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SHK-Handwerk und Schornsteinfeger – Streit geht weiter

News vom 11.11.2008

Im Zuge der Schornsteinfegernovelle gab es reichlich Konfrontationen zwischen den beteiligten Verbänden der jeweiligen Interessensgruppen. Doch auch nach gesetzlicher Regelung kommt keine Ruhe in die Branche. In offenen Briefen greifen sich SHK- und Schornsteinfegerhandwerk weiterhin an.


Der Gesetzgeber hat es längst geregelt und das Schornsteinfegerwesen an das europäische Recht angepasst. Am 27.06.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens im Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Der HaustechnikDialog hat hier darüber berichtet. Doch die intensive Auseinandersetzung, über die wir hier berichtet haben,  zwischen SHK-Handwerk und Schornsteinfegern findet noch kein Ende.

Am 28. Oktober 08 hat der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (Zvshk) folgenden offenen Brief an den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks- Zentralinnungsverband (ZIV) gerichtet:

Der offene Brief des ZVSHK an den ZIV:
ZVSHK - Bruno Schliefke.
ZVSHK - Bruno Schliefke.
 Sehr geehrter Herr Beyerstedt,

im Zuge der Neuregelung des Schornsteinfegerhandwerks haben unsere Gewerke intensiv um die Durchsetzung ihrer jeweiligen Interessen gerungen; und das von Fall zu Fall auch mit etwas härteren Bandagen. Dies gehört zu einer Streitkultur, die hart in der Sache, aber fair im Umgang, einen Wettbewerb der besten Argumente austrägt. Mit seinen öffentlichen Ausfällen gegen die Qualität der Arbeit unserer Wartungsbetriebe hat das Schornsteinfegerhandwerk jetzt aber jedes Maß für eine konstruktive Auseinandersetzung verloren.

Das SHK-Handwerk kann eine solche pauschale Abqualifizierung seiner Leistungen nicht wi-derspruchslos hinnehmen. Kollege Beyerstedt, Sie haben mit Ihrer völlig unbegründeten Kritik den Weg in die Öffentlichkeit gesucht; ich antworte Ihnen hierauf deshalb folgerichtig mit einem offenen Brief.
Klarstellungen:

1. Sie monieren „erhebliche Defizite in puncto Qualität von Wartungsdiensten“. Ein massiver Vorwurf in Richtung SHK-Handwerk, der indes von Ihnen durch nichts belegt wird. Sie verknüpfen vielmehr in bewusster Irreführung der Öffentlichkeit die Gesamtzahl der vom Schornsteinfegerhandwerk festgestellten Anlagenmängel mit der Zahl der vor den Prüfungen durchgeführten Wartungen. Sie verschweigen, wie viele Anlagen in den deutschen Heizungskellern denn tatsächlich nach Wartung und Überprüfung durch ein SHK-Unternehmen noch Mängel aufweisen. Offen bleibt bei Ihrem Rundumschlag gegen unsere Wartungsbetriebe auch die Frage, worauf denn Ihre Erkenntnis beruht, dass vor der jeweiligen Überprüfung einer Heizungsanlage tatsächlich eine Wartung stattgefunden hat. Die von Ihnen für das Schornsteinfegerhandwerk reklamierte Unabhängigkeit und Neutralität wird allein schon durch diese mehr als zweifelhaften statistischen Zahlenspiele ad absurdum geführt.

2. Ihr Handwerk gibt sich in seiner Außendarstellung neuerdings verstärkt den Anschein von Objektivität, Technologie- und Energieträgerneutralität. Eine mehr als befremdliche Selbstcharakterisierung, ist doch seine hoheitliche Aufgabe der Überprüfung von Feue-rungsanlagen in der Regel an das Vorhandensein eines Schornsteins gebunden. Mit seiner Unterstützung der „Initiative Pro Schornstein“ gibt Ihr Handwerk klar zu erkennen, was ihm Neutralität in Wirklichkeit bedeutet. Die gegen die Wärmepumpentechnologie gerichtete Kampagne der Initiative beinhaltet zudem die Forderung nach Garantien und Bürgschaften durch die installierenden SHK-Unternehmen. Hier ist der Begriff Objektivität von Ihnen gänzlich neu definiert worden, ins glatte Gegenteil der ursprünglichen Wortbedeutung.

3. Sie behaupten gebetsmühlenartig: „Schornsteinfeger haben kein wirtschaftliches Interesse daran, Anlagen zu warten oder zu erneuern.“ Ich halte dagegen: Annähernd jeder Bezirksschornsteinfeger hat heute ein wirtschaftliches Interesse an den Ergebnissen seiner hoheitlichen Tätigkeiten. Die vom Schornsteinfegerhandwerk mit Ihrer Unterstützung beim Bundeskartellamt angemeldete Schornsteinfeger-Gesellschaft lässt keinen anderen Schluss zu. Diese gibt ausdrücklich die gewerbliche Wartung, Inspektion, Betrieb und Instandsetzung von Heizungsanlagen (aber auch den Verkauf ganzer Heizungsanlagen) als Gesellschaftszweck an. Schornsteinfeger sollen sich an dieser bundesweit tätigen Gesellschaft als stille Gesellschafter beteiligen und dieser die Aufträge zuschustern, die dann je nach Qualifikation durch Kollegen oder qualifizierte Subunternehmer durchgeführt werden sollen. Das Schornsteinfegerhandwerk selbst liefert damit das entscheidende Argument, warum die Anerkennung der BImSchV-Messung durch den qualifizierten SHK-Fachbetrieb zwingend und das Privileg des Schornsteinfegerhandwerks für diesen Bereich aufzuheben ist.

