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Bauverzögerung Schadensersatz Erfahrung!?
Verfasser:
kai36
Zeit: 21.06.2012 21:53:13
1729736
Hallo an alle,

wir bauen ja mit einem GU und nun sind wir ja schon 2 Monate über den Fertigstellungstermin drüber.

Logischer weise hat man zusätzliche Kosten dadurch und wir konnten auch nicht früher beginnen unseren Strom einzuspeisen, hier fehlen uns auch 2 Monate.

Wir haben, zum Glück, noch unsere Wohung und mussten nicht ins Hotel oder eine Übergangswohung ziehen.

Nu haben wir mit dem Chef der Firma geredet, telefonsich, und erst bot man uns 400Euro an und dann 1000€.

Dies trägt aber nicht unsere Kosten, wir haben auch keine Bauverzögerung zu verschulden. Die Abschlagszahlungen wurden immer geleistet, pünktlich.

Er begrpndet dies mit der langen Trocknungszeit des Estrich aber dieser wurde am 05.05.12 gekippt. Wir haben einen Zusatzbeifügen lassen damit dieser schneller begehbar und beheizbar ist, dennoch dauerte es 2 Wochen bis die Heizung kam. Diese konnte aber nicht angeschlossen werden, da vergessen wurde den örtlichen Stromversorger die Zähler anzumelden. Dann war der Techniker da, konnte aber nicht die Zähler installieren da, der HAK nicht fertig war und somit mussten wir nochmal 1,5 Wochen warten.

Dann war alles da und man hatte an der Heizung den Ausgehnungsbehälter vergessen und somit stand die Heizung noch ein Tag. Dann lief sie endlich aber auf Strom (FBH-Programm)....angeblich ein fehler in der Software!!!! Ein Glück wir merkten es schon am 2 Tag und sollten laut Hersteller auf Manuell und nun geht die LWP normal. Aber die Kosten bleiben auch an uns hängen!!!

Hat jemand auch erfahrungen mit GU und zum Thema Schadensersatz?? Würden uns über einen regen Ideen und erfahrungsaustausch freuen...

vg
kai
Verfasser:
OliverSo
Zeit: 22.06.2012 07:50:56
1729809
Die Sache ist ganz einfach:

Wenn du in deinem Bauvertrag rechtssicher einen "Schadensersatz" bei Bauverzögerung vereinbart hast, und dazu die Bedingungen, unter denen diese Regelung zum Einsatz kommen soll, auch zutreffen, dann hast du ein Recht darauf.

Wenn du solch eine Regelung hättest, würdest du hier aber nicht fragen - also nimm das Geld vom GU, und freu dich. Alternativ nimm dir einen Anwalt, und schau, was dabei rauskommt.

Oliver
Verfasser:
kai36
Zeit: 22.06.2012 08:30:04
1729815
Zitat von OliverSo Beitrag anzeigen
Die Sache ist ganz einfach:

Wenn du in deinem Bauvertrag rechtssicher einen "Schadensersatz" bei Bauverzögerung vereinbart hast, und dazu die Bedingungen, unter denen diese Regelung zum Einsatz kommen soll, auch zutreffen, dann hast du ein Recht darauf.

Wenn du solch eine[...]


Hallo,

aus meiner Sicht ist die Sache nicht so einfach. Der Vertrag wurde nach dem BGB geschlossen. Und bei nicht fristgerechter Fertigstellung sollte einem Schadensersatz zustehen.

Logo sollte man bei einem Vertrag einen Vertragsstrafe bei Bauverzögerung mit in den Vertrag aufnehmen, kann ich nur jedem empfehlen.

Die Summe die angeboten wurde, deckt nicht mal die Mietkosten für die 2 Monate...und wir mussten teilweise immer wieder zur Baustelle fahren um den Müll anderer Gewerke zu beseitigen, so das die Handwerker arbeiten konnten.

