Zu "Manfred" 15.4.2003 22:13:34
Die "Rechte" der
Schornsteinfeger beruhen auf der Änderung der Gewerbeordnung im Jahre 1935.
Die "Allgemeinheit" sind wir "Zwangskunden" und nicht die "Bezirksschornsteinfegermeister" (komisches Wort) mit einem
Geschäftsmodell aus dem Jahre 1935.
Oder:
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siehe:
www.Kontra-
Schornsteinfeger.de
-> Schornsteinfeger in den Medien
-> DIE WELT 01-30 (30.01.2003)
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Ziel sei die "Aufweichung des Gebietsmonopols" von Schornsteinfegern und damit eine Kostenentlastung für die Bürger. Der Widerstand der betroffenen
Zunft werde jedoch "enorm" sein.
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Oder:
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Stimmen zum Schornsteinfeger-Problem:
1. Joachim Datko :
Für mich als Handwerker, Ingenieur und Physiker ist jede Begegnung mit dem Schornsteinfeger eine Begegnung mit einem Relikt aus dem Mittelalter.
2. Dr. Michael Rettenberger, Chemiker :
Das exklusive Monopol der "Bezirksschornsteinfegermeister" hat sich in Hinblick auf die wissenschaftlich-technische Notwendigkeit ihres Tätigkeitsfeldes als nicht mehr zeitgemäss, als überflüssig, erwiesen.
3. Prof. Wellhausen:
Inzwischen wurden mit moderner Elektronik ausgestattete Geräte auf den Markt gebracht, die keiner laufenden Kontrolle mehr bedürfen. Schornsteinfeger haben nicht die nötigen Fachkenntnisse, um dieses beurteilen zu können.
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Joachim Datko, Regensburg
www.Kontra-Schornsteinfeger.de
www.monopole.de
www.Schornsteinfeger-KO.de