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09.06.2023 08:18:37 |
Hallo,
die Nummer mit dem Vorbesitzer zieht hier allerdings nicht und die Dämmstärke ist sehr leicht zu sehen, bzw. zu ermitteln.
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09.06.2023 09:47:37 |
Wenn du dämmen willst: LINKNimm 50 mm und gut ist. Streichen/verputzen musst du die Dinger auch nicht. Brandschutz A1.
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09.06.2023 10:33:33 |
Hallo,
die Dinger von Isover kannte ich noch nicht.
Streichen muss ich aber trotzdem, sonst bekomme ich von dem ewigen Gemeckere wie mies das aussieht einen Gehörschaden.
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09.06.2023 10:41:08 |
Sind natürlich etwas teurer, dafür ist aber direkt eine (vielleicht sogar überstreichbare) Deckschicht drauf.
Wobei in einem Keller mit Deckenhöhe ~2,0 m doch die Optik eher untergeordnet sein sollte... bei uns zumindest ist das so. Wohl dem, dessen Frau Ingenieurin ist und die Prioritäten (manchmal) anders setzt.
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09.06.2023 10:50:42 |
Hallo,
ich hatte bisher an Planarock Paint gedacht, auch nicht ganz billig. Mal sehen was am Ende gemacht werden darf und was es nachher kostet.
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14.06.2023 09:36:46 |
Hallo, wider Erwarten hat sich das nicht ganz so örtliche Bauamt geäußert. Demnach ist eine Dämmung, solange man nichts baurechtlich verändert, genehmigungsfrei. Hey, super, das das hatte ich zwar gar nicht gefragt, aber gut das wir das geklärt habe. Ansonsten könne mir natürlich ein Energieberater durchrechnen was ich für eine Dämmung benötige. Tolle Wurst und danke für diese sehr erhellende Antwort. Mal ehrlich, wozu braucht man Ämter wenn man auf detaillierte Fragen solche Allgemeinplätze zu hören bekommt. Da muss man sich dann nicht wundern, wenn die Bürger verwirrt bis unmotiviert sind. Ich darf also für die Klärung, was die technischen Gründe für eine verringerte Dämmung sind für viel Geld einen Energieberater fragen, den ich aber auf absehbare Zeit nicht sprechen kann, weil die völlig überlastet sind und keine Kunden mehr angenommen werden. So geht Energiewende in Deutschland.
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19.06.2023 19:33:00 |
Hallo, da ja die Antwort vom Bauamt doch arg enttäuschend war habe ich mich mal an die Energieberatung der Verbraucherzentrale gewandt. Wenn ich die Antwort richtig verstanden habe, dann ist die Sache recht einfach. gibt es technische Probleme, dann einfach die größte Dämmstoffstärke in WLG 035, bis zu der es keine Probleme gibt, installieren und das war es. Also überraschend einfach.
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19.06.2023 20:44:45 |
Zitat von Ahnungloser Frickler  Hallo, da ja die Antwort vom Bauamt doch arg enttäuschend war habe ich mich mal an die Energieberatung der Verbraucherzentrale gewandt. Wenn ich die Antwort richtig verstanden habe, dann ist die Sache recht einfach. gibt es technische Probleme, dann einfach die größte Dämmstoffstärke[...] Hallo, freut mich, dass du jetzt eine belastbare Aussage hast. Das ist jetzt aber auch nicht wirklich was anderes, als dir hier mitgeteilt wurde. ;-) nur vielleicht etwas offizieller.
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20.06.2023 00:57:01 |
Um hier mal Klarheit zu schaffen, hier der Auszug aus dem GEG: § 47 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes "(2) Wird der Wärmeschutz nach Absatz 1 Satz 1 durch Dämmung in Deckenzwischenräumen ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird, wobei ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter und Kelvin einzuhalten ist." Von Kellerdecken ist da nicht die Rede. Der technische Grund ist die Höhe der Kehlbalken. Die Raumhöhe eines Kellerraumes fällt nicht darunter. Gruss Frank F.
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20.06.2023 05:51:32 |
Ergänzend dann noch: Zitat: Abweichende Anforderungen bei Einblasdämmung, begrenztem Platz und Verwendung von Naturdämmstoffen Ist der Platz für die Kellerdämmung aus technischen Gründen begrenzt, dann gelten die gesetzlichen Anforderungen als erfüllt, wenn die nach den anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m·K) eingebaut wird. Bei einer Hohlraumdämmung / Einblasdämmung sind die gesetzlichen Anforderungen dann erfüllt, wenn der bestehende Hohlraum vollständig mit Dämmstoff der Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,045 W/(m·K) ausgefüllt wird.
