|
|
|
|
Zeit:
07.04.2008 10:02:49
|
Mir ist es doch lieber, wenn sich ein gut ausgebildeter Schornsteinfeger-Meister zum Eneergieberater weiterbildet, als das was in der Praxis den Markt überschwemmt.
Durch die Kammern werden Isolierer , Zimmerleute, Dachdecker u.s.w. zum Energieberater und die Werbung "Wenden Sie sich an unseren Fachmann" trägt die Innung.
Da kommen dann EnEV Berechnungen und Ratschläge raus die wirklich -Schläge sind !!
Gruß JoRy
|
Beitrag entfernt.
Grund: Bezug auf gelöschten Beitrag
|
|
|
Zeit:
09.04.2008 07:03:44
|
Hallo zusammen
Ich weiß nicht wie es wo anders läuft, aber beu uns, (auch in verschiedenen Bezirken)nehmen die Schornsteinfeger die Anlagen so lange ab, wie die Abgaswerte iO. sind...
Von Wärmeverlusten des Kessels und des Speichers wird NIE gesprochen, höchstens mal von fehlenden Rohrisolierungen, oder das UNBEDINGT ein Thermostatventil im "Führungsraum" (da wo der Raumthermostat sitzt) eingebaut werden muss.
Meiner Meinung nach ist die "Funktion" des Energieberaters nich umsetzbar, weil (selbst durch noch so viele Lehrgänge) KEIN "Gewerk" umfassendes Wissen und Erfahrung der anderen Gewerke hat.
Ein Heizungsbauer, weis NICHT,wie was zu einer bestimmten Zeit am Gebäude isoliert wurde....
Ein Zimmermann, weis NICHT,wann welche Rohrleitungen wie verlegt wurden, und wie die Wärmeverluste sind.
Jeder "Energieberater" legt bei einer Baubegehung "natürlich" am meisten Wert auf seinen Fachbereich.
Für alles andere gibt´s ja noch Tabellen, Formel und man sollte ja auch zB.Wände öffnen, ABER die ERFAHRUNG der anderen Gewerke FEHLT...
Deshalb KANN ein "Energieberater" nur aus einem Team von mehrern Fachleuten bestehen....
mfg J.B.
|
|
|
Zeit:
09.04.2008 07:23:36
|
Da haste im Grunde recht J.B. Aber es gibt nunmal nichts perfektes.
Ein BSM/Schornsteinfeger hat den Regel-Auftrag eine BImSchV-Messung zu machen - KEINE Energieberatung!
|
|
|
Zeit:
09.04.2008 12:21:14
|
Hallo
@ Falk N.
Abgasmessung UND ggf.mal den Betreiber auf evtl. sonstige Verluste hinweisen (Strahlungsverluste, fehlende Isolierung, Pumpenlaufzeiten, Pumpenstromaufnahmen usw.).
Natürlich möglichst unverbindlich.
Auf den Schorni hören die Kunden, glaube ich, eher als auf den KD-Fuzzi, der ja nur wieder Geld verdienen will. Wobei doch an den Reperaturen einer alten Anlage mehr zu verdienen ist, als an Kesselsanierungen, die IMMER über das "GÜNSTIGSTE" Angebot ausgeführt werden.
mfg J.B.
|
|
|
Zeit:
09.04.2008 12:42:35
|
@ J.B.
Sehe ICH auch so! Dadurch wurden hier bei mir schon unzählige Modernisierungen angestoßen, die dann im VERBUND mit anderen Gewerken (die sich mit Installationen besser auskennen als ich) zur besten Kundenzufriedenheit ausgeführt wurden.
Wenn ich jetzt nicht mehr "neutral" wäre, wäre mein "Rat" ja wieder klar kommerziell einzuordnen und: nix geht mit Modernisierung.
|
|
|
Zeit:
13.05.2008 07:01:03
|
@Thomas Planz u. andere
Guten Morgen Herr Planz, guten Morgen Leser
kann es sein, dass Sie in einer anderen BRD leben. Da schreiben Sie von CO-Toten und Schorni-Kosten von 10-15 Euro. Zu den CO-Toten: Lesen Sie die Presse, es sind jetzt ein paar Wochen her, da wurden Schornis zu Geldbußen u. Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt. Pro Menschenleben wurden ca. 600 Euros zum Ansatz gebracht. Innerhalb von 4 Monaten wurden 3 Prozesse geführt, 6 Menschenleben waren zu beklagen. Sollen das Bestrafungen sein? Eine Beleidigung gegenüber eines Schornis schlägt da schon bis zu 450 Euro zu Buche. Ein Kunde hatte, so wurde berichtet, den Schorni als "Affe" bezeichnet haben. Wird da nicht mit zweierlei Maß gerechnet?
