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05.12.2010 14:46:51 |
Laut Technisches Informationsblatt 2.01 Stand August 2002 steht bei Vaillant. Bei ehemals Ölbefeuerten oder mit festen Brennstoffen befeuerten Schornsteinen, die zur Verbrennungszufuhr genutzt werden sollen, wird empfohlen, dass der Schornsteinfeger den in Frage kommenden Zug überprüft und Reinigt, bevor die Abgasleitung Installiert wird. Ist eine ausreichende Reinigung/Überprüfung des Schornsteins nicht möglich (z.B. aufgrund Konstruktiver Gegebenheiten ), so sollte die Anlage raumluftabhängig betrieben werden. Nun finde ich aber immer noch nicht Ziff. 3.1 der “Technischen Regeln“ für Einbau von Einzugsrohre. Vaillant meinte nur, wenn der Schornsteinfeger der Meinung ist, der Schornstein müsse ausgebrannt werden, dann ist das seine Entscheidung Gruß Michael.
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05.12.2010 14:48:49 |
Ja klar, und wenn der BSM meint man müsse den Schornstein vorher innen mit Gold auskleiden, dann mach mer das halt auch noch.... Sauberkehren und ferig ists.
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17.12.2010 15:27:50 |
Eben war der Geselle zum Kehren da. Sagte ausbrennen wäre besser, da der Ruß sich dadurch aufbläht und dadurch komplett zu beseitigen ist. Hat so ca. 12-15-mal den Besen/Bürste runtergelassen und dann kam ca. 1 Viertel Eimer Ruß und alter Putz zusammen.
Gruß Michael
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17.12.2010 16:18:19 |
Nur so, (durch Ausbrennen) wird der Schornstein richtig Sauber. Das entspricht auch der Vorschrift. Wer was anderes behauptet, habe keine Ahnung. Sagt er!!!!! Michael
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17.12.2010 16:58:07 |
"Ich nehme die Herausforderung an!"
ER ist ja vor Ort und kann das besser beurteilen. Laß ihn das ausbrennen, wenn dann mords viel bei rauskommt ok. Anhand der bisherigen Beschreibung wäre das aber eher unwahrscheinlich.
Wünsche viel Erfolg. Laß was hören. Und FOTOS bittte!
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17.12.2010 17:27:54 |
Werde nicht ausbrennen lassen. Bin der Meinung, hätte er früher den Besen mehrmals benutzt und nicht immer nur maximal 2-mal, wäre der Schmutz nicht so sehr angefallen. Außerdem habe ich die Heizung dieses Jahr nicht mehr gewartet, so dass ich keine Saubere Verbrennung habe. Denke mal bis Montag geht es noch, dann werde ich die Heizung rausreißen. Gruß Michael
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19.12.2010 13:14:58 |
Oder Denke ich da falsch? Wie gesagt, oben am Kopf war nichts zu sehen und die Arme blieben Sauber. Allerdings habe ich gestern in den Brennerraum reingeschaut und gesehen, dass der Brenner sehr stark Gerust hat. Habe ihn doch nochmal einstellen müssen. Nun ist gut. Hoffe das es nun in Ordnung geht, ohne Doppelrohr.
Gruß Michael
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19.12.2010 13:23:15 |
Naja, durch Selbstgespräche kann man sich auch beruhigen :>)) Das Problem und die Gefahr mit Glanzruß beginnt im Rauchrohr (auch der Schornsteinbrand) und da muss oben im Schornstein gar nichts angekommen sein. Gruß Bruno Bosy... der selbst erlebt hat, wie hellrotglühend ein Rauchrohr werden kann :>))
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19.12.2010 13:25:27 |
So-ein-Mist-aber-auch! Jetzt ist der Schornstein jahrelang "sauber" gewesen und regelmäßig gekehrt worden, dann will der BSM den undenkbar vorhandenen Glanzruß ausbrennen obwohl beim Kehren und nach Sichtprüfung kaum was drin ist und JETZT rußelt der alte Brenner den Schacht wieder voll.... Es-ist-zum-Mäusemelken! Mach das konzentrische Doppelrohr rein und alle Sorgen sind erledigt!
