Hallo Renate,
das alte Problem.
Ist die
Rückstauebene die Straßenoberkante an der Anschlußstelle oder hat sich das Tiefbauamt sogar mal aus dem
Fenster gelehnt und eine definierte
Rückstauebene angegeben ?
Wie dem auch sei, macht fast nix.
Wenn das
Schmutzwasser ausserhalb des Hauses über das Rückstauniveau gehoben wird, entsteht ein
Frostschutzproblem. ( Irgendwo in der Norm steht geschreiben...Schmutzwässer sind frostfrei abzuführen. Nachdem das
Abwasser bis zum Scheitelpunkt wegen der
Rückschlagklappe steht, friert die Leitung bei Frost ein....ist also nicht der Bringer)
Innerhalb des Hauses besteht nun das Problem, das die Rückstauebene nicht überschritten werden kann, da die Kellerdecke im Weg ist. Wenn es richtig gemacht werden soll, müsste die Leitung innerhalb des Hauses über die Kellerdecke geführt werden und dann in den Kanal münden.
Sofern die Rückstauebene nur durch die Straßenoberkante definiert ist, würden mich persönlich die 9 cm überhaupt nicht kratzen (ist aber NUR meine persönliche Meinung), Leitung press unter die Decke die 9 cm 9 cm sein lassen und gut iss...für ganz schlimme Fälle hat es da ja auch noch den Rückflußverhinderer und den
Absperrschieber.
In ganz begründeten Fällen, bleibt wohl nix übrig als einen Weg zu suchen über die Kellerdecke zu kommen (2 Kernlochbohrungen und im EG die mistige Leitung verkleiden) um den Mist *vorschriftsgerecht* rauszukriegen.
Also bleibt mal wieder ohne genaue *Detailanforderungen* alles offen....
Achim Kaiser