Rechtlich versteht man darunter eine Ansammlung einer Mehrheit von Räumen.
Sie müssen, um als Wohnung zu gelten, so beschaffen sein, dass die Führung eines selbstständigen Haushaltes möglich ist. Die Wohnung hat eine baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit zu sein, wichtig ist ein eigener Zugang. Um als Wohnung im Sinne des
Gesetzes zu gelten müssen fernerhin Toilette, Dusche oder Bad und eine Toilette vorhanden sein. Eine letzte Anforderung ist, dass die Wohnfläche größer als 23 Quadratmeter ist.