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Seite 1 von 5 [Beitrag 1 bis 35 von 152]erste <12345>letzte 
Neubau mit zu kleiner Wärmepumpe
Verfasser:
Rudolpdo
Zeit: 24.06.2012 11:43:34
1730383
Hallo Forum,

Ich habe 2009 ein damaliges KfW 60-Haus in Holzständerbauweise gebaut. 

Die Kenndaten: 170qm beheizte Wohnfläche, 30qm beheizter Keller, offenes Treppenhaus, laut EnEv 2007 Heizwärmedarf von 7000 kWh (der Keller wird hierbei irgendwie nicht berücksichtigt).

Von unserem Heizungsbauer und Energieberater wurde uns eine Nibe Fighter 640p Abluftwärmepumpe (Kompressoraufnahmeleistung 1 kW, 200l Brauchwasserspeicher) mit dezentralen Lüftungsventilen in den einzelnen Räume verbaut.

Damals hörte sich das für mich als Laie schlüssig und sehr gut an. Im Nachhinein musste ich allerdings feststellen, dass das ganze System eine Sackgasse ist.

Nachdem wir in den vergangenen Wintern Stromverbräuche um die 10.000 kWh hatten und gleichzeitig Teile des Hauses nicht beheizt wurden, schaltete ich einen Gutachter ein. Auf Grund einer nachträglichen Heizlastberechnung meines Heizungsbauers (10,5 kWh) stellte der Gutachter fest, dass die Nibe viel zu klein für unser Haus ist. Wurde geduscht (3Personenhaushalt) dauert es halt ziemlich lange bis der Speicher wieder gefüllt wurde. Außerdem ist die Zirkulationspumpe zu klein, eine größere in das Gerät zu bauen, ist nicht möglich.

Der Heizungsbauer hat seinen Fehler eingesehen und will sich an Kosten beteiligen. Er hat mir jetzt folgende Vorschläge gemacht:

1. Die Abluftwärmepumpe will er komplett abbauen und einen einfachen Lüfter für Abluft einbauen.

2. Als Wärmepumpe hat er mir folgende Außenaufstellungen vorgeschlagen:
         - AlphaInnotec LWD 70A; 7,3 kW; Multifunktionsspeicher MFS 600S
        - AlphaInnotec LW121A; 12,8 kW; Multifunktionsspeicher MFS 600S
        - Rotex luftwärmepumpe 11 kW mit 500 l Kombipufferspeicher


Meine Frage wäre jetzt, welches die beste Lösung ist?
Verfasser:
bbackes
Zeit: 24.06.2012 12:39:13
1730404
Herzlich willkommen im stetig wachsenden Club der geleimten niedrigenergiebehausten Wärmepumper. Sooo schlecht sind die Zahlen doch garnicht: 10.000 kWhel, also rund 30.000 kWhth statt der veranschlagten 7.000 kWhth, also gut das vierfache, sind völlig im Rahmen dessen, was man hier im HTD öfters findet.

Eine dickere WP wird die energetische Katastrophe nur verschleiern, aber nicht verhindern. Herr Rudolpdo, Sie zäumen das Pferd von hinten auf. Lassen Sie eine(n) Fachmann(frau) ran, der/die Ihr Haus thermisch in Ordnung bringt, also auf KfW60, und machen Sie sich Gedanken (oder lassen es andere), wie die dann noch nötige Wärme erzeugt wird. Momentan sind Sie bei KfW300, da ist viel Spielraum nach unten drin.

Es ist schon jenseits von blauäugig, die thermischen Konvektionsverluste Ihres Hauses mit einer WP-Antriebsleistung von 1.000 Wättchen zu kompensieren. Muß ein doller energieberatender Heizungsbauer oder heizungsbauender Energieberater gewesen sein, der das ausgebaldowert hat. Zumindest hat er seine Planung selbst kontrolliert und für gut befunden.
Verfasser:
winni 2
Zeit: 24.06.2012 13:10:02
1730419
Hallo,

ich habe keine besondere Ahnung von diesen Abluft-
wärmepumpen, ausser das sie hier im Forum immer
wieder durch fürchterliche Verbrauchswerte auffallen...

Dennoch frage ich mich zu 1.

Warum die Abluftwärmepumpe ausbauen?
Ich würde die zur reinen Warmwasserbereitung
weiterlaufen lassen.
Müsste doch in einer Art Sommerschaltung
möglich sein?
So hättest Du eine Wärmerückgewinnung aus
der Abluft.

Zu 2.

Ich würde mir die Heizlastberechnung genau ansehen.

Irgendwie glaube ich nicht an 10,5 kW nötige
Leistung?

Wenn die Abluftwärmepumpe weiterhin Warmwasser
bereiten könnte, würde ich die Heizwärmepumpe
ohne jeden Puffer/sonstigen Speicher laufenlassen, wenn
Du eine Fußbodenheizung hast.