Die Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,045 W/(m·K) gilt auch dann als ausreichend, wenn ein Naturdämmstoff zum Einsatz kommt.Ausnahmen von den gesetzlichen Vorgaben zur Kellerdämmung Ausnahmen von diesen gesetzlichen Vorgaben zur Dämmung des Kellers gibt es nur, wenn die entsprechenden Bauteile (Kellerdecke / Kellerwand) unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden sind. QuelleWas auch immer der letzte Teil für nachträgliche Arbeiten genau bedeutet... Aber von Raumhöhe ist auch da nirgends die Rede :-/ Wurde hier schon irgendwo über den bisherigen Aufbau geschrieben? Man muss schließlich einen U-Wert für die gesamte Decke, nicht für die neue Dämmschicht einhalten.
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20.06.2023 07:07:09 |
Hallo, @ Slupsk, und genau um das Offizielle ging es mir ja, weil das naheliegende und logische ja oft nicht das ist was gewisse Leute irgendwann man abgenickt haben. Wir leben hier schließlich in der Bürokratischen Republik Deutschland und da ist Papier mehr wert als alles andere. Hier wurde ja auch schon eine Wärmepumpe abgebaut, weil der Mindestabstand um zwei Zentimeter nicht eingehalten wurde ... Deutschland eben. @RoBIM und Phil a.H., der technische Grund ist hier die Benutzbarkeit der Türen, denn die lassen sich ja bei einer größeren Dämmstärke als 6cm nicht mehr benutzen. Und natürlich muss der U-Wert nicht für die neue Dämmschicht, sondern für die ganze Decke gelten
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20.06.2023 09:35:26 |
Moin Phil,
der letzte Passus bedeutet, dass nur Kellerdecken in Gebäuden die gemäß der WSVO 82 errichtet wurden (die galt am 31.12.83) unter die Ausnahme fallen.
Das mit der Tür würde ich nicht ganz so sehen. Um weiterhin die Nutzung der Tür zu ermöglichen, reicht es im Bereich des Türradiusses die Dämmstärke zu reduzieren. Eine Raumhöhe von z. B 1,90 m ist allgemein kein technischer Grund, es sei denn ein technisches Gerät (WE-Speicher, Heizung) erfordert mehr Raumhöhe.
Gruss Frank F.
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20.06.2023 09:45:08 |
Es sollte WW-Speicher heissen.
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20.06.2023 10:17:13 |
Na dann verzichte ich halt wegen der fehlenden 0,15 auf die Kellerdeckendämmung. Problem gelöst.
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20.06.2023 15:43:51 |
Zitat von RoBIM  Um hier mal Klarheit zu schaffen, hier der Auszug aus dem GEG:
§ 47 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes
"(2) Wird der Wärmeschutz nach Absatz 1 Satz 1 durch Dämmung in Deckenzwischenräumen ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus[...] §47 bezieht sich aber lediglich auf die Nachrüstpflicht von obersten Geschossdecken/Dach. Der von dir zitierte Absatz 2 bezieht sich auf Absatz 1, Satz 1: "Eigentümer eines Wohngebäudes sowie Eigentümer eines Nichtwohngebäudes, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass oberste Geschossdecken, die nicht den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügen, so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreitet." Meiner Meinung nach ist hier §48 anzuwenden, und selbst dabei ist fraglich, ob denn die Kellerdecke wirklich als Außenbauteil bewertet werden würde. §48 fordert jedenfalls bei Änderung der Außenbauteile unmissverständlich, dass diese nach Mindestanforderung GEG gedämmt werden. Die Türen als technischen Grund anzuführen, halte ich zwar grundsätzlich für denkbar - die Nutzbarkeit der Sache (Keller) wird stark eingeschränkt. Wie du aber schon gesagt hast ließe sich dieses Problem ja einfach durch aussparen der Dämmung oder geringere Dämmstarken im Türbereich lösen.
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20.06.2023 18:33:06 |
Hallo, Korrektur, es ging natürlich nicht um fehlende 0,15 , sondern um 0,015 die zum benötigten U-Wert fehlen. Es mag für manch kleinlich erscheinen wegen des Kopfeinziehens auf die Dämmung der Kellerdecke zu verzichten, aber wenn man ein Problem mit dem Nacken hat und daher ziemlich allergisch auf Deckenkontakte reagiert, dann fällt der Nutzwert eines Kellers mit zu niedriger Decke ins Bodenlose.
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20.06.2023 19:06:46 |
Die 0,015 W/(qm K) sind eine Frage welche Dämmstärke als vorhanden angenommen wird und mit welcher WLG man rechnet. Die Art des Belags spielt auch hinein. Was wurde denn als Mindest- U-Wert angenommen. Man kann auch versuchen aus einer Maus einen Elefanten zu machen 😉 Gruss Frank F.
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20.06.2023 19:34:25 |
Ist zwar etwas OT (oder auch nicht): Ist es richtig zu verstehen, dass es egal ist, ob eine FBH drauf liegt oder nicht? Was die Korinthenkackerei spätestens dann sowieso ad absurdum führt...
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20.06.2023 19:45:10 |
Die Art der Beheizung des Raumes spielt dabei keine Rolle. Allerdings wäre bei vorhandener FBH die Dämmung der Geschossdecke um so sinnvoller.
Gruss Frank F.