Kehrgebühren mit 10-15 abgegolten. In Berlin kostet der Einsatz im Schnitt 75-90 Euro, bei meiner letzten Begehung durch den Schorni wurden 49,90 Euro für 8 Minuten auf einem Quittungsblöckchen bei mir abgerechnet. Sichtprüfung nannte er es. Lächerlich nenne ich es. Solch einen Stundenlohn würde unserer Kasse auch gut tun. Das Zettelchen ist noch nicht einmal nummeriert. Da sind gedankliche Spekulationen nicht von der Hand zu weisen. Jeder Handwerker gibt eine Gewährleistung nach den VOB ab. Wie sieht es bei den Schornis aus? Da wird nur getutet.
Es wird allerhöchste Zeit, dass hier etwas passiert. Das Handwerk muss deutlich besser gestellt werden. Wir Handwerker u. Handwerkerinnen müssen, um beruflichen Erfolg zu haben, lernen und büffeln, handwerkliches geschick ist Bedingung. Schornsteinfeger kann man sogar ohne Hauptschulabschluss werden. Und die tanzen uns Handwerker/Innen dann auf der Nase herum ? Nein Danke!!! Und wieso dürfen sich Schornis als Handwerker bezeichnen? Stellen die etwas her, veredeln die etwas, formen die etwas um? Sind das nicht die Kriterien eines Handwerkers und einer Handwerkerin??
So, das musste gesagt werden, mich ödet das an, wie man das Thema Schorni schönredet. Mich ödet es an, wenn Kunden uns Ratschläge der Schornis übermitteln, wie wir unsere Arbeit machen müssen. Mich ödet es an, wenn Schornis an unserer Arbeit rumgefummelt haben und nix mehr danach klappt. Wo bleibt dann eure Garantie, meine Herren Schornis?
Ich habe das Gefühl, dass manche Seiten hier fest in Fegers Hand sind. Ich bin einmal gespannt, welche Reaktionen ich jetzt ausgelöst habe. Vielleicht gibt mir der eine oder andere Kollege und Kollegin sogar insgeheim Recht.
Eine schöne Arbeitswoche, ich mache mich jetzt auf die Maloche.
Lissy aus B.
|
|
|
Zeit:
13.05.2008 07:57:26
|
Schornsteinfeger kann man sogar ohne Hauptschulabschluss werden. ___________________________ Anlagenmechaniker SHK auch! Die Berufsschulklassen in dem Bereich von genau solchen Leuten! Jedenfalls bei uns im Ruhrgebiet.
|
|
|
Zeit:
13.05.2008 11:47:36
|
@ Lissy
Interessante Argumente, die sicherlich nicht unbegründet sind und die ich auch aus Ihrer Sicht verstehen kann. Danke fü diese Meinung.
Gibts zu den CO-Toten oder Schorni-Klagen einen Link? Wäre nett.
|
|
|
Zeit:
13.05.2008 12:39:05
|
Hallo Herr Falk N.
Da Sie ja auch ein Schornsteinfeger sind, wissen Sie sicherlich, auf welchen Seiten man suchen muss. Da gibt es einschläge Foren.
Daher bin ich nicht so nett. Lesen Sie sich durch, meine Paus ist in 8 Minuten rum.
Lissy
|
|
|
Zeit:
13.05.2008 12:46:19
|
Ich kann den Text von Lissy nicht zustimmen.
Ihr Argumentation über die Verurteilung von Schornsteinfegern ist reine Polemik.
„,da wurden Schornis zu Geldbußen u. Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt. Pro Menschenleben wurden ca. 600 Euros zum Ansatz gebracht. Innerhalb von 4 Monaten wurden 3 Prozesse geführt, 6 Menschenleben waren zu beklagen.“
Das klingt so als hätte der oder die Schornsteinfeger die Leute direkt umgebracht. Es wird nicht ein Fall sondern gleich mehrere angesprochen. Keine weitere Äußerung was da genau vorgefallen ist, geschweige den wie groß die Schuld des oder der Schornsteinfeger war. Eine sehr unsolide Darstellung.
„In Berlin kostet der Einsatz im Schnitt 75-90 Euro, bei meiner letzten Begehung durch den Schorni wurden 49,90 Euro für 8 Minuten auf einem Quittungsblöckchen bei mir abgerechnet. Sichtprüfung nannte er es.“
Zuerst mal ist eine handgeschriebene Quittung keine ordentliche Rechnung. Schornsteinfeger sind verpflichtet ordnungsgemäße Rechnungen auszustellen. Kommt mir etwas seltsam vor. Welcher Kunde läßt es sich den heutzutage bieten keine ordentliche Rechnung zu erhalten ? Würde mir irgendwer solch eine Quitung geben wollen würde ich auch anfangen zu spekulieren.
