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Datenschutzhinweise

ENEV und Nichtwohngebäude
Verfasser:
Markus Zieher
Zeit: 28.08.2002 15:45:24
0
2981
liebe leser,
bei der nutzung der enev für wohngebäude treten relativ wenig probleme auf bzw. sind in verschiedenen kommentaren nachzulesen.
bei nichtwohngebäuden treten z.t. erhebliche schwierigkeiten auf. daher möchte ich diesen beitrag hier starten.
ok, hier mein akutes problem: gem. enev ist bei wohngebäuden die warmwasserbereitung mit 12,5 kWh/(m²*a) anzusetzen. wie steht es mit grossen bürogebäuden bzw. lagerhallen mit angegliederten bürogebäuden? aufteilung in 2 seperate gebäude ist denkbar - gibt es einfachere methode?

Verfasser:
Frank Derschum
Zeit: 30.08.2002 10:17:03
0
2982
Markus Zieher ? FHTE 1995 ? Ulm?
Ich denke Du solltest Dich mal telefonisch melden:
Bosch Bauabteilung (07121) 35- 30060
Gruß Jupp

Verfasser:
Markus Mohr
Zeit: 04.09.2002 21:51:50
0
2983
Hallo Herr Zieher,

verstehe ich den Anhang 1, Teil 2, Abschnitt 2.2 der EnEV richtig, dann kann bei Gebäuden, die nach §2,2 nicht "ganz oder deutlich überwiegend zum Wohnen genutzt werden", die Warmwasserbereitung unberücksichtigt bleiben. Dort heißt es: "Bei Wohngebäuden ist der Energiebedarf für Warmwasser in der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs zu berücksichtigen". Das träfe dann auf die von Ihnen geschilderte Situation (Büro / Lager) zu.

Würde mich freuen, wenn zu diesem wichtigen Thema noch weitere Stellungnahmen erfolgen würden.

Verfasser:
Sebastian Liebers
Zeit: 09.09.2002 08:42:12
0
2984
Guten Tag,
der pauschale Zuschlag für Trinkwassererwärmung von 12,5 kWh/m²a gilt nur für Wohngebäude. Bei Nichtwohngebäuden ist dieser Wert nicht in Ansatz zu bringen.
Das Problem Bürogebäude (Gebäude mit normalen Innentemperaturen) und angeschlossene Lagerhalle (Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen) ist bei uns ebenfalls aufgetaucht. Wenn diese beiden Teilen mit einem Wärmeerzeuger versorgt werden, kann nach der EnEV nicht berechnet werden, da es keinen Algorithmus dafür gibt.
MfG

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