| | Zeit:
25.05.2022 21:06:00 |
Hallo zusammen, ich habe hier im Thread gerade - eher zufällig - gelesen, dass das Installieren einer Wärmepumpe anzuzeigen wäre. Da ich diese gerade beauftragt habe (aber als Hybridheizung zusammen mit der alten Gasheizung) würde mich interessieren, ob und bei wem ich die WP anmelden müsste: - beim Netzbetreiber (hier Westnetz) oder beim Stromlieferanten (hier SWD) Liebe Grüße und danke für alle kompetenten Hinweise Michael
|
| Zeit:
19.06.2022 22:15:32 |
Zitat von dumble55  Hallo zusammen, ich habe hier im Thread gerade - eher zufällig - gelesen, dass das Installieren einer Wärmepumpe anzuzeigen wäre. Da ich diese gerade beauftragt habe (aber als Hybridheizung zusammen mit der alten Gasheizung) würde mich interessieren, ob und bei wem ich[...] hmm bisher hat niemand geantwortet. Ist die Frage so schwer? LG Michael
|
Verfasser: Gasotter | Zeit:
20.06.2022 08:04:37 |
Das wäre für mich etwas neues, zumindest würde ich meinen eine LWWP benötige keine Anmeldung. Eine Hybridheizung Gas/Wärmepumpe wird sowieso abgenommen werden müssen. Servus
|
| Zeit:
20.06.2022 08:05:18 |
Hallo, soweit wie ich das in der TAB-NS (Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz) gelesen habe sind Geräte zur Beheizung oder Klimatisierung (ausgenommen ortsveränderliche Geräte) beim zuständigen VNB (Netzbetreiber) anmeldepflichtig. Ich habe das im Frühjahr schon mit meiner Wallbox durchgemacht. Diese ist mit max. 11kW auch nur Anmelde- aber nicht Genehmigungspflichtig. Habe dazu formlos, bei mir der GEW, eine Mail geschrieben. Diese haben mir das Datenblatt "Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge" (Anhang B.3 zur VDE-AR-N 4100:2019-04) zugesandt. Dort werden die Daten des Gerätes usw. eingetragen und vom anzuschließenden Elektriker mit Unterschrift bestätigt. Ausgefülltes Datenblatt Anhang B.3 und ggf. Herstellerdatenblätter zurück an die GEW gemailt und kurze Zeit später kam die Rückmeldung der erfolgreichen Anmeldung. So sollte es bei der WP auch laufen, wenn man keinen WP-Stromtarif haben möchte. Ansonsten wird es wahrscheinlich aufwendiger mit dem Anschluss und der Anmeldung. Gruß Andreas
|
| Zeit:
20.06.2022 10:58:37 |
@dumble55 und @Gasotter fragt einfach mal euren Elektriker der euch die WP elektrisch am Hausanschlusskasten anschließt nach den Anmeldeverfahren beim VNB. Aber bitte nicht irgendeinen Handwerker mit elektrischen Halbwissen (will keinen Beleidigen, bin selbst Elektrotechniker und darf das nicht anschließen) sondern es muss einer sein der die Arbeiten im Auftrag des VNB auch ausführen darf.
Gruß Andreas
|
| Zeit:
20.06.2022 21:11:48 |
Zitat von Gasotter  Eine Hybridheizung Gas/Wärmepumpe wird sowieso abgenommen werden müssen. Wieso, wo wäre da der Unterschied? Eine Hybridheizung ist doch nur eine Kombination aus einer (Standard-) LWWP und einer (Standard-) Gasheizung. Letztere ist hier bereits vorhanden und natürlich beim Schornsteinfeger angemeldet, aber darum geht es ja nicht. Aus elektrischer Sicht des Versorgers besteht zu einer normalen LWWP meines Erachtens kein Unterschied. Gruß Michael
|
| Zeit:
06.09.2022 16:08:27 |
Moin,
mir hat die Avacon gerade auf die Kündigung das Gasanschlusses geantwortet.
Demnach müsste ich nun selber einen Installateur beauftragen, der den Antrag bei der Avacon einreicht und die Anlage für die folgenden Arbeiten (wohl Zählerausbau) vorbereitet. Diese Kosten hätte ich zu tragen.
