@Interessenten
Ergänzend zum Link von Bruno.
Flachkollektoren müssen bei Fassadenmontage mit Neigungswinkeln von 90° vom Hersteller für diese Montageart zugelassen sein. Es gelten hier in D nach Landesbauordnungen die Sicherheitsbestimmungen für an Gebäuden vorgehängte Glasfassaden.
Die meisten am Markt angebotenen üblichen Flachkollektoren dürfen nach Hersteller nur bis ca. < 70° Neigungswinkel montiert werden, sonst liegt eine
„nicht bestimmungsgemäße Verwendung“ mit möglichen Verlust der
Gewährleistung vor.
Erfahrungsberichte sind in einigen älteren Ausgaben des Branchenfachmagazins Sonne, Wind &
Wärme enthalten.
Global einige gesicherte Erfahrungswerte:
• Stagnationsrisiko im Sommer sinkt
• Keine
Schneelast- und Abtauprobleme im Winter
• Kollektorwärmeverluste reduzieren Wärmeverluste des Gebäudes.
• Fachgerechte Anlagenplanung und Montage unter besonderer Beachtung von Absturzsicherung und Hinterlüftung der Kollektoren
Dietmar Lange