Dazu einen WP-Raumthermostat in einem größeren Bereich
mit immer geöffneten/keinen Thermostaten an den
Heizkreisen für den Mindestdurchfluss in der FBH.

Grüsse

winni
Verfasser:
dornech
Zeit: 24.06.2012 14:07:49
1730430
Zitat von bbackes Beitrag anzeigen
Herzlich willkommen im stetig wachsenden Club der geleimten niedrigenergiebehausten Wärmepumper. Sooo schlecht sind die Zahlen doch garnicht: 10.000 kWhel, also rund 30.000 kWhth statt der veranschlagten 7.000 kWhth, also gut das vierfache, sind völlig im Rahmen dessen, was man hier im HTD öfters findet.

Jetzt fehlt nur noch eine sahcliche Erklärung, was eine UNTERLASSENE Heizlastberechnung mti der Wärmepumpentechnologie als solches zu tun hat ? Bei einem modulierenden Brennwerter wäre das Problem durch die Modulationsfähigkeit verdeckt worden. Ändert aber nix daran, daß hier nicht die Technologie sondern derjenige, der sie nutzt/einbaut Fehler gemacht hat.
Verfasser:
Rudolpdo
Zeit: 24.06.2012 14:32:29
1730434
Hallo Zusammen,

danke noch für die schnellen Antworten.


Zu bbackes:

Ich hab mir schon Gedanken gemacht das Haus thermisch in Ordnung zu bringen. (falls ich das richtige darunter verstehe). Laut Dichtigkeitstest ist das Haus in Ordnung. Es könnte noch die Geschossdecke zum Keller gedämmt werden. Die tollen Zuluftventile, die mir die kalte Luft reinblasen, kann ich nicht dicht machen, ich brauche sie ja für Lüftungsanlage. Die Wärme auf andere Art zu erzeugen ist auch nicht so einfach, Tiefenbohrungen sind nicht möglich, für Flächensonden fehlt der Platz, ebenso für Pellets, außerdem ist im Heizungsraum kein Kaminanschluss. Im Wohnzimmer steht ein Leichtbaukamin, der irgendwann mal genutzt werden soll. Hier könnte mit geringem baulichem Aufwand ein wasserführender Ofen installiert werden. Ansonsten bin ich mit dieser dezentralen Lüftung sehr eingeengt.


Zu winni2:

Diese Idee hatte ich auch. Allerdings hat mir mein Heizungsbauer davon abgeraten, da ich dann zwei Wärmepumpen hätte, die auch gewartet werden müssen und natürlich ja kaputt gehen könnten. Ein solcher Wartungsvertrag kostet bei Nibe z. B. 200 Euro. Bezüglich der Heizlast habe ich wohl falsch ausgedrückt. Die Norm-Gebäudeheizlast ist 7.108 W, die Zusatz-Aufheizleistung 3.407 W und die Auslegungs-Heizleistung 10.515 W.




Danke und gruß
Rudolpo
Verfasser:
dornech
Zeit: 24.06.2012 14:52:08
1730437
Zitat von Rudolpdo Beitrag anzeigen
Die Norm-Gebäudeheizlast ist 7.108 W, die Zusatz-Aufheizleistung 3.407 W und die Auslegungs-Heizleistung 10.515 W.

Zusatz-Aufheizleistung und WP ???
Aufheizleistung braucht man bei Nachtabsenkung.
Nur für den WP-Betrieb ist die nicht nur effizienztötend sondern hat auch weitere Nachteile (Neigung zu höherem Takten da eigentlich Überdimensionierung).
M. E. ein Beratungsfehler.
Verfasser:
winni 2
Zeit: 24.06.2012 14:52:15
1730438
Was muss denn an der Wärmepumpe gewartet werden?

Die bestehende wäre dann eine kontrollierte Wohnungs-
belüftung.
In Deinem Fall müssen da doch höchstens irgendwelche
Filter gewechselt werden?
Und davon wohl weniger als bei einer normalen KWL.
Du kannst die Anlage doch laufen lassen, bis sie
Schrott ist.
Der reine Abluftventilator wäre dann immer noch
einsetzbar oder vermutlich besser eine Abluft-Brauch-
wasser-WP.

Wozu braucht man 3407 W "Zusatz-Aufheizleistung"???

Eigentlich braucht man überhaupt keine Zusatzleistung,
weil die allermeiste Zeit des Jahres sowieso vorhanden,
da nur wenige Tage im Jahr die volle Leistung gefordert
ist.

Ich habe so meine Zweifel, ob Dein Heizungsbauer ohne
fachliche Beratung in der Lage ist, Dir nun eine
effiziente Lösung einzubauen...
Der bietet Dir Wärmepumpen von 7 bis 13 kW an.
Mit welcher Begründung?

Ich würde die neue Wärmepumpe sehr knapp auslegen und
wenn das schief geht, kannst Du immer noch einen
Kaminofen, ohne Wasserführung, als Bake-up einbauen.

