Die
Luft besteht aus den Gasen Stickstoff (ca. 78 Vol.-%), Sauerstoff (ca. 21 Vol.-%), ca. 0,03 Vol.-%
Kohlendioxid und das Edelgas Argon (0,9 %). Andere Gase, wie z.B. Neon, Helium, Methan, Krypton,
Wasserstoff, Distickstoffoxid,
Kohlenstoffmonoxid, Xenon, Dichlordifluormethan, Trichlorfluormethan und Chlordifluormethan, sind in Spuren und
Wasserdampf ist in wechselnden Mengen (un die 0,4 %) vorhanden.
Das
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die gesetzlichen Grundlage zur Luftreinhaltung. Die konkrete technische Ausführung des Gesetzes sind in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung (
TA Luft) und in den Richtlinien der VDI-Kommission - Reinhaltung der Luft festgelegt. Dort werden auch moderne Anlagen zur Abgasreinigung (Abgasreinigungsverfahren) beschrieben.
In der
TA Luft sind rechtliche zulässige Höchstwerte für
Emission und
Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw. aufgeführt.