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19.06.2021 02:36:53 |
Moin! Habe eine Wohnung erworben und gerade die Abrechnung vom Verwalter erhalten. Die Abrechnung des Meßdienstes enthält Werte der Funk- Heizkostenverteiler aber nur Schätzungen für Warm- und Kaltwasser. Die Wasserzähler haben keine Funkmodule und der Ableser wurde nicht in die Wohnung gelassen. Der Mieter hat wohl zuletzt 2016 Ableser in die Wohnung gelassen. Seitdem wurde Wasser jedes Jahr geschätzt. Falls da irgendwann ein Ableser in die Wohnung kommt, könnte es eine unangenehme Überraschung geben - die von den Heizkostenverteilern per Funk gemeldeten Einheiten sind dreimal so hoch wie der Durchschnitt aller Wohnungen. Weiß jemand, wie ein Meßdienst abrechnen würde, wenn sich später herausstellte, daß Schätzungen jahrelang zu niedrig waren?
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19.06.2021 06:55:58 |
Normal wird nachberechnet. Wäre eben auch die Frage wie valide die Schätzung ist. Wenn es nur ein Nutzer ist, würde ich erstmal die Differenz zwischen Hauptzähler und allen Einzelzählern schätzen. Das wäre ja tendenziell eher zu hoch.
Aber warum kauft man denn sowas? Sonst würde ich Mal meine Rechtschutzversicherung prüfen bzw. erweitern.
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23.01.2022 19:38:33 |
Wer weiss wie die Bude innen aussieht, denke wegen sowas kann man auch eine Kündigung androhen/aussprechen. Oder einfach mal analog zum Heizungsverbrauch dreimal mehr für Wasser zahlen lassen. Der Tag der Konfrontation kommt aber eh, weil die Zähler ja auch vermutlich bald gewechselt werden müssen. Am besten mal mit ihm reden.
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23.01.2022 19:54:34 |
Seid mehreren Jahren sindRauchmelder und deren Kontrolle Pflicht. Also Montage ankündigen und Termin machen. Ansonsten gerichtlich wg Brandschutz durchsetzen ;-)
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24.01.2022 07:41:51 |
Gut möglich daß so jemand auch die Wasserzähler manipuliert oder sogar ausbaut. Steht im Mietvertrag was drin daß der Vermieter bei Ankündigung eine Wohnungsbesichtigung machen darf? Wenn ja durchsetzen. Es ist dein Eigentum!
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24.01.2022 09:15:09 |
Naja, Eigentümer und Besitzer sind wieder zwei paar Schuhe, und dann war da was mit höchstpersönlichem Lebensbereich... Was der da drin treibt und wie er wohnen mag, ist erst einmal nur seine Sache. Allerdings dient das Ablesen des Zählers der Nutzung der Wohnung, von daher muss man da doch beikommen können - also der, der das abliest - in dem Fall wohl nicht der Vermieter. Und wer zum Rauchmelder montieren kommt, hat sonst auch nix weiter zu machen ;-) Ist halt so. Frage mich aber auch, man kauft doch nichts (in Höhe einer solchen Investition), ohne es vorher angeschaut zu haben?
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24.01.2022 09:20:46 |
doch, doch. Mein Neffe hat auch eine Wohnung gekauft, ohne Wohnung und Gegend jemals gesehen zu haben. Man kann da ja so toll Steuern sparen. Nach zig Jahren hat er sie wieder mit rel. großem Verlust verkauft. Das sind keine Einzelfälle. Es werden viele Wohnungen nur nach Exposé gekauft. WW-Zähler sind nach 5 Jahren zu wechseln, das müsste also spätestens 2021 erfolgt sein. Da passt wohl einiges nicht.
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24.01.2022 09:56:39 |
Hallo,
ich unterstelle mal in 2016 wurden die Zähler getauscht. Der Messdienstleister hat pro Jahr 50m³ geschätzt.
Bisher wurden somit 250m³ abgerechnet.
Nun werden die Zähler erneut getauscht mit einem Iststand von 600m³.
Die Abrechnung beträgt dann 350m³.
