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29.06.2002 08:29:36 |
Hallo Fach-Kollegen Ich hatte eine kleine Meinungsverschiedenheit (keinen Streit) mit einem Fachplaner, die da wäre: 1. Ist es bezogen auf eine DIN, Verlegerichtlinie oder VDI- Richtlinie, verboten HT-Rohr als Luftfürungskomponente zu verwenden? Bei einer Digistorien-Abluft kann schließlich auch PPs-Rohr verlegt werden. Und HT-Rohr ist doch auch aus PP, jedoch PP-H. Namenhafte Labormöbelbauer schließen schließlich auch Einzelplatzabsaugungen oder Untertischabsaugungen bei Chemiemittelunterschränken an HT-Rohr an. Aus brandschutztechnischer Sicht kann es eigentlich auch keine Rolle spielen, da sich die Verwendungsstelle des HT- Rohre in einem Brandabschnitt befindet. 2. In welcher Vorschrift steht, was für ein Luftwechsel LW in innenliegenden Fluren für Verwaltungsgebäude und Hotelflure anzusetzen ist. Arbeitsstättenrichtlinie ?? Ich kenne keine Richtlinie !! Also...wer weiß mehr !!! Gruß aus Hannover
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Verfasser: Michael Lehmann | Zeit:
01.07.2002 09:28:07 |
Sehr geehrter Hr. Hein, zu Punkt 1.): Der wichtigste Gesichtspunkt ist aus meiner Sicht der Brandschutz, aber die Frage haben Sie ja bereits beantwortet. Ich weiß z.B. von der Fa. Vallox als Hersteller von Komponenten zur kontrollierten Wohnraumlüftung, dass die ein Kunststoffrohr namens "Blue sky" anbieten, das auch aus PP besteht und Steckmuffenverbindungen hat. Hier allerdings mit dem Hinweis: "Lüftungsrohr nach DIN 18017, DIN 1946 und VDI 6022"! Wenden Sie sich doch einfach direkt an den Hersteller der HT-Rohre - Wavin, die müssen doch wissen, wofür ihr Produkt Zulassungen hat! zu Punkt 2.) Schauen Sie in die DIN 1946 insbesondere Teil 2, dort finden Sie Grenzwerte. MfG Michael Lehmann |
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03.07.2002 19:28:28 |
Hallo Herr Lehmann, schönen Dank für Ihre ANtwort. Sind in der DIN auch die Flure definiert. Meines Wissens wird in der DIN 1946 nicht einmal von innenliegenden zu "nicht"-innenliegenden Fluren unterschieden. MfG O. Hein
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Verfasser: Christian Tietje, CT Ingenieure GmbH, Mainaschaff | Zeit:
04.07.2002 09:13:40 |
1.) In DIN 1946 Teil 2, Abschnitt 5.2.6, ist die Ausführung von Lüftungsleitungen bei Verwendung für Lüftung von Räumen für Menschen geregelt: "Innen glatt, abriebfest, aus Blech, Steinzeug, Kunststoff, Beton geringer Rauigkeit, Mauerwerk." HT-Rohr ist zwar für Lüftungzwecke unüblich (und wohl auch zu teuer), aber für Abluft: warum eigentlich nicht. Dicht muß es sein. Für Staubsaugeranlagen wird es auch genommen. Für Zuluftanlagen sollte man allerdings die Unbedenklichkeitserklärung und Eignungsfähigkeit als Aussage des Herstellers einholen. 2.) Wird für z. B. für Krankenhäuser, Hotelflure und Bürogebäude nach Ermessen der Bauaufsicht gefordert, z. B. wenn die Flure nicht anderweitig natürlich gelüftet (und entraucht) werden können. Es ist auch sinnvoll, vor allem Zuluft einzubringen, um den Flur zu lüften, zu kühlen und rauchfrei zu halten, auch bei Entrauchung. Luftwechsel in der Regel 1-fach.
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Verfasser: Uwe Herrmannsdörfer | Zeit:
05.07.2002 11:51:32 |
Hallo Herr Hein, ein Problem beim HT-Rohr sind natürlich die Bögen, da bei Wickelfalzrohr üblicher Weise mit Radien von min. R = 1 x D gearbeited wird und HT-Bogen dies mit Sicher-heit nicht einhalten. Ferner muß gesagt werden, dass Kunststofrohre ausdün-sten, ich hatte dieses Problem erst kürzlich bei Erd-wärmetauschern aus KG-Rohr. Nach Herstelleraussage kann es die ersten 4 Wochen zu diesen Ausdünstungen kommen. Dies gilt übrigens auch für andere Kunststoffe. |
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06.07.2002 08:35:35 |
Super das so viele antworten..... Aber: Es ist noch nicht eindeutig klar, wo es steht, dass innenliegende Flure, ähnlich wie innenliegende WC´s (hier ist es geregelt), entlüftet werden müssen und mit welchen Luftwechsel; unabhängig von der Enlüftung mit einer MRA. Würde mich freuen, wenn noch jemnd etwas wüßte. Gruß aus Hannover, Oliver Hein
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| | Zeit:
08.07.2002 08:28:07 |
Im Grunde gibt es keinen Einwand gegen Luftführung mit HT-Rohren wenn der Kunstoff antistatische Eigenschaften besitzt. Durch statische Aufladung können Stäube an der Innenwand festgehalten werden und im Extremfall zur Selbstentzündung führen.
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Verfasser: Christian Schinagl | Zeit:
09.07.2002 07:51:34 |
Sehr geehrter Herr Heim ! Über die notwendigkeit zur Entlüftung von innenliegenden Fluren entscheidet, zumindes in Österreich die Baubehörde welche da in Ihrem Baubescheid schreibt: innenliegende Räume ( WC, Bäder, Abstellräume, .... ) sind mit einer wirksamen Lüftungsanlage mechanisch über Dach zu entlüften. Hinsichtlich des Luftwechsels will ich anmerken, dass diese im Fachbuch "Recknagel-Sprenger-Schramek" angeführt sind und diese aus der DIN 1946 samt seinen Unternormen stammen ( DIN 1946 Abschn -1.1 bzw. -1.2) mfg Christian Schinagl
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30.03.2010 17:24:29 |
Hallo Herr Hein.
Sind Sie Oliver N. Hein der damals bei Frau Jordan gewohnt hat.Ich hab da mal ein paar Fragen.
Vielen Dank
Oliver Knaack
Knaack26@aol.com
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