Mich ärgert es nur mit welcher Dreistigkeit, die Firmen Leute abzocken und dann erfüllen Sie nicht ihre Verträge..

vg
kai
Verfasser:
egal1
Zeit: 22.06.2012 08:44:22
1729817
trotzdem, nimm das Geld und freu dich, daß das ganze ohne Anwalt oder gar Gericht geklärt ist.
Wahrscheinlich baust du das erste mal :-)
Du hast den Bau ja sicher von einem Gutachter ansehen/abnehmen lassen. Wenn der keine Mängel findet und die Bauverzögerung der einzige Punkt zum ärgern ist, seid ihr zu beneiden.
Verfasser:
chappi73
Zeit: 22.06.2012 08:55:11
1729821
Zitat von kai36 Beitrag anzeigen
Dann lief sie endlich aber auf Strom (FBH-Programm)....angeblich ein fehler in der Software!!!! Ein Glück wir merkten es schon am 2 Tag und sollten laut Hersteller auf Manuell und nun geht die LWP normal. Aber die Kosten bleiben auch an uns hängen!!!
?? Die LWP läuft doch auch über Strom? Also für eine Estrichtrocknung muss die LWP ganz schön arbeiten ...
Wieso Kosten für den Strom? Lief es über den Baustromkasten - muss es eh der GU zahlen, weil auf ihn angemeldet.
Und wenn es über Den Haus-Zähler lief, der auf Dich angemeldet ist, kannst Du ihm die kWh doch auch gegenrechnen. Schließlich bist Du ja noch nicht eingezogen und er muss die Betriebsmittel Wasser/Strom usw. für die Baustellenzeit tragen.
Von wieviel Strom reden wir denn?

Ganz ehrlich: Ich würde mich nicht darüber aufregen - da werden jetzt noch ganz andere Sachen noch kommen. Umzug, usw. ...
Locker bleiben !

Wenn der Estrich jetzt erst reinkam (auch mit Zusätzen) wird doch bald der Bodenbelag drauf kommen, oder? Laß die Kehle von Bodenbelag und Sockelleisten mal noch nicht verfugen.
Da kann der Estrich später mal noch ein paar Wochen ausatmen. Der Estrich wird eh noch schüsseln (an den Rändern etwas absacken) und dann rupft es Dir die Verfugungen auseinander.
Verfasser:
OliverSo
Zeit: 22.06.2012 09:06:54
1729826
Zitat von kai36 Beitrag anzeigen
aus meiner Sicht ist die Sache nicht so einfach. Der Vertrag wurde nach dem BGB geschlossen. Und bei nicht fristgerechter Fertigstellung sollte einem Schadensersatz zustehen.


Sieh das, wie du willst, und such dir einen Anwalt, der sich im Baurecht auskennt. Der wird dir dann seine Sicht erläutern, die sicherlich nicht mit der Sicht des Anwalts des GU übereinstimmen wird. Geh aber mal davon aus, das der GU das nicht zum ersten Mal macht, und der seine Verträge so formuliert hat,daß du dem wegen Verzögerungen am Bau nicht ans Bein pinkeln kannst.

Daher wird dann die Sicht eines oder mehrerer Gutachter benötigt, und alle diese Sichten beineflussen vielleicht die finale Sicht des am Ende entscheidenen Richters, vielleicht sieht der das aber auch alles ganz anders.

Viel Spaß...

Oliver
Verfasser:
kai36
Zeit: 22.06.2012 09:13:03
1729831
Zitat von egal1 Beitrag anzeigen
trotzdem, nimm das Geld und freu dich, daß das ganze ohne Anwalt oder gar Gericht geklärt ist.
Wahrscheinlich baust du das erste mal :-)
Du hast den Bau ja sicher von einem Gutachter ansehen/abnehmen lassen. Wenn der keine Mängel findet und die Bauverzögerung der einzige Punkt zum[...]



Hallo egal1,

ja wir haben einen eignen Bausachverständigen gehabt. Der Bau ist soweit ok es gibt kleinere Mängel aber nichts was nicht zu behaben wäre, kurzfristig.

