach mal en BILD - en BILD is immer guut!"
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Verfasser: DanielL. | Zeit:
26.07.2010 22:27:24
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Zitat von pflanze 132  Sehr sensibler Umgang mit dem Thema "Unglück mit Todesfolge"... Ist doch so, sind ja fast immer irgendwelche Selbstmörder.
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Verfasser: tbmaennchen | Zeit:
26.07.2010 22:30:31
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Verfasser: Speckbeutel | Zeit:
26.07.2010 22:31:55
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Verfasser: WolfK | Zeit:
26.07.2010 22:40:02
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@Speckbeutel, Flüssiggas ist dort weit verbreitet, und die Folgen muss man gut abschätzen können, wenn man bei so einer Explosion nur verletzt wird. Im Haus können meiner Ansicht nach die beiden nicht gewesen sein, sonst wären 3 Opfer zu beklagen, so wie es hier aussieht.
Gruß Wolfram
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Verfasser: tbmaennchen | Zeit:
26.07.2010 22:51:52
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Noch besserer LInk: "Bewohner wollte wohl Arbeiten an der Heizung durchführen" Mehr Bilder |
Verfasser: Falk N. | Zeit:
26.07.2010 23:07:33
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Vielleicht sollte man den Thread umbenennen:
"Grundsätzliches zu Gasheizungs-Wartung - für Neulinge ein MUSS!"
;-))
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Verfasser: meStefan | Zeit:
26.07.2010 23:24:20
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Ich hatte die Nachricht schon heute Nachmittag im Ticker gelesen, wollte aber nicht wieder mit einem Thread darauf hinweisen, um nicht die Trolle mit dummen Bemerkungen oder die "Grinsebacken" ein zu laden...
Es gibt keinen Grund hier irgendwelche Sprüche zu klopfen oder Grinsebacken ;-)) hier abzusondern, es ist tragisch genug, daß jemand durch so ein Unglück zu Schaden kommt, auch wenn er als Laie selbst an der Heizung rumgeschraubt hat.
Dennoch zeigt dieses Beispiel mal wieder sehr deutlich, daß Laien an einer Gasheizung nicht schrauben sollten, dürfen tun sie´s sowieso nicht!
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Verfasser: Falk N. | Zeit:
26.07.2010 23:33:18
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MEIN Grinsebacken ;-)) bezog sich auf MEIN Posting.
Daß dieses wie jedes Unglück bedauerlich ist , ist für mich ohne Frage. "Selbstverschuldet" hin oder her, noch ist auch nichts bewiesen.
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Verfasser: Uwe. | Zeit:
26.07.2010 23:35:45
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Verfasser: DanielL. | Zeit:
27.07.2010 00:12:13
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Verfasser: Meister Röhricht | Zeit:
27.07.2010 07:34:30
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Verfasser: mrtux | Zeit:
27.07.2010 09:15:10
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Gasanlagen sind sicher, wenn kein Laie daran arbeitet, aber sobald Fahrlässig gearbeitet wird, kann es gefährlich werden.
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Verfasser: Michael Springl | Zeit:
27.07.2010 18:19:02
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Hallo, ich glaube mit solchen Themen sollte man sensibel umgehen. Vielleicht sollte man wartn, bsi Ergebnisse der Ursachenforschung vorliegen.
Gleichzeitig dient es als Beispiel, was passieren kann. Es kamen menschen zu Schaden, ein Mann starb. Es ist nicht nur das Haus, sondern die Nachbarschaft stark betroffen.
Es muss aber gerade hier auch in dem Stadium schon der Hinweis kommen, daß Gasanlagen (Leitungen, Gasgeräte, Abgasanlagen) grundsätzlich nur vom zugelassenen Fachmann zu installieren, die Geräte regelmäßig zu warten und Gasanlagen regelmäßig auf ihre Dichtheit zu prüfen sind. Der Gesetzgeber hat dies klar geregelt. Nur, hören wollen es die wenigsten.
mfG Michael
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Verfasser: Meister Röhricht | Zeit:
27.07.2010 21:22:39
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Zitat von Michael Springl  Hallo, ich glaube mit solchen Themen sollte man sensibel umgehen. Vielleicht sollte man wartn, bsi Ergebnisse der Ursachenforschung vorliegen.
Gleichzeitig dient es als Beispiel, was passieren kann. Es kamen menschen zu Schaden, ein Mann starb. Es ist nicht nur das Haus, sondern die Nachbarschaft stark betroffen.
