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Foren
Brandschutzbestimmung für Brauchwasserrohre
Verfasser:
PeterF
Zeit: 26.09.2003 22:44:17
0
29261
Hallo werte Fachleute,
wir haben ein Haus (Keller, EG, 1.OG, DG) gekauft und wollen die vorhandenen Nachtspeicheröfen durch eine zentrale Brennwert-Gasheizung ersetzen.
Ich habe nun einen Istallateur vor Ort eine Grobe Kalkulation machen lassen bei der die Wasser- und Heizungsleitungen aus PE sein sollen.
Ein Architekt hat uns paralell einen Vorschlag gemacht. Er behauptet aber die Leitungen müssten aus VA sein von wegen der Brandschutzbestimmungen.

?????????

Wer hat recht?

PS: Sämtliche Leitungen werden vermutlich im Mauerwerk verlaufen.

Verfasser:
Fuggo
Zeit: 27.09.2003 08:22:49
0
29262
Wenn´s nur ein EFH ist, dann der Installateur.

So long

Fuggo

PS: Leitung 2 cm im Mauerwerk entspricht bereits F 30.

Verfasser:
PeterF
Zeit: 27.09.2003 23:10:48
0
29263
Hi Fuggo,
eigentlich ist es ein MFH mit 3 Wohneinheiten. Voraussichtlich wird es aber nur von unserer Familie genutzt. Gilt das dann als EFH???
Genügt es den Vorgaben wenn alle Leitungen in einem MFH mehr als 2cm im Mauerwerk verlegt werden?
Danke in voraus für die klärenden Antworten ;o)

Verfasser:
Fuggo
Zeit: 28.09.2003 12:35:03
0
29264
>eigentlich ist es ein MFH mit 3 Wohneinheiten. Voraussichtlich wird es
>aber nur von unserer Familie genutzt. Gilt das dann als EFH???

Nein.

Genügt es den Vorgaben wenn alle Leitungen in einem MFH mehr als 2cm im Mauerwerk verlegt werden?

Nein.

Brandschutz besteht im übrigen nicht nur aus Metallrohren und ist auch mit Kusto- Rohren machbar.

Siehe auch:
http://rw-cse.inforce.dk/graphics/RW-CSE/RW-D/PDF/Prospekte/P_Montagehelfer.pdf

oder
www.haustechnikdialog.de/forum.asp?fid=28498&forum=7&uebersicht=1

oder
Rechts oben ist Suchfunktion, "Brandschutz" eingeben.

So long

Fuggo

Verfasser:
Stefan Schmökel
Zeit: 02.10.2003 19:24:13
0
29265
Hallo PeterF,

alle mit Wasser ständig durchflossenen Leitungen (hier Trinkwasserleitungen) können in Kunststoff verlegt werden, wenn der Durchmesser kleiner als 50 mm ist. (Herleitung aus der Bauordnung, Heizraumvorschriften). Bei Heizungsleitungen hat der Architekt recht. Aber dennoch muß kein VA-Rohr genommen werden. Schwarzes Stahlrohr geht da auch. Außerdem dehnt sich Kunststoffrohr bei einem Temperaturunterschied von 60K (10°C - 70°C)um ca. 1,2 cm/m aus, Stahlrohr hingegen nur um 0,07 cm/m.

Viel Spaß beim Umbau
StefanS

Verfasser:
Martin Havenith
Zeit: 02.10.2003 20:11:13
0
29266
Meines Wissens müssen Kunstoffrohre ab 25 mm bei jeder durchdringung eines Brandabschnittes mit Brandschtzmanschetten versehen werden.
Bei Stahlrohren reicht ein Futterrohr, das mit Brandschutzmasse versiegelt wird.
Es muss meines Wissens kein Edelstahl sein.


