Eine
Wartung umfasst Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus der vorhandenen Abnutzung. Zu einer Wartung gehören z. B. das Nachstellen, Schmieren, funktionserhaltendes Reinigen, Konservieren, Nachfüllen oder Ersetzen von Betriebsstoffen oder Verbrauchsmitteln (z. B. Kraftstoff, Schmierstoff oder
Wasser) und planmäßiges Austauschen von Verschleißteilen (z. B. Filter, Düsen oder Dichtungen), wenn deren noch zu erwartende Lebensdauer offensichtlich oder gemäß Herstellerangabe kürzer ist als das nächste Wartungs-Intervall.
Der Ersatz von defekten Teilen gehört zur
Instandsetzung. Kleinere Defekte werden häufig im Zuge von regelmäßigen Wartungsarbeiten behoben (kleine
Instandsetzung).
Alle Hersteller von technischen Geräten machen in den technischen Unterlagen ihre
Garantiegewährung von einer regelmäßigen Wartung durch einen (zugelassenen) Fachbetrieb abhängig. Die gesetzliche
Gewährleistung ist davon erst dann betroffen, wenn es zu Streitigkeiten bei Prroduktmängel kommt.
Warum auf die Werkleistungen in der Haustechnik nicht auch eine Wartungspflicht vorgesehen ist, sollte einmal hinterfragt werden.