| Verfasser: Redaktion Haustechnikdialog.de | Zeit:
23.07.2002 16:29:29 |
Was halten sie von der privatrechtlichen Verpflichtung zum Anschluss und zur Nutzung von Fernwärme, die von der Gas- und Wärmedienst GmbH (GWB GmbH) geliefert wird?
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| Zeit:
24.07.2002 12:29:57 |
Also persönlich eher wenig ! Es gibt sicherlich Nutzungsmöglichkeiten von Nahwärme welche sehr öklogisch und vernünftig sind. Aber die Zur Zeit häufiger anzutreffenden Nahwärmekonzept halte ich Teilweise für Fragwürdig, dort werden dann BHKW betrieben um den Strom für die Stadtwerke zu nutzen und die Anlieger müssen in "teure" Wärme zwangsweise abnehmen. Wenn kurze Leitungswege vorhanden sind und wenig verluste macht es sicherlich noch Sinn. (Reihenhäuser) bei reinen Einzelhäuser ist das verhältnis vom heutigem Wärmebedarf zum Wärmeverlust der Leitungen meist recht ungünstig. Wir haben ein Gebiet in der Nähe, da ist das soweit gegangen das neben dem "Abnahmezwang" auch noch ein Verbot dazu kommt alternativ andere Energie zu Nutzen, das heißt die Bauherren dürfen keine Solaranlagen, keine Kamin einbauen usw. Da ist für mich die Grenze sicherlich überschritten. Vom Grundgedanken sollte die Wärme nicht sehr viel teurer sein als Öl, Gas oder Pellets, dann kann man gegen einen Anschlußzwang nicht viel einwenden, und es macht Sinn da dann es für alle billiger wird. Es sollte aber nicht so sein , das AUfgrund des Anschlußzwanges sich gewisse Stadtwerke bereichen, bzw darüber dann Schwimmbäder finaziert werden usw. Mfg Ralf Sparwel
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| Zeit:
24.07.2002 17:17:32 |
Auf so einen Einfamilienhaus-Campingplatz würde ich so oder so nicht ziehen. Dann lieber gleich Kleingartengelände mit Ofenheizung.
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| Zeit:
25.07.2002 08:44:29 |
Sehr geehrte Mitstreiter, dieses Thema ist sehr interessant und ich möchte dies noch erweitern.Was halten Sie denn von den neuen "Wohnbaustandorten"überhaupt. Mit dieser Zentralisierung organisiert sich die Gesellschaft-Kommunen,Länder und letztendlich der Staat Probleme selbst. Rechtsstreite vorprogrammiert.Da wir ja von Rechtsanwälten regiert werden,haben diese Arbeit. Lösungen,die dem Endverbraucher also dem Einzelnen Gewinn bringen-oder deren Haushalt entlasten wie dezentrale Wärmeversorgung,dezentrale Abwasserentsorgung etc.-sind nicht gewollt. Das Aufdiktieren von Lösungen und das Verbieten von Einzellösungen verurteile ich aufs schärfste. Wobei-der mündige Verbraucher-kann selbst entscheiden ob er sich dieser Lobby unterordnet,oder seinen eigenen Weg beschreitet. Für Wohnbaustandorte vergangener Epochen gibt es hervorragende Lösungen. Der Einzelne steht nicht mehr im Interesse der Gesellschaft sondern-ich nenne es Betrug-Verbrechen oder kriminelles Handeln werden von der Gesellschaft gefördert und gefordert höflich ausgedrückt eben nicht unterbunden. Mit freundlichen Grüssen Hinz |
Verfasser: Ralf Mühlenberg | Zeit:
25.07.2002 09:09:02 |
Erstmal guten Morgen, dann aber ein Mooooment mal. Anschlußzwänge, wie alle aufdiktierten Dinge im Privatleben gehen mir gegen den Strich. Bei einer vernünftigen Nahwärmeversorgung sehe ich das etwas anders. Ein bisserl Lenkung in eine umweltverträglichere Richtung ist meiner Meinung nach akzeptabel. Hier in Aachen hat ein Privatunternehmen eine kleine Wohnsiedlung erschlossen. Da die öffentliche Erschließung horrend teuer geworden wäre (Privatstraße)wurden alle Grundstücke privat mit Versorgungsanschlüssen versehen. Zur Energieversogung wurde eine zentrale mit Klein-BHKW eingerichtet. Alle Grundstücke von vorne herein als erschlossen incl. Wärmeversorgung verkauft. Das war in gewisser Weise auch ein Zwang, wer baut sich schon noch einen Kessel ein wenn er schon die Wärme im Haus hat. Alle Anlieger sind jedoch nach dem ersten Winter zufrieden. Bezahlbare Verbrauchkosten waren da wohl aber die Voraussetzung. Zum eigentlichen Punkt: Nachweislich ziehen die angeschlossenen Gebäude im Schnitt (beim letzten Winter) nur max. 4,50 kW incl. WWB. Wozu sollte sich also ein Häuslebauer noch einen eigenen Kessel anschaffen? Bei den geringen Leistungen kann sich das nicht rechnen. Ein klein bisserl Endscheidungs-hilfe(?) für den Bauhernn (ohne 100%) Zwang ist manchmal nicht verkehrt. Die Nahwärmekonzepte pauschal als zu teuer zu bezeichnen wäre falsch. Wobei für Nahwärme nur bei wirklicher Nähe anfängt. Rohrleitung im Kilometerbereich und BHKW im MW-Größen gehen da sicherlich am angedachten Ziel vorbei. MFG Ralf M.
