Da in der nächsten Woche eine neue BAFA-Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung erscheinen wird, ist es derzeit sinnvoller keine Anträge zu stellen, sondern erst die neue Richtlinie, die höhere Fördersätze enthalten wird, abzuwarten.
Da die neue Richtlinie zur Energiesparberatung höhere Fördersätze enthalten wird, sollte derzeit mit einer Antragstellung noch gewartet werden.
Das BAFA plant eine neue Richtlinie für die Vor-Ort-Beratung ab Mai 2008, wie das BAFA am 23.04.08 gegenüber der Redaktion HaustechnikDialog bestätigte. Dabei sollen die Fördersätze angehoben werden. Es empfiehlt sich daher mit der Antragstellung bis zur nächsten Woche zu warten, dann soll die neue Richtlinie veröffentlicht werden. Der HaustechnikDialog wird unmittelbar nach Bekanntwerden der Richtliniendetails, über Art und Höhe der Förderung informieren.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle haben am 23.04.08 in einer gemeinsamen Presseerklärung folgende Details bisher bekannt gegeben:
Die Konditionen dieses Programms werden jetzt erheblich verbessert. Eine Vor-Ort-Beratung wird nun mit bis zu 350 Euro einschließlich Stromeinsparberatung unterstützt. Zudem können jetzt auch separate Thermografiegutachten oder die zusätzliche Integration von thermografischen Untersuchungsergebnissen in den Vor-Ort-Beratungsbericht gefördert werden. Auch eine Beratung zur Stromeinsparung wird bei Bedarf einbezogen.
Eigentümer (und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers) erhalten Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise darüber, ob Verbesserungen des Wärmeschutzes bauphysikalisch sinnvoll erscheinen, eine Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage empfehlenswert ist und eine Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet.
Die Gutachten werden von einem qualifizierten und anbieterunabhängigen Ingenieur/einer Ingenieurin oder einem/einer Gebäudeenergieberater/in (HWK) erstellt. Bezuschusst werden Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie kleinen und mittleren Unternehmen für Wohngebäude und Wohnungen, für die die Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde.
Förderanträge sind von antragsberechtigten Energieberater/innen vor Beginn der Beratung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, zu richten.