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21.11.2003 22:04:07 |
Kann nirgends was geschriebenes finden wie der Skontoabzug bei Abschlagrechnungen geregelt wird. Mein Kunde meint vom gesamten Bruttorechnungsbetrag zu ziehen. Ich meine das der SE und die Umlage logischerweise nicht skontierfähig sind.
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21.11.2003 22:12:01 |
ich kenn mich da zwar auch nicht so aus - aber meine Auftragnehmer haben das in ihren Angeboten entspr. Klausulisiert. D.h. Abschlagsrechnung mit dem Vermerk "x% Skonto bei Zahlung innerhalb..." oder "Abschlag nicht skontierbar - Skonto wird mit der Schlußrechnung verrechnet"... naja ich als Bauherr gehe dann entsprechend diesen Vorgaben an die Zahlungen ran. baffm
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22.11.2003 04:39:45 |
1. Beispiel: Brutto 100.000 EUR, zuerst Sicherheitseinbehalt 10 %, dann Skonto 3%, also Zahlung 87.300 EUR 2. Beispiel: Brutto 100.000 EUR, zuerst Skonto 3%, dann Sicherheitseinbehalt 10 %, also Zahlung ebenfalls 87.300 EUR Wird immer mit Skonto gezahlt, ist die Folge des prozentualen Abzugs beliebig umkehrbar. Wird jedoch bei mindesten einer Abschlagszahlung die Frist versäumt und daher nicht skontiert, muss die Berechnung von jedem Abschlagsbetrag vorgenommen werden. Bei Skontierung "von Brutto" würde dem Kreditor (Zahlungsempfänger) ein Nachteil entstehen, dessen Höhe dem Skontierungsansatz der nicht skontierungsfähigen Abschlagsbeträge entspräche. |
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22.11.2003 13:58:38 |
Als Kunde würde ich auch auf den sofortigen Skonto bestehen. Mein Beispiel: Die Arbeiten dauern ca. 3 Monate, 2x Abschlagsrechnungen + 1x Schlussrechnung a 33.333,33€ sind ca. 100000 €. (10 Tage Skontofrist) Skontosumme 3000€. Bei einer gleichwertigen Bankverzinsung 3000€ für 10 Tage ergibt (365:10=36,5) 3000€ x 36,5= 109500€. Solche Zinsen gibt es halt nur beim Handwerker. ;-) Wird nun bei jeder Rechnung Skonto gezogen ergibt sich eine Skontofrist von 3 x a10 Tage. Vergleichbare Bankverzinsung (365:30=12,17) 3000€ x 12,17= 36510€. Mir gehen also 72990€ Zinsen flöten. (Bei der Vergleichsbank) ;-) Als Handwerker sehe ich das etwas anders und würde mich der Meinung von Dirk Ullrich anschließen.
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22.11.2003 14:50:35 |
@ alle Skontoanbieter, lassen Sie die Kunden doch von der Bruttosumme Skonto abziehen, aber bitte bei Ihrer Kalkulation den entsprechenden Zuschlag nicht vergessen !!! |
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22.11.2003 15:45:45 |
ich hab da noch was vergessen, der Kalkulationszuschlag beträgt Faktor 1,030927836 wenn man nach Skontoabzug von 3% den ursprünglich kalkulierten Nettowert erreichen möchte. |
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22.11.2003 16:41:18 |
Also Paul´s Überlegungen kann ich bem besten Willen nicht nachvollziehen. Die Begleichung der Schuld erfolgt immer zum netto-Betrag. Skonti werden auf einem eigenen Konto verbucht, der Saldo aus diesem Konto geht in die G+V- Rechnung, beeinflußt also geringfügig die Berechnung der Einkommensteuer. Die abzuführende MwSt wird am Ende des Bilanzjahres aus den um den Skt-BETRAG (der ja extra verbucht wird) verminderten Nettosummen (den tatsächlichen Zahlungseingängen) berechnet und nicht etwa von dem was auf den Rechnungen steht. Sie wird also weniger, je geringer die "bereinigte" Nettosumme ist. Wer seine MwSt.-Vorauszahlungen aus den auf den Rechnungen ausgewiesen MwSt.-Beträgen aufaddiert, zahlt also während des Jahres zuviel - ein unverzinster Kredit an den Fiskus. Außer einer geingfügigen Verschiebung (im Cent-Bereich) der ESt. ändert sich also für den Unternehmer nichts (netto x 1,2 x 0,97 = netto x 0,97 x 1,2). Bei angenommen Sollzinsen der Bank von 8,5% p.a. (=eher hoch) ergibt sich eine Verzinsung im Bereich von 0,023% pro Tag (stark vereinfacht). Was hier noch keiner erwähnt hat: Früher Zahlungseingang ermöglicht es dem Unternehmer, seine eigenen Rechnungen mit Skt zu begleichen, was wiederum seine Sollzinsen senkt (oder seine meist eher schmächtigen Habenzinsen erhöht). Der Vorteil ist umso größer, je höher der Materialanteil des Auftrags ist (Löhne werden eher selten mit Skt. akzeptiert :-). Optimal wäre natürlich, selbst kein Skonto zu gewähren und seine eigenen Zahlungsziele bis zum letzten Tag auszunutzen (die EDV macht´s möglich...).
