Hallo Herr Hammerschmidt,
also ganz so heftig kenne ich mich da noch nicht aus, aber hier vielleicht ein paar Hilfen:
1. Zuschlagsfrist
In diesem Fall ist der Vertrag verspätet, also nach der gesetzten Zuschlagsfrist, eingegangen.
--> lt. VOB Teil A, § 28, Absatz 2, Satz 2:
"...wird der Zuschlag verspätet erteilt, so ist der Bieter bei Erteilung des Zuschlags aufzufordern, sich unverzüglich über die Annahme zu erklären."
Dies heißt meiner Ansicht nach, dass Sie mit den 15%-Aufschlag für Mehrkosten vollkommen richtig gehandelt haben und der AG eine Nachverhandlung versäumt, und somit die Mehrkosten stillschweigend akzeptiert hat.
2. Auftragskündigung
Hier liegt der FAll nicht ganz so klar.
Vor allem ist die Frage: Was genau steht im LV, und waren die Bauabschnitte in verschiedene Baulose aufgeteilt?
Ist es z.B. so, dass Bauabschnitte 1+2 in einem Los oder Vertrag vergeben worden, gilt hier
VOB Teil B, § 8; Absatz 1, Satz 1:
"Der
Auftraggeber kann bis zur VOLLENDUNG der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen."
Nachfolgend ist Satz 2 auch zu beachten, da hier evtl. Ansprüche geltend gemacht werden können.
Der Satz: "Es läge eine Unmöglichkeit nach BGB" lt. Stadtverwaltung ist hier nicht ausschlaggebend, da Grundlage die VOB ist und erst wenn in dieser Verdingungsordnung das Problem nicht spezifisch genug gewertet werden kann, kommt das BGB zum Zuge.
Wäre ja auch unlogisch --> sonst holt vielleicht noch jemand ein spanisches
Gesetzbuch raus und zeigt auf einen Paragraphen, der ihm gerade passt. ;-))))
Jedenfalls würde ich mich erstmal bei der zuständigen VOB-Schiedsstelle erkundigen, ob die Forderungen so rechtmäßig wären und dann die weiteren Schritte überlegen....
Mit besten Wünschen
wölfchen