| Verfasser: schorni1 | Zeit:
12.06.2022 22:10:09 |
Innungs-Obermeister oder Kreis-Obmänner sind quasi die, von nur quakenden und dicke Backen machenden Fröschen gewählten Vertreter gegen eine Teichtrockenlegung und haben keinerlei restriktive Gewalt auf Betrüger einzuwirken. Auch Krähen sind nunmal schwarz...
Die unmittelbare Aufsichtsbehörde ist im Landratsamt, wenngleich es sicher auf am Regierungspräsidium kein Fehler ist dass die auch sowas erfahren. Denn je größer die persönliche, zwischenmenschliche Distanz in der Hierarchie bei diesem Vorgang ist, umso rationaler und restriktiver, auch in seiner Breiten- und Warnwirkung, wird dieser bearbeitet und zum wirklichen Erfolg geführt werden. So ein verbindlich als gelesen abzuzeichnendes Belehrung-Rundschreiben des Regierungspräsidiums kann da schon mal eine kleine wohlwirksame Schockwelle auslösen. Denn das ja sooo perfekte selbstüberwachende Handwerk lebt ja nunmal von klarem Controlling. Die dringende Notwendigkeit zeigt sich ja hier mal wieder deutlich. So in Bezug auf schwarzeste Schafe in der ohnehin treu-doof-dummen schwarzen Herde.
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| Zeit:
13.06.2022 09:46:38 |
@schorni1 , ja, genau so haben wir es uns vorgestellt und genau so ist es auch gekommen. Wir haben schon eine Antwort bekommen, aus der aber hervorgeht, dass kein Interesse besteht irgendwas zu klären: "diese Tätigkeiten wurden vom Gesetzgeber auf Grundlage des § 97 des Gebäudeenergien Gesetz (GEG) auf den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau übertragen. In der Anlage der Auszug aus dem Gesetz." Das nächste Schreiben geht also ans Landratsamt... Viele Grüße
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| Zeit:
13.06.2022 20:59:26 |
Unser Schorni ist tiefenentspannt. Nachbarhaus BJ 79 vor 5 Jahren ein Eigentümerwechsel. Die Heizung ist noch die erste, die Rohre ungedämmt (das weiß ich sicher, da ich das Haus in der Abweseheitszeit der Vor-Eigentümer betreut habe) und der stillgelegte Kamin wird fleißig genutzt Der Schorni sagt "alles in Ordnung. Kann so bleiben" So geht Energiewende ;.) Richtig finde ich das nicht.
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| Zeit:
14.06.2022 13:27:03 |
Es gibt auf allen 3 Seiten solche & solche - beim Schorni, Heizungsbauer und Besitzer. Ich kann reden wie ein Buch über Verbesserungen an der Haustechnik - aber viele Alteigentümer wollen das nicht hören. Und der Schorni sagt "ist gut so" ( bei Konstantkessel Bauj. 1975-1979!
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Verfasser: schorni1 | Zeit:
15.06.2022 20:31:46 |
Ärsche und Dummdödel gibts etliche, die meisten nehmen hoheitlicbe Aufgaben wahr.... 😏
besser gesagt ist deren Pflichtaufgabe, denn mit der "Wahrnehmung" haperts ja in aller Hinsicht
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| Zeit:
20.06.2022 13:06:00 |
Der bBSF hatte noch so fallen lassen, dass die Sachbearbeiterin vom LRA bei Unklarheiten immer bei ihm nachfragt. Deshalb haben wir unsere Anfrage ans LRA erst mal allgemein gehalten und angefragt, warum die Positionen 3.3, 3.4 und 3.10 in Rechnung gestellt werden, wenn keine Unterbrechung des Betriebs bzw. Nachrüstung der Anlage erforderlich war/ist. Die Rechnung hatten wir nicht mitgeschickt, eigentlich sollte man die o. a. Positionen ja auch ohne erklären können!? Heute kam folgende Antwort: "für die Ausführung von hoheitlichen Tätigkeiten wozu die Feuerstättenschau gehört, gibt es ein Gebührenverzeichnis: § 6 Abs. 3 Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO): (3) Die Gebührensätze richten sich nach den in Anlage 3 festgesetzten Arbeitswerten. Der Arbeitswert beträgt 1,20 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Gebührenverzeichnis finden Sie im Anhang, hier finden Sie auch dementsprechend die Nummerierungen wie Sie in untenstehender E-Mail aufgeführt haben. Die Gebühren für die Feuerstättenschau werden unter Nr. 2 aufgeführt, jedoch was Sie geschrieben haben wurden sonstige Arbeitsgebühren nach Nr. 3 abgerechnet, wurden auch noch Gebühren nach Nr.2 in Rechnung gestellt? Ohne Vorliegen der Rechnung und Rücksprache mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger kann ich leider keine Aussage treffen, ob die Rechnung korrekt ausgestellt ist.Sollten Sie eine genaue Klärung wünschen, senden Sie mir bitte die Rechnung zu, dann werde ich mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in Kontakt treten." Ja klar, der Schornsteinfeger könnte was vergessen haben (Gebühren nach Nr. 2), aber zu viel wird sicher nicht berechnet! Jedenfalls ist die Sachbearbeiterin nicht darauf eingegangen, warum Gebühren nach Nr. 3 ohne Veranlassung einer Änderung berechnet werden. Das lässt sie sich dann schön vom bBSF erklären... So wie es aussieht ist doch eine Anfrage bzw. ein Widerspruch beim Regierungspräsidium notwendig, das nimmt "die Aufgaben der Widerspruchsbehörde gegen Entscheidungen, die auf Grundlage des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) und der Kehr-und Überprüfungsordnung (KÜO) ergehen, wahr und übt in diesem Bereich die Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter und Stadtkreise) aus." Die sollten dann ja schon Ahnung haben von dem was sie tun...