Gruss

winni
Verfasser:
dornech
Zeit: 24.06.2012 15:05:05
1730442
Zitat von Rudolpdo Beitrag anzeigen
Außerdem ist die Zirkulationspumpe zu klein, eine größere in das Gerät zu bauen, ist nicht möglich.

Hm. Zu kleine Zirkulationspumpe bedeutet doch eigentlich, daß die Wärme von der WP garnicht wegkommt bzw. zu wenig Volumenstrom da ist ?
Das führt m. E. in der Regelung zu einem (bei ausreichender Zirkulationspumpe unnötigen) Anstieg der Vorlauftmeperatur. Bei einer Luft-WP ist das natürlich tödlich - und führt zu ggf. auch zum Zuschalten des Heizstabes.

APropos Heizstab: wieviel Betriebsstunden hat der denn ?

Hat die WP eigentlich einen WMZ eingebaut ? Wäre hilfreich für die Effizienz-Beurteilung.

Wenn ich mal aus den begrenzten Infos ganz grob rechne: 7kW Heizlast, erwartete Betriebsstunden mal angenommen gem. Auslegungsempfehlung 2.400 Stunden bedeutet 16.800 kWh therm. Wenn dafür 10.000 kWh el aufgewendet werden, ergibt da seine JAZ von 1,7. Sicher nicht toll, auch bei einer Luft-WP sollte mehr gehen. Aber ein JAZ-Wunder wird eine Luft-WP nie, wenn es gut geht läßt sich der Stromverbrauch halbieren.

Im übrigen finde ich 7kW Heizlast jetzt nicht sooooo schlecht daß ich da sofort in Dämmung etc. investieren würde. Ich sehe aus den Schilderungen erstmal eher Hydraulik- und Einstellungsprobleme (zu hohe VL durch falsche Hydraulikauslegung, Betrieb mit Nachtabsenkung).
Verfasser:
dornech
Zeit: 24.06.2012 15:09:57
1730443
Zitat von Rudolpdo Beitrag anzeigen
Hier könnte mit geringem baulichem Aufwand ein wasserführender Ofen installiert werden.

Der bauliche Aufwand ist nicht so gering wie vielleicht gedacht. Wasserführender Ofen bedingt auch Einbau eines Heizungspuffers, der wenn ich es richtig sehe noch nicht vorhanden ist.

Heizungpsuffer ist bei Sole- und WW-WP definitiv effizienzmindernd, bei Luft-WP weiß ich es nicht genau aber bringt sicher eher wenig. Würde den Aufwand lassen. Die Ofenheizleistung kommt ja durch da Abluft-WP-Konzept auch so dem Haus zugute.
Zeit: 24.06.2012 15:11:21
1730445
Als Laie bei dem Thema andere Idee. Bekannte von mir hatten das gleiche Problem mit so einer Fehlplanung, da die aber eh irgendwann mal einen Ofen im Wohnzimmer haben wollten haben die sich so einen Pelletkachelofen mit sichtbarem Feuer und Heizungsanschluss oder wie man das genau bezeichnet hingestellt. Der läuft automatisch wenn die Wärmepumpe nicht reicht oder auf Wunsch auch auf Knopfdruck im Wohnzimmer.

Keine Ahnung ob das grundsätzlich und/oder kostenmäßig eine Alternative ist, aber manchmal hilft es wenn man auch mal andere Ideen in Erwägung zieht und nicht nur das was einem der eigene Heizungsbauer vorschlägt.

Ggf. aber auch mal Überprüfen, z.B. mit Wärmebildaufnahmen im Winter, ob das mit KFw60 auch eingehalten wurde und keine anderweitigen Baumängel vorliegen die die Heizlast unnötig in die Höhe treiben. Man weiss ja nie wenn man selber nicht vom Fach ist.
Verfasser:
crax
Zeit: 24.06.2012 15:29:56
1730449
Zitat von Rudolpdo Beitrag anzeigen
..., schaltete ich einen Gutachter ein. Auf Grund einer nachträglichen Heizlastberechnung meines Heizungsbauers (10,5 kWh) stellte der Gutachter fest, dass die Nibe viel zu klein für unser Haus ist.
Ein Gutachter verlässt sich auf eine fremde HLB? Würde mir nie einfallen ;-)
Zitat von Rudolpdo Beitrag anzeigen
...Meine Frage wäre jetzt, welches die beste Lösung ist?
Vermutlich keine der genannten Varianten, da die Bedürfnisse der Heizflächen scheinbar nicht überprüft/berücksichtigt wurden. Vermutlich geht´s vom einen Groschengab zum Nächsten.

mfg
Verfasser:
crax
Zeit: 24.06.2012 15:33:08
1730450
Zitat von Rudolpdo Beitrag anzeigen
... Die Norm-Gebäudeheizlast ist 7.108 W, die Zusatz-Aufheizleistung 3.407 W und die Auslegungs-Heizleistung 10.515 W.
Kein Wunder, dass solch ein Murks herauskommt.

mfg
Verfasser:
Rudolpdo
Zeit: 24.06.2012 15:45:14
1730454
Hallo,

Also bezüglich dieser Zusatz- Aufheizleistung kann ich nichts sagen, sie steht halt in dieser Berechnung der Norm-Heizlast nach DIN 12831 Bbl 1: 2008-07 drin. Ich denke mal so eine DIN hat eigentlich ihren Sinn.