75 – 90 Euro ? Aber bestimmt nicht für einen Einsatz. Es gibt auch in Berlin eine öffentlich zugängliche Gebührenordnung wo genau festgelegt ist was, wieviel kostet. Ich würde mir doch mal besser genauer ansehen was da abgerechnet wird. Normalerweise ist ein der Rechnung, außer den Kehrarbeiten, die Messung, Überprüfung, An- und Abfahrt, Anmeldung und auch die Feuerstättenschau enthalten. Außerdem sind in der Rechnung auch die Pflichtarbeiten berücksichtigt für die es keine direkte Gebühr gibt. Zum Beispiel ist das Erfassen von statistischen Daten oder die Bemängelungen, Beratungen in feuerungstechnischen Fragen, Hilfe in Brandfällen usw., zu denen der Schornsteinfeger gesetzlich verpflichtet ist, auch Arbeitszeit. Nur die sieht natürlich niemand vor Ort. Nur Zeit kostet die auch.
Das man jeden Handwerksberuf auch ohne Hauptschulabschluß lernen kann wurde schon weiter oben erwähnt. Ob man es schafft ist allerdings fraglich. Ich kenne in Berlin keinen Schornsteinfeger ohne Hauptschulabschluß. Bei den Einstellungsprüfungen bewerben sich fast ausschließlich Leute mit Realschulabschluß oder auch Arbitur. Übrigens bietet die Berliner Schornsteinfegerinnung auch für ihre Auszubildenden an das Abitur innerhalb der Ausbildungszeit mitzumachen. Auch Schornsteinfeger müssen ständig büffeln und sich weiterbilden. Ich wüßte zur Zeit keinen zweiten Handwerksberuf der derart viele Schulungsmaßnahmen durchführt und auch darauf achtet das diese von möglichst allen Berufsangehörigen besucht werden.
„Mich ödet es an, wenn Schornis an unserer Arbeit rumgefummelt haben und nix mehr danach klappt. Wo bleibt dann eure Garantie, meine Herren Schornis?“
Was hat ein Schornsteinfeger an der Arbeit eines anderen rumzufummeln ? Schornsteinfeger begutachten Anlagen, überprüfen und kehren Abgasleitungen oder Schornsteine und führen Messungen und Überprüfungen durch. Aber was haben sie an Arbeiten anderer rumzufummeln ?
Und Garantie ? Eine Garantie bekommt man von denjenigen der etwas hergestellt oder verkauft hat. Beides tun Schornsteinfeger nicht. Und für die Arbeiten die Schornsteinfeger machen haften sie auch, da gibt es keine Ausnahme für Schornsteinfeger.
|
|
|
Zeit:
13.05.2008 13:00:06
|
Tja, das ist so wie mit dem TÜV. Wenn ein Wagen durch die Untersuchung kommt und es passiert unmittelbar danach ein Unfall aufgrund von Mängel, so haftet der TÜV doch auch nicht, oder? Gruß me. Bruno Bosy, NF
|
|
|
Zeit:
13.05.2008 13:16:19
|
Wenn ein Schornsteinfeger eine Anlage überprüft hat und danach etwas passiert haftet er selbstverständlich. Ich denke der TÜV ebenfalls. In welchem Umfang richtet sich dann natürlich danach in wie weit er eine Schuld trägt.
|
|
|
Zeit:
13.05.2008 13:21:43
|
Moin Uwe, wie ist es, "ich denke" oder "ich weiß"? Gruß Bruno
|
|
|
Zeit:
13.05.2008 14:49:00
|
Beim TÜV weis ich es natürlich nicht, da kann ich es mir nur denken.
|
|
|
Zeit:
13.05.2008 18:23:40
|
@ Lissy
Schade, daß Du keine Verlinkung oder anderen Tip hast. ICH finde da wohl nichts, dazu bin ich mit meinem Hauptschulabschluß zu blöd.
Stimme Uwe L.'s Aussage zu.
|
|
|
Zeit:
13.05.2008 18:30:12
|
Natürlich haftet der TÜV auch für seine Gutachten!!!
Beispiel: Ich will mir einen Gebrauchten kaufen und bringe den zum TÜV um ihn begutachten zu lassen, damit ich weis, auf was ich mich einlasse und was für Kosten eventl. noch auf mich zu kommen. Der TÜV- Prüfer muß ein Protokoll abarbeiten und jeden Mangel, den er nicht entdeckt und auflistet, kostet den TÜV im Nachhinein Geld! Bremsen defekt und nicht entdeckt, dann bekomme ich vom TÜV sogar niegelnagelneue eingebaut (bzw. auf deren Kosten)! Passiert ein Unfall, weil die Bremsen versagt haben, dann ist der TÜV auch für die dadurch entstehenden Kosten ersatzpflichtig, bishin zu den Krankenkosten, Arbeitsausfall, etc... Dafür hat der TÜV auch eine Versicherung!
