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26.03.2023 18:36:14 |
Hallo, mich würde eure Meinung zu der Hausverwaltung unserer WEG interessieren, in der wir eine Wohnung vermieten. Das Haus ist Baujahr 2017, hat 12 Parteien und wurde nach KfW 55 Standard gebaut. Heizung und Warmwassererzeugung geschieht über zwei Wärmepumpen (Sole/ Wasser und Wasser/Wasser). Anlass des Ärgers ist die aktuelle Nebenkostenabrechnung von 2022, die eine enorme Nachzahlung beinhaltet und für mich Anlass war diese und die vergangenen Abrechnungen genauer zu prüfen. Dabei hat sich heraus gestellt, dass anscheinend seit Fertigstellung und Bestellung des Verwalters die Wärmepumpen, die einen eigenen Stromzähler haben, mit einem Allgemeinstromtarif betrieben werden und keinen günstigeren Wärmepumpentarif. Der Stromanbieter scheint in den letzten Jahren häufiger gewechselt geworden zu sein, wobei der kWh-Preis immer eher über dem Durchschnitt lag und immer ganz weit entfernt von dem was z.B. die lokalen Stadtwerke für Wärmestrom aufrufen würden. Momentan werden, durch zwei saftige Erhöhungen in 2022, über 60 Cent für die kWh fällig. Sowohl für die Wärmepumpen, als auch den Allgemeinstrom. Eine Auskunft wieso kein Wärmpumpentarif benutzt wird, habe ich vom Verwalter noch nicht bekommen. Weder in den Eigentümerversammlungen, noch in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat wurde über die Wahl oder die Wechsel der Stromanbieter kommuniziert. Im Verwaltervertrag gibt es zwei sich, meiner Meinung nach widersprechende Klauseln, zum Abschließen von Verträgen: „§2 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters (allgemein) Alle notwendigen Vertragsabschlüsse, zur Erfüllung der lfd. ordnungsgemäßen Verwaltungstätigkeit zur Geschäftsbesorgung und Bewirtschaftung des Objektes, wie z. B. Beratungs-, Versicherungs-, Hausmeister-, Lieferungs-, Heiz- Aufzugs- und Brandmeldeanlagenservice-, Wartungs- und lnstandsetzungsverträge, auf Rechnung und Namen der Gemeinschaft vornehmen und Kündigungen auch von bestehenden Verträgen kann der Verwalter in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat eigenständig ohne Beschlussgenehmigung der Versammlung vornehmen.“ „§7 Sonstige Bestimmungen Der Verwalter ist berechtigt alle für die Bewirtschaftung der Anlage notwendigen Werk-, Dienst-, Versicherungs-, Wartungs- und Lieferverträge abzuschließen und zu kündigen. Der Verwalter benötigt hierzu keinen genehmigenden Beschluss der Eigentümerversammlung.“ Wäre das nicht genug, laufen die Wärmepumpen meinen Berechnungen nach seit Fertigstellung mit unterirdischen Jahresarbeitszahlen. In „guten“ Jahren mit 2,5 in schlechten Jahren 1,0 wie 2022. Hier liegt die Vermutung nahe, dass alles über den Heizstab lief und die Pumpe sich wohl deaktiviert hatte. Vom Verwalter, der als einziger über die Nebenkostenabrechnung genaue Einsicht in die erzeugte Wärmemenge der Wärmepumpen hat, gab es dazu nie Anmerkungen oder Aufträge an die Heizungsfirma. Mit den hohen Nachzahlungen laufen jetzt einige Eigentümer und Mieter Sturm, haben aber wohl die genauen Hintergründe noch gar nicht verstanden. Die Eigentümerversammlung ist in zwei Wochen anberaumt. Welches Vorgehen wählt man hier am besten? Für mich ist hier mindestens das Wirtschaftlichkeitsgebot grob missachtet worden.