Nachtabsenkung hat die Heizung keine. Außer wenn drei Personen geduscht haben ;-)

Die Argumente mit der Wartung kann ich nachvollziehen. Ich denke das überlege ich mir mal noch sehr gut, ob er diese raus holt.

Bezüglich der Laufzeit des Heizstabes kann ich nichts sagen. Lediglich dass er erst bei 8 Grad standardmäßig blockiert ist. Das braucht die WP auch. Manchmal springt der Heizstab schon bei 5 Grad an. Einen Wärmemengenzähler habe ich nicht. Jetzt bitte nicht lachen: Mein Heizungsbauer meinte das wäre so teuer, würde sich nicht lohnen. Daraufhin habe ich mich damals auch nicht mehr damit beschäftigt.

Die verbaute Pumpe schafft 1300 Liter (????), ich bräuchte eine mit 1600 (????). Aber die kann nicht ausgetauscht werden. Wie sich die auf die VL auswirkt kann ich nicht beurteilen, wir haben so 28 Grad, laut Gutachten kommen, die auch in den Zimmern (in denen überhaupt Durchfluss ist) auch an. Wir haben FBH und Wandstrahlheizungen in den Außenwänden und der Dachschräge.

Mit dem " geringen" baulichen Aufwand meinte ich halt Verlegung von Leitungen unter der Kellerdecke und den Einbau eines Pufferspeichers. Eine. Kamin wollen wir auf jeden Fall. Nur müssen wir abwarten wie es mit Lüftung und WP weitergeht. Unser Heizungsbauer hat uns nämlich nur einen einzügigen Kamin eingebaut, obwohl klar war, dass wir eine Lüftung bekommen. Das heißt wir brauchen einen Druchwächter (für die Nibe 1000 €) oder eine Kernbohrung durch die Decke machen und die Zuluft für den Kamin unter der Garagendecke zuführen. Alles irgendwie nicht so einfach. Aber das denke ich ist das kleinste Problem.

Bezüglich der Auslegung ist das halt so eine Sache. Die Nibe ist für Heizlasten bis 6,5 kW ausgelegt. Wobei Nibe keine DIN Angaben macht. Ich bin wie gesagt nur Laie, aber ich weiß nicht wie Nibe mit dem Mini-Kompressor auf eine solche Zahl kommt. Von daher bin ich mir unsicher ob, nun diese 7,3 der AlphaInnotec genügen.
Verfasser:
Motzi1968
Zeit: 24.06.2012 15:56:46
1730457
Hallo,

ich denke Du hast ein KfW 60-Haus bezahlt und ein KfW 300-Haus oder so (wie weiter oben erwähnt wurde) bekommen.
Die WP könnte für ein KfW60-Haus durchaus ausreichend sein.
Natürlich gibt es immer Optimierungsmöglichkeiten in der Technik.

Wenn das Haus (Neubauten) nicht warm wird oder zu viel Energie verbraucht liegt es nicht immer an der Heizungsanlage.
Man kann sogar erst mal von ausgehen, dass der HB sich auf die KfW60 Berechnungen verlassen hat. Was soller auch sonst tun?

Reklamieren würde ich das Haus bzw. die Hülle.
Gutachter herbei und das Haus nach seiner thermischen Hülle untersuchen lassen. KfW-60 Standard muss mindestens ereicht werden!
Wenn hier ordentlich gepfuscht wurde, ist es ja kein Wunder, dass die Heizungsanlage die Wärmeverluste nicht ausgleichen kann und der Verbrauch dem eines Altbaus entspricht.

Was mich wundert ist, dass der HB schon Alternativgeräte vorgeschlagen hat, was ich fast als Schuldeingeständnis werten würde.
Warum?
Hängen die wegen "Fertighausbauwerkwertrag" alle zusammen?
Wenn ja, ist es logisch dass besser für 10.000 € die Heizung in eine mit mehr Leistung ausgetauscht wird (es wird dann zwar warm, aber die KWh und somit die Heizkosten gehen eher noch nach oben- weil es ja vorher nicht überall warm wurde) als für 100.000 € Dach, Fenster und Fassade auf den Stand zu bringen, den der Kunde auch bezahlt hat.
Das Haus soll bis 2099 gegenhalten und noch mindestens eine Generation Erben versorgen?
Das wird es zwar, aber zu welchem Preis?
Der Wert des Hauses wird auch gegenüber einem "richtigen" KfW60- Haus wesentlich niedriger sein. Beim Verkauf musst Du auf diesen gravierenden Mangel hinweisen.
Du weist ja jetzt bereits, dass der Energiepass das Papier nicht wert ist.