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20.06.2023 19:47:29 |
Zu den § 47 und 48: "Von diesen Vorschriften ausgenommen sind Flächen des unteren Gebäudeabschlusses, die nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder – unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften – erneuert worden sind. Hier geht der Verordnungsgeber vom Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 82/84 aus: Bei dem damit anzunehmenden Ausgangsniveau konnte in den Begleituntersuchungen die Wirtschaftlichkeit der Verbesserung auf die in Anlage 3 geforderten U-Werte nicht mehr generell nachgewiesen werden. Das bedeutet aber nicht, dass diese Wirtschaftlichkeit im konkreten Einzelfall verfehlt wird. Ist bei den oben genannten Maßnahmen die Dämmschichtdicke ( z. B. wegen notwendiger nicht ausreichender Raumhöhe oder wegen des Anschlusses an Treppen) aus technischen Gründen begrenzt, reicht es ersatzweise auch aus, wenn die höchstmögliche Dämmschichtdicke mit einem Dämmstoff eingebaut wird, der eine Wärmeleitfähigkeit von höchstens λ= 0,035 W/(m·K) (WLG 035) hat. Wird ein Dämmstoff aus nachwachsenden Rohstoffen gewählt oder die Dämmmaßnahme als Einblasdämmung ausgeführt, ist davon abweichend auch maximal WLG 045 zulässig." Gruss Frank F.
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24.06.2023 16:20:19 |
Hallo RoBIM, der Fußboden besteht aus 5cm Estrich, 4cm Trittschalldämmung und 16cm Stahlbeton. Im jetzigen Zustand hätte er einen U-Wert von ca. 0,683. Mit 6cm Steinwolle WLG 035 käme man auf 0,315, was halt nicht ausreicht. Brennbares Gedöns und Material ohne überstreichbare Oberfläche fällt leider aus. Mit dem Belag könnte man auch noch etwas tricksen. Mit einem Zentimeter Teppich wäre die Vorgabe erfüllt, leider liegt aber außer in zwei Räumen des Erdgeschosses kein Teppich und es wird dort auch in Zukunft keiner liegen. Von wegen aus einer Maus einen Elefanten machen. Die Sache mit dem Kopf, bzw. eher Nacken hat mich gerade wieder richtig umgehauen und ich habe kein gesteigertes Interesse daran mich unnötig oft unter Drogen zu setzen zu müssen und doch keinen anständigen Tag zu haben. Von daher verzichte ich lieber auf eine Dämmung, als einen Keller zu haben der mich beim unaufmerksamen, bzw. nicht ausreichend gebückten Begehen regelmäßig in die Waagerechte schickt. Mir reichen schon die unvermeidlichen Ereignisse dieser Art.
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| Zeit:
24.06.2023 19:11:44 |
Wie wäre es mit sowas wie Puren TG? 027er WLG und für Tiefgaragen zugelassen (d.h. Brandschutzanforderungen erfüllt).
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25.06.2023 10:29:54 |
Hallo yestos,
die Materialstärke liegt aber bei mindestens 80mm und ist damit zu dick. Außerdem, ich lasse mich da aber gern belehren, gibt es auch bei deinem Material das Problem mit den Flammschutzmitteln und die möchte ich halt nicht im Innenraum haben.
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25.06.2023 12:06:23 |
Zitat von Ahnungloser Frickler  HDie Sache mit dem Kopf, bzw. eher Nacken hat mich gerade wieder richtig umgehauen und ich habe kein gesteigertes Interesse daran mich unnötig oft unter Drogen zu setzen zu müssen und doch keinen anständigen Tag zu haben. So langsam klingt das alles ein bisschen... heftig. Will jetzt nicht direkt eine Gummizelle empfehlen, aber welches Material wird dort verwendet und welchen U-Wert haben die?
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25.06.2023 13:31:26 |
Hallo Phil a.H., Du magst das witzig finden, aber wenn Du so ein unschönes Nackenproblem an den Hacken hast, dann kann ich dir versichern, dass Du alles tun wirst um nicht erneut Tage in der Waagerechten zu verbringen. Die Nummer ist leider so gar kein Spaß. Die Nackenschmerzen gehen vielleicht noch, selbst die Kopfschmerzen sind anfangs erträglich, aber wenn Du später aufstehst glaubst Du dein Kopf platzt bei jeder Bewegung. Dazu kommen dann noch deutliche Gleichgewichtsstörungen und ein Geschmack im Mund der einen vermuten lässt das jeden Moment das Frühstück auf Wanderschaft gehen möchte. Was die angebotene Gummizelle angeht, so habe ich da in so einem Fall nur geringe Ansprüche. Dunkel, leise, nicht zu hart und ein nicht zu kleiner Eimer in Reichweite wären nett. U-Werte oder der Rest des Universums interessieren mich in so einem Fall nicht mal am Rande. Ich sage es mal so, sei einfach dankbar, dass Du nicht betroffen bist. Ich würde zu gern mit dir tauschen.
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