Ja er Stress kommt jetzt, da wir nächste Woche ins Haus müssen...

vg
Verfasser:
meStefan
Zeit: 22.06.2012 09:50:52
1729857
Zitat von kai36 Beitrag anzeigen
Mich ärgert es nur mit welcher Dreistigkeit, die Firmen Leute abzocken und dann erfüllen Sie nicht ihre Verträge[...]

Tja, so ist das eben heute! Es ist schwer einen wirklich guten Anbieter zu finden, egal ob am Bau, oder in einem Textilgeschäft, wie Charm&Anmut!
Hauptsache billig eben! Da bekommt man meist nur noch China-Klamotten deren Qualität unter aller Sau ist, man sich im Plastik tot schwitzt, oder man Ausschläge von den Pestiziden und sonstigen Chamikalien bekommt.
Ebenso Augen auf beim Materialeinkauf! Egal ob im www-shop, Baumarkt oder Fachhandel, "Hauptsache billig" verspricht für den Verkäufer den größten Gewinn! Eine Container-Ladung China-Armaturen zum Stückpreis von unter 10,--€... Was erwartet einn Kunde, der so ein Teil dann für 29,90 vermeintlich günstig kauft!?
Das schlöimme ist, beim SHK-Großhandel werden die qualitativ hochwertigen Materialien/Artikel immer mehr gegen Billigschrott ausgetauscht, sodaß einem, trotz dem Willen mehr für gute Qualität zu zahlen, nichts anderes übrig bleibt, als sich mit dem Billigschrott zu begnügen!
Außen hui, innen pfui... im Haus wird ja das meiste vom Pfusch unter den Estrich oder Wandputz verlegt!


Warum ist das blos so?
Antwort: Der "normale" Kunde will es nicht anders!
Er will ja quasi verarscht werden!
Hauptsache billig eben, muß nur den Schein wahren...
Da wird dann ein Reihenhaus angeboten, was abber tatsächlich nur eine Wohnung über 3 Etagen mit separatem Eingang ist, da man sich so entsprechende Kosten für die ganze "Häuserreihe" spart!
An einem Ende ist dann eine Zentralheizung für alle angebaut...
190.000,--€ allinklusive... für eine 120m²-Wohnung über 3 Etagen mit 50m² Garten, Ausstattung unterster Standard...
...kein Eigentümer kann machen was er will, da eben MFH, statt Reihenhäuschen!
Wasserzähler, Wärmezähler, Kosten für gemeinsames Eigentum, etc...


Warum sollte ein GU, Bautrüger oder sonstwer tatsächlich qualitativ hochwertige Reihenhäuschen bauen, wenn man sich auf diese Art ganz einfach die Taschen richtig voll machen kann!? ;o(


Wie gesagt, der Kunde will ja quasi verarscht werden, wenn der den billigen Preis sieht, große Rabatte, etc..., schon ist das Gehirn ausgeschaltet!
Der ehrliche Anbieter bleibt auf seinem vermeintlich teuren Angebot sitzen...
Verfasser:
chappi73
Zeit: 22.06.2012 10:06:11
1729866
Zitat von meStefan Beitrag anzeigen
Warum sollte ein GU, Bautrüger oder sonstwer tatsächlich qualitativ hochwertige Reihenhäuschen bauen, wenn man sich auf diese Art ganz einfach die Taschen richtig voll machen kann!? ;o(
Ich spucke einem Bauträger und seinen Handwerkern auch gerade ordentlich in die Suppe. Von falsch eingebauten Fenstern bis zu schwebenden Duofix-Gestellen, die 400kg aushalten sollten ...
Von 10 Wohnungen - davon werden gerade mal 2 von mir in einer Art Baucontrolling begleitet.

Aber: kai36 hat immerhin einen Bausachverständigen mit an Bord.
Verfasser:
christian der xte
Zeit: 22.06.2012 10:08:10
1729867
Und was hat das mit dem Thema zu tun?
Verfasser:
isesari
Zeit: 22.06.2012 10:14:28
1729868
Wenn du einen Schaden nachweisen kannst und er ein paar 1000€ beträgt, geh zum Baufachanwalt und lass es prüfen( wird ein paar Euro kosten, je nach dem Streitwert). Du hast dich aber ggü dem Auftragnehmer als Opfer bereits geoutete als du den Dreck der anderen weggemacht hast (traurig und hart, ist aber so).