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26.03.2023 18:41:02 |
Beschließt das nicht die WEG zusammen? Hat man dort geschlafen? Wenn auch demokratisch. Wer sagt das ein WP Strom in der damaligen Lage überhaupt günstiger gewesen wäre? Hören sagen, oder liegt ein Angebot von damals vor? Zur falschen Zeit ein Vertragswechsel war tatsächlich oft wenig sinnvoll. Viele lokale Anbieter die günstigen WP Strom anbieten, haben das Angebot ausgesetzt mit Beginn des Ukraine Krieges ... Kann also durchaus sein, dass es wenig alternativen gab. Evtl hätte man in die günstigere Grundversorgung wechseln können. Kommt aber auch auf die Vertragslaufzeit an.. Von daher.. wird da mit Sicherheit nichts rauskommen. Manchmal ist es einfacher wenn man für sich allein entscheiden kann/darf;-)
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26.03.2023 18:41:35 |
Unbedingt im Vorfeld der Versammlung einen Antrag einbringen, um einen Beschluss zu bewirken. Dieser sollte sinngemäß den Verwalter verpflichten immer den wirtschaftlichsten Anbieter zu wählen. Oder ihr als Eigentümer wählt einen Anbieter aus und legt den per Beschluss fest.
Ich denke aber nicht, das ihr für die Vergangenheit in der sich niemand gekümmert hat, ansprüche stellen könnt.
Ach ja, Und Beschluss Antrag stellen, das die WP optimal eingestellt wird.
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26.03.2023 19:22:33 |
Hallo, Zitat von UlliMaxi  mich würde eure Meinung zu der Hausverwaltung unserer WEG interessieren, in der wir eine Wohnung vermieten.
Die Verwaltung hat gepennt, weil´s niemand interessiert hat, die WEG hat gepennt, weil´s niemand interessiert hat Zitat von UlliMaxi  ... dass anscheinend seit Fertigstellung ... scheint in ...
GLAUBE ist was für die Kirche Zitat von UlliMaxi  Weder in den Eigentümerversammlungen, noch in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat wurde über die Wahl oder die Wechsel der Stromanbieter kommuniziert.
siehe oben Zitat von UlliMaxi  Vom Verwalter, der als einziger über die Nebenkostenabrechnung genaue Einsicht in die erzeugte Wärmemenge der Wärmepumpen hat, gab es dazu nie Anmerkungen oder Aufträge an die Heizungsfirma
Zumindest der Beirat hätte Einsicht nehmen können, aber --> siehe oben ALSO (Vorgehen):Fakten klären Maßnahmen überlegen und entsprechende Anträge stellen (dürfte aber für diese Versammlung schon zu spät sein) Verwaltung in´s Gebet nehmen und ggf. mal erwähnen, daß jeder Vertrag auch gekündigt werden kann IN ZUKUNFT SICH MIT SEINEN!! DINGEN BESCHÄFTIGEN DU bist AUCH für DEINEN Mieter zuständig MfG
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26.03.2023 20:02:38 |
Leider trifft das alte Sprichwort "wer sich auf andere verlässt ist schon verlassen" ganz genau zu. Denn die Mehrheit von Wohnhausanlagennutzern / Besitzern hängen erst einmal dem irrigen Glauben nach, dass die von ihnen beauftragte Hausverwaltung alles in Ihrem Sinn bearbeitet und abwickelt. Abgesehen von teilweiser Schlampigkeit und auch teilweiser "Verhaberung" mit diversen Subfirmen und Professionisten ist es den meisten Hausverwaltungen piepegal wie effizient die Heizung oder andere haustechnische Anlagen laufen, wesentlich ist für sie dass die Eigentümer- / Mieter keine offensichtlichen Ausfallprobleme bei Heizung oder Aufzügen haben. Da die meisten Eigentümer oder Mieter beim Einzug in ein gerade fertiggestelltes Objekt ja völlig andere Sorgen haben als sich um die Bestellung der HV auch noch zu kümmern, wird eine solche oft schon vom Bauträger "bereitgestellt"! Natürlich ist das nicht leicht zu erkennen da scheinbar kein Zusammenhang zwischen beiden erkennbar ist, da gibt es dann eine eigene " Energieliefergesellschaft" welche Heizung und WW bereitstellt und verrechnet (manchmal zu horrenden Preisen), oder dass ein Teil der Garagen- oder Parkplätze eigentlich nicht vorhanden sind oder fremdvermietet werden was gar nicht so leicht zu ersehen ist. Auzch werden Rabatte bei Aufträgen nicht an die Nutzer- / Besitzer weitergegeben, sondern als "Naturalrabatte" anderweitig eingelöst und die Verantwortlichen wissen genau wie man verschiedene Kosten einfach in den Betriebsabrechnungen verstecken kann ohne dass es den geleimten auffällt!