|
|
|
Zeit:
13.05.2008 18:59:57
|
Und der TÜV überprüft nicht nur Autos... Wenn ein TÜV-Prüfer eine Brandschutzübeprüfung am Gebäude durchführt, und die Hütte brennt wegen eines Mangels ab, den er nicht gesehen hat, dann ist der Prüfer selbstverständlich (mit) dran.
|
|
|
Zeit:
13.05.2008 22:09:36
|
|
|
Verfasser:
Stilo
|
Zeit:
14.05.2008 07:15:53
|
Guten Morgen:))
Es geht doch hier um das neue Schornsteinfegergesetz, da sind die fegenden Schornies wohl keine Amtspersonen mehr, sondern sie wurden in die freie Selbständigkeit entlassen, nur der "Bezirksbevollmächtige" kann sich als solcher bewerben und muss von Amtswegen handeln, wenn die Schornies oder/und die Eigentümer eine Pflichtverletzung begehen.
Oder hab ich da was falsch verstanden?
Stilo, kurz mal auf die Schnelle:)))
|
|
|
Zeit:
14.05.2008 08:56:13
|
@Stilo
Du darfst dreimal raten, warum im neuen Fegergesetz die Staatshaftung für Feger explizit ausgeschlossen und stattdessen den Fegern explizit der Abschluß einer Haftpflichtversicherung vorgeschrieben werden soll. Nach altem Gesetz war beides nicht notwendig. Wird wohl einen Grund für den Gesinnungswandel geben.
|
|
|
Zeit:
14.05.2008 15:52:38
|
@MichaelH
Das ist so nicht korrekt.
Im zur Zeit geltenden Schornsteinfegergesetzt gibt es eine zweigeteilte Haftung. Führt ein BSM Kehrarbeiten aus so tut er dies aufgrund eines Werksvertrages. Das heißt hier greifen die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches. Er haftet also privatrechtlich, wie jeder andere Gewerbetreibende auch. Lediglich bei der Feuerstättenschau, bei Bauabnahmen und bei der Immissionsschutzmessung nimmt der BSM öffentliche Aufgaben wahr und dort greift dann die Staatshaftung. (Kommentar zum Schfg., § 1, Abschnitt 15)
Das im neuem Schfg vorgeschrieben werden soll das ein BSM eine Haftpflichtversicherung haben muß ist mir neu. Wo soll das stehen oder wo wird sonst irgendeinem Betrieb so eine Auflage gemacht ?. Allerdings hat jeder BSM eine Haftpflichtversicherung, ich schätze wie jeder andere Handwerksbetrieb sie sicher auch hat. Der Betrieb der keine hat wäre auch schön dumm.
|
|
|
Zeit:
14.05.2008 17:09:07
|
Daß ihr derzeit keine Haftpflichtversicherung haben müßt, kannst Du im Kommentar zum derzeitigen SchfG nachlesen (Musielak/Manke/Schira - zu finden in jeder besseren Unibiliothek). Für das neue Gesetz empfehle ich einen Blick in die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf. Daß derzeit tatsächlich viele keine haben, ist auch ne Tatsache. Es gibt schon Fälle, wo Bezirksfeger selbst nach richterlicher oder auch aufsichtsbehördlicher Anordnung Probleme hatten, ihre angeblich vorhandene Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Ich kenne inzwischen genügend Fälle von durch Fegern verursachten Schäden, aber keinen, in dem ein Feger zivilrechtlich für den Schaden haften mußte. Und die evtl. strafrechtliche Verantwortlichkeit beschränkt sich auch darauf, daß der Richter mal "Du, Du" macht. Da ist der berühmt-berüchtigte Fall in Itzehoe nur die Spitze vom Eisberg.
Zu der fegerlichen Lachnummer vom angeblichen Werkvertrag: Dazu gehören zwei Vertragsparteien! Ich kenne niemanden, der mit einem Feger einen Vertrag geschlossen hätte. Abgesehen davon könnte es sowieso bloß ein Dienstvertrag sein, denn bei einem Werkvertrag wird ein genau vereinbarter Erfolg geschuldet. Derzeit wird eure Tätigkeit aufgrund gesetzlicher Vorschriften geduldet. Ein Vertrag sieht anders aus.
|
|
|
Zeit:
14.05.2008 20:48:02
|
Was soll diese Falschdarstellung und Polemik. Was Sie da schreiben ist ausgemachter Unsinn. Bleiben Sie mal auf dem Teppich. Einen derartige n Unsinn können Sie auf den Schornsteinfegergegnerseiten erzählen. Da wird man Ihnen zustimmen und noch mehr Unsinn dazu dichten.