Welcher Haushersteller?
Gibts den noch?
Garantien, Gewährleistungen auf was und wie lange?
Dachdämmung innen selber gemacht?
Rechtsschutzversicherung?


Grüße
Motzi1968
Verfasser:
Rudolpdo
Zeit: 24.06.2012 16:34:05
1730471
Hallo,

Ich habe natürlich schon eine Thermografie durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass bei allen Fenstern Mängeln bei der Luftdichtigkeit vorliegen. Das ganze wurde beim Hersteller der Fenster reklamiert. Ich hoffe er meldet sich.

Der Heizungsbauer hat auf Grund des Gutachtens die Alternativen vorgeschlagen. Beziehungsweise auf Grund des nachträglich durchgeführten hydraulischen Abgleichs durch den Hersteller.

Wir haben auch keinen Fertighausbauvertrag. Aber wir wohnen auf dem Land. Da kennt halt jeder jeden. Das Architekturbüro gibt es natürlich nicht mehr. Der Energieberater, dem das Planungsbüro gehörte, werkelt 1000km von meinem Ort entfernt weiter. Der Architekt hat sich etwas anderes gesucht. Und der Heizungsbauer versucht das ganze in Ordnung zu bringen, da hierüber natürlich geredet wird.

Gewährleistung besteht fünf Jahre. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, aber es gibt keine die bei Mängeln bei der Errichtung von Bauwerken greift. Sonst hätte ich davon schon Gebrauch gemacht. Es gibt nämlich noch viele andere Mängel in der Planung.

Das Dach wurde selbst gedämmt. Ebenso die Decke zwischen Dachboden und Obergeschoss. Es gibt neben den Fenstern noch Undichtigkeiten im Bereich der Dachschräge zur aufgehenden Wand. Diese sind aber nur gering.

Und ein Blowerdoor Test wurde auch durchgeführt. Beim ersten lagen wir knapp drüber, das wurde auf den unverputzten Keller zurückgeführt. Außerdem wurde an den Fenstern nachgebessert. Beim zweiten Test lagen die Werte deutlich drüber. Das lag wohl daran dass derjenige der den Test durchführte, nur als Vertretung da war und die Zuluftventile nicht abdichtete. Auf einen dritten Test warte ich bis heute. Der war eigentlich im Preis für die Planung drin. Darauf hin habe ich dann die Thermografie durchführen lassen.
Verfasser:
bbackes
Zeit: 24.06.2012 16:51:40
1730479
Ich gehe mal davon aus, daß die Normheizlast die Energie ist, die von der Wärmequelle zu liefern ist, um das Haus wie geplant zu temperieren.

Für jeden m3 Abluft, dem das Pümpchen die Wärme entzieht, wird durch die Löcher in den Wänden dieselbe Menge thermisch unbearbeitete Luft ins Haus gebracht, energetisch ein Nullsummenspiel, wenn die Fortluft nicht deutlich kälter als die Außenluft ist. Wie um alles in der Welt soll die WP-Antriebsleistung von 1.000 Watt die Normheizlast von 7 kW abdecken?

Das Gefasel von hydraulischem Abgleich ist reine Makulatur. Hier hat der energetische Wahnsinn fast schon Methode (frei nach Shakespeare: Hamlet)
Verfasser:
crax
Zeit: 24.06.2012 17:44:03
1730493
Zitat von Rudolpdo Beitrag anzeigen
.. Ich denke mal so eine DIN hat eigentlich ihren Sinn.
Sicherlich, nur sollte man mit diesem Handwerkszeug auch umgehen können. Warum der HB keinen WMZ verbaut hat, dürfte inzwischen deutlich geworden sein.
Mal von einem unabhängigen Fachmann das Ganze überprüfen lassen, bevor das nächste Groschengrab gebastelt wird! Liegt ein Gutachten vor, sollten die neuralgischen Punkte doch benannt sein - oder?

mfg
Verfasser:
crax
Zeit: 24.06.2012 17:47:50
1730494
Zitat von bbackes Beitrag anzeigen
...daß die Normheizlast die Energie ist, die von der Wärmequelle zu liefern ist, ..
Das ist eine Leistung (kW), Energie hat die Einheit kWh! An diesem "feinen" Unterschied sind schon div. Projekte gescheitert ;-)

mfg
Verfasser:
Motzi1968
Zeit: 24.06.2012 18:34:31
1730516
Zitat von crax Beitrag anzeigen
Zitat von bbackes Beitrag anzeigen
[...]
Das ist eine Leistung (kW), Energie hat die Einheit kWh! An diesem "feinen" Unterschied sind schon div. Projekte gescheitert ;-)

mfg


Hallo,

bei einem Neubauvorhaben jüngster Zeit?
Hast Du so etwas wirklich schon mal erlebt?
Das wäre in der Tat unglaublich- gute nacht Deutschland.