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26.03.2023 20:09:18 |
Hallo,
EBEN. Jemanden damit beauftragen, daß er mir den Kram abnimmt ist absolut i. O., aber ich muß doch schauen, ob das FÜR MICH alles passt
MfG
Nachtrag Was wichtig ist: Verbündete suchen (andere Eigentümer, die vermutl. das gleiche Problem haben
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26.03.2023 21:08:10 |
Tja in der Nächsten WEG Versammlung kann man ja einen Strom Makler vorschlagen. Damit ist der Papierkram und die Arbeit für die Verwaltung fast gegen null.... Der meldet sich automatisch mit neuen angeboten.... Eigentlich alles machbar ;-)
Aber bis dato hat's niemand interessiert
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26.03.2023 22:12:05 |
Wie Hannes schon angedeutet hat: Ermitteln, ob es womöglich versteckte Kickback Zahlungen bzw Provisionen von den überteuerten Stromanbietern zum Hausverwalter gegeben haben könnte. Achtung wilde Spekulation: Jemand könnte einen Abschlussbonus unterschlagen haben, oder aber sogar eine Umsatzbeteiligung pro kWh. Dann würden der regelmäßige Anbieterwechsel und womöglich sogar eine ineffiziente Betriebsweise der WP zur Steigerung des Verbrauchs theoretisch Sinn machen. Die Stromanbieter könnten gegenüber der Eigentümergemeinschaft womöglich zur Auskunft verpflichtet sein. Datenschutzanfrage stellen und alle gespeicherten Daten zusenden lassen. Und zusätzlich zum Sachverhalt und den Abschlusskonditionen direkt nachfragen. Auch, ob über Vermittler oder Portale abgeschlossen wurde. Aber ist nur Spekulation, eine Unfähigkeit des Verwalters kommt ebenso in Frage. Aber wieso dann die vielen Anbieterwechsel? Der unfähige Verwalter ignoriert den Stromtarif doch einfach und lässt ihn laufen?
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| Zeit:
26.03.2023 23:33:34 |
Zitat von Oetzi_Oetztaler  Wie Hannes schon angedeutet hat: Ermitteln, ob es womöglich versteckte Kickback Zahlungen bzw Provisionen von den überteuerten Stromanbietern zum Hausverwalter gegeben haben könnte. Achtung wilde Spekulation: Jemand könnte einen Abschlussbonus unterschlagen haben, oder aber sogar eine[...] Nicht dein Ernst?.... OMG
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26.03.2023 23:45:17 |
Hallo Ulli,
als Miteigentümer in einer WEG darf man nicht glauben der Verwalter wäre das Gleiche wie ein Geschäftsführer.
Verwalter erhalten häufig eine Pauschale als Vergütung. Braucht er zur Auswahl eines Stromversorgers 1h ergibt sich für ihn ein "Stundenlohn" von xx. Braucht er 2h, halbiert sich sein Stundenlohn.
Einem Verwalter fehlt häufig die technische Kompetenz beauftragte Arbeit zu kontrollieren.
Dann läuft es eben so wie bei dir.
Von einem Beirat darf man nur erwarten, dass er die Abrechnung im Rahmen seiner Kenntnis überprüft.
Also bleibt einem nur übrig sich selber um die Dinge zu kümmern.
Also einen Termin mit dem Verwalter machen und die Bücher noch vor der Versammlung prüfen. Für Tagesordnungspunkte ist es zu spät. Man kann nur noch die Abrechnung in Frage stellen.
