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27.05.2023 12:56:21 |
Ich bin bezüglich der Abnahme meiner neuen raumlufunabhängigen Gasbrennwertheizung durch den Schornsteinfeger etwas irritiert. Zunächst stellte ich dem Schornsteinfeger alle mir verfügbaren Unterlagen für die Abnahme zur Verfügung. Die sind ihm jedoch nicht ausreichend und er verlang weitere Unterlagen bzw. Nachweise. Sollte ich ihm diese angeforderten Unterlagen oder Unterlagen bzw. Nachweise nicht zur Verfügung stellen, dann bietet er an dass diese Nachweise auch von Ihm als bevollmächtigten, natürlich gegen Mehrkosten, erstellt werden können. Welche Mehrkosten dadurch entstehen oder in welchen Rahmen sich diese bewegen z.B. Stundenlohn usw. wird nicht erwähnt oder genannt. Als da wären - der Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung Hier dachte ich bisher das ein solcher Nachweis nur bei raumluftabhängigen Heizungen erolgen muss. Meine neue Gasbrennwertheizung ist jedoch raumluft-UN-abhängig und bezieht die Verbrennungsluft über eine nach EN15502 systemzertifizierte Abgasanlage (LAS). Diese Info hat der Schornsteinfeger auch. Von daher frage ich mich ob ein solcher zusätzlicher Nachweis bei einer solchen raumluft-UN-abhängigen Heizung überhaupt angefordert werden kann bzw. für die Abnahme notwendig ist. - ein rechnerischer Funktionsnachweis Was ist damit gemeint? Ist das der Funktionsnachweis Länge und Durchmesser der Abgasanlage gemeint? Auch das meine ich ergibt sich aus der EN15502 systemzertifizierten Abgasanlage. Auch hier frage ich mich ob ein solcher gesonderter rechnerischer Funktionsnachweis überhaupt angefordert werden kann bzw. für die Abnahme notwendig ist. - Baulicher Verwendbarkeitsnachweis für die Abgasanlage Auch das meine ich ergibt sich aus der EN15502 systemzertifizierten Abgasanlage. Auch hier frage ich mich ob ein solcher gesonderter Baulicher Verwendbarkeitsnachweis für die Abgasanlage überhaupt angefordert werden kann bzw. für die Abnahme notwendig ist. Die Frage die sich mir stellt ist, was muss der Schornsteinfeger konkret für Arbeiten bei der Abnahme bzw. für die Abnahme durchführen? Wie läuft das konkret ab? Wird da nur eine Sichtprüfung wie bei der Feurrstättenschau gemacht oder erolgen bei der Abnahme auch Messungen bei einer neuen raumluftunabhängigen Brennwertgasheizung? Wie lief das bei euch ab? Dazu gibt es doch bestimmt schon ettliche Erfahrungen hier im Forum. Danke und Gruß Stingray
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Verfasser: Stefan87 | Zeit:
27.05.2023 14:38:09 |
Was für ein Gerät hast du den verbaut? Hersteller, Leistung? Welche Art der Abgasführung nutzt du? c93, c33,.. ? Nutzt du eine systemzertifizierte Abgasanlage des Herstellers? Falls du das Rohr durch einen Schacht führst, dann musst dieser einen mind. Durchmesser haben.
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| Zeit:
27.05.2023 14:54:53 |
Bei der neuen Gasbrennwertheizung handelt es sich um das Gerät Wolf CGW-2 mit 14 kW. Abgasführung ist c33 als LAS mit DN60/100 und einer Länge von ca. 5 Meter. Es handel sich bei der Abgasanlage um eine nach EN15502 systemzertifizierte Abgasanlage direkt vom Hersteller Wolf für Wolf- Brennwertkessel. Weiß nicht wie ich das beschreiben soll aber bei dem Einbau der Abgasanlage wurden solche komischen Abstandshalter verwendet, damit die Abgasanlage mittig fixiert bleibt.
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Verfasser: meStefan | Zeit:
27.05.2023 15:25:58 |
Warum kümmert sich nicht der Fachbetrieb darum, der auch die Anlage geliefert und montiert hat!?!
