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25.03.2023 17:03:24 |
Hallo zusammen, da ich meine geliebte Heizung nicht auf den Schrott bringen will, ist mir wieder der Gedanke mit dem Umbauf auf Pelletbrenner gekommen. Ich vemute, da ich den eigentliche Öl und Gaskessel nicht mit einem Öl oder Gasgebläsebrenner betreibe nämlich mit Pellets müsste das möglich sein? Natürlich muss dann 2 mal in der Woche die Asche aus der Brennkammer entfernen, aber egal. Was meint Ihr? Grüße aus Oswestfalen Stephan
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25.03.2023 17:04:54 |
noch ein Zusatz, habe gerade eine neue Vitotronic 200 bekommen
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25.03.2023 17:11:32 |
Du darfst den Kessel doch weiter betreiben - Stand jetzt. Auch ohne Umbau auf Pelletbrenner, was ich auch nicht tun würde. Von der Geometrie ist der Vitola auf flüssige oder gasförmige Brennstoffe ausgelegt - nicht auf Pellets.
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25.03.2023 17:17:37 |
Zitat von Stephan 1970 Hallo zusammen, da ich meine geliebte Heizung nicht auf den Schrott bringen will, ist mir wieder der Gedanke mit dem Umbauf auf Pelletbrenner gekommen. ...... [...] ja, JA, JA um mich mal wie schorni auszudrücken. Habe ich meinen Mietern auch angeboten. Antwort: dann müssen wie uns ja bewegen, dann wird es uns ja warm, dann müssten wir ja die Raumtemperatur senken. Da wollen wir doch lieber bei Öl bleiben.
:-( MfG uwe
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Verfasser: schorni1 | Zeit:
25.03.2023 17:27:47 |
Ein biferral ist dazu schlichtweg schlecht geeignet und zulässig ist es mW auch NICHT.
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25.03.2023 22:31:55 |
mein Kessel dürfte von 94 sein und wenn ich das richtig gelesen habe, steht in Habecks Vorschlag, dass NT Kessel und auch Brennwertkessel mit einem Alter von 30 Jahren raus müssen. Habe ich das so richtig gelesen und verstanden? Glaubt Ihr, dass das so umgesetzt wird? Alle die ich gesprochen habe, sagen absolut nicht umsetzbar und wird auch nicht geschehen. VG Stephan
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Verfasser: schorni1 | Zeit:
25.03.2023 23:06:13 |
Ja, das ist ein NT-Kessel (ein sehr sehr guter!) und BISHER zumindest von allen Austausch-Pflichten verschont. Wenn das auf grundsätzlich "ab 30 Jahre RAUS" geändert wird, dann WIRD er raus müssen. Das ist zwar schade, weil der Kessel nahezu ewig halten könnte, aber er ist nunmal 80er Jahre klassische HEIZwerttechnik und mit Gelbbrenner genauso rückständig bzgl Emissionen und Effizienz. Die Politik wird meist Entscheidungen treffen die in der Praxis kaum durchführbar sind, weil das zeitlich und personell meist gar nicht machbar ist. Aber es bedarf halt nunmal eines starken Anstoßes um etwas zu bewegen und sei es nur, dass man sich aufgeregt ur-plötzlich mit seiner alten Heizung...seinem rückständigen Gebäude etc auseinadersetzt. Gequengelt wird NICHT! "Energie(Kosten)-Krise" ist seit der Ölkrise 1972! |
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25.03.2023 23:30:45 |
Zitat von Stephan 1970 mein Kessel dürfte von 94 sein
Habe ich das so richtig gelesen und verstanden? Glaubt Ihr, dass das so umgesetzt wird? ...[...] § 72 Betriebsverbot für Heizkessel (1) Heizkessel, die mit festem fossilen oder mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden, dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben werden. .... (3) Absatz 1 und § 69 Absatz 2 sind nicht anzuwenden auf Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, bis zum
1. 31. Dezember 2030 für Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1996 eingebaut oder aufgestellt wurden,
Wenn nur zwei Wohnungen, dann raus bis zum 31.12.2030. So lese ich es. Ja, ich gehe davon aus, dass es so umgesetzt wird. Man kann ja inhaltlich anderer Meinung sein, dass muss man dem BMWK und Herrn Habeck aber lassen, die (zer) reißen was. MfG uwe
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| Zeit:
25.03.2023 23:35:57 |
Zitat von schorni1 ...Gequengelt wird NICHT! " Energie(Kosten)-Krise" ist seit der Ölkrise 1972!...[...] Wer quengelt, 2022 was so günstig wie noch nie. Nach Steuer gab es zur kostenlosen Heizung noch ca. 110€ oben drauf. MfG uwe
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| Zeit:
25.03.2023 23:44:39 |
NT Kessel müssen nicht nach 30Jahren raus, das steht nicht im Entwurf.
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| Zeit:
26.03.2023 00:03:21 |
Hallo, kann es sein, dass ich eine Leseschwäche habe? Heizkessel, die mit festem fossilen oder mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden, dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel, auf Heizkessel mit festem fossilem Brennstoff bis zum 1. 31. Dezember 2026 für Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut oder aufgestellt wurden. nicht anzuwenden auf Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, bis zum 31. Dezember 2030 für Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1996 eingebaut oder aufgestellt wurden Ob 30 oder 30+ raus damit. MfG uwe
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| Zeit:
26.03.2023 09:38:59 |
Genau NT-Kessel vor und bis 1990 zum von Dir schon genannten Stichtag. Dann staffelt sich das bis 2030 hoch, so dass der TE wahrscheinlich irgendwann 2028-29 dran sein dürfte.
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| Zeit:
27.03.2023 08:11:49 |
Zitat von kreitmayr § 72... (3) Absatz 1 und § 69 Absatz 2 sind nicht anzuwenden auf Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, bis zum 1. 31. Dezember 2030 für Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1996 eingebaut oder aufgestellt wurden, Absatz (3)?? (1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. (2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben. (3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie 2. heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.
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| Zeit:
27.03.2023 11:35:47 |
Zitat von chappi73 Zitat von kreitmayr [...] Absatz (3)?? (1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. (2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre[...] Ja, die haben noch eine Galgenfrist von mehr oder weniger Jahren. Unser 400ter bis 2026. Aber das war doch von Anfang an klar oder ? Was ist eigentlich mit den alten Umstell/Wechselbrandkessel, sterben die den Feinstaubtod? MfG uwe
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| Zeit:
11.10.2024 01:51:05 |
Zitat von kreitmayr Zitat von chappi73 [...] Ja, die haben noch eine Galgenfrist von mehr oder weniger Jahren. Unser 400ter bis 2026. Aber das war doch von Anfang an klar oder ? Was ist eigentlich mit den alten Umstell/Wechselbrandkessel, sterben die den[...] Laut §72 GEG von 2024 stimmt das nicht; dort steht nämlich folgendes : (3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf 1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel Diese dürfen demnach noch weiter betrieben werden.
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