Verfasser:
Achim Kaiser
Zeit: 02.10.2003 21:04:11
0
29267
*jaul*.....

lest doch mal über die Brandschutzanforderungen genauer nach....
alleine die Fa. Rockwool hat für 35 verschiedene Fabrikate/Rohrleitungssysteme Bandschutzlösungen in allen möglichen Varianten neben den Zuslassungen die die Systemhersteller ggf. noch selber haben prüfen lassen.

Dann ist es abhängig vom Gebäudetyp ob und welche Brandschutzanforderungen gestellt werden...

Wenn die Aussage des Architekten zutreffend wäre dürfte kein Mehrfamilienhaus mit Kunststoff- oder Verbundrohren in irgendeiner Form ausgestattet werden...denn der Brandschutz gilt auch für Abwasserleitungen...

Und wieso sollen an Heizungsleitungen andere Anforderungen gestellt werden als an Wasserleitungen ???...by the way...die Wärmedehnung hat für den Brandschutz zunächst mal nicht die Bohne an Bedeutung....

Hier noch ein link für alle diejenigen, die sich noch bissi über Brandschutzvorschriften informieren wollen :

www.tgaplus.de

Gruß
Achim Kaiser

Verfasser:
Stefan Schmökel
Zeit: 06.10.2003 08:26:28
0
29268
@Achim Kaiser

An Heizungsleitungen werden andere Anforderungen gestellt, weil sie eben nicht mit fließendem Wasser beaufschlagt sind.

Und dass der Ausdehnungskoeffizient eines Materials nichts mit dem Brandverhalten zu tun hat ist wohl logisch. Diese Bemerkung sollte eher ein Hinweis dafür sein, dass man sich sehr wohl überlegen sollte wie und wo man Kunststoffrohre einsetzt.

Stefan

Verfasser:
Achim Kaiser
Zeit: 06.10.2003 09:27:21
0
29269
@ Stefan Schmökel

ich lerne gerne was dazu.
Worin unterscheiden sich die unterschiedlichen Rohrleitungssysteme definitiv, wenns um die Brandschutzlösungen geht ?
Wo werden unterschiedliche Anforderungen definiert ?

Ach ja die MLAR etc liegen mir vor, für nen Tip wo ich das nachlesen kann, wär ich dankbar, denn sonst mach ich seit Jahren was falsch.

Gruß
Achim Kaiser



Verfasser:
Ralf Spleet
Zeit: 06.10.2003 10:10:06
0
29270
Hallo und Guten Tag,

die Aussagen mit Wasser oder ohne Wasser sind in der Realität eigentlich unerheblich, denn einem anständigen Zimmerbrand ist es egal ob wasser in den Rohrleitungen ist oder auch nicht.
Ich habe vor einigen Wochen einen schönen Brandversuch der Firma Geberit gesehen. Dort wurden Abwasserleitungen aus Gussrohr und aus PE-Rohr mit Brandschutzmanschette, montiert in einem Normgerechten Schacht, einem künstlichen Brand ausgesetzt. Das Ergebnis: Das Gussrohr hat bereits nach 10 Minuten schlapp gemacht. Das PE Rohr wurde durch die Brandschutzmanschette verschlossen und ein übertritt der Flammen wurde verhindert.

Die Aussage das Stahlrohre ohne weiteres durch eine Wand mit Brandschutzqualität verlegt werden dürfen ist falsch. Auch das Ausstopfen des in der Bohrung verbleibenden Ringspalt mit Mineralwolle ist falsch, denn es entspricht nicht der Anlagenverordnung.
Es gibt zu den einzelnen Rohrleitungen entsprechende Richtlinien und die müssen eingehalten werden.

Ralf Spleet
Dipl.Ing.
www.hls-planung.de



PS: Rohrleitungen in einer Wand mit 2 cm Überdeckung sind nicht F30 oder F90.