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27.05.2023 15:40:40 |
Um was soll sich denn der Fachbetrieb kümmern? Die Schornsteinfeger hat ja alle Unterlagen vorliegen. Ist nur der Meinung das er noch zusätzliche Unterlagen (siehe erster Beitrag) benötigt. Die Frage ist halt ob das berechtigt ist oder nicht. Die Abnahme der neuen Gasheizung kann ja nur der Schornsteinfeger machen, dass kann oder darf der Fachbetrieb nicht machen. Der Fachbetrieb hat z.B. auch die Dichtigkeit der Anlage per Ringspaltmessung geprüft. Dieser Nachweis liegt auch vor. Aber auch dass reicht dem Schornsteinfeger nicht aus. Der möchte trotzdem seine eigene Ringspaltmessung machen. Zumindest hat er das schon entsprechend angekündigt. Auch hier wäre die Frage ob das dann noch notwendig ist.
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Verfasser: meStefan | Zeit:
27.05.2023 15:53:37 |
Der Schornsteinfeger sollte nicht einfach eine Ringspaltmessung machen, sondern eine entsprechende Druck- und Dichtheitsprüfung des Abgasrohres! Da kommt so ein Balon rein und dann wird die Leitung abgedrückt! Aber trotzdem, warum kümmert sich da nicht der SHK- Fachbetrieb drum?!? Meine Kunden müssen gar nichts machen, außer die Tür auf für den Schorni! Und wenn der nicht zufrieden sein sollte, dann bin ich da um ihm die notwendigen Unterlagen zu geben, mögliche Mängel zu beseitigen, oder dem Schorni seine Pflichten zu erklären! ;O) Dein Fachbetrieb soll sich darum kümmern, schließlich hast Du von ihm eine mängelfreie und abgenommene Anlage gewollt! Mfg. meStefan ...noch ne Frage, warum Stingray777?
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27.05.2023 16:10:56 |
Zunächst einmal hat der Fachbetrieb alle benötigten Unterlagen dem Schornsteinfeger zur Verfügung gestellt. Dann hat der Schornsteinfeger mich kontaktiert und meinte er benötigt noch Unterlagen und Nachweise. Ich habe noch einmal alles geschickt was ich habe und was der Fachbetrieb ihm zuvor schon gesendet hatte. Trotzdem meint der Schornsteinfeger es fehlen noch die Sachen aus dem ersten Beitrag. Da ist jetzt die Frage ob diese Sachen - der Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung - ein rechnerischer Funktionsnachweis - Baulicher Verwendbarkeitsnachweis für die Abgasanlage aus dem ersten Beitrag wirklich bei einer neuen Gasbrennwertheizung benötigt werden oder der Schornsteinfeger hier nur für unnötigen Aufwand sorgt bzw. sich einen Euro zusätzlich dazu verdienen möchte. Denn wenn ich ihm diese angeforderten Unterlagen oder bzw. Nachweise nicht zur Verfügung stellen, dann bietet er an dass diese Nachweise auch von Ihm als bevollmächtigten, natürlich gegen Mehrkosten, erstellt werden können. Muss man für das abdrücken der Leitung auf das Dach? Ich hatte nämlich gefragt ob er noch auf das Dach muß, wegen der großen Leiter die ich dann noch am Haus stehen lassen würde. Antwort war: Nein, er muss nicht auf das Dach. O-Ton: Das sei nicht sein Job.