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| Zeit:
14.03.2023 14:18:57 |
Zitat von HKHK18  Hallo zusammen, ich habe inzwischen schon einige Beiträge zum Thema Feuerstättenschau durchgelesen, habe aber trotzdem noch Fragen zu den Gebühren. Dieses mal sind drei Punkte auf der Rechnung, die 2015 und 2019 nicht berechnet wurden. 1. Überprüfung der Außerbetriebnahme[...] Hallo in die Runde, bei mir kam auf der Rechnung zusätzlich zu den 3 o.g. Posten 4) Messung der Brennstofffeuchte FS (worum ich nicht gebeten habe und eigentlich das auch selber machen könnte) und die Erhöhung der AW (arbeitswerte) um 20% (in Summe 110!€) , sodass die Rechnung um 50% höher ausfiel als de letzte. Die Frage ist muss man das sich gefallen lassen und nimmt man das widerstandslos hin oder oder kann man sich dagegen wehren? Danke Gruß Thomas
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14.03.2023 22:13:14 |
Könntest mal hier schauen
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Verfasser: schorni1 | Zeit:
15.03.2023 19:09:46 |
bei mir kam auf der Rechnung zusätzlich zu den 3 o.g. PostenAn die zuständige Aufsichtsbehörde schicken mitsamt dem anderen. Das ist entweder das Landratsamt oder das Amt für öffentliche Ordnung jeweils Abteilung Umweltschutz und Schornsteinfegerwesen. 4) Messung der Brennstofffeuchte FS (worum ich nicht gebeten habe und eigentlich das auch selber machen könnte)Die Holzfeuchte-Messung ist seit 2010 Pflicht. Hast Du erst seit kurzem einen Holzofen?? Denn auch bereits bei dessen Abnahme hat eine Überprüfung der Holzlagerung und -Feuchte zu erfolgen sowie eine Unterweisung des Betreibers über die richtige Feuerstättenbedienung, jeweils mit Bescheinigungen. Haste die? Dazu hat er sein "geprüftes und zugelassenes" Messgerät mit Einschlagsonden verwendet, also KEIN handlich kleines billiges Baumarkt-Gerät? Da drei Holzscheite GESPALTEN und auf der Schnittfläche die Messungen durchgeführt? und die Erhöhung der AW (arbeitswerte) um 20% (in Summe 110!€) , sodass die Rechnung um 50% höher ausfiel als de letzte. Der Einzel-AW-Wert muss auf der hoheitlichen Rechnung separat ausgewiesen werden.
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| Zeit:
15.03.2023 22:38:12 |
Zitat von schorni1  Dazu hat er sein "geprüftes und zugelassenes" Messgerät mit Einschlagsonden verwendet, also KEIN handlich kleines billiges Baumarkt-Gerät? Fundstelle/Rechtsgrundlage zu dieser Aussage? Weder Im BImSchG noch im SchfHwG hab ich dazu was gefunden.
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Verfasser: schorni1 | Zeit:
15.03.2023 22:47:40 |
hmmm, da muss ich auch erst nachsehen. Gilt aber an sich im Grunde per se für alle Messgeräte mit denen etwas für eine Bescheinigung gemessen wird.
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| Zeit:
15.03.2023 23:54:01 |
"Im Abschnitt Messgeräte-Identifikationsnummer (MIN) müssen ab dem 1. Juli 2013 die Messgeräte-Identifikationsnummern der verwendeten Messgeräte, die für Messungen und Überprüfungen der 1. BImSchV eingesetzt wurden, eingetragen werden. Dadurch sollen eindeutige Rückschlüsse auf ein verwendetes Messgerät, d. h. den Hersteller, den Typ, das individuelle Gerät und die letzte Überprüfung bei einer Prüfstelle ermöglicht werden." Quelle: Kommentar zur KÜO (allerdings 2013)Hast recht, Baumarkt-"Mess-"geräte scheiden damit aus (wie z.B. bei uns praktiziert).