Es muss aber gerade hier auch in dem Stadium schon der Hinweis kommen, daß Gasanlagen (Leitungen, Gasgeräte, Abgasanlagen) grundsätzlich nur vom zugelassenen Fachmann zu installieren, die Geräte regelmäßig zu warten und Gasanlagen regelmäßig auf ihre Dichtheit zu prüfen sind. Der Gesetzgeber hat dies klar geregelt. Nur, hören wollen es die wenigsten.
mfG Michael das soll ja ein Gastank gewesen sein. Wer ist denn da der Dumme? Hier in Hamburg hatte ich ja damit nix am Hut
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Verfasser: Phil a.H. | Zeit:
27.07.2010 21:31:17
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Kann man Flüssiggasanlagen als prinzipiell gefährlicher (gegenüber welchen mit Erdgasanschluss) einstufen?
(Selbstverständlich sind beide nicht "harmlos", schon klar).
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Verfasser: Meister Röhricht | Zeit:
27.07.2010 21:34:16
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Zitat von Phil a.H.  Kann man Flüssiggasanlagen als prinzipiell gefährlicher (gegenüber welchen mit Erdgasanschluss) einstufen?
(Selbstverständlich sind beide nicht "harmlos", schon klar). Naja, wenn der Tank im Garten ober oder unterirdisch ist in Norddeutschland wohl nur oberirdisch und die Leitung im Erdreich oxydiert ......
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Verfasser: fred | Zeit:
27.07.2010 22:09:08
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@Phil a.H. beide Arten von Gas sind Gefährlich bei unsachgemäßer Handhabung. Wobei Flüssiggas noch denn großen Nachteil hat schwerer wie Luft zu sein und sich in Senken oder Keller usw. ein Gassee bilden kann. Und das halt immer noch sehr viele Glauben nur weil sie einen Gasgriller zuhause haben, könnten sie mit Flüssiggas umgehen.
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Verfasser: Falk N. | Zeit:
27.07.2010 23:19:12
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@ Phil
Du weißt doch: "Ich bin ein Erdgas-Auto". Und ich schnall mich immer gut an UND hab das Schiebedach offen. Wenns hinten knallt haut mich der Explosionsdruck mitsamt dem Schleudersitz raus.
:-))
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Verfasser: Meister Röhricht | Zeit:
28.07.2010 08:15:11
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Zitat von Falk N.  @ Phil
Du weißt doch: "Ich bin ein Erdgas-Auto". Und ich schnall mich immer gut an UND hab das Schiebedach offen. Wenns hinten knallt haut mich der Explosionsdruck mitsamt dem Schleudersitz raus.
:-)) so groß ist das Schiebedach beim Fiat 500 nun auch wieder nicht. Kauf dir lieber die Ausführung mit Fal(t)K-Dach
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Verfasser: Michael Springl | Zeit:
28.07.2010 08:23:15
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Zitat von Meister Röhricht  Zitat von Michael Springl  Hallo, ich glaube mit solchen Themen sollte man sensibel umgehen. Vielleicht sollte man wartn, bsi Ergebnisse der Ursachenforschung vorliegen.
Gleichzeitig dient es als Beispiel, was passieren kann. Es kamen menschen zu Schaden, ein Mann starb. Es ist nicht nur das Haus, sondern die Nachbarschaft stark betroffen.
Es muss aber gerade hier auch in dem Stadium schon der Hinweis kommen, daß Gasanlagen (Leitungen, Gasgeräte, Abgasanlagen) grundsätzlich nur vom zugelassenen Fachmann zu installieren, die Geräte regelmäßig zu warten und Gasanlagen regelmäßig auf ihre Dichtheit zu prüfen sind. Der Gesetzgeber hat dies klar geregelt. Nur, hören wollen es die wenigsten.
mfG Michael das soll ja ein Gastank gewesen sein. Wer ist denn da der Dumme? Hier in Hamburg hatte ich ja damit nix am Hut Und? Macht es für die Nachbarn einen Unterschied, ob hier Komponenten einer Erdgasanlage oder eine Flüssiggasanlage hoch gegangen ist? (Wobei ich nach dem derzeitigen Stand der Informationen nicht davon ausgehe, daß der Tank die Ursache war, da wäre das Loch im Viertel größer) Auch hier, bei einer Flüssiggasanlage, ist der EigentümerBetreiberVerwalter aufgefordert, seinen Pflichten nachzukommmen und seine Anlage (Tank, Rohrleitungen, Armaturen, Gasgeräte, Abgasanlage) auf einem sicheren Stand zu halten und regelmäßig vom Fachmann überprüfen zu lassen. mfG Michael
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Verfasser: Meister Röhricht | Zeit:
28.07.2010 08:26:17
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ja nun, diese Tanks gehören ja meist dem Lieferanten des Gases, jedenfalls hier im ländlichen Bereich. Ist der dann nicht der Betreiber ???
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Verfasser: Joerg_Schneider | Zeit:
28.07.2010 10:11:38
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Im ländlichen Bereich scheint Sicherheit ziemlich nachrangig zu sein. Kann mich sehr gut an einen Sport- und Gastwirtschaftsbetrieb erinnern, wo es derart nach Flüssiggas gestunken hat, dass man sich nicht getraut hat, ne Zigarette anzustecken.
