Feuerwiderstandsfähige Abschlüsse besonderer Bauart und Verwendung (Überströmklappe) schließen im Brandfall Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen inneren Wänden oder Decken, die der Luftnachströmung dienen.
Feuerwiderstandsfähiger Abschluss „BKA-Ü“. Bild: Schako
Über die Zulässigkeit der Öffnung entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde, z.B. als Abweichung oder im Zusammenhang mit der Genehmigung des Brandschutzkonzeptes. Bei den erforderlichen Abschlüssen handelt es sich um feuerwiderstandsfähige Abschlüsse, die im Brandfall in Verbindung mit einer entsprechenden Rauchauslöseeinrichtung schließen und somit die Übertragung von Feuer und Rauch durch die Bauteilöffnung verhindern. Abschlüsse dieser Art dürfen nicht an Lüftungsleitungen in Verbindung mit RLT-Anlagen in Gebäuden anschließen.
Die für das Verschließen der Überströmöffnungen im Brandfall verwendeten Bauprodukte bedurften bisher einer Zustimmung im Einzelfall, da es keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für diesen Anwendungsfall gab. Im Frühjahr hat das DIBt, Berlin, die erste allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für einen solchen Abschluss, der Schako BKA-Ü, erteilt.
Die Hauptkomponenten sind die Schako Brandschutzklappe BKA-EN mit elektrischem Federrücklaufantrieb und das Schako Rauchmeldesystem RMS. Durch die Verwendung des kanalbündigen Rauchmeldesystems Schako RMS ist keine Mindestströmungsgeschwindigkeit notwendig, da keine luftdurchströmte Messkammer innerhalb des Leitungsquerschnitts benötigt wird. Die Anfälligkeit gegenüber Verschmutzung und somit der Wartungsaufwand wird dadurch reduziert.
SCHAKO hat laut eigenen Angaben als erster Hersteller die neu formulierten Anforderungen umgesetzt und mit der Überströmklappe BKA-Ü den ersten feuerwiderstandfähigen Abschluss dieser Art mit einer allgemein bauaufsichtlichen Zulassung (abZ Nr. Z-6.50-2012) des DIBt, Berlin. Ingenieurbüros und Anlagenbauer haben wieder Planungs- und Ausführungssicherheit, die sich bezahlt macht.
Schako BKA-Ü: ein weiterer Baustein der sicheren und ordnungsgemäßen Erstellung von Gebäuden entsprechend der Musterbauordnung MBO.