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Grundstücksentwässerungsanlage

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Autoren
OldBo
08.09.2012
Die Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) besteht aus Grundleitungen, Revisionsschächte und dem Kanalanschlusskanäle. Durch diese Kanäle wird das Abwasser und Regenwasser den öffentlichen Kanälen zugeführt. Arbeiten an diesen Leitungen dürfen nur durch Fachbetriebe ausgeführt und überprüft werden.
Grundstücksentwässerungsanlage - Trennsystem
 Grundstücksentwässerungsanlage - Trennsystem
Quelle: Antonius Fingerhut

Die Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) besteht aus den Grundleitungen, Revisionsschächte und dem Kanalanschlusskanäle. Durch diese Kanäle wird das Abwasser und Regenwasser den öffentlichen Kanälen zugeführt. Arbeiten an diesen Leitungen dürfen nur durch Fachbetriebe ausgeführt und überprüft werden.

Alle Abwasserabflussleitungen müssen so verlegt werden, dass sie durch das Gefälle leer laufen können. So werden Fließgeräusche und Ablagerungen vermieden. Außerdem müssen alle Leitungen frostsicher verlegt sein (Mindesttiefe in Deutschland von mindestens 0,8 m [Rohrscheitel bis Oberkante fertiges Gelände]. In exponierten Lagen kann die Frostgrenze auch bis 1,6 m betragen. Außerdem sind auftretende Verkehrslasten bei der Überdeckung bzw. der Verlegeart zu berücksichtigen.

Eine GEA besteht aus folgenden Anlagenteilen:

Abwasserkanäle und -leitungen müssen dicht sein. Undichte Abwasserkanäle verschmutzen den Boden und das Grundwasser.

Die Landesbauordnungen geben die Auflagen vor:

Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und in Stand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können.“

Die Dichtheit der Abwasseranlage ist vom Eigentümer zu gewährleisten und nachzuweisen. Weiterhin sind Abwasseranlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, insbesondere die DIN 1986 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) herzustellen. Sie müssen gewartet und in Stand gehalten werden, sodass von ihnen keine Gefährdung für Boden und Grundwasser ausgehen kann.

Dichtheitsprüfung
Grund- und Anschlussleitungen sind vor der eigentlichen Dichtheitsprüfung zu reinigen und optische zu inspizieren (Kamerabefahrung). Diese Vorarbeiten erfolgen in der Regel ohne Aufgrabungen und ohne Eingriff in die Bausubstanz.

Eine Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen kann mit Wasser oder Luft durchgeführt werden. Bei Grundleitungssystemen erfolgt die Dichtheitsprüfung oftmals mit Wasser. Nach dem Absperren der Leitung wird das Grundleitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes mit Wasser befüllt und über einen bestimmten Zeitraum gehalten (ca  15 min). Während dieser Zeit wird der Wasserverlust gemessen. Die Leitung gilt als dicht, wenn ein bestimmter, vom Rohrmaterial und von der benetzten Rohrinnenfläche abhängiger, Wasserverlust nicht überschritten wird.

Wenn die Abwasserkanäle undicht sind, so müssen sie saniert werden. Welches Sanierungsverfahren angewandt wird, ist abhängig von den festgestellten Schäden und wie die Kanäle zugänglich sind. In vielen Fällen ist eine Sanierung ohne Aufgrabung der Leitung möglich, dadurch ist die Unterbrechung des Abwasserabflusses und die Bauzeit gering.

Bei grabenlosen Sanierungsverfahren erfolgt die Sanierung durch die beidseitige Zugänglichkeit der Hausanschlussleitung. Grundsätzlich sollte ein Revisionsschacht an der Grundstücksgrenze vorghanden sein.

Man unterscheidet folgende Arten der Sanierung:

• Reparatur von Einzelschäden (Muffen, Risse, Löcher)

• Renovierung einer kompletten Leitung von innen

• Erneuerung einer kompletten Leitung oder von Teilstücken

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