Aktuelle Umfrage des ZDB zur Zahlungsmoral: Öffentliche Auftraggeber zahlen immer noch später als private Auftraggeber. Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie verschlimmert die Situation.
Auch die neue Umfrage des ZDB zeigt, dass sich die Zahlungsmoral am
Bau in den letzten Jahren leider nicht verbessert hat.
„Die aktuelle Umfrage des ZDB hat abermals bestätigt, dass sich die Zahlungsmoral am
Bau in den letzten Jahren leider nicht verbessert hat. Insbesondere die öffentliche Hand
kommt ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach.“ So kommentiert der
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix
Pakleppa, die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage zur Zahlungsmoral unter den Mitgliedsbetrieben
des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.
Dieses Umfrageergebnis unterstützt somit auch die Forderung des Baugewerbes, im Rahmen der Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie zu beachten, „dass die vorleistungspflichtigen Unternehmen der Bauwirtschaft nicht für noch längere Zeiträume als
unfreiwillige Kreditgeber missbraucht werden. Das Ziel der Zahlungsverzugsrichtlinie,
Zahlungsfristen zu verkürzen und die Zahlungsmoral zu verbessern, darf nicht ins Gegenteil
verkehrt werden, wie es durch den von der Bundesjustizministerin vorgelegten
Gesetzentwurf geschehen würde. Vielmehr brauchen wir Regelungen, die der insbesondere
im Baubereich anzutreffenden Unsitte, Rechnungen erst lange nach Ablauf der Zahlungsfristen
zu begleichen, einen Riegel vorschieben.“ So Pakleppa.
Die aktuelle Umfrage hat gezeigt, dass nur 37 % der Betriebe die Zahlungsmoral der öffentlichen
Hand als gut oder sehr gut bewerten; fast genauso viele, nämlich 38 %, beurteilen
diese hingegen als befriedigend. Von knapp 25 % der Betriebe wird diese sogar mit
schlecht oder sehr schlecht angegeben. Die Zahlungsmoral privater Auftraggeber schätzen
rund 64 % der befragten Betriebe als gut oder sehr gut ein. Rund 36 % sehen diese
als befriedigend oder schlecht an.
Dieses Ergebnis zeigt, dass im Vergleich zur Umfrage aus dem Jahr 2009 bei den öffentlichen
Auftraggebern keine deutliche Verbesserung eingetreten ist. Eine Besserung ist
lediglich bei der Zahlungsmoral der privaten Auftraggeber von den Betrieben bemerkt
worden.
Weiter beklagen 28 % der befragten Unternehmer, dass die Zahlungsfrist von zwei Monaten
bei der Schlussrechnung in 50 bis 100 % aller Fälle von der öffentlichen Hand
überschritten wird, bei den privaten Auftraggebern sind es hingegen nur etwas über 10
%. In über 67 % dieser Fälle wird die Frist um einen Monat oder mehr überschritten, davon
in 17 % sogar um bis zu 6 Monate. Fast 3 % der öffentlichen Auftraggeber lassen sich
über 6 Monate Zeit, bevor sie eine Rechnung begleichen. Bei den privaten Auftraggebern
zahlen immerhin knapp 45 % innerhalb einer Woche nach Ablauf der Zahlungsfrist.
Bei den Abschlagsrechnungen zahlen rund 43 % der öffentlichen Auftraggeber halbwegs
pünktlich, bei den privaten Auftraggebern sind es sogar knapp 68 %. Allerdings beklagen
über 29 % der Unternehmen, dass bei Abschlagszahlungen in 50 bis 100 % der Fälle die
Frist von 18 Werktagen durch öffentliche Auftraggeber überschritten wird. In über 53 %
dieser Fälle warten die Betriebe bei öffentlichen Auftraggebern einen Monat oder länger
auf ihr Geld. Im Gegensatz zur Umfrage in 2009 hat sich bei Abschlagszahlungen die
Zahlungsmoral der privaten Auftraggeber scheinbar etwas verbessert. Gaben die Betriebe
in 2009 noch an, dass ca. 59 % die Abschlagsrechnung innerhalb einer Woche nach
Fristablauf zahlten, so sind es nach der aktuellen Umfrage 65 %. Diese Verbesserung ist
bei der öffentlichen Hand hingegen nicht zu erkennen, da hier die Fristüberschreitungen
zur Umfrage in 2009 fast unverändert geblieben sind.