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22.11.2003 16:52:20 |
Ach ja, der Sicherheitseinbehalt. Der wird logischerweise vor dem Ausweis der Nettosumme abgezogen, wird also geschuldet, aber durch die Zahlung nicht beglichen. Der SE ist also weder MwSt-pflichtig noch skontierbar, weil nicht beglichen !!
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22.11.2003 18:17:47 |
@abakus 1. richtig, 2. falsch rum, Text noch besser. Ich meine aber 100000 - 10%= 90000-3%=87300. Mein Kunde meint: 100000 -10%. 100000-3% = 87000. alles klar?
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22.11.2003 18:20:17 |
@paul Zinsrechnung hatte ich auch in der Schule. Leider an der Frage vorbei.
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22.11.2003 18:22:09 |
@ Tino siehe @ paul. es geht nicht um das ob sondern an welcher Stelle, respektive wieviel wovon.
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22.11.2003 18:27:30 |
@ pechmarie Ich hätts nicht besser erklären können. Wenn ich die Kohle nicht kriege kann mans auch nicht skontieren. Aber wo stehts denn geschrieben. Kann in der VOB nichts finden und im Internet auch nicht.
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22.11.2003 19:35:14 |
Hallo Dirk Ullrich hmmmm....ist es ein reiner VOB Vertrag...und was wurde für den Skontoabzug *exakt* vereinbart ? Gruß Achim Kaiser
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22.11.2003 20:51:21 |
@Pechmarie+Dirk Richtig, äääh Falsch, es lässt sich aber gut aufbauen auf diesen Zahlen. :-) Ich hab eben mal meinen Bauhefter aufgeschlagen. Meinem Bauheini (Rohbau+Dach) hab ich vor drei Jahren den Einbehalt und den Skonto auf die Gesamtsumme abgezogen. Der kam nach 3 Wochen mit einer Gewährleistungsbürgschaft (Versicherungspolice) an und die Sache war geritzt. Schon zu der Zeit war ein zahlender Kunde etwas Wert. Der Bau lief alles in allem sehr entspannt ab. (ohne RA) Mein innerfamilierer Steuerspezi hat sich festgelegt: ...Skonto gibt es nur für die innerhalb von der Skontofrist zu zahlender Rechnungssumme. Da fällt der Einbehalt raus. In der Praxis macht das jeder wie er will... Siehe oben. |
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24.11.2003 18:31:10 |
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24.11.2003 18:38:53 |
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26.04.2012 21:27:57 |
Hallo zusammen, ich möchte meine Frage noch einmal deutlicher formulieren, Es geht hier auch nicht um das Skonto selbst sondern um die Basis auf die sich Skonto bezieht. Hinzu kommt das die gleiche Frage sich nunmehr bei der Bürgschaft auftut. Nachfolgend die Beispielrechnungen aus Sicht AG bzw. Baubetreuer und aus meiner Sicht. Die zahlen sind willkürlich und bewusst überhöht um deutlich zu machen das. Die Abschlagszahlungen sind hier mal unwesentlich. Beispiel Auftragnehmer zur Schlussrechnung: Auftragssumme 100000€ abzüglich Bauwesenversicherung 2% = 2000€ abzüglich Strom und Wasser 2% = 2000€ abzüglich Entsorgung von Müll 2000€ abzüglich Reinigung 2000€ abzüglich Sicherheitsdienst für die Baustelle 2000€ ergibt 90000 nach Abzügen und Umlagen abzüglich Sicherheitseinbehalt 5% = 4500€ 2% Skonto auf 85500€ = 1710€ Zahlbetrag 83790€ vor ausreichen der Bürgschaft Bürgschaft auf 90000€ Beispiel Baubetreuungsbüro: Auftragssumme 100000€ 2% Skonto auf 100000€ = 2000€ abzüglich Bauwesenversicherung 2% = 2000€ abzüglich Strom und Wasser 2% = 2000€ abzüglich Entsorgung von Müll 2000€ abzüglich Reinigung 2000€ abzüglich Sicherheitsdienst für die Baustelle 2000€ ergibt 88000 nach Abzügen und Umlagen abzüglich Sicherheitseinbehalt 5% auf 100000€ = 5000€ Zahlbetrag 77000€ Bürgschaft auf 100000€ wird verlangt Problem 1: Skonto auf Beträge die ja nie ausgezahlt werden Problem 2: Bürgschaft auf Umlagen und Abzüge Argument des Bauleiters: "anbei unsere Sicht der Dinge. Wir ziehen Skonto und Gewährleistung auch von den Umlagen . Umlagen sind für den AN Kosten und keine Erlösschmälerungen wie z. B. Nachlässe." Wo ist da bitte der Unterschied. beides schmälert den Erlös. Bitte nur harte Fakten zur Rechtssprechung