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28.12.2010 11:19:23 |
So nun ist alles ok. Musste nun das alte Rohr zum Schornstein raus stemmen und die Öffnung grösser machen. War alles sauber bzw. leicht verschmust, aber kein loser schmutz sondern ich musste schon reiben um den Finger schmutzig zu machen. Jedenfalls läuft die neue Anlage ohne Doppelrohr. Ach ja, fürs Kehren will er über 90 € haben und die Abnahme steht auch noch Kostenpflichtig bevor. Gruß und einen Guten Rutsch Michael
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28.12.2010 18:16:35 |
Moin Michael, warum musst Du auf eine positive Meldung gleich wieder eine negative draufsetzen. Sei doch zufrieden, wie es ist. ein rußfreies neues Jahr Bruno |
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28.12.2010 18:23:25 |
Für welches "Kehren" denn jetzt??? Wie setzen sich die 90 Euro "nur fürs Kehren?" zusammen? Das wätren ja ca 70 Arbeitsminuten vor Ort abzüglich Grundgebühr und Fahrtpauschale!! Was stehtn in der Rechnung drin als Definition und Detailzusammensetzung? Was fürn Anschluß aufstemmen? Fürs LAS? Das macht doch der Heizer oder das ergibt sich doch aus der Einbausituation und den Rohrmaßen, die sind doch festgelegt, da muß doch kein BSM was angeben?! Die Abnahme kommt ja erst wenn alles fertig ist....
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30.12.2010 23:13:03 |
Hier die Rechnung in der Übersicht. Stück 45 Einheit AW Zusatzreinigung Ihres Schornsteins einschl.der Vor- und Nacharbeiten Einzel -€ 1,01 Gesamt 45,45 Stück 1,00 Einheit Stück Auskratzanlage Einzel -€ 14,85 Gesamt 14,85 Stück 9,20 Einheit AW Begehungsgebühr (KÜGO § 1.1.1) Einzel -€ 1,01 Gesamt 9,29 Stück 8,20 Einheit AW Anteilige Fahrtkostenpauschale Einzel -€ 101. Gesamt 8,28 Netto 77,87 Mehrwertsteuer 14,80 Gesamt 92,67. Innerhalb von 8 Tagen zu Überweisen. Kehren sollte er laut Einbauvorschrift/Empfehlung von Vaillant. Da ich die Heizung selber eingebaut habe, musste ich auch das alte Abgasrohr ausstemmen und dementsprechend hab ich das Loch ca. 60-70 cm größer gemacht. Dabei konnte ich gut in den Schornstein reinschauen. Wie gesagt, Heizung läuft wunderbar. Bin auf die Abnahme gespannt. Bis die Tage und einen Guten Rutsch ins neue Jahr!!! Michael
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31.12.2010 00:08:09 |
Stück 45 Einheit AW Zusatzreinigung Ihres Schornsteins einschl.der Vor- und Nacharbeiten Einzel -€ 1,01 Gesamt 45,45Die Zeiteinheit für ZKA "Zusatz-Kehr-Arbeiten beträgt 0,8 AW! Vor- und Nacharbeiten sind nicht relevant, die sind in der Grundgebühr mit drin. Es dürfen maximal die Minuten auf dem Grundstück verrechnet werden, was in der Werkstatt oder sonst vorbereitet wurde nicht. Stück 1,00 Einheit Stück Auskratzanlage Einzel -€ 14,85 Gesamt 14,85Blieb die Kehreinlage vor Ort und ging in Dein Eigentum über oder ging die bei den Arbeiten drauf? Stück 9,20 Einheit AW Begehungsgebühr (KÜGO § 1.1.1) Einzel -€ 1,01 Gesamt 9,29ok Stück 8,20 Einheit AW Anteilige Fahrtkostenpauschale Einzel -€ 101. Gesamt 8,28ok Netto 77,87 Mehrwertsteuer 14,80 Gesamt 92,67. Innerhalb von 8 Tagen zu Überweisen.klar, am besten vorgestern schon.....