Grüße
Motzi1968
Verfasser:
Rudolpdo
Zeit: 24.06.2012 20:12:56
1730549
Als neuralgischer Punkt hat der Gutachter die Heizung ausgemacht:

"Die Abluftwärmepumpe, Fabr.: NIBE Fighter 640p ist für das Anwesen der Auftraggeber nicht geeignet. Sie muss gegen eine größere Wärmepumpe (Luft-Wasser-WP) ausgetauscht werden. Dabei müssen folgende Kriterien berücksichtigt werden. Die Heizlast sollte mit 11-12 KW angesetzt werden. Der Bivalenzpunkt der Wärmepumpe sollte möglichst auf -7 Grad Celsius oder tiefer angesetzt werden.....

Despektierlich empfehle ich den Auftraggebern eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in Verbindung mit eine Pufferspeichers zu wählen, oder aber ein Kompaktgerät eines namenhaften Herstellers zu wählen, der die entsprechenden Auslegungsunterlagen für sein Produkt prüft und entsprechend freigibt. ...."

Zum ganzen System ist hat er nichts gesagt.
Verfasser:
dornech
Zeit: 24.06.2012 21:27:50
1730580
Zitat von Rudolpdo Beitrag anzeigen
Einen Wärmemengenzähler habe ich nicht. Jetzt bitte nicht lachen: Mein Heizungsbauer meinte das wäre so teuer, würde sich nicht lohnen. Daraufhin habe ich mich damals auch nicht mehr damit beschäftigt.

Abgesehen davon, daß der seit der EnEV 2009 doch Pflicht ist: ohne WMZ ist das Analysieren des Verbrauchsverhaltens recht schwierig. Davon ab haben den etliche WPs doch schon eingebaut, zumindest die Vaillants.

Bitt enicht persönlichg nehmen abe rich habe dne Eindruck, hier hat ein "Hauptsache warm"-Heizungsbauer einen "Hauptsache warm"-Bauherrn gefunden. Nachträglich läßt sich da nur Schaden (vielleicht) begrenzen.
Verfasser:
dornech
Zeit: 24.06.2012 21:31:20
1730582
Zitat von Rudolpdo Beitrag anzeigen
Nachtabsenkung hat die Heizung keine.

Dann weiß ich nicht, warum eine Wiederaufheizleistung gerechnet wurde !
Daß der HB von WP-Technik keine Ahnung hat ... und übrigens ohne Vorab-Heizlastberechnung m. E. schon einen schweren Planungsfehler gemacht hat ... war ja zu befürchten. Der Sachverständige scheint aber auch nicht viel besser zu sein es sei denn, er hätte das durchgehen lassen wiel in dem Fall natürlich im (vermeintlichen) Interesse des Bauherrn weil der HB-Planungsfehler leichter nachzuweisen ist.
Verfasser:
bbackes
Zeit: 24.06.2012 21:41:54
1730584
In meinem Beitrag von heute 16.50 Uhr habe ich mit "Energie" natürlich die Wärmeleistung gemeint. Mea maxima culpa, wenn ich mich undeutlich ausgedrückt habe. Ändert aber nichts an der katastrophalen Situation.

Der Vorschlag, das Pümpchen gegen ein Dickeres zu tauschen, spricht Bände, für die thermische Qualität des Hauses und für die Kompetenz der Dimensionierer.
Verfasser:
dornech
Zeit: 24.06.2012 21:46:28
1730588
Zitat von Rudolpdo Beitrag anzeigen
Als neuralgischer Punkt hat der Gutachter die Heizung ausgemacht ...

Für diese Feststellung des Gutachters braucht es eigentlich keinen Gutachter. Lt. Prospekt wird die Nibe 640P vom Hersteller für eine Heizlast gem. DIN bis max 6,5kW empfohlen. Bei 7kW Heizlast noch ohne WW ist das einfach zu wenig.
Wobei NIBE sich da wohl mit sich selbst nicht einig ist. Hier stehen zwar die 6,5kW
http://www.nibe.de/Produkte--Systeme/Abluftwaermepumpen/Systeme--Produkte/FIGHTER-640P/#tab-3
baer hier auf Seite 14 stehen 8kW:
http://www.nibeonline.com/pdf/039348-17.pdf

Die Angabe ist so m. E. aber gewagt weil die Normheizlast von der Auslegungstmperatur abhängig ist. Mit sinkender Außentemperatur sinkt aber die Heizleistung. Mir ist etwas schleierhaft, wie NIBE unabhängig von der Auslegunstemperatur die Heizlastabdeckung angeben kann. Denn es beißt sich die Maus den Schwanz nicht ab - selbst wenn die NIBE unterhalb -5 Grad die Außenluftansaugung abschaltet, kommt mit geringerer Außenlufttemperatur ja auch weniger Wärmeenergie ins Haus, d. h. in einer Energiebilanzbetrachtung sinkt die (effektive) Heizleistung denn die NIBE wird ja nicht auf einmal außentemperaturunabhängig.