Verfasser:
Stefan Schmökel
Zeit: 08.10.2003 12:54:15
0
29271
@Achim Kaiser

MLAR 03/2000
Kapitel 4.2
Abschnitt 4.2.1 + Abschnitt 4.2.3


@PeterF

Wenn ich Ihre Fax-Nr. oder e-Mail-Adresse über di Redaktion erhalte, kann ich Ihnen die entsprechenden Abschnitte zukommen lassen.

Schöne Grüße
Stefan Schmökel

Verfasser:
Schulli
Zeit: 09.10.2003 07:56:45
0
29272
Ich hätte mal eine Frage zu der Aussagen von Herrn Havenith

-Meines Wissens müssen Kunstoffrohre ab 25 mm bei jeder durchdringung eines Brandabschnittes mit Brandschtzmanschetten versehen werden.
Bei Stahlrohren reicht ein Futterrohr, das mit Brandschutzmasse versiegelt wird.
Es muss meines Wissens kein Edelstahl sein.

Was mache ich mit Kunstoffrohrenrohren mit einem Außendurchmesser kleiner 25mm???
Gibt es zu der 2.Aussage auch ne Vorschrift? Meine Frage bassiert auf einem Nachweisverfahren. Wäre nett wenn sie mir da was sagen könnten. Die Ausführungsvariante kenne ich, aber darf man es auch??

Danke
ciao ciao

Verfasser:
Stefan Schmökel
Zeit: 09.10.2003 10:13:57
0
29273
@Schulli

steht alles in der MLAR, siehe meinen letzten Beitrag.

Stefan

Verfasser:
Schulli
Zeit: 09.10.2003 11:06:03
0
29274
@Stefan Schmökel

Ich hab das schon gelese, kann da aber nicht die Spur von solchen Ausagen lesen. Kann man mir das mal erklären. Dort steht auch nichts von Unterschieden zwischen HZG und Trinkwasserleitungen. Wenn mir das Kunstoffrochr <25mm bei nem Brandfall wegschmilzt hab ich ein Loch in der Wand oder was? Kann sein das ich hier grad nen herben Denkfehler drin hab, aber deshalb frag ich ja.
Ich wüsste gern 1 Satz aus der MLAR der das aussagt.

Mfg Schulli

Verfasser:
Stefan Schmökel
Zeit: 14.10.2003 09:59:50
0
29275
@ Schulli,

4.2 Erleichterungen für einzelne Leitungen

Abweichend von Abschnitt 4.1......("Brandschutzmanschettenpflicht")

Die Erleichterungen nach MLAR Kapitel 4.2.1 gelten für:
... Rohrleitungen für nichtbrennbare Flüssigkeiten mit einem Außendurchmesser Da <= 32 mm aus brennbaren Baustoffen... (B1/B2)

... Der Abstand zweier Rohrleitungen muß größer/gleich 5xDa sein....(ungedämmte Leitungen!)

"Bei gedämmten Leitungen ist es komplizierter, aber möglich (Kapitel 4.2.3)"


Alles in ".." ist mein Kommentar, das übrige sind Auszüge aus dem Planungs- und Montagehelfer der Fa. Rockwool, der Erläuterungen zur MLAR enthält.

Gruß
Stefan

Verfasser:
Ralf Spleet
Zeit: 14.10.2003 10:14:05
0
29276
Hallo und Guten Tag,

die MLAR ist ungültig denn sie wurde durch die LAR ersetzt.

Ralf Spleet
Dipl.Ing.
www.hls-planung.de

Verfasser:
Stefan Schmökel
Zeit: 14.10.2003 17:19:02
0
29277
@ Ralf Spleet

Klasse Info, nach 2 Wochen Diskussion.

Hat sich da Grundlegendes geändert?? Vorallem im Hinblick auf o.g. Geschichte?

Kann mir jemand einen Tip geben, ob sie im Internet zu bekommen ist?
Wenn ich mich hier schon offensichtlich zum Löffel mache, würde ich mich gerne im nachhinein "weiterbilden".

Gruß
Stefan

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