Beim Lesen des ersten Teils mag bei so manchem Leser vielleicht der Eindruck entstanden sein, dass die Empfehlung, mit Hilfe der Ringleitung so genannte Kleinanlagen zu planen, das Ziel hat, die neue Trinkwasserverordnung 2011 in Bezug auf die Hygieneanforderungen zu unterlaufen.
Das SanitärJournal schließt den Themenkreis von Materialien und Systemen über Produkte, Normen und Regelwerke bis hin zu Designtrends und Marktentwicklungen. Bild: HeizungsJournal-Verlag
Das ist so jedoch nicht beabsichtigt gewesen, denn die Vorteile einer Trinkwarmwasseranlage mit Ringleitung sind gerade in Bezug auf die hygienischen Anforderungen so groß, dass es sich auf jeden Fall lohnt, die vorgeschlagenen Lösungen zu prüfen.
Egal, ob dabei eine Kleinanlage
ohne die Auflagen der Legionellenprüfung für
drei Jahre oder eine Großanlage
nach DVGW 551
mit den Prüfauflagen entsteht.
Im Falle der Kalt- und
Warmwasserringleitung ist
die wirtschaftlichste Lösung
auch die hygienisch sicherste
Lösung.
Bei Objekten, wo der Steigestrang
nicht in direkter Nähe
von Bad und Küche möglich
ist, kann auch eine Stockwerkszirkulation
geplant werden. Innerhalb
bestimmter Grenzen, das
heißt bis zu 4 Meter Stockwerksleitung vor dem Zähler,
ist dabei auch die Einhaltung
der 3-Liter-Regel möglich.
Die kritische Wohnung ist
in diesem Falle nicht die obere
Wohnung mit 19 Meter Rohrlänge,
entsprechend einem
Volumen von 2,52 Litern, sondern
die mittlere Wohnung.
- Nach dem Zähler innerhalb der Wohnung: 5 Meter
- 3 Stockwerksleitungen: 12 Meter
- Steigestrang: 3 Meter
- Im Keller bis zum Geysir: 2 Meter
- Rohrlänge vom Trinkwassererwärmer bis zur ungünstigsten Zapfstelle: 22 Meter
- Rohrvolumen bei einem Rohr DN 12 (15x1 mm): 2,92 Liter
Die Zirkulationsverluste erhöhen
sich gegenüber der Anlage
wegen
der zusätzlichen Stockwerkszirkulation
auf ca. 240 W beziehungsweise
3,85 kWh pro
Tag, liegen damit aber weit
unter den heute üblichen
Werten.
Die Komfortanforderungen
nach VDI-Richtlinie 6003 können
einschließlich Temperaturpräsenz
für die höchste
Gruppe III eingehalten werden.
Temperaturpräsenz nach VDI-Richtlinie 6003
Die Temperaturpräsenz nach VDI-Richtlinie 6003 ist eine Komfortanforderung, die zusammen mit den Hygieneanforderungen der DVGW-Arbeitsblätter W 551 und W 553 den Rahmen für Kleinanlagen vorgibt. Die VDI-Richtlinie 6003 Planung, Bewertung und Einsatz von Trinkwassererwärmungsanlagen definiert Komfortanforderungen für die Trinkwassererwärmung, die für höhere Ansprüche nur bei kurzen Rohrleitungen mit geringem Volumen erfüllt werden können.
In der novellierten Trinkwasserverordnung 2011 wird in Bezug auf die Legionellen-Prüfvorschrift für Klein- und Großanlagen das DVGW-Arbeitsblatt W 551 herangezogen. Danach sind Trinkwassererwärmungsanlagen mit einem Rohrleitungsinhalt von weniger als 3 Litern, zwischen Trinkwassererwärmer und der letzten Zapfstelle, als Kleinanlagen einzustufen. Die Komfortbedingungen und die Hygieneanforderungen können also am besten mit Trinkwassererwärmungssystemen bei geringstem Rohrleitungsinhalt erfüllt werden.
Mehr dazu lesen Sie im neuen SanitärJournal (Heft 3 / 2012).
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