Man kann die Entlastung des Verwalters mit Mehrheit ablehnen, ebenso die des Beirates. Auch die Hausgeldabrechnung und der Wirtschaftsplan kann mehrheitlich ablehnt werden.
§ 2 ginge für mich in Ordnung, weil ich Berat bin. Wäre ich kein Beirat, hätte ich den Vertrag so nicht abgeschlossen.
§ 7 ist fragwürdig. Da steht das Gleiche wie bei §2 nur ohne Beirat. Da es aber § 2 gibt, wäre auch bei allen Handlungen der Beirat zu involvieren.
MfG uwe
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| Zeit:
27.03.2023 16:27:18 |
Ärger über BKAs gibt es regelmäßig. Ich habe noch nie von Beschwerden gehört, wenn es Rückzahlungen gab. Abgesehen von den durch unsere Politik verursachten Steigerungen der Energiekosten ist aber eine (hohe) Nachzahlung immer eine Folge einer zu geringen Vorauszahlung. Leider schreibt der TO wie das in solchen Fällen üblich ist nicht, wie hoch denn die VZ und die aktuelle NZ ist sondern klagt lieber die HV an. btw - es ist die Aufgabe des Beirates, die Arbeit des Verwalters zu kontrollieren!
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| Zeit:
27.03.2023 18:05:33 |
Hallo,
nachdem wir den Fragesteller "angepisst" haben (also die Wahrheit relativ offen formuliert haben) wird da wie so oft nix mehr kommen
MfG
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| Zeit:
27.03.2023 18:26:04 |
Zitat von Sockenralf  Hallo,
nachdem wir den Fragesteller "angepisst" haben (also die Wahrheit relativ offen formuliert haben) wird da wie so oft nix mehr kommen
MfG 24 h solltest du ihm schon geben ;-) MfG uwe
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| Zeit:
27.03.2023 19:43:39 |
Betreffend "Hausverwaltung", ich hab gerade eine "Grobkostenschätzung" einer HV aus Wien vor mir wo es um die Beseitigung / Reparatur von diversen Schäden in einer 15 Jahre alten WH Anlage mit 12 Wohnungen geht. Natürlich sind die Preise in Wien nicht mit denen im ländlichen Raum vergleichbar, aber für z.B. 15 m² Mistkübelstellfläche die Bodenplatten (wie Waschbetonplatten nur mit normale Betonoberfläche) 100 Stk. Platten zu veranschlagen (realer Bedarf 60 Stk.) und diese noch dazu mit 30,-€/Stk excl Mwst ist schon etwas happig. Gesamtbetrag komplett mit Verlegung dafür 11250,-€ + 5% HV Honorar + 20 % Mwst = 14.175,-€ komplett!! Das ganze wird noch tituliert als "Annahme", sprich kein Fixpreis, sondern eventuell noch 15 bis 20% Überschreitung möglich! Wien Außenbezirk, gute Parkmöglichkeit, 15 m von Gehsteigrand entfernt!!! Da von gleicher HV auch der Winterdienst beauftragt wurde / wird, verursachen diese Leute durch übermäßigen Streusalzauftrag (da liegt den ganzen Winter das Streusalz teilweise 1 cm hoch) natürlich gewaltige Schäden an allen Stiegen und Geländern sowie den Eingangstüren! Es ist nicht möglich über die HV auf diese Leute (den Winterdienst) Einfluss zu nehmen, denn sobald man das anspricht bekommt man nur zu hören dass aus Sicherheitsgründen eine Salzstreuung erforderlich sei, und die Ausführenden reden sich auf die HV aus das sei so beauftragt. Inzwischen sind alle Betonflächen und Außenanlagen bereits so geschädigt dass dadurch ebenfalls extrem hohe Sanierungskosten anfallen, schön langsam glaube ich dabei an grober Vorsätzlichkeit, denn die HV schneidet schon grundsätzlich die 5% an jeder Professionistenarbeit mit, was noch an Kickbackerlösen dazukommt möcht ich gar nicht wissen
