Vor jedem
geschlossenen Trinkwassererwärmer (TWE/Speicher) ist ein
Membran-Sicherheitsventil entsprechend DIN 1988 und 4753, Teil 1 und TRD 721 einzubauen. Diese Armatur öffnet selbsttätig bei dem Überschreitung eines festgelegten Betriebsüberdruckes (6, 8, 10 bar) und nach einer Druckabsenkung schließt es wieder selbsttätig.
Jeder geschlossene Trinkwassererwärmer muss mit
mindestens
einem Sicherheitsventil ausgerüstee werden (Ausnahme:
Durchflußerwärmer mit einem Nennvolumen < 3 l). Bis 5000 l
Nennvolumen dürfen nur
federbelastete Membransicherheitsventile verwendet werden. Die
Nennweite der
Sicherheitsventile richtet sich nach dem Nennvolumen des Speichers.
Für den Einsatz von
Sicherheitsventilen in geschlossenen
Trinkwassererwärmungsanlagen gelten folgende Vorgaben:
- die Sicherheitsventile müssen in die Kaltwasserleitung eingebaut werden
- zwischen Sicherheitsventil und Wassererwärmer dürfen keine Absperrarmaturen, Verengungen oder Schmutzfänger liegen
- es muss gut zugänglich sein
- es muss in der Nähe des TWE's angeordnet sein
- die Zuleitung zum Sicherheitsventil muß mind. die Nennweite des Ventils haben
- Abblaseleitung vorsehen
-
die Mündung der Abblaseleitung muß sichtbar und mit einem Abstand von
20 – 40 mm über einen Entwässerungsgegenstand oder einem
Einlauftrichter innerhalb des Gebäudes angeordnet sein
- Korrosionsschutz und Einfriergefahr bei der Abblaseleitung beachten
- Sicherheitsventil
möglichst oberhalb des TWE's anbringen, damit beim Austausch nicht der
Speicher entleert werden muss (aber keine Stagnationsleitung)
- in der Nähe der Abblaseleitung bzw.am Sicherheitsventil ist ein Schild anzubringen mit folgender Aufschrift:
Während
der Beheizung kann aus Sicherheitsgründen
Wasser aus der Abblaseleitung austreten!
Nicht verschließen! |