| Verfasser: Kathrin Juschka | Zeit:
16.07.2002 15:43:49 |
Hallo zusammen, unser Kunde möchte gern seine Öltankanlage erweitern. Momentan hat er im Heizraum (im Keller) abgemauert neben dem 40-kW Kessel 3 Tanks a 1000 ltr stehen. Jetzt möchte er im direkten Nebenraum weitere ca. max. 4500 ltr installieren, und zwar mit eigensicheren Tanks. Zwischen Kesselraum und Kellerraum befindet sich momentan keine Tür (ausgehängt bzw. Holztür). Nun die Frage: Ist es erlaubt, in diesen zwei Räumen zusammen mehr als 5000 Ltr zu lagern? Wenn ja, welche Vorschriften muß ich einhalten? Bei unserem Umweltamt bekam ich die Mitteilung, daß wir eine Feuerschutztür vom Heizraum zum neuen Lagerraum einbauen müßten und die Decke müßte F90 sein. Sonst sei weiter nichts zu beachten. Gilt die Vorschrift mit den 5000 ltr aber überhaupt bei zwei Räumen? Oder darf ich, egal welche Tanks, auch in zwei Räumen eh nicht mehr als 5000 ltr lagern? Oder muß der zweite Raum, obwohl dann mit eigensicheren Tanks, als richtiger Heizöllagerraum mit Abmauerung ausgeführt werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Kathrin Juschka
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Verfasser: Dreier, Jürgen | Zeit:
17.07.2002 10:02:25 |
Hallo Frau Juschka,
befragen Sie doch bitte zu Ihrem Thema das Bauamt (zuständig für Bau- und Feuerungsverordnung) und nicht das Umweltamt. Ich bin sicher, Sie bekommen dort die für Sie und Ihren Standort richtigen Auskünfte. Vorab: Es wird wohl nicht ohne komplette Abmauerung der 2. Anlage gehen.
MfG
J. Dreier
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Verfasser: Dr. Rudolf Kohler | Zeit:
17.07.2002 21:11:53 |
Das Thema ist reichlich komplex, und die Behörde kann ohne Lösungsvorschlag leicht überfordert sein. Wenden Sie sich doch an einen VAwS- Sachverständigen. Vielleicht so ein paar Denkanstöße, die man bei der Überlegung ins Kalkül ziehen sollte: - Sind denn die Tanks kommunizierend verbunden, - werden die Mengen gemeinsam entnommen (oder jeweils nur aus einer Tankgruppe und wird umgeschaltet, wenn diese leer ist, - wie sieht es mit der Entnahme aus? Einstrang- oder Zweistrangbetrieb? Grundsätzlich sehe ich bei Sicherheitstanks (Tanks mit integrierter Auffangwanne) keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Wanne. Aber wie gesagt, man muss das ganze differenziert betrachten. Dr. Rudolf Kohler |
Verfasser: Dreier, Jürgen | Zeit:
18.07.2002 09:33:44 |
Sehr geehrter Herr Dr. Kohler, so sehr ich Ihnen bei den Vorzügen der "Sicherheitstanks" (insbesondere bei denen mit Stahl-Auffangwanne) zustimme, geht es hier doch wohl um die Gesamtlagermenge in einem Raum, und da hilft nicht die VAwS und die Frage, ob Ein- oder Zweistrang, sondern die Vorschrift, ab 5000 l Lagermenge einen eigenen Öllagerraum zu schaffen. Und das ist in TRbF, Bau- u. Feuerungsverordnung geregelt. Aber es würde mich natürlich auch sehr freuen, wenn Frau Juschka eine einfachere Lösung schaffen könnte. MfG J. Dreier
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Verfasser: Dr. Rudolf Kohler | Zeit:
19.07.2002 08:09:01 |
Stimmt natürlich, die 5.000 Liter Lagermenge sind auf jeden Fall der begrenzende Faktor. für den Heizraum.
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Verfasser: Jürgen Geisler | Zeit:
19.07.2002 09:00:19 |
Hallo Frau Juschka,
was verstehen Sie denn unter "eigensicheren Tanks"? Falls Sie hier an Tanks mit integrierter Auffangwanne denken: wer sagt denn, daß erst der Tank und dann die Auffangwanne undicht wird? Wirkliche Sicherheit bieten nur doppelwandige Systeme mit Leckanzeiger. Dann ist auch eine Abmauerung und Beschichtung nicht erforderlich.
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Verfasser: Kathrin Juschka | Zeit:
22.07.2002 11:23:23 |
Hallo zusammen, vielen Dank zunächst für die Informationen. Zur Erläuterung: Wir haben uns aufgrund der recht geringen Kellerhöhe für NAU Duplo Tanks mit Kunststoff-Innenbehälter und Stahlblech als Außenbehälter mit optischer Leckanzeige entschieden. 6 Tanks a 720 ltr. Diese sollen eine getrennte Füll- und Entlüftungsleitung erhalten. Die Ölleitungen sollen dann mit Kugelhähnen umgeschaltet werden, wenn ein System leergefahren wurde, bzw. nachbetankt werden soll. Dann lagern im Raum in dem der Heizkessel steht insges. 3000 ltr und im Nebenraum noch einmal 4320 ltr. Weiterhin habe ich noch vergessen, daß in dem besagten Nebenraum noch der Hausanschluß für Trinkwasser ist. Beziehen sich nun die besagten 5000 ltr auf einen Raum oder auf die insgesamt zulässige Menge? Viele Grüße, K. Juschka
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