Hat ansonsten keinen gestört. Da wird's ähnlich "locker" gehandhabt worden sein. Keiner hat was gerochen...
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Verfasser: Michael Springl | Zeit:
28.07.2010 14:37:27
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Zitat von Meister Röhricht  ja nun, diese Tanks gehören ja meist dem Lieferanten des Gases, jedenfalls hier im ländlichen Bereich. Ist der dann nicht der Betreiber ??? Hallo, auch wenn der Tank einem anderen gehört, dann gehört dieser regelmäßig überprüft. Und in dem Fall ging es ja nicht um den Tank. Wer ist so blöd und sagt: "Ach was macht das, wenn der Tank von der Fa. xyz hochgeht, der steht ja neben dem Haus." Ich geh mal fest davon aus, daß gerade die "gemieteten" Tanks sogar besser überwacht sind, als gekaufte. mfg Michael
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Verfasser: Meister Röhricht | Zeit:
28.07.2010 15:26:40
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Zitat von Michael Springl  Zitat von Meister Röhricht  ja nun, diese Tanks gehören ja meist dem Lieferanten des Gases, jedenfalls hier im ländlichen Bereich. Ist der dann nicht der Betreiber ??? Hallo, auch wenn der Tank einem anderen gehört, dann gehört dieser regelmäßig überprüft. Und in dem Fall ging es ja nicht um den Tank. Wer ist so blöd und sagt: "Ach was macht das, wenn der Tank von der Fa. xyz hochgeht, der steht ja neben dem Haus." Ich geh mal fest davon aus, daß gerade die "gemieteten" Tanks sogar besser überwacht sind, als gekaufte. mfg Michael das mein ich ja nicht ich frag nur, wer die regelmässig prüft der Lieferant als Besitzer oder steht im Liefervertrag, das der Kunde die Sorgfaltspflicht hat
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Verfasser: Michael Springl | Zeit:
28.07.2010 17:04:45
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Zitat von Meister Röhricht  Zitat von Michael Springl  Zitat von Meister Röhricht  ja nun, diese Tanks gehören ja meist dem Lieferanten des Gases, jedenfalls hier im ländlichen Bereich. Ist der dann nicht der Betreiber ??? Hallo, auch wenn der Tank einem anderen gehört, dann gehört dieser regelmäßig überprüft. Und in dem Fall ging es ja nicht um den Tank. Wer ist so blöd und sagt: "Ach was macht das, wenn der Tank von der Fa. xyz hochgeht, der steht ja neben dem Haus." Ich geh mal fest davon aus, daß gerade die "gemieteten" Tanks sogar besser überwacht sind, als gekaufte. mfg Michael das mein ich ja nicht ich frag nur, wer die regelmässig prüft der Lieferant als Besitzer oder steht im Liefervertrag, das der Kunde die Sorgfaltspflicht hat Normalerweise ist es im Druckbehälterbereich immer so geregelt, daß derjenige, der füllt, vorher prüfen muß, ob das Ding noch eine gültige Prüfung hat. Im Flüssiggasbereich ist es ebenso. Diese Prüfung hat der Eigentümer des Behälters zu veranlassen, wenn keine gültige Prüfung vorhanden ist, darf nicht gefüllt werden. Auf der anderen Seite kann der Füller nicht belangt werden, wenn dein Tank schon seit Jahren nicht mehr gefüllt wurde, man aber immer noch eine Gasanlage mit dem Inhalt betreibt. Und da sind wir wieder beim EigentümerBetreiberVerwalter der kompletten Gasanlage. Einen von denen kriegt man schon am Sa..... mfG Michael
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Verfasser: Dieter C. | Zeit:
29.07.2010 23:22:00
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Ein gemieteter Tank von einer Flüssgig-Gas Vertreiberfirma wird immer im Auftrag von dieser Firma gewartet und nach Vorschrift geprüft. Das wird in jedem Tank-Mietvertrag vereinbart. Aber es gibt auch Tanks im Besitz des Hauseigentümers und ob der der gesetzlichen Prüfpflicht nachkommt - zumindest ist es dem Flüssiggas-Tankwagenfahrer untersagt, Tanks aufzufüllen, die keine gültige Prüfplakette oder die Beschädigungen aufweisen.
Im vorliegenden Falle sollte man die Untersuchung abwarten. TBmännchen walte Deines Berichtsamtes ..........
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Verfasser: Michael Springl | Zeit:
30.07.2010 11:59:08
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Hallo, ein anderer Aspekt des Thema´s.
http://www.feuerwehr-brome.de/index.html
mfG Michael
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Verfasser: Michael Springl | Zeit:
30.07.2010 12:06:01
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Und die aktuelle Berichterstattung.
http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/brome100.html
mfG Michael
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