@Harald
ja, es ist zulässig.
nein, es wird kein
Stahlungsschutz mehr gefordert
ja, es macht Sinn den trotzdem anzubringen, obwohls zusätzlich Geld kostet
ja, es sieht bescheiden aus
und ja es gibt andere Lösungen, die allerdings teurer sind
@Martin
können tut man doch immer viel, aber den Fassadenkünstlern ist das immer ein Dorn im Auge. Was hatte ich deswegen schon Krach mit den Spezialisten...sinnlos
Fakt ist, dass die Abschirmbleche (Strahlungsabschirmung-WVO-Ausführung..wie auch immer das Kind genannt wird) nicht mehr gefordert werden, obwohl das m.E. Blödsinn ist, aber...meine Meinung zählt nix, ich hab ja nicht studiert. Gibt darüber sogar ne Info vom Fachverband. Machen kann mans natürlich nach wie vor...allerdings kostet das ja meistens ein paar Taler.
Verstehen werde ich die Glasfassadenkünstler sowieso nie, denn eine Glasfassade, die bis auf den Boden gezogen ist, macht eigentlich nur Probleme, angefangen von der Bauwerksabdichtung, die nicht normgerecht hinbekommen wird, bis zu beschissenen Optik, wenn dann Heizkörper dahinter plaziert werden...aber die Geschmäcker sind ja nun mal verschieden...und der Herrgott hat nen größen Tiergarten und leider sind auch ne Menge Rindviecher darunter...
Wenn ich ne bodenebene Verglasung will, dann gehört dahinter ein gebläseunterstützter
Estrichkonvektor über die Länge der Verglasung, zu Abschottung des
Kaltlufteinfalls und zur Vermeidung von Kondensat an der Verglasung.
Der kostet aber satt
Kohle...also wird eben mal wieder ein fauler Kompromiss gemacht...und irgendwelche
Heizflächen auf Stelzen hingezaubert...vom Putzen, von der
Energieverschwendung und von der Optik redet dann plötzlich keiner mehr...
Eine kleine Brüstung mit 30 cm würde meistens genügen um nen Konvektor zu montieren...aber...
Ja, ja ich weiss...von Optik und Design haben die Handwerker ja keinen Plan...deswegen wird ja die optische Glanzleistung so oft gebaut...und zahlen tut den
Brennstoff ja nur der Betreiber, nicht der Künstler....
Achim Kaiser