Danach kommt jemand und baut den Gaszähler aus, ohne das Kosten entstehen, da bereits in den Messentgelten enthalten sein.
Für mich klingt das mal wieder ganz typisch nach der Avacon Art "dem machen wir es schwer". Das war auch schon bei der PV so und am Ende wollten sie noch 153 Euro, dass sie das Netz geprüft hätten...
Ist das ok so? Denn die Gastherme ist aus und kann auch nicht mehr eingeschaltet werden, abgebaut wird sie, wenn ich den HAR dann renoviere.
|
| Zeit:
06.09.2022 19:29:24 |
Habe in einem anderen Thema gelesen, dass die Kündigung reicht. Einfach die SEPA Lastschrift entfernen, damit keine Grundgebühr abgebucht wird. Die werden schon früh genug kommen, um ihren Zähler zurück zu nehmen. Beauftragen würde ich erstmal niemanden und es darauf ankommen lassen. Geht es um das restliche Gas in der Leitung nach dem Zähler? Ich denke beim Ausbau werden sie dafür auch eine Lösung finden.
|
| Zeit:
07.09.2022 11:59:16 |
Bei mir ist das ganz einfach. Folgende Mitteilung habe ich von meinem Netzbetreiber erhalten: "Als Eigentümer könne Sie schriftlich (es reicht eine E-Mail) den Ausbau Ihres Gaszählers beantragen. Dafür benötigen wir nur die Adresse des Anschlussobjektes, die Zählernummer und eine Telefonnummer für die Terminvereinbarung. Der Ausbau des Zählers ist kostenfrei. Der Gasanschluss selbst verbleibt im Haus und wird verschlossen. Sobald der Zähler ausgebaut und auch im Computersystem entfernt wurde, erhält Ihr Lieferant eine Stilllegungsmeldung und wird Ihnen die Schlussrechnung erstellen."
Und wenn ich Lust habe kann ich in 15 Jahren wieder auf Gas umsteigen :)
|
| Zeit:
07.09.2022 12:19:29 |
Zitat von cn3boj00  Bei mir ist das ganz einfach. Folgende Mitteilung habe ich von meinem Netzbetreiber erhalten: "Als Eigentümer könne Sie schriftlich (es reicht eine E-Mail) den Ausbau Ihres Gaszählers beantragen. Dafür benötigen wir nur die Adresse des Anschlussobjektes, die Zählernummer und eine[...] Genauso war es bei mir (Netzbetrieb Berlin Brandenburg), ca. zwei Wochen nach meiner Mail kam ein Mitarbeiter vorbei und schraubte den Zähler ab und eine Blindkappe drauf. Nach fünf Minuten war er wieder weg. Knapp eine Woche später bekam ich eine Kündigungsbestätigung und kurz danach die Schlussrechnung von Vattenfall, ohne dass ich vorher gekündigt habe. Die Gastherme hängt noch dran, wird aber die nächsten Tage von mir abgebaut. Dann noch Mitteilung an den Schorni und das war es dann.
|
| Zeit:
08.09.2022 07:56:13 |
Zitat von Simme  Moin,
mir hat die Avacon gerade auf die Kündigung das Gasanschlusses geantwortet.
Demnach müsste ich nun selber einen Installateur beauftragen, der den Antrag bei der Avacon einreicht und die Anlage für die folgenden Arbeiten (wohl Zählerausbau) vorbereitet. Diese Kosten[...] Einfach nach Netzanschlussverordnung der Anschlusspunkt schriftlich kündigen. Da ist nix mit Fachbetrieb den Du auf deine Kosten zu beauftragen hast, das hat sich der Mitarbeiter ausgedacht. Wichtig ist, den Anschlusspunkt zu kündigen, nicht den Gasbezug. Das sind zwei verschiedene Dinge. Kündigst Du nur den Gasbezug, bleibt der Anschlusspunkt erhalten und kostet weiter Geld, und das willst Du nicht.