Zu Stefan,
Der Kunde verlangt einen möglichst grossen Gegenwert für sein Geld (dass er Netto erstmal verdienen muss um sich einen Brutto-Handwerker/Markenmaterial zu leisten), Leider ist es heute so dass viele, vermeintlich 'ehrliche' Handwerksbetriebe, dem Kunden billiges Material unterjubeln. Hier hat der Kunde fast keine Wahlmöglichkeiten weil er einen Bau/Sanierung meist nur einmal im Leben durchzieht.

Früher hatte ich Respekt vor einem Meister, inzwischen haben ich gemerkt dass die meisten den Titel nur machen um ggfs selbstständig einen Kunden mit Pfusch abziehen zu dürfen. Es ist kaum noch ein Unterschied zwischen einer Meister'leistung' und Gesellen-'Leistung' feststellbar, im Gegenteil, der Meister versucht sehr häufig bei Reklamationen die unzureichende Gesellen-Leistung ggü dem Kunden schönzureden (machen wir schon immer so). Kaufmännisch nahvollziehbar.

Ich gönne jedem sein Einkommen, aber das Abgreifen von Kundengeldern hat dann den höchsten Effekt wenn minderwertige Leistung mit einer hochehrhlichen Fassade gekoppelt werden. Ist nix gegen Handwerker oder dich persönlich, ist überall in der Gesellschaft so, fängt im Laden an wo die bunte Verpackung den minderwertigen Inhalt kaschieren soll. Man könnte fast sagen, je mehr tolle Werbung desto grösser das Risiko vom ungünstigen Preis-/Leistungsverhätnis. Die Herstellkosten betragen heute meist nur noch den Bruchteil des Verkaufspreises, der sehr grosse Rest ist nötig weil viele Sesselpfurzer bequem davon leben wollen. DAS nervt den Kunden.
Verfasser:
kai36
Zeit: 22.06.2012 10:19:43
1729872
Hi an alle,

ich kann nur jedem raten sich einen eigenen Sachverständigen zu holen, das Geld ist sehr gut angelegt. Immer wenn eine Abschlagsrechnung kommt ab durch den Bau und Mängelrüge erstellen, schriftlich nie telefonisch.

Der Estrich liegt jetzt seit 6 Wochen und dennoch sollen wir 19 Tage aufheizen...

Die LWP läuft schon mit Strom aber nur, das konnte nicht sein. Bei den Temparaturen die wir hatten, sollte die Außeneinheit mitlaufen. Es waren in den 3 Tagen knapp 400kWh. Es geht nicht um das Geld letztendlich, sondern das die Handwerker nicht ihre arbeit sauber erledigen aber kaum ist die Anlage installiert kommt die Rechnung.

Wir haben nächste Woche einen Termin beim Anwalt, uns geht es erst mal um uns beraten zu lassen. Welche Möglichkeiten wir haben und logischer Weise die Kosten die entstehen können. Was bringt uns ein Rechtsstreit, wenn wir noch durch Kosten Anwalt und Gericht draufzahelen. Und wir wissen ja wie es läuft, meistens einigt man sich und dann hat man auch nix davon.

Es gibt solche und solche Bauträger, wichtig ist immer das man klar vor Augen hat was will ich haben und was bin ich bereit zu zahlen. Wenn ich ein klaren Preis vor Augen habe muss ich halt sehen was bekomme ich dafür.

Wichtig ist auch immer zu wissen, bei den meisten Bauträgen kosten Sonderwünsche immer Extra, extra viel Geld. Da der Handwerker verdienen will und soll und der Bauträger auch nocht.