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27.05.2023 23:21:31 |
Zum Abdrücken der Abgasanlagen schieben wir den Ballon mittels Schubstangenhaspel von der Inspektionsöffnung direkt am ersten Abgasrohrbogen oberhalb der Feuerstätte bis an die Abgasrohrmündung. Dafür gehen wir nicht aufs Dach und haben somit auch direkt die obere Reinigungsöffnung mit abgedrückt. Wir drücken grundsätzlich jeden von und gebaute Abgasanlage ( egal ob Raumluftunabhänig oder Abhänig ) mit unserem eigenen Messgerät im Überdruckverfahren ab. Das dafür recht aufwändige und teuere Messequipment kommt von Wöhler, mir ist wichtig, dies nicht dem BSM zu überlassen, sondern den Nachweis selbst zu erbringen. Grüße A. Schrader
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28.05.2023 09:31:13 |
Mit einer WP wäre das nicht notwendig😉! Der Schorni wird wissen was er benötigt. Er ist die bestellte Kraft dein HB nicht. Und wenn dein HB unterzeichnete Protokolle mit Ist- und Solldaten nebst Erklärungen liefern würde die für die Installation gelten, dann wäre der Schorni vllt zufrieden. Wenn dein HB mit dem Schorni direkt redet, dann lernt er vllt für die Zukunft
Baumuster Prüfbescheinigungen sind nicht alles. Beste Grüße MIKA
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29.05.2023 06:57:56 |
Das ist halt genau die Frage ob der Schorni wirklich weiss was er benötigt oder was für die Abnahme benötigt wird. Mal ein Beispiel aus dem ersten Beitrag. Der Schorni verlangt z.B. den - der Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung dieser Nachweis muss oder wird allerdings nur bei einer raumluftabhängigen Feuerstätte, die also die benötigte Verbrennungsluft aus der Umgebungsluft der vohandenen Räumlichkeiten im Haus verwendet, erstellt. Bei meiner neuen Heizung handelt es sich aber um eine raumluft unabhängige Feuerstätte, die also die benötigte Verbrennungsluft nicht aus der Umgebungsluft der vohandenen Räumlichkeiten im Haus verwendet, sondern die Verbrennungsluft über das vom Hersteller systemzertifizierte Luft-Abgas-System (LAS) bezieht. Bei einer solchen raumluft unabhängigen Feuerstätte ist der geforderte Nachweis und eine Berechnung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung gar nicht notwendig.
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29.05.2023 07:51:56 |
Wir sind beide Laien, der Schorni ist bestellt und daher qua Amt im Recht. Und der Status des HB ist auch nachrangig. Ich habe Schornis eher nicht als Umsatzmaximierer erlebt Die berechnen aber halt jeden notwendigen Handgriff. Und zum Nachweis der Verbrennungsluftversorgung... Wenn Du den Wortlaut betrachtest, dann ist es egal ob der WEZ die Verbrennungsluft sus dem Raum oder dem LAS bezieht. Wir sind und einig, dass der WEZ Luft benötigt. Und ohne Luftzufuhr kann der WEZ gefahrbringend werden. Der Schorni kann nicht in den Schornstein hineinschauen und es könnte hypothetisch sein, dass das LAS bei Montage beschädigt, geknickt oder sonstwas wurde. Und einen Nachweis darüber, das das nicht so ist und das der WET seine Verbrennungsluft lt. Anforderung kann der Schorni durch Messung selbst erstellen - das berechnet er dann - oder er bekommt einen Nachweis vom Installateur, der den Schorni von der Verantwortung freistellt, dass das LAS spezifikationsgemäss ausgelegt und montiert ist. Wenn dem Schorni was fehlt, dann hat Dein HB seinen Job nicht richtig gemacht und nicht ausreichend dokumentiert. Und wenn der Schorni den Job des HB machen muss dann kostet es halt extra. Beste Grüße MIKA
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29.05.2023 08:47:18 |
Da ich diese Woche noch einen Termin in einem anderen Haus mit einem anderen Schorni habe, werde ich den mal zu dem Thema befragen. Als bevollmächtigter in einem anderen Kehrbezirk ist er ja schließlich auch Experte und kein Laie. Mal sehen was der dazu sagt.
Unabhängig davon sind hier aber weitere Antworten im Beitrag willkommen. Danke.
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29.05.2023 09:39:21 |
Hallo! Also bei uns in SH-HH benötigt der Schorni zur Abnahme einen "Gasantrag und die Anlage 5(LBO)Und den Nachweis das der Einbauer im Besitz einer "Gültigen Gaskonz. ist" MFG
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29.05.2023 09:58:28 |
Bezahl und lass genehmigen.
Beim TÜV, bei Polizei vertagst du eine Diskussion und sprichst nächsten Tag mit einem anderen...
Beim Schorni hängst du fest.... das ist doof... das ist gemein... das ist hier schon 1000x Thema gewesen...