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| Zeit:
25.07.2002 09:47:40 |
Anschluß-Zwang: nein. Angebot für eine gemeinsame Wärmeversorgung: ja. Der Unterschied: Ist das Angebot gut, kann man ihm beitreten und hat auch die Möglichkeit kritisch einzugreifen, wenn etwas aus dem Ruder läuft. Es ist immer so im Leben, wenn etwas kontrolliert werden kann, wenn man es mitgetstalten kann, bringt es die besseren Ergebnisse. Der Anschlußzwang verhindert auch jeglichen Fortschritt. Was ist, wenn in ein paar Jahren Fotovoltaik rentabel sein sollte? MfG Claus Thurm
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Verfasser: Dieter Hagenau | Zeit:
25.07.2002 09:58:26 |
Herr Claus Thurm hat recht - Anschluß-Zwang nein um keine Monopolo zu fördern. Aber ist der Schornsteinfeger nicht auch ein staatliches Monopol ? mfg.
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| Zeit:
26.07.2002 13:47:10 |
Ich kann dem Beitrag des Hr. Hagenau nur zustimmen! Es spielen IMMER Interessengruppen eine Rolle. Die Schorn- steinfeger haben doch nur Angst, keine Kehrgebühren mehr einzunehmen, wenn die Häuser WÜST ( Wärmeübertragerstationen) haben.Auf der anderen Seite kann man ja solche Versuche über Reglementierungen durch Stadtwerke umgehen indem man nicht die Grundstk. kauft und zur Nachbargemeinde geht. Im übrigen ist eine Selbstbedienungsmentalität durchaus bei den Stadtwerken zu erkennen. Sie nutzen ihr Anschlußmonopol sehr aus. Deshalb sind Alternativen notw.! Eine vernünftig geplante Nahwärmeanlage ist eine sehr sinnvolle Möglichkeit. MfG H.Selbmann
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| Zeit:
31.07.2002 08:21:49 |
Hallo Forum! Zur Info hier ein Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 11.07.2002, welcher mich per Email erreichte. NACHRICHTEN Donnerstag, 11. Juli 2002 Bayern Seite 6 / Deutschland Seite 6 / München Seite 6
BGH stärkt Gemeinden beim Klimaschutz
ker. Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Gemeinden bei ihren Bemühungen um den Klima- und Umweltschutz gestärkt. Nach einem Urteil des Kartellsenats können Kommunen beim Verkauf eigener Grundstücke die Abnahme von Fernwärme verlangen und auch die Vergabe öffentlicher Erschließungsaufträge von einer Bezugsverpflichtung abhängig machen. Eine solche Koppelung sei weder wettbewerbs- noch kartellrechtswidrig. Der BGH wies damit eine Klage des Gesamtverbands des Deutschen Brennstoff- und Mineralölhandels gegen die Vertragsklauseln ab. Die Gemeinden verfolgten ein berechtigtes Interesse, wenn sie für ein Neubaugebiet eine zentrale Energieversorgung mit Fernwärme anstrebten, argumentierte der BGH. In dem Fall ging es um ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk nach dem Kraft- Wärmekopplungs-Prinzip, das die norddeutsche Gemeinde Börnsen seit 1998 unterhält. Mit dem Kraftwerk sollte ein Neubaugebiet versorgt werden, von dessen 80 Baugrundstücken 26 der Gemeinde gehörten. Beim Verkauf ihrer Grundstücke verpflichtete die Gemeinde die Käufer zum Anschluss an die Fernwärme. (Az: KZR 30/00) |