Wer weiß Rat?
Muss ich 50 dB(A)in der Wohnküche ertragen?
Der Grund: Die Küchenablufthaube ist an den
Abluftschacht des
Heizraumes angeschlossen und ich höre darüber sehr laut den Brenner der
Ölheizung im Heizugsraum/Keller laufen, wenn dieser sich einschaltet und in Betrieb ist.
Ein Gutachten des Vermieters hat 50dB(A)bei Betrieb des Brenners gemessen. Dazu kommen dann noch mal weitere 5 dB(A), die kurzfristig beim Zuschlagen der
Abgasklappe (ist aus Gusseisen am
Heizkessel)zu hören sind.
Der Vermieter(Kirche)empfielt mir, dass ich eine Demontage des Wandanschlusses und den Verschluß des Kaminloches vornehmen soll. Dann wird sich der
Schallpegel so reduzieren wie in den anderen Wohnungen auch. Auf die 50dB(A) wird in keiner Weise eingegangen!
Das Gutachten sagt auch noch, dass aufgrund beengter Platzverhältniise im Heizungsraum keine Möglichkeit zu schalltechnischen Maßnahmen besteht. Dass weder ein Abgasschalldämpfer, noch eine Schalldämmhaube eingebaut werden kann.
Abhilfe würde eine Sanierung der Heizungsanlage mit Umstellung von Öl auf Gas (gesch. Kosten 45.000€) bringen. Eine Sanierung soll mittelfristig angedacht werden (bekanntermaßen hält aber nichts so lange wie ein Kompromiss).
Die anderen drei
Mietwohnungen haben das Problem nicht, weil die keine Abzugshaube haben oder diese nur in
Umluft betreiben.
Ich habe aber die Wohnung mit dieser Anschlußmöglichkeit vermietet bekommen und das Loch nicht selbst reingeklopft.
Schließlich muss ich allerhand ertragen, wenn in der Heizperode die Heizung aller fünf Minuten anspringt und dann für 5-15 Minuten an bleibt.
Wo steht geschrieben was in Wohnräumen hinzunehmen ist? Wo sind 50 db(A) einzuordnen? Ich gehe wegen der weiteren Vorgehensweise noch zum Mieterbund. So einfach wie es sich die Vermieterseite hier macht, kann ich nicht akzeptieren.