Ändert aber nichts mehr
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29.05.2023 10:52:15 |
Ich weiß nicht wie es euch anderen geht, aber ich persönlich habe ein Problem damit wenn ich z.B. Dienstleistungen oder Tätigkeiten bezahlen soll, die eigentlich gar nicht notwendig sind bzw. gar nicht rechtlich vorgesehen sind. Gegen so etwas wehre ich mich dann halt auch und hinterfragen dann auch das eine oder andere. Genauso wie ich mich letztes Jahr gegen ein Verwarngeld von 55.- Euro gewehrt habe, weil ich angeblich mit meinem Fahrzeug verbotswidrig auf dem Geweg geparkt haben soll, obwohl mein Fahrzeug an dem Tag (mal ganz unabhängig davon das ich noch nie an diesem Ort bzw. der Strasse gewesen bin) belegbar gar nicht an diesem Ort gewesen ist. Auf dem angeblichen Beweisfoto, was Online nicht einsehbar war und ich zusätzlich noch anfordern musste, war auch gar nicht mein Fahrzeug abgebildet. Hinterher stellte sich heraus, dass eine Verwechslung vorlag. Aber klar man hätte diese 55.- Euro ohne Diskussion auch einfach zahlen können und hätte dann auch seine Ruhe gehabt. Ähnlich sehe ich das auch mit dem Schornsteinfeger. Ich hier habe ich keinen Druck, weil die Heizsaison ja eh zu Ende ist. Kann also genauso in dieser Woche mal mit einem anderen bevollmächtigen darübr sprechen. @Peter_kle Kannst Du mir bitte noch genauer erläutern warum man da festhängt und was da geheim sein soll? Gibt es für den bevollmächtigten Schornsteinfeger nicht auch gesetzliche Vorgaben und festgelegt Abläufe an die sich auch die bevollmächtigten Schornsteinfeger zu halten haben. Oder macht das jeder bevollmächtigte Schornsteinfeger wie er Lust und Laune hat? Kann ich mir eigentlich nicht so wirklich vorstellen.
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29.05.2023 11:01:32 |
Wo ist eigentlich Falk alias Schorni ? 🤔
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29.05.2023 11:04:08 |
Hallo! Warum kümmert sich der "Fachbetrieb"nicht um die Abnahme? Oder gibt es den "Fachbetrieb"nicht?
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29.05.2023 11:27:38 |
Zitat von Jogi14  Wo ist eigentlich Falk alias Schorni ? 🤔 Das frage ich mich auch schon die ganze Zeit. Nimmt er sich wieder mal eine Auszeit oder war die Forum-Aufsicht aktiv?
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29.05.2023 20:00:04 |
Zitat von caipithomas  Hallo! Warum kümmert sich der "Fachbetrieb"nicht um die Abnahme? Oder gibt es den "Fachbetrieb"nicht? Na !Da hab ich wohl einen Treffer gelandet!
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29.05.2023 21:00:43 |
Ich weiß nicht was Du da für einen Treffer gelandet haben willst. Wenn Du der Meinung bist, dass ich die neue Gasheizung selbst eingebaut haben soll, dann muss ich Dir leider mitteilen, dass Du da mal so richtig auf dem Holzweg bist. Noch einmal für Dich und ich meine ich habe es hier auch schon ein paar mal erläutert. Die Heizungsfirma hat dem Schornsteinfeger alle nötigen Unterlagen zu Verfügung gestellt. Danach hat der Schornsteinfeger mich wegen der fehlenden Unterlagen kontaktiert. Ich habe dem Schornsteinfeger dann noch einmal die Unterlagen zur Verfügung gestellt und auch die Heizungsfirma kontaktiert. Auch die Heizungsfirma hatte noch einmal mit dem Schornsteinfeger gesprochen. Es bleibt dabei das der Schornsteinfeger der Meinung ist, dass er noch zusätzliche Unterlagen (siehe erster Beitrag) benötigt. Die Frage ist halt ob das berechtigt ist oder nicht. Kannst Du etwas zu den Fragen aus Beitrag eins beitragen? Kannst Du zusätzlich Die Frage beantworten ob es für die Abnahme von Heizungen entsprechende Vorgaben gibt, welche Arbeiten oder Arbeitsschritte z.B. vorgeschrieben und durchgeführt werden müssen? Oder gibt es diesbezüglich keine Vorgaben und jeder bevollmächtigte Schornsteinfeger macht das wie er Lust und Laune hat? Kann ich mir eigentlich nicht so wirklich vorstellen.
