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23.05.2023 15:36:27 |
Ich habe mir sogar die Förderformulare und Anleitungen dazu angeschaut. Da fand ich dazu nix. Jemand?
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23.05.2023 15:54:07 |
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23.05.2023 15:55:58 |
Mmmh ... die Frage war, ob es Förderbedingung ist wie andernorts behauptet?
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23.05.2023 15:58:06 |
Soweit ich es verstanden habe: Keine Heizlastberechnung -> kein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B Kein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B -> keine Förderung.
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28.05.2023 09:39:12 |
In der Fachunternehmererklärung gibt es kein Eingabefeld für eine Heizlasberechnung, nur der Abgleich ist zwingend erforderlich bzw. muss die Durchführung vom HB bestätigt werden. Der zugehörige Abgleichbericht muss ebenfalls nicht eingereicht werden.
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28.05.2023 10:01:40 |
Es muss aber ein Abgleich bestätigt werden und ohne Heizlastberechnung kann kein fachgerechter Abgleich durchgeführt werden. Ist doch logisch, oder?
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28.05.2023 12:10:02 |
Hallo zusammen, Bruno, alias OldBo hat alles korrekt gesagt. Ich verweise dabei auf den Beitrag hier. Grüsse
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28.05.2023 18:43:10 |
Zitat von OldBo  Es muss aber ein Abgleich bestätigt werden und ohne Heizlastberechnung kann kein fachgerechter Abgleich durchgeführt werden. Ist doch logisch, oder? Das ist Quatsch, der mit der Grundfoss- App gemachte Abgleich braucht keine Vorab-Berechnung!! Ob der wirklich passt, steht nicht zur Frage anerkannt wird er vom Bafa
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28.05.2023 19:27:25 |
Quatsch? Das ist deine Meinung. Ich habe schon von Fällen gehört, dass das nicht ausgereicht hat. Aber das ist nun mal so. Wer den Antrag unterschreibt, sollte wissen, dass die richtige Heizlastberechnung als gemacht bestätigt wird. Aber da es nicht überprüft wird, macht sowieso fast jeder, was er will. Sogar die Fachunternehmererklärung selber unterschreiben. Ärgerlich, dass damit auch meine Steuern in den Fördermaßnahmen mit verbraucht werden.
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29.05.2023 14:04:44 |
Zitat von OldBo  [Es muss aber ein Abgleich bestätigt werden und ohne Heizlastberechnung kann kein fachgerechter Abgleich durchgeführt werden. Ist doch logisch, oder?] Zitat von cmuesei  Das ist Quatsch, der mit der Grundfoss- App gemachte Abgleich braucht keine Vorab-Berechnung!! Ob der wirklich passt, steht nicht zur Frage anerkannt wird er vom Bafa Hallo cmuesei, dies ist kein Quatsch und dies kann man so nicht stehen lassen, da dies falsch ist. Nur mal ein Grundsatzfrage: Woher weiss die Grundfos app welche Heizlast für den Raum besteht ? Dies muss doch bestimmt unter den allgemeinen Eingaben in der app gemacht werden. Richtig ? Früher hat man die Heizlast nach Typologie von Gebäuden aus Tabellen abgelesen und eingegeben (Verfahren A). Und genau dies ist seit 1.1.2023 nicht mehr zulässig. Und bgzl. der obigen Fragestellung "Heizlastberechnung für Förderung Wärmepumpe erforderlich?" ist nach den neuen Richtlinien des BEG-EM natürlich eine Berechnung vorab nach DIN EN 12831/DIN TS 12831 durchzuführen. Und weiter heisst es in den TFAQ (5.0 vom 13.03.2023) für die BEG-EM: Der hydraulische Abgleich muss nach Verfahren B durchgeführt werden. Dieser ist bei Wohn- und Nichtwohngebäuden gemäß Bestätigungsformular des hydraulischen Abgleichs sowie der zugehörigen Fachregel des „VdZ-Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V.“ durchzuführen. (siehe www.vdzev.de) Solltest Du Dich beruflich mit den Gegebenheiten beschäftigen, so rate ich dringend diese Meinung zu überdenken. Unter Punkt 5 der Fachunternehmererklärung muss doch der Abgleich nach Verfahren B (seit 1.1.2023) bestätigt werden. Und noch eine Frage: Wie oft hast Du denn durch das Bafa eine Kontrolle bzgl. Deiner Vorgehensweise gehabt, wenn Du behauptest, dass das Bafa dies so anerkennt ? Gruss sonne
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29.05.2023 15:35:38 |
Richtig. Man muss sich schon wundern, welche Meinungen hier vertreten werden >((
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29.05.2023 16:14:59 |
Hallo liebe Alle, kurze Zwischenfrage: Die Heizlastberechnung muss doch aber nicht vor der BAFA Antragstellung durchgeführt worden sein, oder? Es reicht doch wenn diese bis zum hydraulischen Abgleich am Ende vorliegt? VG Oliver
