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11.01.2021 16:50:04 |
Hallo, frohes und gesundes Neues Jahr. Ich weiß, der Titel ist eigentlich schon falsch, da es den §25 ENEV wohl nicht mehr gibt - aber ich kenne den Nachfolgeparagraphen nicht. Es geht mir um Folgendes: das Haus ist aus den 1960er Jahren und ich möchte die Optik aus den 60ern erhalten. Mag komisch klingen, aber das hätte man in den 1950er Jahren bei den Vorkriegshäusern auch machen sollen, dann sähen viele Städte heute schöner aus. Beim vorletzten Haus habe ich den Fehler gemacht, 14cm Styropor auf die Fassade kleben zu lassen. Das Ergebnis war der Totalverlust der für die 20er Jahre typischen Optik. Innendämmung scheidet für mich aus, die hatte ich bereits und möchte mit den Folgen nicht noch einmal leben. Bevor nun jemand den Finger hebt: nein, ich bin kein Klimaleugner und mir ist sehr wohl daran gelegen, die Umwelt zu schützen. Das Haus soll daher eine große Solarthermie-Anlage, Luft-Luft-Kollektoren und eine neue Gas-brennwert-Heizung bekommen. Was ich benötige ist der Nachweis (analog §25 ENEV), dass die Dämmung der Fassade sich nicht wirtschaftlich innerhalb der zu erwartenden Nutzungsdauer lohnt. Das haben schon viele vor mir gemacht, aber dazu braucht man eben eine Berechnung. Der selige Konrad Fischer kann es leider nicht mehr machen und alle Energieberater, die ich bislang gefragt hatte (und die dafür natürlich bezahlt werden), lehnen ab. Kennt jemand einen Energieberater in der Pfalz, der so etwas macht? Oder hat das schon einmal jemand selbst gemacht? Vielen Dank und Grüße, onklunk
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11.01.2021 17:17:42 |
Oh oh, da ist die Lage sehr schwierig. Wirklich gute Leute gibt es kaum auf dem Gebiet und die Bauämter sind gehalten derartige Anträge abzulehnen. Energieberater? Die sollen so was machen? Eher Architekten die das auch wirklich vorrechnen können.
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11.01.2021 17:20:50 |
Hallo,
ablehnen können die Bauämter, wenn sie ihrerseits erhebliche Zweifel an der Berechnung nachweisen können. Ob das nun ein Architekt oder jemand anderes vom Fach macht, ist mir eigentlich auch gleichgültig.
Wenn ich es selbst machen kann, dann mache ich es auch selbst. Deswegen die Frage, ob es schon mal jemand in Eigenregie erfolgreich durchgezogen hat.
Grüße, onklunk
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11.01.2021 17:30:08 |
Mach dir keine Illusion über Bauämter, die lehnen ab auch ohne das " Gesetze" eingehalten werden. Da ist die bekannte "Behördenwillkür" Programm, da musst du WIRKLICH sattelfest sein und das ggf. durchklagen.
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11.01.2021 17:31:21 |
Deswegen ja meine Frage, ob jemand einen Fachberater empfehlen kann oder das schon einmal selbst durchexerziert hat.
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11.01.2021 17:36:59 |
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11.01.2021 17:40:38 |
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11.01.2021 20:13:42 |
Hallo,
wie geschrieben, Innendämmung kenne ich aus eigener Erfahrung. Die möchte ich nicht noch einmal. Und es geht nicht nur um das künstliche Nachbilden einer alten Fassade, sondern die Fensterbänke etc.
Sicher gibt es zig Argumente für eine Fassadendämmung. Aber ich möchte keine. Ich möchte das Haus in der Optik und dem äußeren Gesamterscheinungsbild so belassen, wie es ist. Oder käme jemand auf die Idee, ein Jugenstil-Sandsteingebäude mit Polystyrol einzupacken, um darauf dann die Sandstein-Optik aufzukleben?
Grüße, onklunk
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11.01.2021 20:33:29 |
Ich würde beim paar örtlichen Architekten anfragen. Einige von denen kennen sich mit den zuständigen Behörde gut aus.