|
| Zeit:
08.09.2022 08:59:09 |
Zitat von HFrik  Zitat von Simme  [...] Einfach nach Netzanschlussverordnung der Anschlusspunkt schriftlich kündigen. Da ist nix mit Fachbetrieb den Du auf deine Kosten zu beauftragen hast, das hat sich der Mitarbeiter ausgedacht. Wichtig ist, den Anschlusspunkt zu kündigen, nicht den Gasbezug. Das sind zwei verschiedene Dinge.[...] Gibt es da evt einen genaueren Artikel? Mein Versorger sagte leider auch, dass den Antrag nur ein Fachbetrieb stellen kann. Naja wenn der rauskommt sind eben auch locker 100€ weg...
|
| Zeit:
08.09.2022 09:02:33 |
Miss denn die Beauftragung des Anschlusses durch einen Fachbetrieb oder den Bauherr erfolgen? Warum sollte es also bei Kündigung anders sein?
|
| Zeit:
09.09.2022 11:31:17 |
Ich werde mich noch einmal auf §25 NDAV berufen und dann war es das. Sollen sie mir doch den Anschluss sperren, ich brauche keinen mehr :D Bei der PV wollten sie das von mir gestellte Netzanschlussbeghren auch nicht bearbeiten. "Geht nur über unsere Homepage, über den Installateurszugang". Ein paar Zitate der Clearingstelle hingeschickt und es dabei belassen. Als die Anlage fertig war, habe ich sie eingeschaltet und das gemeldet. Außer einem Breif zur Höhe der Einspeisevergütung und der Abschläge kam nichts mehr. Mein VNB macht sich in meinen Augen der Wegelagerei schuldig, scheinen sie wohl nötig zu haben ;)
|
| Zeit:
09.09.2022 15:16:58 |
Zitat von ThomasShmitt  Zitat von HFrik  [...] Gibt es da evt einen genaueren Artikel? Mein Versorger sagte leider auch, dass den Antrag nur ein Fachbetrieb stellen kann. Naja wenn der rauskommt sind eben auch locker 100€ weg... "§ 25 Kündigung des Netzanschlussverhältnisses (1) Das Netzanschlussverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Netzbetreiber ist nur möglich, soweit eine Pflicht zum Netzanschluss nach § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht. (2) Tritt an Stelle des bisherigen Netzbetreibers ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Netzanschlussverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht der Zustimmung des Anschlussnehmers. Der Wechsel des Netzbetreibers ist öffentlich bekannt zu machen und auf der Internetseite des Netzbetreibers zu veröffentlichen. (3) Die Kündigung bedarf der Textform." Nix mit Fachunternehmerpflicht. E-Mail oder Schmierzettel (Textform) genügt, Anruf genügt nicht.
|
| Zeit:
09.09.2022 15:21:48 |
Danach gilt dann §12: "(4) Wird die Anschlussnutzung eingestellt, so hat der Eigentümer die auf seinen Grundstücken befindlichen Einrichtungen noch drei Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann."
|
| Zeit:
02.10.2022 08:34:13 |
Zitat von carsten_m  my2cts
Habe gerade interessehalber mal nachgesehen, für den Fall dassgenerelles Interesse an einer Sammlung besteht.
Für ewe-netz: -komplette Stilllegung kostenlos -vorrübergehende Stillegung mit Zählerabbau: Vorhaltegühr von 67,12 €/a Was meinst du mit Interesse an einer Sammlung? Wegen meiner WP möchte ich meinen Gasanschlüß bei de EWE kündigen. Aber wozu soll ich die 67 €/Jahr zahlen wenn die dann nur eine Plombe auf die Leitung stopfen. Ein kompletter Rückbau ist kostenlos...was sicherlich einen hohen vierstelligen Betrag beim Aufreiß der Fahrbahn kostet, aber für einen Ausbau des Zählers und eine Plombe wollen die 67 € haben.....Ich empfinde das als Abzocke.