Was viele GU nicht machen ist beraten, es sollte doch kein Problem darstellen dem Kunden zu sagen für den Preis bekommen sie diese Leistung, alternativ können Sie diese Leistung zu deisem Preis bekommen. Aber wer macht das schon, man will es dem Kunden ja schön rechnen...

vg
kai
Verfasser:
meStefan
Zeit: 22.06.2012 10:22:34
1729876
Zitat von isesari Beitrag anzeigen
Der Kunde verlangt einen möglichst grossen Gegenwert für sein Geld[...]

Falsch, meisten hat der Kunde eine Wunschvorstellung, welche er für sein weniges Geld gerne erfüllt hätte!
Also wird im die vermeintliche Luxusvilla zum Gartenhäuschenpreis verkauft und komischerweise wird der Kunde nicht stutzig!
Verfasser:
kai36
Zeit: 22.06.2012 10:23:36
1729879
Zitat von isesari Beitrag anzeigen
Wenn du einen Schaden nachweisen kannst und er ein paar 1000€ beträgt, geh zum Baufachanwalt und lass es prüfen( wird ein paar Euro kosten, je nach dem Streitwert). Du hast dich aber ggü dem Auftragnehmer als Opfer bereits geoutete als du den Dreck der anderen weggemacht hast (traurig und hart, ist[...]


Ja ein Beispiel:

Wannenträger soll über GU für einen Wanne(Stahl) 170x75x41 Preis: 180Euro.

Im Großhandel ein alternativer von Kaldwei für die Wanne: 48Euro + Märchensteuer..

das ist mal eine Gewinnspanne..und normal sollte die Wanne auf Füsse gestellt werden, diese kosten laut Preisliste 45Euro...wurden aber nicht gegegen gerechnet...

vg
Verfasser:
chappi73
Zeit: 22.06.2012 10:37:09
1729883
Zitat von kai36 Beitrag anzeigen
Der Estrich liegt jetzt seit 6 Wochen und dennoch sollen wir 19 Tage aufheizen...
Das erste Aufheizen (Funktionsheizen) MUSS gemacht werden, ist für die Funktion des Estrichs notwendig. Außerdem gíst es eine Funktions-/Abschlussprüfung des Gewerks Heizung. Daher eine durch den Heizungsbauer zu erbringende Leistung, ohne Mehrvergütung.
Das zweite Aufheizen (Belegreifheizen) KANN nötig sein, wenn der Estrich noch zu feucht ist. Das entscheidet der Bodenleger. Das ist dann eine Besondere Leistung, die dem Heizungsbauer zu vergüten ist (durch Deinen Bauträger - nicht Du).
Zitat von kai36 Beitrag anzeigen
Wichtig ist auch immer zu wissen, bei den meisten Bauträgen kosten Sonderwünsche immer Extra, extra viel Geld. Da der Handwerker verdienen will und soll und der Bauträger auch nocht.
Naja, ich kenne auch die GU-Seite. Und wenn Du mal 120 Mieter hast und jeder will die Badewanne größer/kleiner/eckig/rund ... Da halte ich so eine Bearbeitungspauschale von 150€ pro Änderungswunsch schon gerechtfertigt. So war´s bei uns ... den Aufwand auf GU-Seite will keiner sehen.
Zitat von kai36 Beitrag anzeigen
Was viele GU nicht machen ist beraten, es sollte doch kein Problem darstellen dem Kunden zu sagen für den Preis bekommen sie diese Leistung, alternativ können Sie diese Leistung zu deisem Preis bekommen.
Aber auch diese Beratung muss vergütet sein - und das eben nur über einen höheren Grundpreis.