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27.04.2012 07:16:19 |
Moin, nach meinem Wissen ist eine Skontoregelung weder gesetlich noch im VOB geregelt, DU mußt sie vereinbaren. Eine Skontozahlung soll en Anreiz für eine schnelle Zahlung sein und bezieht sich in der Regel immer auf die Bruttoendsumme. Schau mal hier: http://www.schicker.com/artikel.html?id=831 medman
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30.04.2012 23:42:01 |
Was gibt es da zu rätseln? Skonto gibt es für prompte Zahlung. Zu deutsch: auf die Summe die gezahlt wird. Wenn die Auftragssumme wie im Beispiel Ullrich 100.000 € beträgt und nach Abzug diverser vereinbarter Beträge 77.000 bezahlt wird, dann sind 77.000 skontierbar - vorausgesetzt, die Abschlagszahlungen wurden auch immer sofort bezahlt. Geschah das nicht, dann sind diese nicht pünktlich bezahlten Summen von der skontierbaren Summe ebenfalls zu kürzen. Die Mehrwertsteuer ist dabei skontierbar, wenn das auch manche bestreiten. @Ullrich: Wenn harte Fakten haben willst musst Du zu einem Anwalt gehen und nicht zu einem Forum.
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01.05.2012 11:34:04 |
mal eine Frage an die VOB Kenner? Muss ein Sicherheitseinbehalt extra vereinbaren oder hat man nach VOB immer das Recht dazu?
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01.05.2012 12:48:51 |
Hi,
ein Sicherheitseinbehalt muss immer vereinbart werden. Nach der neuen VOB ist es noch viel "schlimmer" (für den AG) geworden. Da soll normaler Weise auf einen SEB komplett verzichtet und dieser nur in Ausnahmefällen noch vereinbart werden.
Grüße Snyder
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01.05.2012 13:39:19 |
Für pünklich gezahlten Lohn ziehe ich meinem Mitarbeiter demnächst auch 3% Skonto ab zzgl. 3 Monatsgehälter als Sicherheit, - in Raten natürlich ! (nur so am Rande) Grüße HeiZie
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02.05.2012 15:42:30 |
Heizi, deine ironische Bemerkung ist ungerecht. Lies mal ein Eingangsthread von 2003 (alter Hund, ich weiss): "Mein Kunde meint vom gesamten Bruttorechnungsbetrag zu ziehen. Ich meine das der SE und die Umlage logischerweise nicht skontierfähig sind." Daraus ist zu schliessen, dass hier Skonto vereinbart sind. Das hat mit der Lohnzahlung an Deinen Gesllen garnichts zu tun
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02.05.2012 19:01:10 |
Zitat von HeiZie  Für pünklich gezahlten Lohn ziehe ich meinem Mitarbeiter demnächst auch 3% Skonto ab zzgl. 3 Monatsgehälter als Sicherheit, - in Raten natürlich ! (nur so am Rande) Grüße HeiZie Toller Gedanke - nur die Mitarbeiter arbeiten jeden Tag und bekommen nur am Monatsende ihren Lohn. Da ist z.B. seit den 1. Monatstag bis zur Lohnzahlung 30 Tage Zahlungsziel drin. Bei 30 Tagen sind das also 15 Tage durchschnittliches Zahlungsziel, wenn denn der Lohn am 1. des Folgemonats beim Mitarbeiter auf dem Konto ist. Gruss Axel R ps. diese Art mit der pünktlichen Lohnzahlung zu argumentieren hat mich schon immer geärgert.
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