„An ihren Taten, nicht an ihren Worten sollt ihr sie erkennen!“ Dieses Bibelzitat wird zukünftig die Maxime des SHK-Handwerks im Umgang mit den Schornsteinfegern und ihren verbandlichen Vertretern sein.

Freundliche Grüße

ZENTRALVERBAND Sanitär Heizung Klima
Bruno Schliefke


Dazu hat der ZIV am 04.November 08 Stellung genommen:

 Sehr geehrter Herr Präsident Schliefke,

vielen Dank für Ihren Brief, auf den wir wie folgt antworten:

1. Verehrter Kollege Schliefke, Sie müssen uns mitteilen, wann und wo der Linksunterzeichnete "erhebliche Defizite in puncto Qualität von Wartungsdiensten" moniert haben soll. Sie teilen uns leider in Ihrem Schreiben nicht mit, in welchem Zusammenhang dieser Satz gefallen sein soll. Nach den Erhebungen 2007 des Schornsteinfegerhandwerks wurden über 340.000 sicherheitsrelevante Mängel an neu installierten und wesentlich geänderten Feuerungsanlagen registriert. Es handelt sich hierbei um belegbare Zahlen. 

2. Wir sind nicht Mitglied in der Initiative Pro Schornstein, die eine Initiative von Schornsteinherstellern ist. Diese ist ebenfalls wie Ihr Verband ein Marktpartner, mit welchem wir Kontakt pflegen.
ZIV - Hans-Günther Beyerstedt.
ZIV - Hans-Günther Beyerstedt.
Zum Thema Wärmepumpen teilen wir Ihnen mit, dass unser Verband die Auffassung vertritt, dass jede Technologie zur Bereitstellung von Wärme im häuslichen und gewerblichen Bereich ihre Berechtigung am Markt hat. Wir lehnen es ab, bestimmte Technologien in der Öffentlichkeit schlecht zu machen. Wir weisen Ihre Unterstellungen ausdrücklich zurück.

3. Wir haben dem ZVSHK bereits mit Schreiben vom 14.10.2008 mitgeteilt, dass der Bundesverband weder Gesellschafter noch Teilhaber eines Unternehmens ist, welches voraussichtlich unter SchornGes firmiert und beim Bundeskartellamt angemeldet wurde. Ihre Unterstellungen werden nicht dadurch richtiger, dass Sie sie ständig wiederholen.

Es hat den Anschein, dass Ihre Berufsorganisation es nicht verkraften kann, dass die Messung nach der 1. BImSchV eine wesentliche Tätigkeit des Schornsteinfegerhandwerks ist. Sie versuchen, gezielt in unseren Tätigkeitsbereich einzudringen und Ihren Bereich zu schützen. Sie blockieren u. a. die Änderung unseres Berufsbildes, um Ihren Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Wir haben im Gesetzesverfahren immer die Auffassung vertreten, dass eine klare Abgrenzung zwischen Wartung und Überprüfung erfolgen soll. Wir haben Sie wiederholt dazu aufgefordert, dass wir uns für diese Position gemeinsam gegenüber dem Gesetzgeber stark machen sollen. Dies ist von Ihrer Seite nicht erfolgt. Deshalb sind die von Ihnen gemachten Vorwürfe umso haltloser.

Wir reagieren mit Unverständnis darauf, dass Ihr Verband in der Presse unaufhörlich fordert, dass Kontrollen der SHK-Unternehmen, ob sie ihre eigene Tätigkeit richtig ausgeführt haben, als qualifizierte Messungen nach der 1. BImSchV anerkannt werden sollen. Unser Verband hat bisher auch nicht gefordert, dass unsere Überprüfungen an Feuerungsanlagen als qualifizierte Wartungen anerkannt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV)
Hans-Günther Beyerstedt Präsident  - Jens Torsten Arndt Hauptgeschäftsführer

Inzwischen hat der Zvshk folgende Belege auf seiner Webseite zu dem Brief hinterlegt:

Belege des Zvshk
ZVSHK_ZIV_Beleg_1.pdf
ZVSHK-ZIV_Beleg_2.pdf
ZSVHK-ZIV_Beleg_3.pdf
ZVSHK-ZIV_Beleg_4.pdf

Beleg des ZIV
Aus den Erhebungsdaten 2007 des Schornsteinfegerhandwerks gehen hier die sicherheitsrelevanten Mängel hervor.