Eine
Nachtabsenkung oder eine
Totalabschaltung wird eingesetzt, um
Energie zu
sparen. Bei einer "
Nachtabsenkung", oder richtiger, einem "
abgesenktem Betrieb" wird die
Temperatur des
Heizungswassers reduziert. Diese Reduzierung erfolgt über die Einstellung in der
Heizungsregelung durch das Festlegen einer "
zweiten Heizkurve". Dadurch bleibt der
Massestrom unverändert und es werden
alle Räume gleichmäßig abgesenkt. Damit dies einwandfrei funktioniert ist ein
hydraulischer Abgleich notwendig, der aber eigentlich immer vorhanden sein sollte.
Wenn nur einige
Räume für eine bestimmte
festgelegte Zeit abgesenkt werden sollen, dann kann dies über
zeitgesteuerte programmierbare Thermostatventile oder bei
Fußbodenheizungen über
Raumthermostaten auf die
Stellantriebe erfolgen. Bei dieser Art der Absenkung ändert sich aber der Massestrom der Anlage. Deshalb ist diese Möglichkeit nur mit einer
differenzdruckgeregelten Pumpe machbar, damit es nicht zu
Strömungsgeräuschen in den noch offenen Ventilen kommt. Außerdem können diese Räume durch den vergrößerten Massestrom
zu warm werden und dann schließen auch diese
Thermostatventile. Bei einigen
Wärmeerzeugern (
Wärmepumpen, Heizthermen), die einen
Mindestvolumenstrom erfordern, kann es zu
Störungen bzw. zum
Abschalten führen.
In Fachkreisen wird zunehmend über den
Sinn bzw.
Unsinn einer Absenkung oder Totalabschaltung diskutiert. Es gibt
Heizungssysteme (
Wärmepumpenanlagen und
Fußbodenheizungen) bei denen ein Absenken auf jeden Fall fragwürdig ist.
Der
Sinn eines
abgesenkten Betriebes begründet sich in der
Tatsache, dass die
Wärmezufuhr in einen Raum bzw. Haus bei einer
Absenkung der
Raumtemperaturen um
1 K um
ca. 5 % bei
ganztägiger Absenkung und gleichmäßiger Beheizung
aller Räume geringer ist. Dies ergibt sich aus der
Gleichung Ausgangstemperatur / Absenktemperatur = Einsparung
| 20 °C / 19 °C = 1,051 > 5 % | 21°C / 20°C = 1,050 > 5 % | 22°C / 21 °C = 1,047 > 5 % | 23°C / 22 °C = 1,045 > 5 % |
Wenn man diese Einsparung auf die
Praxis überträgt, dann würde man bei einer
Absenkung von
4 K eine
Einsparung von
ca. 25 % (
20 °C / 16°C = 1,25) erreichen. Wobei diese Absenkung sich nur auf die
Absenkzeit, die mehr oder weniger lang sein kann,
auswirkt. Ob die Absenkung durch eine
Abschaltung oder durch eine andere
Systemtemperatur (Heizkurve) erreicht wird, hängt u. a. von dem
Dämmzustand, der
Bauweise des
Gebäudes und dem
Außenluftwechsel ab. Bei
schlechtgedämmten Häusern in
Leichtbauweise wird es keine Probleme geben, diese Absenktemperatur zu erreichen.
Gutgedämmte Häuser mit
viel Speichermasse auf Grund der Massivbauweise und einer
Fußbodenheizung im Estrich,oder als
Bauteilaktivierung, wird es schon Probleme geben, die Räume um 2 K abzusenken. Hier wird in der Regel eine
Totalabschaltung (Mischer zu bzw.
Wärmeerzeuger aus + Umwälzpumpe(n) des oder der Heizkreise aus) vorgenommen. Dadurch wird zusätzlich die Antriebsenergie für die
Pumpen eingespart.
Aus diesen
Gegebenheiten ergibt sich
rein theoretisch eine
Einsparung, die aber
nicht rechnerisch und
nicht durch Messungen
bewiesen werden kann.
Dazu kommt, dass der
Energiebedarf für die
Wiederaufheizphase zur Verfügung gestellt werden muss. Die
DIN EN 12831 sieht für diesen Zweck eine "
Zusatzaufheizleistung" für den "
unterbrochenem Heizbetrieb" vor. Meistens wird bei der
Heizlastberechnung diese
Aufheizleistung nicht berücksichtigt, weil dadurch die
Leistung des
Wärmererzeugers und die
Raumheizlasten und entsprechend die
Heizflächen für den normalen Betrieb
zu groß ausgelegt werden und sich die
Wärmeabgabe der
Heizflächen evtl. als
Fremdwärme bemerkbar machen. Hier kann ein
Aufheizen der abgesenkten Räume nur durch eine
Erhöhung der
Systemtemperatur erreicht werden, was z. B. bei einem
Wärmepumpen- oder
Brennwertbetrieb wenig sinnvoll ist, weil das den
Wirkungsgrad der Geräte
herabsetzt.
Der
"Unsinn" eines
abgesenkten Betriebes bzw. einer
Nachtabschaltung begründet sich
........... Meinungen zu diesem Thema nehme ich gerne entgegen