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31.12.2010 12:30:15 |
Also er war ca. 20 Minuten da. Die Kehreinlage ging weder drauf und ich hab ich sie auch nicht bekommen. Rechnung nun beanstanden und die erste auch gleich mit? Besteht da die Gefahr, dass er die Anlage nicht Genehmigt? Ruß ist null, Abgasverlust kann ich nicht messen. Gruß Michael
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02.01.2011 10:00:52 |
Im Gegensatz zu Falk hätte ich an der Höhe der Rechnung und dem Zahlungsziel nichts auszusetzen. Auch an das in Rechnung stellen der Kratzeinlage (Kratzanlage ?) würde ich nichts aussetzen. Aber ER war nur 20 Minuten da ? Ich schreibe mal was wir unter AUSKRATZEN verstehen. Da scheint es Länderspezifisch doch sehr große Unterschiede zu geben (was übrigens auch das Ausbrennen betrifft). Wir unterscheiden beim Reinigen eines Schornsteines die verschiedensten Reinigungsmethoden. Hier mal der Unterschied zwischen kratzen und kehren: Kehren oder fegen wird mit einer weichen, meist aus Stahlblech bestehenden Kehreinlage vorgenommen. Das geschieht indem man den Kehrbesen einfach von oben nach unten herunterläßt. Seine Kehrfähigkeit entfaltet das Kehrgerät übrigens erst richtig beim hochziehen, nicht beim herunterlassen, auch wenn es dabei mächtig klappert. Ziel ist es dabei nur die lockeren, weichen und trocknen Verbrennungsrückstände zu entfernen. Keinesfalls will man dabei das Schornsteinmaterial mit abkratzen. Man will die brandgefährlichen Ablagerungen beseitigen, nicht den Schornstein zerstören. Beim Kratzen werden sehr harte, messerscharfe Kratzeinlagen benutzt. Diese sind nicht rund wie die Kehreinlagen sondern in der Form so wie der entsprechende Schornsteinquerschnitt. Für einen rechteckigen Schornstein, z.B. 14 x 20 cm, haben die ca. das Maß 18 x 28 cm. Wir verwenden davon immer mindestens zwei mal zwei Einlagen. Also zwei Einlagen zusammen und diese doppelt in einem Abstand von ca. 30 cm. Dieses Kratzgerät ziehen wir auch nicht mit einer Leine durch den Schornstein sondern benutzen dazu eine Seilwinde. Diese Arbeit alleine zu machen ist sehr schwierig. Eigentlich werden zwei Mann dazu benötigt. Einer der oben die Winde betätigt und einer der unten die Kratzeinlage in den Schornstein einbringt. Ein einmaliges Durchziehen recht auch fast nie aus. In der Regel ziehen wir dieses Kratzgerät vier bis zehnmal durch. Natürlich sind danach die Kratzeinlagen nicht verbraucht. Aber im Schnitt müssen diese Kratzeinlagen nach vier Schornsteinen erneuert werden. Also ist bei einer derartigen Reinigung es durchaus gerechtfertigt dem Kunden eine Kratzeinlage in Rechnung zu stellen. Aber mit 14,85 € würde ich da nicht auskommen. Im Gegensatz zu Falk hätte ich an der Höhe der Rechnung und dem Zahlungsziel nichts auszusetzen. Auch an das in Rechnung stellen der Kratzeinlage (Kratzanlage ?) würde ich nichts aussetzen. Aber ER war nur 20 Minuten da ? Ich schreibe mal was wir unter AUSKRATZEN verstehen. Da scheint es Länderspezifisch doch sehr große Unterschiede zu geben (was übrigens auch das Ausbrennen betrifft). Wir unterscheiden beim Reinigen eines Schornsteines die verschiedensten Reinigungsmethoden. Hier mal der Unterschied zwischen kratzen und kehren: Kehren oder fegen wird mit einer weichen, meist aus Stahlblech bestehenden Kehreinlage vorgenommen. Das geschieht indem man den Kehrbesen einfach von oben nach unten herunterläßt. Seine Kehrfähigkeit entfaltet das Kehrgerät übrigens erst richtig beim hochziehen, nicht beim herunterlassen, auch wenn es dabei mächtig klappert. Ziel ist es dabei nur die lockeren, weichen und trocknen Verbrennungsrückstände zu entfernen. Keinesfalls will man dabei das Schornsteinmaterial mit abkratzen. Man will die brandgefährlichen Ablagerungen beseitigen, nicht den Schornstein zerstören. Beim Kratzen werden sehr harte, messerscharfe Kratzeinlagen benutzt. Diese sind nicht rund wie die Kehreinlagen sondern in der Form so wie der entsprechende Schornsteinquerschnitt. Für einen rechteckigen Schornstein, z.B. 14 x 20 cm, haben die ca. das Maß 18 x 28 cm. Wir verwenden davon immer mindestens zwei mal zwei Einlagen. Also zwei Einlagen zusammen und diese doppelt in einem Abstand von ca. 30 cm. Dieses Kratzgerät ziehen wir auch nicht mit einer Leine durch den Schornstein sondern benutzen dazu eine Seilwinde. Diese Arbeit alleine zu machen ist sehr schwierig. Eigentlich werden zwei Mann dazu benötigt. Einer der oben die Winde betätigt und einer der unten die Kratzeinlage in den Schornstein einbringt. Ein einmaliges Durchziehen recht auch fast nie aus. In der Regel ziehen wir dieses Kratzgerät vier bis zehnmal durch. Natürlich sind danach die Kratzeinlagen nicht verbraucht. Aber im Schnitt müssen diese Kratzeinlagen nach vier Schornsteinen erneuert werden. Also ist bei einer derartigen Reinigung es durchaus gerechtfertigt dem Kunden eine Kratzeinlage in Rechnung zu stellen. Aber mit 14,85 € würde ich da nicht auskommen. So eine Einlage kostet ungefähr das Doppelte im Einkauf.