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| Zeit:
28.03.2023 13:50:06 |
Von Eigentümern werden oft/häufig/fast immer die Aufgaben einer HV falsch verstanden. Diese sind Nebenkostenabrechnung (gegenüber den Eigentümern), erstellen eines Wirtschaftsplanes, Buchführung, bezahlen von Rechnungen, Überwachung der Sicherheit, Notbeauftragung zur Schadensbegrenzung, Vergabe beschlossener Reparaturaufträge, Überwachung der Durchführung beschlossener Wartungsverträge. Sicher fehlt da noch einiges und individuell kann da noch viel dazu kommen. Man muss aber auch Verständnis dafür haben, wenn eine HV einen Winterdienst vielleicht sogar beauftragt, mit Streusalz großzügig umzugehen: Ich weiß nicht, wie es in Wien ist - wenn hier bei uns einer bei Glatteis hinfällt, wird es teuer. Und wenn er sich dabei noch verletzt, nahezu unbezahlbar. Ich kann HVs verstehen, wenn sie z.B. beim Winterdienst - aber auch bei Wartungen von Heizung oder Aufzug usw - auf ihnen bekannte Firmen zurückgreifen, um die Suche nach Neuem zu umgehen. Wenn ich sehe, was bei uns alles an Hausmeisterdiensten oder Galabau unterwegs ist - die können nicht alles gut sein. btw Eine HV ist nicht der Eigentümer - ebensowenig wie ein (Wohnungs)Eigentümer nicht der Eigentümer der WEG ist.
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| Zeit:
28.03.2023 17:08:44 |
Hallo,
ich habe keine Email-Benachrichtigung bekommen und kam nicht früher dazu nachzuschauen was hier lost. Die "selber schuld!" Beiträge kann ich verstehen, ich denke jetzt dürfte vielen Eigentümern ein Licht aufgegangen sein.
Was ich inzwischen weiß ist, dass alle Liegenschaften der Verwaltung, unabhängig von ihren Stromverträgen, 2021 umgestellt wurden zu einem neuen Anbieter, bei dem man angeblich einen sehr günstigen Rahmenvertrag abschließen konnte. Mir liegen die Abrechnung vom Jahr des Umstiegs vor. Daraus kann man genau raus lesen, dass der neue Tarif gegenüber dem gekündigte Wäremepumpen Sondertarif bei den lokalen Stadtwerken 50% teurer war (15Cent vs 23Cent). Das kann nicht im Interesse der Eigentümergemeinschaft sein. Darauf angesprochen hieß es am Telefon "dazu sage ich jetzt nichts" ... Da der neue Tarif vierteljährlich mit dem Strombörsenpreis angeglichen wird, ist dieser 2022 natürlich explodiert (>80Cent). Da kann man sagen "ja konnte man ja nicht wissen mit der Ukraine und so", aber das die Verwaltung überhaupt nicht reagiert und nicht versucht wieder in einen anderen Tarif oder die Grund-/Ersatzversorung zu kommen, finde ich frech. Im Jahr 2023 verlangen die lokalen Stadtwerke übrigens inzwischen 25Cent für den WP Tarif. Was wir, in unserem nicht gekündigten, Börsentarif in Q1 und Q2 2023 zahlen, wollte die Verwaltung mir (noch) nicht sagen.