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13.01.2021 09:30:50 |
Ich habe nun die neuen Paragraphen gefunden und angesehen: §46 GEG und §102 GEG. In §46 steht: "Außenbauteile eines bestehenden Gebäudes dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Änderungen von Außenbauteilen, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe nach Anlage 7 betrifft." Da meine Maßnahmen die energetische Qualität des Gebäudes nicht verschlechtern (sondern verbessern), interpretiere ich das Gesetz so, dass ich keine Verpflichtung für eine komplette Dämmung habe. Oder gibt es diesbezüglich bereits anderslautende Urteile? Grüße, onklunk
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13.01.2021 09:53:32 |
Auf welcher Basis bist du gezwungen zu dämmen? Gibts keine Alternativen etwaige "Forderungen" zu erfüllen: - Dachboden + Dachdämmung innen - neue Fenster, neue Rollädenkästen - neue Haustüre - Kellerdeckendämmung (wenn vorhanden) Ontop könnte das letzte % für irgendeine Berechnung geben: - moderne Heizung + Solarthermie und evtl. eben Photovoltaik. Photovoltaik wird doch inzwischen auch schon "gutgeschrieben". Was musst du denn erfüllen? So ganz verstanden habe ich das nicht... Ich kenne bisher nur: "altes" Haus gekauft, und somit in der Pflicht unter bestimmten Voraussetzungen die Heizung zu erneuern... aber dämmen als Pflicht? Hier gibts -zwar für Neubau- eine Beschreibung: https://mieterstrom-magazin.solarimo.de/geg-photovoltaikanlagen#fazit |
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13.01.2021 10:11:01 |
Es gibt keine Dämmpflicht. Eine korrekt geplante Innendämmung bleibt schadlos.
Der rechnerische Nachweis dürfte nicht allzu schwer sein. Von einem Baulaien aufgestellt wird das Bauamt das nicht akzeptieren.
Gruss Frank F.
P.S.: Zum "Mag komisch klingen, aber das hätte man in den 1950er Jahren bei den Vorkriegshäusern auch machen sollen, dann sähen viele Städte heute schöner aus." Nach dem Krieg gab es so gut wie keine "Vorkriegshäuser" mehr. Nur wenige Städte haben noch schönen alten Baubestand (z.B. Wiesbaden).
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13.01.2021 10:22:31 |
Nachtrag - zur Dämmung der obersten Geschossdecke gibt es eine Vorschrift.
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13.01.2021 10:22:50 |
Dachte ich mir auch, dass es Innendämmungen gibt die funktionieren - aber eben vorher durchgerechnet mit Bestimmung der vorhandenen Bauteile + Stärken...
Wenn es keine Dämmpflicht gibt, warum dann die Anfrage vom Beitragsersteller?
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13.01.2021 10:26:08 |
Zu:
"Beim vorletzten Haus habe ich den Fehler gemacht, 14cm Styropor auf die Fassade kleben zu lassen. Das Ergebnis war der Totalverlust der für die 20er Jahre typischen Optik"
Der Fehler lag nicht darin begründet zu dämmen, sondern das nicht stilerhaltend zu machen.
Fensterbänke, Gesimse etc. sind nicht das Problem.
Gruss Frank F
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13.01.2021 10:33:39 |
An der Langlebigkeit sollte es nicht scheitern. Fassadenprofile etc.Die gibt es auch noch aus anderem Grundmaterial. Kritisch muss man eine Innendämmung bei Fachwerk- und Gründerzeithäusern betrachten (Holzbalkendecken). 60er Jahre Häuser haben Betondecken und leider auch thermisch nicht getrennte Balkonkragplatten (üble Wärmebrücke). Gruss Frank F.
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13.01.2021 16:13:06 |
Wer mehr als nur kleine Ausbesserungen und Instandhaltungen vornimmt, ist verpflichtet, die Fassade energetisch zu sanieren. Werden mehr als 10 % der Fassadenfläche erneuert, muss diese hinterher GEG-konform sein, das heißt in der Regel gedämmt werden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 € drohen. Was ist das, wenn kein Dämmzwang
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13.01.2021 23:12:07 |
Alles eine Sache der Auslegung. Malern und Ausbesserungsarbeiten fallen nicht unter den Paragraphen des GEG.