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02.01.2011 11:34:36 |
Ja wenn er gekratzt hätte. Hat doch nur den ganz normalen RUNDEN Kehrbesen 12 mal runtergelassen, das war es dann mit dem Kratzen!!!!! Gruß Michael
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02.01.2011 11:48:23 |
Das ist auch ein Problem. Ich deutete es ja schon an, das es in Schornsteinfegerkreisen auch beim Ausbrennen gibt. Anscheinend wird in en verschiedenen Bundesländern unter einigen Arbeiten etwas verschiedenes verstanden. Auch einen Schornstein in einem Einfamilienhaus würde ich z.B. nie für 200 oder 250 € ausbrennen. Da würde ich Geld von zu Hause mitbringen. Ich verstehe unter Ausbrennen nicht da irgendwas im Schornstein anzuzünden und dann einfach etwas Rauch zu machen. Auch würde ich so eine Arbeit nie allein machen, unter einem zweiten Mann geht es nicht. Alle andere würde ich als Leichtsinnig bezeichnen, ein Spiel mit dem Feuer wortwörtlich Ausbrennen ist auch die allerletzte Möglichkeit, erst wenn alle anderen Verfahren nicht möglich oder zu aufwendig wären. Aber das sieht man wo anders anscheinend anders.
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02.01.2011 12:47:33 |
Moin Uwe, in einigen Gegenden muss beim Ausbrennen auch die Feuerwehr dabei sein. Von welchen Umständen ist denn das abhängig? Gruß Bruno |
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02.01.2011 12:57:17 |
Tut mir leid, das weis ich auch nicht. Bei uns war das bis ungefähr ende der 70er Jahre auch vorgeschrieben. Ein Feuerwehrmann mußte dabei sein. Nur irgendwann hat man wohl eingesehen das dieser Feuerwehrmann auch nur seine Kollegen zur Hilfe rufen kann und dazu auch der Schornsteinfeger in der Lage ist. Zudem ja auch jeder Schornsteinfegermeister eine Feuerwehrgrundausbildung haben muß (Ist eine Voraussetzung um zur Prüfung zugelassen zu werden). Allerdings muß auch heute noch bei uns Ausbrennen der Feuerwehr mitgeteilt werden. Aber auch das ist eher eine sinnlose Vorschrift. Auch wenn die Feuerwehr informiert ist muß sie ausrücken wenn ein Brand in dem Objekt gemeldet wird, egal ob für den Zeitpunkt ein Ausbrennen angemeldet wurde oder nicht.
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| Zeit:
02.01.2011 13:21:10 |
Naja, vielleicht sind sie dann schneller vor Ort :>))
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07.01.2011 19:04:36 |
Nun weiß ich immer noch nicht, ob die Rechnung so korrekt ist, da er ja nur Gekehrt hat. Gruß Michael
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03.02.2012 18:00:53 |
Nun läuft die Anlage schon über ein Jahr ohne Probleme.
Danke nochmals an alle.
Gruß Michael
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11.10.2014 18:47:29 |
Moin moin zusammen,
ich habe folgende Frage. Wann kann bei einem doppelwandigen Edelstahlschornstein ein Rußbrand entstehen wenn die Feuerstätte mit Holz-Pellet betrieben wird ?
Gruß Markus
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11.10.2014 19:26:08 |
Ist ja schließlich auch nur Holz... Schornsteinbrand - Rußbrand - Bosy-online.de-Verbrenrennungsregelung defekt -Billigkessel ohne solche -oder ein Fröling P2; von denen sollen alleine in unserer Gegend lt. einer dafür zust. Fachkraft, "die nicht zitiert werden will" ;-) zweie diesbezüglich ziemlich unlustig geworden sein...
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