VG Ulli
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| Zeit:
28.03.2023 17:46:26 |
Hallo Ulli, Verwalter schließen gerne Rahmenverträge ab, erleichtert deren Arbeit und steigert damit deren Rendite. Unsere Stadtwerke haben mit den mir bekannten Verwaltern identische Rahmenverträge über Strom abgeschlossen. Sind vergleichsweise günstig. Unser Verwalter hat einen Rahmenvertrag mit einem überregionalem Gasanbieter der sich auf "Verwalter" spezialisiert hat. Dank einen Zweijahresvertrag was das Heizen mit Gas noch nie so günstig wie in 2022. Andere WEGs wollten nur 1 Jahresverträge, die haben jetzt die Tränen in den Augen. Diese Verträge sind etwas wie Roulett. Hat der Verwalter auf rot gesetzt freuen sich alle, hat er schwarz gewählt ist es ein Volltrottel und ...... durfte der das überhaupt.... Bei uns hat bisher der Hausmeister sich um den Zeitpunkt von Heizölbestellungen (Zweistoffheizung) gekümmert. Hatte immer ein glückliches Händchen. Ansonsten hätte in einige schon im Treppenhaus aufgehängt ;-) Letztes Jahr wollte der Verwalter nicht mitspielen, es gab dann einen Beschluss. Der war jedoch der Griff ins Klo. Wenn es euch der Verwalter nicht recht macht, sucht euch einen der Eigentümer aus der einen Glaskugel besitzt oder richtet Gremium ein welches dem Verwalter Vorschläge präsentiert. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass deine Informationsbeschaffung noch nicht tiefschürfend genug waren und es sich für dich dramatischer (Verwalterverhalten) darstellt als es war. Ist eben dumm gelaufen. Hast das Pech, dass ich nicht in eurer Gemeinschaft bin, ich weiß immer alles besser als unser Verwalter und mische mich überall ein. Zum Glück nicht immer erfolgreich ;-))) MfG uwe Ps. Emailbenachrichtigung !!! was ist das ????
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| Zeit:
28.03.2023 18:14:17 |
Das Grundproblem bei einer sogenannten "Eigentümergemeinschaft" ist dass wenn einer Fachwissen hat und die anderen kriegen das mit, dann ist derjenige der Weinstein für alles und binnen kürze derjenige welcher mit der HV alles ausverhandeln soll.
Wenn dann etwas nicht passt wird derjenige oft übelst beschimpft und anders (socialmedia) verunglimpft, bis Er dann drauf scheißt unnd auch sagt lieber zahle ich um 500.er mehr als mir das nochmals anzutun!
So istb leider unsere moderne demokratische Welt, alle wollen mitreden, aber keiner will was tun!
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| Zeit:
28.03.2023 18:23:16 |
Alle wollen mitbestimmen, aber niemand die Verantwortung dafür übernehmen
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| Zeit:
29.03.2023 10:56:49 |
Eigentümergemeinschaften sind in der Regel viel zu träge und fachlich nicht kompetent, um bei wichtigen Entscheidungen mitreden zu können, deshalb überlassen sie gern alles der Verwaltung. Läuft etwas schief kann dann bestenfalls ein neuer Verwalter gesucht werden oder eben gemeckert, ohne dass sich etwas ändert. Im vorliegenden Fall ist eh alles zu spät, und auch eine schnelle Versammlung bringt da nichts. Die Verwaltung hat ja nicht gegen den Vertrag verstoßen. Dabei sind Verwalterverträge frei aushandelbar. Deshalb wäre mein Vorschlag, um aus dem Geschehen Konsequenzen zu ziehen, den Verwaltervertrag zu überarbeiten. Man kann z.B. einen Eigentümerbeirat wählen aus 3 oder 4 Leuten, die vielleicht fachlich kompetent sind und jedes Jahr auf der Versammlung neu bestimmt oder bestätigt werden müssen. Bei kleinen Gemeinschaften (z.B. ein einzelnes kleineres Objekt) kann man auch die ganze Gemeinschaft einbeziehen. Und dann bestimmen, dass die Verwaltung bestimmte Dinge, wie das Wechseln von Liefer- oder Dienstleisterverträgen von der Zustimmung des Beirates abhängig machen muss. Man kann z.B. verlangen, dass die Verwaltung 3 Angebote vorlegen muss oder irgend so Dinge. Damit ist die Eigentümergemeinschaft flexibel, muss nicht auf die Jahresversammlung warten auf der dann endlos debattiert wird, und hat trotzdem Einfluss auf wichtige Entscheidungen. So etwas sollte aber rechtssicher und detailliert ausgearbeitet werden und als Antrag in die Versammlung eingebracht werden. Da es dafür jetzt wohl auch zu spät ist kann man zumindest in der jetzigen Versammlung beschließen, dass dies bis zur nächsten vorbereitet wird und ein Gremium dafür bestimmen, oder man verpflichtet die Verwaltung dazu bis zur nächsten Versammlung einen Entwurf (rechtzeitig) vorzulegen. Unter Umständen kann ja auch eine außerordentliche Eigentümerversammlung betraut werden.