Gruss Frank F.
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13.01.2021 23:20:21 |
Zitat von Socko  Wer mehr als nur kleine Ausbesserungen und Instandhaltungen vornimmt, ist verpflichtet, die Fassade energetisch zu sanieren. Werden mehr als 10 % der Fassadenfläche erneuert, muss diese hinterher GEG-konform sein, das heißt in der Regel gedämmt werden. Ansonsten kann ein Bußgeld in[...] Kann man das nicht mit Salami Taktik umgehen? 2021 Fassade a 2022 Fassade B Was ist ne Fassaden Erneuerung? Gilt das für einen Eimer Farbe und ein bisschen Acryl ? (Ich glaube nicht) Falls doch? Salami Taktik
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13.01.2021 23:35:14 |
P.S.: Das galt in Sachen EnEV bei Innendämmungen: " „Der Einbau von Dämmschichten auf der Innenseite soll entfallen; dieser Tatbestand ist in der Praxis schwer zu vollziehen und schreckt Bauherren wegen des Verlustes an Wohnfläche, der mit einer Pflicht zur Innendämmung einhergeht, davon ab, überhaupt eine Innendämmung vorzunehmen. Bei der Innendämmung kann mit einer freiwilligen Lösung möglicherweise mehr Energieeinsparung erzielt werden als durch eine Vorschrift, die von eigentlich sinnvollen Maßnahmen abhält.“
Die Dimensionierung der Innendämmung kann somit frei nach Erfordernissen der Bauphysik, der Gestaltung oder weiterer Aspekte vorgenommen werden."
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14.01.2021 07:30:36 |
Zitat von RoBIM  P.S.: Das galt in Sachen EnEV bei Innendämmungen: "[i]„Der Einbau von Dämmschichten auf der Innenseite soll entfallen; dieser Tatbestand ist in der Praxis schwer zu vollziehen und schreckt Bauherren wegen des Verlustes an Wohnfläche, der mit einer Pflicht zur Innendämmung einhergeht,[...] Bedeutet - wenn man auf einem Stück Papier die Innendämmung angibt, ist das Thema erledigt ? ;-) Wobei ich mich schon frage, wie das Bauamt überhaupt an die Info kommt, das man an der Fassade etwas gemacht hat? Und was bedeutet Fassade erneuern? Was soll den im konkreten FALL gemacht werden?
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14.01.2021 08:03:49 |
naja, der TE ist verschwunden weil er vermutlich nicht das gewünschte zu hören bekommen hat. Gas- Brennwert ist natürlich nicht wirklich umweltfreundlich, das war zur leichten Minderung der Umweltschäden vielleicht vor 40 Jahren angesagt, aber heute passt das nicht mehr. Sollte es noch dicke Beton-WErkstein Simsen haben - nun die neigen dazu innen schöne Schimmelflecken zu produzieren, denn die halten auch die alte DIN4108 genaugenommen nicht ein, die schon in den 60'er Jahren galt. Sich etwas denken beim Sanieren ist in jedem Fall notwendig, dann bleit auch die baujahrestypische Optik erhalten. Aber einfach dem Handwerker sagen "mach mal" und erwarten dass der dann die Optik perfekt plant - das wird nix werden, das ist auch nicht die Aufgabe des Handwerkers. Wenn man dem sagt "mach mal", dann macht der mal. Irgendwas, das den Auftrag erfüllt.
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14.01.2021 21:53:25 |
Zitat von HFrik  naja, der TE ist verschwunden weil er vermutlich nicht das gewünschte zu hören bekommen hat.
