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19.01.2012 08:41:38 |
Hallo zusammen, im Rahmen einer Einzelmaßnahme kann man eine Heizungsmodernisierung mit 7.5% von der KfW Bezuschussen lassen. (Programm 430) Mein Energieberater meinte, er müsse dafür unbedingt einen Energieausweis für die Hütte machen. Das wäre mir klar, wenn ich kfW Standard erreichen wollen würde, ich möchte das aber als Einzelmaßnahme durchführen, und da ist KfW Standard eigentlich schnuppe. Ich kann das nicht wirklich glauben, da dies bei Anlagensanierung nirgends als Voraussetzung genannt wird und ich es dann gleich besser ohne Zuschuss machen kann. Weiss jemand hier mehr? Grüße
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19.01.2012 09:00:58 |
Ich habe 2011 meine neue Heizung über das KfW Programm 430 fördern lassen. Dafür habe ich keinen Energieausweis benötigt aber ich habe auch nur 5% Zuschuss bekommen. Vielleicht hat sich dieses Jahr etwas an den Förderbedingungen geändert. Gruß Ingo
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| Zeit:
19.01.2012 09:09:53 |
Hallo Ingo,
was wollte dein EBerater für seine Leistungen? Bzw. gab es spezielle Anforderungen an die technische Umsetzung?
zw. 2011 und 2012 wurden eigentlich nur die Sätze erhöht.
Grüße
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20.01.2012 18:11:57 |
Ich hatte keinen EBerater. Ich habe ein Haus mit Nachtspeicheröfen gekauft und diese vor Einzug durch Gas- Brennwert ersetzt. Papierkram hat mir die Heizungsfirma abgenommen. Kann sein das dort ein EBerater mit berechnet wurde, der ist aber dann in den Einzelposten versteckt worden. Gruß Ingo
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| Zeit:
20.02.2012 20:05:30 |
Ein Energieausweis oder Energieberatunsgbericht ist nicht notwendig. Für die Gewährung und spätere Auszahlung ist lediglich die Bestätigung (durch Unterschrift) des Sachverständigen im Antrag bzw. später im Verwendungsnachwes notwendig.
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25.09.2012 18:23:48 |
Zitat von Insider123  Ein Energieausweis oder Energieberatunsgbericht ist nicht notwendig. Für die Gewährung und spätere Auszahlung ist lediglich die Bestätigung (durch Unterschrift) des Sachverständigen im Antrag bzw. später im Verwendungsnachwes notwendig. Hallo, und wo finde ich den Sachverständigen der mir die Unterschrift darunter setzt ? .......und das für wenig Geld. mehr benötige ich auch nicht, denn ich ersetze als Einzelmassnahme auch nur die Oelheizung durch ein L/W Waermepumpe lg wiewi
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| Zeit:
25.09.2012 18:51:59 |
Zitat von Christian St  Mein Energieberater meinte, er müsse dafür unbedingt einen Energieausweis für die Hütte machen. Da ist er wohl etwas über das Ziel hinausgeschossen ;-) Wenn es nicht um Heizungen geht gilt aber das Folgende: "Bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen durch Wärmedämmung und/oder Erneuerung Fenster und Fenster-/Hauseingangstüren wurden die Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Haustechnik am gesamten Gebäude berücksichtigt."Das sollte beachtet werden: "3. Austausch der Heizung oder Optimierung der Wärmeverteilung Heizung, Wärmeverteilung ... In diesem Zusammenhang sind die Fachunternehmer mit der Prüfung zu beauftragen, ob die Heizungsflächen für die geplante Heizanlage, insbesondere für einen dauerhaften Brennwertbetrieb, geeignet und ausreichend dimensioniert sind. Anderenfalls ist auf die Möglichkeit des Austauschs von Heizkörpern und Verteilsystemen hinzuweisen. Unterbleibt die erforderliche Anpassung oder Erneuerung von Heizkörpern und Rohrleitungen, ist die Einzelmaßnahme "Austausch der Heizung" nicht förderfähig."Gruss Frank F.
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Verfasser: meStefan | Zeit:
25.09.2012 20:11:34 |
Zitat von wiewi  ...und wo finde ich den Sachverständigen der mir die Unterschrift darunter setzt ? .......und das für wenig Geld. Das macht der SHK-Meister mit, der die Anlage installiert! ;O)
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| Zeit:
25.09.2012 20:31:34 |
Würde mir die KfW Förderung überlegen/durchrechnen. Wenn Du die in Anspruch nimmst, kannst Du den Arbeitslohn nämlich nicht als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuer absetzen.
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| Zeit:
26.09.2012 08:02:59 |
Zitat von meStefan  Zitat von wiewi  [...] Das macht der SHK-Meister mit, der die Anlage installiert! ;O) Wenn er zugelassener BAFA-Berater ist oder eine Berechtigung nach § 21 EnEV besitzt ja - sonst nicht. Gruss Frank F.
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