Pech haben diejenigen Nutzer die zwischenzeitlich ausgezogen sind.
MfG uwe
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| Zeit:
24.01.2022 10:05:57 |
Bei berechtigtem Interesse muss der Mieter nach Ankündigung Zutritt gewähren. Brief per Einschreiben mit 3-4 Terminvorschlägen, Nennung der teilnehmenden Personen unter Wahrung der Corona-Beschränkungen und Grund des Besuches mit ausreichender Frist zur Rückmeldung. Eine Kündigung würde ich noch nicht androhen. Das sieht vor Gericht nicht gut aus.
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24.01.2022 10:15:00 |
Zitat von egal1  doch, doch. Mein Neffe hat auch eine Wohnung gekauft, ohne Wohnung und Gegend jemals gesehen zu haben. Man kann da ja so toll Steuern sparen. Nach zig Jahren hat er sie wieder mit rel. großem Verlust verkauft. Das sind keine Einzelfälle. Es werden viele Wohnungen nur nach Exposé[...] Wer so etwas kauft und sich damit einen Klotz ans Bein hängt, der muss auch mit dem Verlust bestraft werden. Gier frisst Hirn.
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24.01.2022 12:42:56 |
heute ist er 50 und schaut sich Objekte an, bevor er sie kauft. Ich war auch mal jung und habe einer Bank vertraut. Dazu stehe ich auch und natürlich kann man es als Gier betrachten, wenn man als Vermieter eine Wohnung kauft.
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24.01.2022 13:03:54 |
Zitat von Peter_Kle  Seid mehreren Jahren sindRauchmelder und deren Kontrolle Pflicht.
Kommt aufs Bundesland an. In Sachsen gibt es nur die Pflicht im Neubau und in der Sanierung. Der Bestand muss nicht nachgerüstet werden, das soll aber kommen. Grüße
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24.01.2022 13:20:34 |
Da es ja nicht ganz OT ist... Ist die Kontrolle wirklich Pflicht? Durch wen?
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24.01.2022 13:59:54 |
Zitat von OldBo  Zitat von egal1  [...] Wer so etwas kauft und sich damit einen Klotz ans Bein hängt, der muss auch mit dem Verlust bestraft werden. Gier frisst Hirn. Nein Bruno, Ziel wurde doch erreicht, mit Verlusten kann man Steuernsparen ;-) MfG uwe
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24.01.2022 14:10:12 |
Ziel wurde doch erreicht, mit Verlusten kann man Steuernsparen ;-)
Aber doch nur, wenn man politischen Einfluss, richtig Dreck am Stecken und irgendwelche "Arbeitsplatz-Argumente" hat. Dann kann man sogar Gewinne als Verlust deklarieren. Aber sonst?
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24.01.2022 15:29:06 |
Zitat von Phil a.H.  Ziel wurde doch erreicht, mit Verlusten kann man Steuernsparen ;-)
Aber doch nur, wenn man politischen Einfluss, richtig Dreck am Stecken und irgendwelche "Arbeitsplatz-Argumente" hat. Dann kann man sogar Gewinne als Verlust deklarieren. Aber sonst? Kannst du trotzdem auch als Privatmann. Verluste aus Vermietung und Verpachtung verringern deine Einkünfte und entsprechend deine Steuerlast. Veräußerungsverluste sind dann leider nur gegen entsprechende Gewinne gegenzurechnen. Ob es so gewollt war, ist ein anderes Blatt. Ob es so verkauft / verstanden wurde auch.
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24.01.2022 15:36:35 |
Zitat von kreitmayr  Zitat von OldBo  [...] Nein Bruno, Ziel wurde doch erreicht, mit Verlusten kann man Steuernsparen ;-) MfG uwe Moinuwe, ja, das kenne ich aus den 80ern mit den Bauherrenmodellen. Zum Glück bin ich da plus minus null rausgekommen. Gruß Bruno
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24.01.2022 18:02:54 |
Zitat von Phil a.H.  Da es ja nicht ganz OT ist... Ist die Kontrolle wirklich Pflicht? Durch wen? Hier schon. Kann der Vermieter an den Mieter abtreten, aber wenn der es nicht macht ??
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