|
| Zeit:
02.10.2022 09:14:52 |
Ich habe unseren Gaslieferertrag und Gasanschlusspunkt auch gekündigt. Unser Netzbetreiber hat mir daraufhin lapidar ein Formular namens "Netztrenner" geschickt, das ich ausgefüllt zurückschicken solle. Damit hätte ich aber einen Auftrag zum Pauschalpreis von 1010€ ausgelöst! Ich habe da angerufen und mir wurden allerlei unplausible und unbelegbare Hinweise zu Fachunternehmern und was ich alles machen müsste usw. gegeben, die NDAV war nicht bekannt. Die machen das also einfach wie es ihnen gerade passt. Auf meine Erklärung, wie ich mir das vorstelle, nämlich dass sie in Monatsfrist ohne jeden Vertrag mit mir dastehen wurde ich aufgefordert, ihnen das nochmal schriftlich zu geben mit Hinweis auf "diese NDAV", sie würden das an die Rechtsabteilung weiterleiten. Noch habe ich nichts wieder gehört, war aber auch erst vor ein paar Tagen. Parallel habe ich bei der Bundesnetzagentur angefragt, wie das ganze denn nun geregelt sei, um etwas schriftliches aus berufener Stelle in die Hand zu bekommen. Ich vermute dass die derzeitige Regelung bei den Stadtwerken zu Unmut führen wird, und dass sie auf Dauer einen Weg suchen werden, um die Kosten rechtssicher auf den Kunden abwälzen zu können.
|
| Zeit:
08.10.2022 15:35:05 |
Zitat von Heatpump2022  Ich habe unseren Gaslieferertrag und Gasanschlusspunkt auch gekündigt. Unser Netzbetreiber hat mir daraufhin lapidar ein Formular namens "Netztrenner" geschickt, das ich ausgefüllt zurückschicken solle. Damit hätte ich aber einen Auftrag zum Pauschalpreis von 1010€ ausgelöst! Ich habe da[...] Würde mich über ein Update freuen, das gleiche habe ich wohl bald vor mir ;-)
|
| Zeit:
08.10.2022 15:37:23 |
Zitat von Simme  Moin,
mir hat die Avacon gerade auf die Kündigung das Gasanschlusses geantwortet.
Demnach müsste ich nun selber einen Installateur beauftragen, der den Antrag bei der Avacon einreicht und die Anlage für die folgenden Arbeiten (wohl Zählerausbau) vorbereitet. Diese Kosten[...] Avacon schreibt hier auch: "Die reinen Demontagekosten sind vom Antragsteller bzw. Grundstückseigentümer zu tragen." Ist das also rechtswidrig? https://www.avacon-netz.de/de/energie-anschliessen/gasnetz/hausanschluss/rueckbau-demontage-stilllegung-gasanschluss.html
|
| Zeit:
08.10.2022 17:22:18 |
Ich habe noch nichts wieder gehört. Die haben leider in den letzten Monaten noch Geld abgebucht, obwohl wir seit 31.3. keinen Verbrauch mehr hatten, somit rechne ich eher mit einer Rückzahlung. Rechtlich scheint mir das unterschiedliche Wege zu geben: 1. Ich beauftrage, dass sie etwas machen, z.B. Zähler ausbauen, Anschluss stillegen. Dafür können sie etwas verlangen. 2. Ich kündige Gasliefervertrag und Gasanschlusspunkt. Das ist kostenlos. Ein Vertragsverhältnis besteht nicht mehr. Sie haben dann ein Eigeninteresse, den Anschluss stillzulegen und max. 3 Jahre Zeit, ihre gesamten Einrichtungen zu entfernen. Ich muss sie gewähren lassen. Eine Grundlage für eine Rechnungstellung an mich erkenne ich in diesem Fall nicht. Den Weg möchte ich gehen. Was noch unklar ist: Den Schorni habe ich informiert, dass der Gaskessel außer Betrieb genommen wurde und keine Prüfung mehr notwendig ist. Er ist vom Stromnetz, Heizungskreislauf und Abgasrohr getrennt, mit dem Gasnetz über zwei geschlossene Ventile verbunden. Aus meiner Sicht ist er damit außer Betrieb. Da der seine e-Mail nicht liest wird er vermutlich nächstes Jahr noch mal versuchen den Kessel zu prüfen. Das lasse ich ihn dann aber nicht. Ich werde berichten...
|
| Zeit:
26.10.2022 23:57:52 |
Super, wie zu erwarten: Stadwerke: Gasanschluss für 70€ im Jahr pausieren oder für ca. 500€ stillegen (nach Aufwand)?. Hmm, dann bitte Stillegen. Rechnung nach 3 Monaten: 1200€.... Davon 1000€ Tiefbaukosten für zwei Bauarbeiter, die jeweils 3h die Straße auf und zu gepflastert haben. Ätzend...
