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30.05.2023 10:26:00 |
Grundsätzlich musst du dich entscheiden: Willst du eine richtige Abrechnung oder Blabla, wie es hier einige Redner von sich geben und/oder willst du, dass dein Vermieter dich lieb hat und daher die Mehrkosten schlucken? Wenn erstes, dann lies weiter. Andernfalls vergiss den Rest und stell deine Fragen besser ins Facebook. Falsch in der Abrechnung ist mit Sicherheit die Änderung der Wohnfläche des Vermieters. Außerdem der Kaminfeger; hier sind sicher die Kehrgebühren für den Holzofen mit drin. "Kosten Geräte" gehören lt HKVO nicht zu den Heizkosten;(um welche Geräte geht es?) Sachlich falsch (rechnerisch vielleicht richtig) sind die Brennstoffkosten: Anfangs- und Endbestand fehlen. Reinigungskosten prüfen Betriebsstrom prüfen; in kleinen Objekten gibt es entweder keinen Zähler oder der Allgemeinstrom (z.B. Treppenhaus) hängt da auch mit dran
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| Zeit:
03.06.2023 09:02:08 |
Hallo, entschuldigt bitte, ich war beruflich die Woche unterwegs. Daher komme ich jetzt dazu Euch zu antworten. Es hat gestern ein kurzes Gespräch mit dem Vermieter gegeben. Er hat einen seiner Heizkörper aus der Abrechnung herausnehmen lassen. Somit, so seine Erklärung, wird ein Zimmer mit 14 qm aus dem Objekt herausgerechnet. Er hat aber nichts abklemmen oder verplomben lassen. Ob der Heizkörper nun läuft oder nicht lässt sich nicht sagen. Effekt ist ein niedrigerer Anteil an den Heizkosten seiner Wohnung. Da alle Heiznebenkosten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind, fällt diese Erhöhung anteilig nun stärker auf uns 2 Mieter. Das gilt es nun weiter zu besprechen, da bin ich nicht mit einverstanden. Auch aus dem Grund dass die abgelesenen HKV-Einheiten so weit gesunken sind, dass der Faktor, mit der die einzelnen Einheiten nun abgerechnet werden, um 65% gestiegen ist. Zusätzlich gibt es eine Baustelle beim Wasser. Verbrauch zum Vorjahr gesunken von 260 qm auf 180 qm. Logisch, statt einer 4köpfigen Familie wohnt jetzt eine Einzelperson in der oberen Wohnung. Jedoch rechnet der Vermieter das Schmutzwasser noch mit 260 qm aus dem Vorjahr ab. Der Bescheid Grundbesitzabgaben (Veranlagung), in dem Schmutzwasser abgerechnet wird, kommt immer zum Anfang eines jeden Jahres (Ende Januar) für das aktuelle Jahr. Somit ist für 2023 eine Veranlagung Schmutzwasser mit dem Verbrauchswert Frischwasser aus 2022 mit 180 qm angesetzt. Mir stellt sich nun folgende Frage. Rechnet die Stadt jetzt gegen? Erstattet die Stadt die Differenz? Weil, wenn sich nun in den nächsten Jahren nicht ändert und der Verbrauch mit 180 qm gleich bleibt, wo bleibt dann die zuviel gezahlte Vorauszahlung? Laut Vermieter wird ihm nichts erstattet. Das hieße doch, dass die Stadt die überzahlten Beträge behält. Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Es gibt schließlich feste Kosten pro qm Schmutzwasser. Dieser feste Satz (in Bochum € 2,66/qm) würde bei Nicherstattung dann ja bei schwankenden Frischwasserverbräuchen ständig mitschwanken.!? Wie wird so etwas eigentlich generell gehandhabt? Mein Vermieter fasst übrigens alle Kosten in einer Summe zusammen, schlüsselt nicht die einzelnen Kosten auf. Demnach darf er eigentlich nur das Schmutzwasser direkt an den Frischwasserverbrauch aus dem Bezugsjahr koppeln. Also Frischwassermenge gleich Schmutzwassermenge. Ist das richtig?
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| Zeit:
03.06.2023 13:12:29 |
Ein Hinweis: Schmutzwasser ist nicht 1:1 mit Frischwasser. Bei uns glaube ich ca 90% Z.b Blumen gießen etc. Geht ja nicht in den Kanal, daher wird das pauschal so angenommen.
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03.06.2023 13:16:37 |
Also wieder... Shit in... shit outÄnderung der Fläche und Heizkörper.... Falsche Kosten und Verbrauchssummen....( Abwasser wird jedes Jahr korrekt angerechnet nur die Vorauszahlungen bleiben... die werden aber nicht umgelegt)
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03.06.2023 14:03:56 |
Zitat von ThomasShmitt  Ein Hinweis: Schmutzwasser ist nicht 1:1 mit Frischwasser. Bei uns glaube ich ca 90% Z.b Blumen gießen etc. Geht ja nicht in den Kanal, daher wird das pauschal so angenommen. Unterschiedlich. Bei uns ist das 1:1.
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03.06.2023 15:12:58 |
Das wird rechtlich alles nicht haltbar sein. Aber wie ich beim Vermieter meiner Mutter gemerkt habe, fällt den Vermietern beim Verweis auf das Recht ganz schnell ein, das sie auch das Recht auf Miet Erhöhung haben...