„Es gibt schon Fälle, wo Bezirksfeger selbst nach richterlicher oder auch aufsichtsbehördlicher Anordnung Probleme hatten, ihre angeblich vorhandene Haftpflichtversicherung nachzuweisen.“
Nennen Sie einen nach zu vollziehenden Fall
„Ich kenne inzwischen genügend Fälle von durch Fegern verursachten Schäden, aber keinen, in dem ein Feger zivilrechtlich für den Schaden haften mußte.“
Nennen Sie einen nach zu vollziehenden Fall
Und die evtl. strafrechtliche Verantwortlichkeit beschränkt sich auch darauf, daß der Richter mal "Du, Du" macht. Da ist der berühmt-berüchtigte Fall in Itzehoe nur die Spitze vom Eisberg.
Ich weis nun nicht genau welcher Fall das ist. Aber ich vermute es war ein Fall wo ein Unglück passierte weil der Schornsteinfeger da seine Arbeit nicht oder nicht korrekt machte ? Arbeiten die Ihrer Meinung nach bestimmt unnötig sind. Wie hoch war seine Schuld ? War er alleinig dafür verantwortlich oder trifft ihm nur eine Mitschuld. War es Vorsatz, Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit ? Wer sind Sie das Sie sich erlauben das richtige Strafmaß zu finden ? Und ist das nicht im Grunde ein Beweis dafür wie wichtig die Arbeit des Schornsteinfegers ist ? Das auch Schornsteinfeger Menschen sind, mit all ihren Fehler wie jeder andere wird doch wohl niemand bestreiten wollen. Bei über 14 Millionen Feuerstätten, die jährlich geprüft werden wird bestimmt auch vereinzelt mal die Arbeit nicht unbedingt hundertprozentig gemacht. Selbst wenn die Arbeiten zu 99.99 % korrekt ausgeführt werden, bleiben immer noch genug Fehlerquellen. Es ist einfach eine gewaltige Zahl.
„Zu der fegerlichen Lachnummer vom angeblichen Werkvertrag: Dazu gehören zwei Vertragsparteien! Ich kenne niemanden, der mit einem Feger einen Vertrag geschlossen hätte. Abgesehen davon könnte es sowieso bloß ein Dienstvertrag sein, denn bei einem Werkvertrag wird ein genau vereinbarter Erfolg geschuldet. Derzeit wird eure Tätigkeit aufgrund gesetzlicher Vorschriften geduldet. Ein Vertrag sieht anders aus.“
Dazu würde ich an Ihrer Stelle mal das Schornsteinfegergesetz, bzw. dem Kommentar selbst lesen. Und zwar die Stelle die ich oben schon anführte (Kommentar zum Schfg., § 1, Abschnitt 15) da steht es.
|
|
|
Zeit:
17.05.2008 11:54:50
|
Garantie der Kaminkehrer? Lachnummer am Wochenende!
Werkvertrag mit dem Feger? Schließe ich keinen Vertrag ab, nennt man dies Kehrverweigerung. Das Ordnungsamt wird aktiv und droht mit der Euro-Keule. Welche Alternative habe ich dann? KEINE!! Das ist m. E. Nötigung!
Zutritt zu meinen Räumen verwehren? Hier wurde das Grundgesetz "Unverletzbarkeit der Wohnung" durch das Schornsteinfegergesetz ausgehebelt!
Haftung im Schadenfall? Beweisen Sie einmal, dass der Feger etwas kaputt gemacht hat. Dann lernen sie die hausgemachte Justiz der Justitiaren der Innungen kennen. Mir ist so ein Fall bekannt.
Je mehr ich über dieses Gewerbe lese, desto mehr zweifele ich an unserer Demokratie. Und das als junger Mensch.
Schönes Wochende wünscht
Lissy
|
|
|
Zeit:
17.05.2008 12:40:09
|
Ich denke Sie lesen auf den falschen Seiten Lizzy. Als junger Mensch sollten Sie in der Lage sein die verschiedenen Auffassungen zu unterscheiden und eigene Schlüsse daraus zu ziehen. Vor allem die Widersprüche zu erkennen.
Grundsätzliche lese ich aus ihren Beiträgen das Sie die Arbeiten des Schornsteinfegers für unnötig halten. Das ist ihre Meinung. Aber wieso führen Sie dann Urteile gegen Schornsteinfeger an wo Unglücke passiert sind weil der jeweilige der Schornsteinfeger seine Arbeit nicht korrekt machte ? Wären diese Arbeiten unnötig hätte es doch, bei einer fehlerhaften Durchführung der Arbeiten, gar nicht zu einen Unglück kommen können.
Garantie ? Der Schornsteinfeger überprüft die Arbeiten die von anderen hergestellt wurden. Er haftet natürlich dafür wenn er diese Überprüfung fehlerhaft macht oder erkennbare Mängel nicht beanstandet. Aber er übernimmt keine Garantie für Arbeiten die ein anderer machte.