|
| Zeit:
27.10.2022 01:21:50 |
Ich habe das Thema mal grob überflogen, ist ja echt der Hammer was so abgeht. Westnetz will von mir, dass ich ein Fachunternehmen selber beauftrage, welches eine Berechtigung in ihrem Netz hat den Zähler auszubauen, haben mir auch schön den Link zur Seite mit einer Auflistung entsprechender Unternehmen bei mir im Umkreis gegeben. Und ja ich habe tatsächlich durchtelefoniert und nachgefragt zwecks Termin und was das kostet, keine Aussage, auch egal dafür haben wir keine Zeit. Ich habe da auch wirklich keinen Nerv zu, also einfach per Mail den Anschlusspunkt nach Netzanschlussverordnung kündigen, Zählernummer und Anschrift angeben und um eine Bestätigung der Kündigung und Termin zwecks Zählerausbau / Stilllegung bitten?
|
| Zeit:
27.10.2022 07:15:04 |
Ein Zwischenstand von mir: Seit meinem Beitrag #3398895 hat sich folgendes getan: Die Stadtwerke haben angerufen und mitgeteilt, dass das Abtrennen des Gasanschluses kostenlos ist und mir ein angepasstes Formular geschickt. Auf dem kostet Abtrennen von Wasser- und Stromversorgung immer noch viel Geld, Gas ist umsonst. Das Formular bekam ich im Oktober, der Stand ist aber mit 7/2022 gekennzeichnet. Über diese Änderung wurde sogar in der Lokalzeitung berichtet. Die hätten diese für sie unangenehme und kostspielige Änderung nicht vorgenommen, wenn sie einen juristischen Ausweg gesehen hätten! Mein Vorschlag wäre also, Gasliefervertrag zu kündigen und Gasanschlusspunkt zu kündigen unter Verweis auf die NDAV und die dort festgelegten Kündigungs- und Demontagefristen. Keinen Ausbau von Zählern, Verplomben etc. beauftragen, weil nicht geregelt ist, wer die Kosten dafür übernimmt. Mit Auslaufen der Verträge entwickelt sich bei denen ein Eigeninteresse, die Sache zum Abschluss zu bringen! Bei mir hat sich dazu aber noch niemand gemeldet.
|
| Zeit:
09.11.2022 11:33:37 |
Ich reihe mich hier mal ein, mein Gasnetzanschluss der Avacon wurde von mir fristgerecht im September zu Ende Oktober gekündigt, da ich zu dem Zeitpunkt auch aus dem Gasliefervertrag kam. Per Mail gekündigt, glücklicherweile eine automatische Eingangsbestätigungsmail mit einer Avacon-Vorgangsnr. erhalten. Parallel an den dann theoretisch eintretenden Grundversorger geschrieben, dass ich keine Grundversorgung wünsche. Von der Avacon bis heute keinerlei Rückmeldung, dafür von Eon ein Vertrag zur Grundversorgung zugeschickt bekommen, mit der Bitte, 650€ monatlich zu überweisen. Nochmalige Kündigung an Eon, sowie nach zweiter Erinnerung per Mail, die Aufforderung zur Gasabstellung zusätzlich per Post. Wieder keine Reaktion. Gestern die Avacon-Hotline endlich mal erreicht. Nach Nennung der Vorgangsnummer erzählte die Dame mir, dass ich eine Firma beauftragen müsste, die den Zähler ausbaut. Anders geht es nicht. Auf der Avacon-Seite steht wiederum, dass es verboten wäre, dass ich selbst oder jemanden beauftrage, den Zähler auszubauen. Frech, dass trotz mehrmaligen Briefen von mir keinerlei Reaktion von Avacon kam, nur die Falschinfo an eon, dass ich in die Grundversorgung wechsle. So ein Affentheater. Ich hab die Dame aufgefordert, mir das schriftlich für meinen Anwalt zu geben. Bin gespannt wie es weitergeht.. Die Eon- Rechnungen bezahle ich selbstverständlich nicht. was wollen sie dann machen? Mir den Gashahn zudrehen?
|