Nebenbei: lt. NIBE handelt es sich um eine kombinierte Abluft/Außenluft-.WP. Die WP müßte also irgendwo auch eine Außenluftansaugung haben ?!
Verfasser:
dornech
Zeit: 24.06.2012 21:51:43
1730589
Zitat von Rudolpdo Beitrag anzeigen
Bezüglich der Laufzeit des Heizstabes kann ich nichts sagen. Lediglich dass er erst bei 8 Grad standardmäßig blockiert ist.

Ich weiß es ja jetzt nur von meiner Vaillant - aber da kann ich die Laufzeit Zusatzheizung ablsesen. Und NIBE macht doch Werbung mit Super-Duper-TFT-Infodisplay. Ich will nicht glauben, daß die NIBE das nicht anzeigt.

Zitat von Rudolpdo Beitrag anzeigen
Das braucht die WP auch. Manchmal springt der Heizstab schon bei 5 Grad an.

Wundert mich nicht. Nennt mann Stromdirektheizung. Kommt vor wenn beispielsweise der Volumenstrom in der Heizung nicht hoch genug ist und die Regelung deshalb die VL in eine Region hochschrauben muß, die die WP alleine nicht mehr schafft.
Verfasser:
Rudolpdo
Zeit: 24.06.2012 22:11:44
1730596
Natürlich nehme ich das nicht persönlich, aber wenn es mir nur um "Hauptsache - warm" gegangen wäre, hätte mir Oel oder Gas geholt. Wäre sicherlich auch die bessere Wahl geweßen. Aber dass die verbrauchte warme Innenluft und nicht die kalte Außenluft als Wärmequelle dient, hörte sich toll und vernünftig an. Ich hoffe ja, dass sich der Schaden begrenzen lässt. Lässt sich die Abluftanlage wirklich nicht versiegeln? Dann könnte man die Außenluftventile auch zumachen und ich hätte ein Problem weniger.

Die Firma Nibe ist auch so eine Sache. Auf allen Prospekten zu meiner Wärmepumpe stehen die 8 kW. Erst seit Anfang diesen Jahres wirbt Nibe nur noch mit 6,5 kW. Die Außenluftansaugung habe ich nicht, da laut Nibe der Volumenstrom in unserem Haus groß genug sei.

Auf meinem Display kann ich die Laufzeit des Heizstabes nicht ablesen, das geht wohl erst bei neueren Modellen. Das wird wohl nur der Service - techniker können.
Verfasser:
dornech
Zeit: 24.06.2012 22:26:36
1730600
Zitat von Rudolpdo Beitrag anzeigen
Erst seit Anfang diesen Jahres wirbt Nibe nur noch mit 6,5 kW.

Wird einen Grund haben ...
Damit ist aber klar, daß die Leistung einfach zu gering ist. Was bedeutet, daß der Heizstab überproportional viel Arbeit macht und das ist natürlich katastrophal.

So oder so sieht ein Wechsel der Luft-WP unvermeidbar aus, ein anderes System scheint aber auch nicht möglich zu sein. Und wenn die Nibe weder WMZ noch Anzeige Laufzeit Heizstab hat ... dann ist das alles auch kein Verlust. In dem Fall würde ich auf eine gute Außenluft-WP gehen. Bei Luft-WP darauf achten, daß die in den Prospekten genannte Heizleistung auf die üblichen Normpunkte bezogen ist und bei Auslegungstemperatur gem. Heizlastberechnung nicht erbracht wird; eine geeignete Luft-WP wird - abhängig von festzulegendem Bivalenzpunkt und Leistungsverlauf der konkrete Modelle - sicher ein paar kW mehr als die 7kW Gebäudeheizlast gem. DIN haben.
Verfasser:
Rudolpdo
Zeit: 24.06.2012 22:32:05
1730602
Und die Nibe zur Brauchwasserbereitung und zur Lüftung stehen lassen? Oder die Nibe auch raus und einen einfachen Lüfter holen?
Verfasser:
dornech
Zeit: 24.06.2012 22:38:53
1730603
Zitat von dornech Beitrag anzeigen
Bei Luft-WP darauf achten, daß die in den Prospekten genannte Heizleistung auf die üblichen Normpunkte bezogen ist und bei Auslegungstemperatur gem. Heizlastberechnung nicht erbracht wird; eine geeignete Luft-WP wird - abhängig von festzulegendem Bivalenzpunkt und Leistungsverlauf der konkrete Modelle - sicher ein paar kW mehr als die 7kW Gebäudeheizlast gem. DIN haben.

Aus diesem Grund halte ich übrigens die vorgeschlagene AlphaInnotec LWD 70A gerade für den nächsten Fehlschuß. Ich gehe davon aus, daß sich die 7,3kW auf Normpunkt A2 beziehen also bei einer einach mal vermuteten Auslegungstemperatur von -12 Grad 14 Grad höheren Außenlufttemperatur !
Verfasser:
Rudolpdo
Zeit: 24.06.2012 22:42:39
1730604
Ja genau, Normpunkt A2
Verfasser:
isesari
Zeit: 24.06.2012 22:43:24
1730605
Welche U-Werte haben denn die Wände, Fenster, Dach des Hauses bzw welche Dämmung wurde da eingesetzt?
Verfasser:
dornech
Zeit: 24.06.2012 22:51:30
1730606
Zitat von Rudolpdo Beitrag anzeigen
Und die Nibe zur Brauchwasserbereitung und zur Lüftung stehen lassen? Oder die Nibe auch raus und einen einfachen Lüfter holen?