Das Grundgesetz ist ein Gesetz das dem Bürger vor Übergriffe oder der Allmacht des Staates schützen soll. Es regelt nicht die Beziehung der Bürger untereinander, dafür gibt es das Bürgerliche Gesetzbuch. Bis auf eine einzige Sache, der Menschenwürde, sind alle im Grundgesetz garantierten Grundrechte einschränkbar. Dazu bedarf es aber eines Gesetzes und der das Grundrecht darf nicht in seinem Wesensgehalt angetastet werde. Einschränkungen der Grundrechte sind gar nicht so etwas besonderes wie allgemein gemeint wird. Sehr viele Grundrechte sind durch andere Gesetze eingeschränkt. Aber dazu bedarf es eines hoherwertigen Grundes.
Die Einschränkung des § 13 des Grundgesetzes im Schornsteinfegergesetz geht gar nicht so weit wie oft dargestellt wird. Dem Schornsteinfeger darf lediglich der Zugang zu den Räumen durch die Schornsteine laufen oder in denen sich Feuerstätten befinden nicht erweitert werden. Der Grund ist das der Gesetzgeber die Feuersicherheit als ein höherwertiges Gut ansieht als die Einschränkung die dem Bürger dadurch auferlegt wird. Es ist aber völliger Quatsch zu behaupten der Schornsteinfeger darf dazu Türen eintreten oder andere Gewalt ausüben. Der Schornsteinfeger muß sich auch dazu anmelden, er darf da keinesfalls irgendwo auftauchen und unerwartet verlangen irgendwelche Räume zu betreten.
Haftung im Schadenfall ? Was soll dieser Satz. Natürlich haftet der Schornsteinfeger dafür wenn er Schäden anrichtet. Und natürlich muß man jemand, wenn er seine Schuld etwas kaputtgemacht zu haben abstreitet, nachweisen das er es war. Aber was hat das nun wieder mit Schornsteinfeger zu tun ?
Die hausgemachte Justiz der Justitiaren der Innungen ? Was ist da nun wieder mit gemeint ? Jeder BSM ist selbständig. Die Innung ist ein Ineressenverband dem er sich freiwillig angeschlossen hat. Aber im Gegensatz zu jedem anderen Selbständigen gibt es eine besondere Staatsaufsicht dem der BSM unterliegt
|
|
|
Zeit:
18.05.2008 12:03:39
|
Hallo Herr Uwe L.,
als erfahrener Mensch, so stellen Sie sich dar, sollten Sie den Unterschied zwischen Praxis u. Theorie kennen gelernt haben. Als erfahrener Mensch sollten Sie den Unterschied zwischen Handwerker u. Schornsteinfeger kennen. Als erfahrener Mensch sollten Sie wissen, dass das Schornsteinfegermonopol einzigartig auf der gesammten Welt ist. Als erfahrener Mensch sollten Sie erkannt haben, dass die Kaminfeger nicht nur mein Bestes wollen, soviel "Bestes" kann kein Mensch bieten. Als erfahrener Mensch sollten Sie die Fakten nicht verdrängen, warum z. B. sammeln die Kaminkehrer, nach eigenen Angaben, 180 Mill. Daten der Bürger. Wurde uns nicht immer erzählt, dass nur Meldungen bei Beanstandungen der Feuerungsstätten erfolgen würden? Selbst wenn alle 14 Mill. Heizungen defekt seien, bleibt noch ein kläglicher Rest von 166 Mill. Daten übrig. Und das soll alles nur für unser Wohl sein??
Meine Einschätzung am Sonntag ist die, dass hier etwas ober-oberfaul ist. Ihre Meinung kann ich nicht akzeptieren. In einem Jahr werde ich die Meisterschule besuchen, hoffentlich ist dann der Umgang mit dem Kaminkehrer kein Thema mehr. Lissy
|
|
|
Zeit:
18.05.2008 12:45:51
|
Sie haben seltsame Argumente Lizzy.
Zuerst mal, es gibt rund 8000 Schornsteinfegerbetriebe in Deutschland. Da jeder BSM einen Gesellen hat wären das ca. 16000 Beschäftigte. Lehrlinge und Bürokräfte lasse ich mal außen vor. Nur ebenso wie Sie nicht dafür verantwortlich sind was ein Kollege in Hamburg, Berlin oder Köln verzapft, so ist auch ein Schornsteinfeger in München nicht für den Mist zur Verantwortung zu ziehen den ein Kollege in Dortmund macht. Schornsteinfeger sind so verschieden wie auch jeder andere Mensch. Es ist also sehr unsolide von Ihnen wenn sie einen Fehler, den irgendwo ein Schornsteinfeger macht, auf alle Schornsteinfeger beziehen.