Tipp: Immer wieder mal über die Baustelle. Smalltalk mit den Handwerkern. Und dann bringt man denen halt auch mal eine Ladung LKW (Leberkäswecken) vorbei. Und ein paar kleine Wünsche gehen auf der Baustelle immer unter der Hand. Ohne Handwerkerchef, ohne GU.
Das war mir immer klar - und ich war froh drum wenn ich damit keinen Streß hatte - auch wenn´s bezahlt worden wäre.
Verfasser:
kai36
Zeit: 22.06.2012 11:19:58
1729894
Zitat von chappi73 Beitrag anzeigen
Zitat von kai36 Beitrag anzeigen
[...]
Das erste Aufheizen (Funktionsheizen) MUSS gemacht werden, ist für die Funktion des Estrichs notwendig. Außerdem gíst es eine Funktions-/Abschlussprüfung des Gewerks Heizung. Daher eine durch den Heizungsbauer zu erbringende Leistung, ohne Mehrvergütung.
Das zweite Aufheizen (Belegreifheizen)[...]
Zitat von kai36 Beitrag anzeigen
[...]
Naja, ich kenne auch die GU-Seite. Und wenn Du mal 120 Mieter hast und jeder will die Badewanne größer/kleiner/eckig/rund ... Da halte ich so eine Bearbeitungspauschale von 150€ pro Änderungswunsch schon gerechtfertigt. So war´s bei uns ... den Aufwand auf GU-Seite will keiner sehen.
Zitat von kai36 Beitrag anzeigen
[...]
Aber auch diese Beratung muss vergütet sein - und das eben nur über einen höheren Grundpreis.

Tipp: Immer wieder mal über die Baustelle. Smalltalk mit den Handwerkern. Und dann bringt man denen halt auch mal eine Ladung LKW (Leberkäswecken) vorbei. Und ein paar kleine Wünsche gehen auf[...]


Hallo Chappi,

das Funktionheizen wurde gar nicht durchgeführt es wurde gleich in des Estrichprogramm gegangen. Das Funktionheizen ist, glaube ich, nur 5 Tage. Und es gibt bzw. es wurde mir auch kein Aufheizprotokoll übergeben. Das bedeutet mal wieder Mängelrüge schreiben...

Es geht doch nicht um Mieter, sondern um ein geplantes EFH mit Besprchung Architekt und Statiker. Und letztlich brauchen wir uns doch nix vormachen der GU, liest meine Mail mit dem Sonderwunsch und leitet diese weiter an den Handwerker. Der Hanwerker erstellt ein Angebot und er Gu setzt es um bzw. schreibt es auf seine Firma zuzüglich Aufschlag.

Der Gu will verdienen und somit muss er beraten, das ist doch wie bei einem Handwerker, wenn ich ein Angebot für eine neue Heizung möchte, erstellt er dieses auch ohne Berechnung und berät auch, denn Ich persönlich entscheide letztlich was muss ich zahlen aber was bekomme ich für mein Geldt, steimmt Leistung und auch der Service???

Wir haben viel mit den Handwerkern regeln können, bei uns gibt es immer lecker Kaffee und Kuchen und andere leckerrein... Es gab/gibt einen Handwerker der immer wieder kommen muss, weil er seine Arbeit nicht vernüftig macht und immer jauelt wegen den Fahrkosten und der GU würde ja nicht zahlen. Ich sagte ihm dann mal, erledige deine Arbeit sauber und gemäß den Vorschriften, dann kommst auch nur einmal.

Hier wird aus meiner Sicht deutlich, was für Handerker genommen werden, da hier anscheind die größte Marge für den GU drinen ist. Wenn man sich Informationen holt über den GU und die Firmen (Amtsgericht/Handwerkskammer/IHK) kommt es bei vielen raus, sogenannte ICH-Firmen..). Wir haten 2 Handwerker im Haus, Treppen und Fensterbauer hierl lief alles ohne Problem...

vg
kai
Verfasser:
FrankS
Zeit: 23.06.2012 07:53:55
1730128
Warum mit GU bauen und dann immer beschweren ???
Architekt oder Bauleiter nehmen und das wars ...

Aber das ist anscheinend zu altmodisch.
Gruß Frank
Verfasser:
kai36
Zeit: 24.06.2012 19:05:52
1730526
Zitat von FrankS Beitrag anzeigen
Warum mit GU bauen und dann immer beschweren ???
Architekt oder Bauleiter nehmen und das wars ...

Aber das ist anscheinend zu altmodisch.
Gruß Frank



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