Puh, kann man sicher drüber streiten.

Ich glaube, wenn der Platz da ist, würde ich die stehen lassen solange bis sie hin ist. Im Sommer kann die WW ja alleine machen, schont die neue WP. Wobei natürlich eine 6kW WP für Wasserbereitung schon knackig ist :)

Und wenn die NIBE nur noch WW macht, ist auch der Lüftungseffekt begrenzt. Ich behaupte mal, daß die NIBE für reine WW-Bereitung je nach Verbrauch pro Tag 1-2 Stunden laufen wird. Und nur in der Zeit lüftet die NIBE auch wenn ich das richtig verstehe.

Ich persönlich mag eigentlich keine WPs mit Außenaufstellung (Bauchgefühl - ich hätte meine Haustechnik gerne in meinem Keller schon weil da dann auch niemand mir irgendeinen blöden Streich spielen kann) - aber was anderes geht hier wohl nicht mehr ?
Verfasser:
Rudolpdo
Zeit: 24.06.2012 23:10:44
1730609
Die U-Werte laut Energieeinsparnachweis sind folgende:

Boden gegen Keller / ungeheizten Raum: 0,366 (60mm Zementestrich + 80 mm Isolierung)
Außenwand Süd: 0,203
Fenster: 1,400
Außentür: 2,000
Außenwand West: 0,200
Fenster: 1,400
Außenwand Nord: 0,200
Fenster: 1,400
Außenwand Ost: 0,203
Fenster: 1,400
Dach Süd: 0,200
Dach Nord: 0,200
Oberste Geschossdecke: 0,200

Aufbau Wand Laut Berechnung

1,5 cm gipskartonplatten
4,0 cm Faserdämmstoff
1,8 cm OSB Platten
12,0 cm Faserdämmstoff
6,0 cm Leichtbauplatten mit Holzwolleschichten
2,0 cm Wärmedämmputz

Tatsächlich ist der wandaufbau folgendermaßen:

12,5 mm Gipskartonplatten
15 mm OSB 4 Platten
40 mm Installationsebene mit Dämmung
15 mm OSB 4 Platte
160 mm Wärmedämmung Rockwoll klemmrock
60 mm pavatex Diffutherm Putzträgerplatte
Wärmedämmputz ist keiner drauf.
Verfasser:
Rudolpdo
Zeit: 24.06.2012 23:17:59
1730610
Zitat von dornech Beitrag anzeigen
Zitat von Rudolpdo Beitrag anzeigen
[...]

Puh, kann man sicher drüber streiten.

Ich glaube, wenn der Platz da ist, würde ich die stehen lassen solange bis sie hin ist. Im Sommer kann die WW ja alleine machen, schont die neue WP. Wobei natürlich eine 6kW WP für Wasserbereitung schon knackig ist :)

Und wenn[...]


Also ich meine, dass die Lüftung permanent läuft, nicht nur wenn sie Warmwasser macht oder heizt. Mir wäre auch eine Innenaufstellung lieber. Ich hatte eine Dimplex LI 12TU vorgeschlagen, aber er meinte das wäre nichts. Aber für die dimplex und die nibe ist kein Platz.
Verfasser:
dornech
Zeit: 24.06.2012 23:29:42
1730611
Zitat von Rudolpdo Beitrag anzeigen
Die U-Werte laut Energieeinsparnachweis sind folgende: ...

Ohne konkrete Angaben beispielsweise zur WLG der Dämmplatten haben die Aussagen keinen Wert. Davon ab rechne ich hier die U-Werte sicher nicht nach - kann man mit u-wert.net bei Interesse selber machen.

Entscheidend ist für die Heizungsfrage, daß die u-Werte eingehalten wurden. Denn wenn die u-Werte der tatsächlich gebauten Wand nicht zu den u-werten aus dem Wärmeschutznachweis passen, dann gibt es gleich eine neue Frage: woher stammen denn die u-Werte aus der Heizlastberechnung ? Doch vermutlich aus dem Wärmeshcutznachweis ? Wenn der falsch ist ... dann ist die Heizlastberechnung allenfalls zufällig richtig.

Außerdem mal eine Frage: wenn ich es richtig weiß, muß der Wärmeschutznachweisersteller doch prüfen, daß Berechnungsgrundlage und Ausführung identisch sind, oder ? Dafür ist der doch auch zugelassen ? Ich glaube, ich würde da nicht nur Nachbesserung bzgl. Wärmeschutznachweis verlangen sondern auch mal ein paar Briefe schreiben an diverse Kammern und Zulassungsstellen ...
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