Warum Schornsteinfeger 180 Millionen Daten sammeln ? Ist diese Frage wirklich ernsthaft ? Ohne Daten könnte er die Häuser gar nicht bearbeiten. Wie wollen Sie z.B. eine Arbeit planen oder auch Rechnung schreiben ohne entsprechende Daten ? Wobei mir 180 Millionen Daten als sehr wenig erscheinen. Was sind das übrigens für Daten ? Klingt so als wäre das was Unrechtes. Aber bleiben wir mal bei diesen 14 Millionen Feuerstätten, welche Daten braucht da ein Schornsteinfeger:
Name des Hauseigentümers, Verwalters Name des Betreibers Straße, Nummer Ort Höhe des Hause oder der Schornsteine Querschnitte der Schornsteine Art der Belegung des Schornsteins Anzahl/Art der Feuerstätten Meßpflichtige Nichtmeßpflichtige Baujahr der Feuerstätten Hersteller Typ Meßwerte: Lufttemperartur Abgastemperatur Kesseltemperatur Sauerstoffgehalt Abgasverluste Schornsteinzug Kohlenmonoxidwert usw.
wenn ich das nun mal auf 14 Millionen Feuerstätten hoch rechne erscheinen mir 180 Millionen Daten als sehr wenig.
|
|
|
Zeit:
18.05.2008 15:03:53
|
Hallo Herr Uwe L.
Ihre geschätzte Meinung nehme ich zur Kenntnis. Sicherlich ist Ihnen dieses Thema als Kaminkehrer unangenehm. Versuchen Sie bitte nicht, vom wirklichen Inhalt meiner Kritik abzulenken. Jeder Leser weiß, oder jeder sollte es wissen, was das wirklich für Daten sind und was mit denen passiert. Wie mir ein Herr aus Darmstadt mitgeteilt hatte, wie immer er auch an meine Adresse kam, sollen diese Daten sehr gut vergütet werden. Hat das alles noch mit Brandschutz zu tun? Übrigens ist eine Adresse ein Datensatz, nach Ihrer geschätzten Meinung zählen wahrscheinlich die I-Punkte extra.
Nee, so nicht.
Ich werde hier an dieser Stelle nicht mehr antworten. Meine Zeit ist mir dazu schade. Jedoch werde ich mich jetzt intensiv mit dieser Materie befassen müssen.
So wie ich das mitbekommen habe, gibt es mittlerweile sehr viele Bürger, die gegen die Monopolstellung der Feger angehen. Ich werde mir deren Argumentationen genau anschauen. Ebenso macht die Presse sehr mobil gegen euch, da wird doch etwas wahres an der Sache sein.
Einen schönen Sonntag wünsche ich
Lissy
|
|
|
Zeit:
18.05.2008 16:20:29
|
Ich versuche nicht vom wirklichen Inhalt Ihrer Kritik abzulenken. Welchen Sinn ergebe das auch ? Was mich an Ihrer Kritik stört ist das sie darauf beruht das Sie Behauptungen aufstellen die entweder auf Einzelfälle beruhen, diese dann aber pauschalieren oder aber auf Behauptungen beruhen die so logisch gar nicht sein können. Ein Beispiel ist jetzt wieder Ihre Behauptung das Schornsteinfeger mit Daten handeln. Es ist richtig das Schornsteinfeger verpflichtet sind den behördlichen Stellen Daten, auf verlangen, zu liefern. Schon um die entsprechenden Statistiken zu erstellen sind dies notwendig. Auch verlangt die Behörde jährlich z.B. die Vorlage des Kehrbuches. In diesem sind natürlich sehr viele Daten. An Privatfirmen, oder aber auch Privatfirmen dürfen Schornsteinfeger diese Daten nicht weitergeben. Vor allem dürfen sie nicht damit handeln. Nur natürlich ist auch das auslegbar. Ist es zum Beispiel eine unerlaubte Weitergabe von Daten wenn ein SHK-Berieb den Schornsteinfeger darum bittet ihn den Quesrschnitt eines Schornsteines zu geben ? Ein vielleicht komisches Beispiel, nur was für Daten meinen Sie sonst die Schornsteinfeger weitergeben ? Name und Adresse des Eigentümer eines Hauses ?