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29.05.2023 16:29:04 |
Oliver. dies ist nicht exakt geregelt. Zumindest für die Auswahl des Eärmeerzeugers ist dies vorher notwendig und für den späteren Abgleich sowieso vorher. Oft wird versucht dies im Nachgang zu machen. Dies kann ich dann an der "gefälschten" Bestätigung zum Abgleich erkennen, vor allem dann, wenn die Leute überhaupt keine Kenntnis darüber haben. Gruss sonne
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29.05.2023 18:02:39 |
@sonne Danke für die Info, wenn es nicht klar geregelt ist müsste der Fördermittelantrag aber vorher gestellt werden können, oder? Beispielhafter Ablauf: 1.Grobe Kostenschätzung des HB, 2.BAFA Antrag stellen, 3. Heizlastberechnung/Hydraulischen Abgleich beauftragen, 4. Angebot mit korrekt dimensionierter WP erhalten und annehmen, 5.nach Einbau hydraulischen Abgleich durchführen lassen. 6.Unterlagen einreichenAuszahlung beantragen. Richtig? VG Oliver
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| Zeit:
29.05.2023 18:21:35 |
Oliver, ja so kann man es machen. Der Abgleich bei 3. wird in der Regel vom Installateur gemacht und kann auch mit dem Auftrag für den Wärmeerzeuger vergeben werden, bzw. der gehört sowieso zum Auftrag dazu. Gruss sonne p.s. Berechnung Heizlast und Abgleich kann, wenn man es richtig macht, auch mit 50% Zuschuss in der Baubegleitung vom Bafa gefördert werden. Ansonsten ist es mit dem Fördersatz Wärmeerzeuger förderfähig; fällt unter Planungskosten und kann auch vor Antragstellung beauftragt werden.
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29.05.2023 19:09:55 |
@sonne
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!
LG Oliver
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| Zeit:
29.05.2023 20:20:52 |
Heizlastberechnung > hydraulischer Abgleich: Wierden für die Heizlastberechnung fest die üblichen 20 Grad angenommen oder wie wir gerechnet wenn Wohn-Räume planmäßig aud Dauer nicht beheizt werden? Ggf. sind dann doch Berechnung und Abgleich "für die Katz"?
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| Zeit:
29.05.2023 20:54:10 |
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29.05.2023 21:04:13 |
Zitat von KSchmid*  Heizlastberechnung > hydraulischer Abgleich: Wierden...... Ggf. sind dann doch Berechnung und Abgleich "für die Katz"? Zitat von Olli2023  Danke für die Info, wenn es nicht klar geregelt ist müsste der Fördermittelantrag aber vorher gestellt werden können, oder? 1.Grobe Kostenschätzung des HB, 2.BAFA Antrag stellen, 3. Heizlastberechnung/Hydraulischen Abgleich beauftragen, 4. Angebot mit korrekt dimensionierter WP erhalten und annehmen, 5.nach Einbau hydraulischen Abgleich durchführen lassen. 6.Unterlagen einreichenAuszahlung beantragen. Richtig? Unabhängig von Paragraphen und den Fördermitteln mal die Frage nach dem tieferen Sinn zur Förderung und den Berechnungen sowie der Anwendung des hydraulischen Abgleichs. Ein gut ausgelegtes und konstruiertes HeizkörperREGELventil ist in der Lage, den Volumenstrom so einzuregeln, dass die Raumwunschtemperatur (z.B. 21°C plus minus) zu jeder Zeit gehalten werden kann. (fast) fertig. Interessant wäre vielleicht ein kleines Rechenbeispiel, wo gezeigt wird, welchen Sinn ein Abgleich macht bzw. wie hoch eine Heizkosteneinsparung o. ä. im Verhältnis zu einem HK-Regelventil ist. Zur Beachtung: Es geht nicht um den Einsatz einer Wärmepumpe als solche.
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| Zeit:
29.05.2023 21:12:22 |
Na, hast Du dein gewünschtes Ventil gefunden?
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30.05.2023 16:01:01 |
Zitat von OldBo  Na, hast Du dein gewünschtes Ventil gefunden? Im Prinzip ja. (gibt es schon viele Jahrzehnte, z.B. in der chemischen Industrie) Aber auch für Einrohranlagen gibt es schon Jahrzehnte die Rossweiner Ventilgarnituren mit dem gewünschten Regelverhalten. (diese Garnitur hattest Du auf Deiner Seite (http://www.bosy-online.de/ Einrohrheizung.htm) aufgenommen. Mit gewissen Abstrichen beim Regelverhalten geht es aber auch in Zweirohranlagen mit Ventilen, die die Heizungsbranche an HK verwendet. Und das Ganze funktioniert dann sogar ohne unnötigen Mehraufwand. (Fördermittel, hydraulischer Abgleich usw.) Wie aber schon oftmals gesagt: Optimale Ergebnisse kann man mit Ventilen erzielen, wo die Ventilkennlinie zum Heizkörper oder sonstigen Regelstrecken, passt.
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| Zeit:
08.06.2023 23:31:35 |