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| Zeit:
29.03.2023 11:44:08 |
Zitat von kreitmayr  Emailbenachrichtigung !!! was ist das ????
Hab da auch ein Problem. In anderen Foren ist es üblich, dass man eine email bekommt wenn Antworten auf einen Beitrag eingehen, den man gestartet hat, beobachtet oder selber eine Antwort gegeben hat. Hier scheint das anders zu sein. Keine Ahnung wie man zu Benachrichtigungen kommt.
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| Zeit:
29.03.2023 12:04:53 |
Tja, ich kann nur raten sich die Zeit zu nehmen und in den Beirat zu gehen. Wenn der Verwalter was taugt kriegt man Alles auf dem Silbertablett per Mail. Wenn einem beim querlesen was auffällt mi den anderen Beiratsmitgliedern beatschlagen. Dafür muss man sich zumindest mit der Rechnungsprüfung rumschlagen, ist also auch nicht umsonst. Ich bin aber unter dem Strich zufrieden, wir konnten über die Jahre einiges sparen oder retten. mfg godek
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| Zeit:
05.04.2023 07:22:27 |
Hallo,
kleines Update: Diese Woche hat der Verwalter in einem acht Augen Gespräch sich überzeugen lassen, dass er in eine 50% teureren Tarif gewechselt hat und hat dann von sich aus von einem Vermögensschaden gesprochen, den er der Eigentümerversammlung verursacht hat. Nun stelle ich mir die Frage wie man weiter vorgeht. Auf der Eigentümerversammlung könnte man einen Beschlussantrag verabschieden in dem man den Beirat bevollmächtigt Schadensersatz gegenüber dem Verwalter geltend zu machen. Dass dieser erst mal außergerichtlich (da sich der Verwalter ja schon schuldig bekannt hat) einzufordern ist und nur falls das nicht klappt gerichtlich. Oder begibt man sich da als Eigentümergemeinschaft bzw. bevollmächtigter Beirat auf dünnes Eis und man sollte jetzt einen Anwalt einschalten? Der würde, falls man seine Kosten nicht der Schadensersatzforderung hinzufügen kann, aber natürlich den erwarteten Schadensersatz deutlich schmälern.
Grüße Ulli
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| Zeit:
05.04.2023 09:05:06 |
Hallo,
Beschlüsse können nur gefasst werden, wenn sie in der Einladung zur Versammlung hinreichend genau als TOP aufgeführt werden.
Wird trotzdem beschlossen, wird solcher Beschluss anfechtbar sein ( ein Monat lang).
Eine Eigentümerversammlung kann die vorgelegte Hausgeldabrechnung ablehnen. Man kann sie annehmen mit dem Vorbehalt, dass der Verwalter einen Ausgleichszahlung vornimmt.
Man kann den Verwalter nicht entlasten.
Ob man einen Beirat bevollmächtigen kann ???? sehe ich kritisch, viele Fallstricke.
Ein Verwalter sollte eine Haftpflichtversicherung haben. Wenn diese dem Verwalter signalisiert nicht zu leisten hat der Verwalter gute Aussichten ebenfalls nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen.
Eine Rechtsberatung darf nur ein Anwalt geben. Alles was ich schreibe sind allgemeine Einlassungen und gibt nur wieder was ich so gelesen habe.
Einer der Eigentümer könnte eine entsprechende Rechtsschutzversicherung haben. Einer der Eigentümer könnte Mitglied z.B. bei Haus und Grund sein.
MfG uwe
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| Zeit:
05.04.2023 09:38:05 |
Zitat von kreitmayr  Hallo,
Beschlüsse können nur gefasst werden, wenn sie in der Einladung zur Versammlung hinreichend genau als TOP aufgeführt werden.[...] Bis 2 Wochen vor der Versammlung kann die Tagesordnung rechtlich einwandfrei noch ergänzt werden. D.h. 2 Wo vorher dem Termin muss die Einladung mit ergänzter Tagesordnung an alle zugestellt wurden sein.
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