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29.05.2023 21:42:48 |
Hallo! Das habe ich in meinem Beitrag am 29.5.2023 um 9,39 geschrieben Und glaube mir,seit 1990 Doppelmeister,seit 1998 Selbsständig! Irgend was fehlt doch da!°
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29.05.2023 23:03:26 |
Zitat von Jogi14  Wo ist eigentlich Falk alias Schorni ? 🤔 Er wird wohl selbst die Reißleine gezogen haben und sich mal was Ruhe gönnen. Seine verbalen Ausraster wurden immer schlimmer und er hatte sich kaum noch unter Kontrolle. Ich wünsche ihm alles Gute. A. Schrader
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30.05.2023 01:14:13 |
Zitat von Stingray777  @Peter_kle Kannst Du mir bitte noch genauer erläutern warum man da festhängt und was da geheim sein soll? So schwer zu kapieren ?? Wer ist nächstes Jahr dein Bezirksschorni....und übernächste Jahr ?? Ansonsten gehe den steinigen Weg: Beschwerde beim zuständigen Amt. Dir stehen alle Türen offen.
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30.05.2023 07:51:09 |
Ich weiß auf was Du hinaus willst und das ist auch die Denke von diesem Bezirksschorni. Der ist nämlich der Meinung er kann sich alles erlauben, weil ihm die "Kunden" hilflos ausgeliefert sind. Termine und nur wenn unbedingt notwendig auch ein Ausweichtermin werden von ihm fest vorgegeben ohne das der "Kunde" da ein mitspracherecht hat. Deswegen habe ich die jährlichen Schornsteinfegerarbeiten auch schon vor Jahren an einen anderen Schornsteinfeger vergeben, wo das mit der Terminvereinbarung nicht so problematisch ist und normal funktioniert. Heißt die Termine werden mit dem "Kunden" abgesprochen und zusammen vereinbart. Das der Schornsteinfeger auch nächstes Jahr oder übernächstes Jahr mein bevollmächtiger Schronsteinfeger ist, dass ist für mich kein Grund zu allem und jedem was er macht ja und ahmen zu sagen und das auch genauso zu akzeptieren. Auch der bevollmächtige Schornsteinfeger hat sich an die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen zu halten und kann nicht machen was er will oder wie er Lust und Laune hat, Das ist meine Meinung. Außerdem wird es auch bei der Bevollmächtigung eine Altersgrenze geben, die mein Bezirksschorni schon sehr bald erreicht hat. Zudem habe ich bei diesem bevollmächtigen Schornsteinfeger eine gewisse Grundskepsis, weil es da in der Vergangenheit schon Sachen gab, die in den letzten Jahren rechtlich so nicht zulässig waren oder schief gelaufen sind bei diesem bevollmächtigen Schornsteinfeger. Mal 3 ausgewählte Beispiele von den "Spielchen" von diesem Bezirksschorni Es wurden z.B. Kosten von 48,00 Euro für die Erarbeitung eines Feuerstättenbescheides verlangt und in Rechnung gestellt. Wohlgemerkt wurden diese Kosten zusätzlich zu den angefallen Kosten für die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid verlangt und in Rechnung gestellt. Das hab ich natürlich nicht gezahlt. Termine zur Feuerstättenschau werden sehr kurzfristig angekündigt. Da hat man Donnerstag zwei Tage vor dem Wochenende ein Zettel im Briefkasten, dass die Feuerstättenschau am Dienstag der nächsten Woche (also in 4 Werktagen) stattfinden soll. Der Zeitraum der jährlichen Schornsteinfeger arbeiten wird sehr kurz nur auf einen Monat (30 Tage) festgelegt. Ich sollte auch schon einmal die Abgasüberwachungseinrichtung woanders hinsetzen oder versetzen lassen, weil das bei seiner Überprüfung nicht funkioniert hat. Zum einen ist das bauartbedingt vom Hersteller genau da vorgesehen und kann nicht versetzt werden und zum anderen hatte sich hinterher herausgestellt, das er sein Arbeitsmittel diesem komischen Fächer, der da ins Abgasrohr reingeschoben wird, falsch bedient hatte und die Abgasüberwachungseinrichtung fehlerfrei funktioniert. Ich bin deswegen durchaus auch bereit den steinigen Weg über die Aufsichtsbehörde zu gehen.
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30.05.2023 13:06:09 |
Nach ein Frage, wobei ich mir darüber bewußt bin, dass das in den Bundesländern auch unterschiedlich gehandhabt wird. Ist die Dichtigkeitprüfung der Abgasanlage durch den bevollmächtigten Schornsteinfeger bestandteil der durchzuführenden Abnahme? Danke.
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