Fr, 24. Mai 2013 | 23:56:06 Uhr
Cu-DEL: 569,27 €/100kg

Typenschild

1863
Autoren
OldBo
15.02.2012
Alle technischen Gegenstände müssen von den Herstellern oder Importeuren mit einem Typenschild (Leistungsschild) versehen und gut ablesbar angebracht werden. Diese Kennzeichnung muss alle beschreibenden, identifizierenden und klassifizierenden Daten enthalten.
Angaben auf einem Gasgerät
 Angaben auf einem Gasgerät
Quelle: DVGW
Typenschild einer Umwälzpumpe
 Typenschild einer Umwälzpumpe
Typenschild eines Ölkessels und eines Ölbrenners
 Typenschild eines Ölkessels und eines Ölbrenners
Alle technischen Gegenstände müssen von den Herstellern oder Importeuren mit einem Typenschild (Leistungsschild) versehen und gut ablesbar angebracht werden. Diese Kennzeichnung muss alle beschreibenden, identifizierenden und klassifizierenden Daten enthalten. Welche Inhalte vorhanden sein müssen, steht in den gesetzlichen Vorschriften, in den Vorschriften von Überwachungsinstitutionen oder in den Regeln einer Branche. In vielen Branchen gibt es gesetzliche Vorschriften zum verpflichtenden Inhalt und zum Aussehen der Typenschilder (siehe Abbildungen).

Angaben auf dem Typenschild:
  • Hersteller
  • Bautyp bzw. Ausführung
  • wichtigste Leistungsdaten (Branchenabhängig)
  • Baujahr
  • Bauartzulassung
  • Seriennummer
  • Bestellnummer
  • CE-Kennzeichnung
  • Länderkennung
  • andere Zertifizierungszeichen (DVGW, VDE, GS, DIN)
Wiederkehrende Daten eines Typenschildes und Leistungseinheiten sind vorgedruckt. Variable Angaben (Leistungsbereiche, Baujahr) werden mit Schlagzahlen eingeschlagen, damit sie nicht so leicht verändert werden können.

Auf dem Typenschild bzw. dem Produkt (Gasgerät) müssen z.T. weitere Angaben gemacht werden. So müssen der Name oder das Kennzeichen (Logo) des Herstellers eindeutig erkennbar sein. Bei der Gasgeräterichtlinie sind Angaben zu den unterschiedlichen gasspezifischen Versorgungsbedingungen für jedes Bestimmungsland bezüglich Prüfgasen, Prüfdrücken und Gerätekategorien erforderlich.

Anhand der Angaben des Bestimmungslandes oder der für das jeweilige Bestimmungsland zulässigen Gerätekategorien läßt sich erkennen, ob das Gasgerät für ein bestimmtes Bestimmungsland geprüft wurde. Nur dann ist es in dem jeweiligen Land auch problemlos einsetzbar. Viele Richtlinie verlangen ferner die Angabe der letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde sowie die Nummer des Konformitätszertifikats. Bei der Bauproduktenrichtlinie sind außerdem bestimmte Produktmerkmale gemäß den technischen Spezifikationen (Klassen) anzugeben. Quelle: DVGW
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