Wenn Sie sich näher mit dem Thema befassen möchten tun Sie das. Nur wenn Sie sich wirklich eine Minung bilden möchten. Seien Sie nicht zu einseitig. Sie schreiben da das es sehr viele Bürger gibt die gegen die Monopolstellung des Schornsteinfegers sind. Schauen Sie da einfach mal genauer hin. Es gib z.B. eine Meinungsumfrage durch das Forsa-Institut aus dem Jahre 2001 die zu dem Ergebnis kommt, dass 94% der Bundesbürger die Überprüfungen und Arbeiten des Schornsteinfegers für notwendig und sinnvoll halten und nahezu alle Befragten (91% insgesamt) mit dem Schornsteinfeger zumindest „zufrieden“ sind. Auch in meiner praktischen Tätigkeit. In meiner praktischen Tätigkeit komme ich auch sehr gut mit meinen Kunden zurecht. Sehr gut heißt natürlich nicht das es immer völlig ohne Reibungspunkte geht. Natürlich meint mal der eine oder andere Kunde das seine Rechnung zu hoch sei. Natürlich ist kein Kunde darüber glücklich wenn ich irgendeinen Mangel an seiner Anlage feststelle. Aber das sind doch ganz normale Sachen die jeder Handwerker mit seinen Kunden erlebt.
Aber ich glaube Sie lesen zu viel auf den Seiten der Schornsteinfegergegner und glauben zu viel des Unsinns der da verzapft wird. Ich lese da übrigens auch ab und zu mal. Würde da allerdings niemals antworten. Es ist einfach zu dumm was da geschrieben steht. Der Ton ist extrem unhöflich und fast alles was da an Argumenten kommt ist völlig verzehrt, aus dem Zusammenhang gerissen oder schlichtweg erlogen. Wobei auch Halbwahrheiten lügen sind.
Glauben Sie wirklich das es sooo viele Gegner sind ? Sie brauchen doch nur mal zu zählen wie viele da wirklich schreiben. Es sind doch immer die gleichen zehn oder zwanzig Leute. Meist schreiben sie auch unter dem gleichen Nicknahmen, oft unter mehreren verschiedenen. Man erkennt aber meist am Schreibstiel dases immer die Gleichen sind. Und nur weil die ihre Beiträge auf den verschiedensten Seiten immer wieder wiederholen werden es trotzdem nicht mehr. Herr Datko ist z.B. einer davon. Auch wenn er versucht seinen Unsinn auf möglichst jeder Seite zu verbreiten.
Prüfen Sie einfach selbst was wahr ist und was nicht. Und bitte verunglimpfen Sie nicht einen ganzen Berufszweig. Seien Sie einfach zu beiden Seiten kritisch.
Dann wünsche ich Ihnen auch noch einen schönen Sonntag und viel Glück später für Ihre Meisterprüfung (übrigens wird auch diese von den Schornsteinfegern sehr in Frage und als unnötig betrachtet )
Uwe
|
|
|
Zeit:
18.05.2008 16:38:12
|
Das vergaß ich noch zu kommentieren
Übrigens ist eine Adresse ein Datensatz, nach Ihrer geschätzten Meinung zählen wahrscheinlich die I-Punkte extra.
Stimmt, eine Adresse ist ein Datensatz. Nur Datensätze bestehen aus einzelnen Daten. Und der ZIV schrieb das Schornsteinfeger im Jahr über 180 Millionen Daten zusammentragen. Damit waren nicht Name oder Adresse gemeint. Damit waren Anzahl von Mängel und auch Meßergebnisse gemeint. Und da nicht Datensätze, sondern einzelne Daten. Also zum Beispiel soundso viele tausendmal über 1000 ppm CO im Abgas, soundso viele tausendmal unter 1000 ppm.
Nur es läßt sich eben jede Aussage sehr gut verzehren.
|
Verfasser:
Stilo
|
Zeit:
18.05.2008 18:11:36
|
"verzehren" ist saugut:)))
jeder nimmt sich das, was ihm schmeckt, wie am kalten Buffet:)))
man kann natürlich auch alles verzerren, so wie man es braucht!!!!
Stilo, die eigentlich wartet darauf, dass irgendeine Miteilung des zuständigen Oberschornies dazu kommt.... .
|
Verfasser:
Stilo
|
Zeit:
18.05.2008 18:13:21
|
Füge ein "t" hinzu und verbleibe als
Silo :)))))
|
|
|
Zeit:
18.05.2008 18:28:10
|
@silo
Was die Weiber lieben und hassen Das wollen wir ihnen gelten lassen Wenn Sie aber urteilen und meinen Da will´s oft wunderlich erscheinen
best regards
|
|
|
Zeit:
19.05.2008 10:00:49
|
Vielleicht sollte das SHK-Handwerk mal in Erwägung ziehen z.B. mal 14 Tage zu streiken ....
Mit einem Streik der wichtigsten Gewerke der Versorgungstechnik ließe sich mit Sicherheit einiges bewirken.
Nur leider sind nicht einmal zwei SHK-Betriebe unter einen Hut zu bringen, wie dann ein ganzes Gewerk???
Und somit werden wieder einmal nur tolle Reden geschwungen und passieren wird wieder einmal NICHTS!!!
Das ist absolut typisch für dieses Handwerk!!
Servus Wolpertinger
|