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| Zeit:
03.06.2023 15:20:36 |
„ Laut Vermieter wird ihm nichts erstattet.“ Bei mir wird das auch nicht „erstattet“ in dem Sinne. Für Wasser/ Abwasser gibt es 2 Abschläge bei mir im Jahr. Wenn ich eine „Gutschrift“ habe, wird diese vom ersten Abschlag dementsprechend abgezogen. Aber dein Vermieter würde dementsprechend ja auch weniger zahlen und kann euch das nicht in Rechnung stellen. Berechnung von Abwasser könntest du bei deiner Stadt/Gemeinde erfragen, das wird glaube ich unterschiedlich gehandhabt.
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03.06.2023 15:52:24 |
Hallo, Ich würde keine Baustelle wegen dem Abwasser aufmachen. Schuld ist meines Erachtens die späte Rechnungsstellung. Ist bei uns in Köln auch so…. Ich würde meine Energie lieber auf den Heizanteil konzentrieren.
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03.06.2023 17:08:17 |
Hallo,
das Gespräch hat gerade stattgefunden.
Fazit: Ich gehe auf Wohnungssuche und zum Mieterschutz
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03.06.2023 20:43:10 |
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03.06.2023 21:07:34 |
Ich war lange Jahre Betriebsratsvorsitzender, da gab ich zu jedem am Anfang gesagt: Was willst du? Dein Recht durchsetzen und auf die Jacke hauen mit allen Konsequenzen? Oder ein gutes Arbeitsklima? Dazwischen ist selten was zu finden. So ist das auch mit Vermietern und Mietern.
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04.06.2023 07:34:20 |
Leider hast Du recht.
Ich hatte eigentlich vor die Sache sehr ruhig anzugehen, habe aber irgendwann auf geltendes Recht verweisen müssen. Da ist dann der Vermieter eskaliert. Er hat mir dann zu verstehen gegeben, dass er als Vermieter ja schließlich die Dinge regeln kann, wie er das gerne hätte. Falls ich damit nicht einverstanden sein sollte, möge ich doch bitte eine andere Bleibe suchen.
Den Vorschlag habe ich dann angenommen.
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04.06.2023 16:43:49 |
Zitat von Mieter Anbau  Er hat mir dann zu verstehen gegeben, dass er als Vermieter ja schließlich die Dinge regeln kann, wie er das gerne hätte. Genau das kann er nicht. Für die Heizkostenabrechnung und die Betriebskostenabrechnung gibt es ganz klare, gesetzliche Reglungen.Was du hier schreibst betrachte ich als vorsätzlichen Betrug; evtl aber auch nur grenzenlose Dummheit. Nur mit Dummheit als Argument wird er nicht durchkommen.
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| Zeit:
04.06.2023 18:38:39 |
Das denke ich auch. Ich habe ihm klar und deutlich mitgeteilt, dass ich gegen die Abrechnung vorgehen werde.
Er hat heute mittag meine Frau (ich war mit dem Motorrad unterwegs) angesprochen und nachgefragt, ob ich das wirklich ernst meine. Mit ihm könne man doch über alles reden...
Meine Frau hat nur kurz geantwortet, dass er das bitte mit mir klären solle.
Es bleibt spannend.
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| Zeit:
04.06.2023 20:51:02 |
Ich habe das bei meiner Mutter und ihrem Vermieter auch durch. Obwohl er klar gegen geltendes Recht verstoßen hat, war er sich keiner Schuld bewusst, sondern hat uns unterstellt wir würden ihn um die Nebenkosten betrügen. Am Ende hat er uns vor die Wahl gestellt seine Abrechnung zu begleichen oder eine Mieterhöhung im ortsüblichen Rahmen zu akzeptieren. Eine kurze Gegenrechnung hat dann schnell ergeben das die fehlerhafte Nebenkosten Abrechnung auf Dauer billiger ist. Allerdings werde ich zum Tage X ein Schreiben an sein Finanzamt schicken...
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| Zeit:
11.06.2023 01:02:06 |
Und auch HIER wird gemogelt: Kaminfeger 102,23 €Bei einer klassischen Ölheizung (KEIN Brennwert!) sind grob 70-80€ fällig, die Differenz ist die zweimalig jährliche Kehrung wegen des Holzofens. DER gehört aber nicht in die Abrechnung, muss er also schöööön rausrechnen! Kaminfeger € 159,78Hier auch wieder. Entweder hats der Feger nun geschnallt dass er den Ofen- Schornstein öfter kehren muss....wie auch immer: der Ofen ist PRIVAT und hat in der Abrechnung NICHTS zu suchen. Auch die hoheitliche Feuerstättenschau hat in der Heizkostenabrechnung NICHTS verloren, das sind Grundstückseigentümerkosten, die muss er woanders um- und offenlegen.
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| Zeit:
11.06.2023 01:07:33 |
Er hat mir dann zu verstehen gegeben, dass er als Vermieter ja schließlich die Dinge regeln kann, wie er das gerne hätte.Also: Ein Arschloch! ER hat sich an die Regeln und Gesetzmäßigkeiten zu halten.
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