Mann Mann Mann... da ist aber einer schnell mit seinem öffentlichen Urteil. Da bin ich einmal einen Tag von früh bis spät auf der Baustelle und schaue nicht ins Netz und schon kommt der Stempel "hat nicht das Gewünschte zu hören/lesen bekommen." Bei allen, die Beiträge geschrieben haben, bedanke ich mich. So richtig klar ist das mit der Verpflichtung leider eben nicht. Da gibt es, wie weiter oben geschrieben, sehr wohl Gesetzesgrundlagen, nach denen man eben, wenn man mehr als 10% der Fassade "anfasst" gleich das komplette Programm mit WDVS etc. durchziehen soll. Und dann gibt es so etwas wie den von mir zitierten §46 GEG, siehe ebenfalls oben. Was gilt nun? Fragen wir doch die Experten in der offline-Welt. Das habe ich getan. Sowohl per email, als auch direkt per Telefon. Der eine Energieberater sagt "Sie müssen dämmen, da kommen Sie gar nicht drumherum." Der andere sagt (und auch das wurde oben von jemandem geschrieben) "Naja, rechnen wir mal, was Sie bereits mit Ihrer Solarthermie, Dachdämmung und Gasbrennwert erreichen und dann müssen wir schauen." Der dritte meint "Das wäre das erste Mal, dass das Amt das prüft." Und der vierte schließlich "Das mache ich nicht, gehen Sie zu einem Kollegen." Alles keine erfundenen Antworten, sondern das, was ich in den letzten Tagen auf der Suche nach der ultimativen, richtigen Antwort gesammelt habe. Das lässt mich leider so schlau wie zuvor zurück. Und noch einmal: die Sache mit der Innendämmung ist für mich durch. Die habe ich beim vorletzten Haus fachgerecht durchexerziert und wirklich überhaupt keine Lust mehr darauf. Egal, welche Vorteile sie unbestritten auch hat, die Nachteile haben für mich überwogen. Zitat von RoBIM  Zu: Der Fehler lag nicht darin begründet zu dämmen, sondern das nicht stilerhaltend zu machen.
Fensterbänke, Gesimse etc. sind nicht das Problem. Stilerhaltend ist leider nicht möglich, wenn ich 14cm Styropor auf eine Fassade klebe. Fensterbänke, Gesimse etc. sind für mich sehr wohl das Problem, weil die einfach unter dem Styropor verschwinden. Das Geld für Schaumglas oder ähnliches hatte und habe ich leider nicht. Gäbe es eine bezahlbare, zugelassene Dämmung mit einer Stärke von maximal 2 cm, dann würde ich die auch einplanen. Nochmal, weil das irgendwie bei einigen nicht anzukommen scheint: nein, ich will nicht schnell und billig billig. Ich gebe einen Haufen geliehenes Geld für eine neue Heizung, Dachdämmung, Solarthermie und andere Maßnahmen aus. Ich denke sehr wohl an die Umwelt, mir kommt kein Kunstharzputz oder sonstwas an die Wand, sondern nur reiner Kalk oder Lehm. Mein jetziges Haus besteht aus Materialien, die auch vor 300 Jahren auf der Baustelle zu finden waren. Aber was ich eben auf keinen Fall möchte, ist die Verwandlung eines typischen 60er Jahre Hauses in einen gleichförmigen Kasten, den man optisch genauso auch vor 5 Jahren als Neubau hingestellt bekam. Grüße, onklunk
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| Zeit:
14.01.2021 22:34:01 |
Verstehe ich gut, nur wie Du das angehst, bleibt es dann nicht nur weitergehend dämmmässig ein Haus des letzten Jahrtausends, sondern auch mit technischen Lösungen aus dieser Zeit, die überholt sind. Es gibt heute Wärmepumpen, die auch mit höheren Vorlauftemperaturen effizient laufen und dazu passt PV-Strom, den man auch noch brauchen kann, wenn Wärmeanwendungen schon bedient sind. Ich habe ein 6oer Jahre Haus vor 10 Jahren für meine Mutter sanieren lassen. Das hat seinen Charakter mit einer Mischung aus WDVS und Innendämmung nicht verloren, ist eher interessanter würde ich sagen und kein Neubau. Mit PV und Luftwärmepumpe ist das bilanziell übers Jahr nun ein Plus- Energie- Haus und es wird mit besserem Strommix jedes Jahr besser. Grüsse winni
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| Zeit:
15.01.2021 07:55:18 |
Zitat von Onklunk  Zitat von HFrik  [...] Mann Mann Mann... [...] Welche Reaktion hättest du in diesem Forum erwartet? Berichte bitte wie es letztlich wird/geworden ist.
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