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Verfasser: schorni1 | Zeit:
16.03.2023 01:30:59 |
Ja, was jüngeres hab ich grad leider auch nicht, aber noch was an Details dazu: |
| Zeit:
16.03.2023 01:43:55 |
Und was wenn man grade gar kein Holz da hat, das man zu Verheizen beabsichtigt? Oder nur irgendwelches 'Gedöns' im Garten rumliegt? Muss ich mir an der Tanke ein paar schöne Musterhölzer zulegen, damit der Schwatte zufrieden ist?
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Verfasser: schorni1 | Zeit:
16.03.2023 02:58:21 |
Soll alles schon vorgekommen sein. Oder im Weinkeller abgelagert nach Jahrgang. Ich glaub manche hatten noch die Einschlaglöcher vom letzten mal....
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| Zeit:
16.03.2023 06:37:26 |
In den zwei oder drei Wintern, in denen wir diese Schadstoffquelle zeitweise betrieben haben, wurde nicht ein einziges Mal nach dem Holz überhaupt nur gefragt. Andere: Das Deko-Holz unterm Ofen für die Messung... eingestaubt. Dazu das "Brenn"holz im Garten, im November frisch aus dem Wald. Ist doch alles nur Mumpitz, um diese Art der Luftverschmutzung irgendwie zu legitimieren ("guck mal, wir sorgen doch dafür, dass die 'sauber' sind"). Genauso wie irgendwelche BIMSV-Lettern zu den Öfen: Letztendlich sind die Leute eh zu doof, den korrekt zu bedienen. Die (meisten ;-)) Schornis haben null Interesse daran, ihrer Kundschaft mit sowas auf den Keks zu gehen. Auch die Mär, dass der mal guckt warum xy so dermaßen herumqualmt, ist und bleibt eine solche.
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Verfasser: schorni1 | Zeit:
16.03.2023 07:31:19 |
Eben. Täuschung, Betrug und Verarschung sind da an der Tagesordnung.
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| Zeit:
16.03.2023 10:15:00 |
Es gab mal eine Zeit, da war so etwas völlig normal von einer guten Industrie nach dem Motto. Eine gesunde Fabrik, deren Schornstein muss, eben Rauchen Und heute ist eben so, wenn es draußen dunkel wird, dann werden diese Wohlstand-Öfen eben mit zur Abfall- Verbrennung eingesetzt, denn das Müllvolumen ist in vielen Fällen wegen der hohen Gebühren, auch der kleinen Müllbehälter der einfache Grund noch Brennbares durch mit durch den Schornstein zu jagen. |
| Zeit:
16.03.2023 21:59:46 |
Ach Quatsch Paule. "Das ist doch nur beim Anfeuern..." und den Rest bildest Du Dir ein.
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Verfasser: schorni1 | Zeit:
16.03.2023 22:35:20 |
Aber da ja alle Feuerer gemäß BImSchV "von einem Schornsteinfeger oder Schornsteinfegerin" oder Schornsteinfeger-ohne-definiertes-Geschlecht verbindlich in der Anfeuermethode UNTERWIESEN sind - mit Bescheinigung als Nachweis und halbe Handschelle - GIBTS KEINEN Anfeuerqualm mehr.
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| Zeit:
09.06.2023 12:36:10 |
Gibts n Update? Ich hab die O.g. Posten auch abgerechnet bekommen. Ob zurecht oder nicht kam bei dir in diesem Thread zumindest nicht raus, oder?
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| Zeit:
11.06.2023 18:55:11 |
Leider gibt’s kein richtiges Update.
Die Zuständigkeiten wurden monatelang hin- und hergeschoben. Niemand konnte die Positionen plausibel erklären. Teilweise wurde zwar Verständnis geäußert, aber so richtig dahinterklemmen wollte sich niemand. Um das Ganze abschließend zu klären, müssten wir wohl einen Musterprozess anstrengen. Aber dazu fehlt uns schlicht der Nerv.
Immerhin musste die Feuerstättenschau, dieses Mal durch den bBSF, wiederholt werden. Dafür hat er sich vorher sogar pflichtgemäß angemeldet, das gab’s bis dahin noch nie.
Der bBSF meinte, er persönlich würde uns den Betrag so gerne erlassen oder gutschreiben, aber er würde damit ungesetzlich handeln, da Gebühren nicht abgemindert oder erlassen werden dürften. Im Prinzip ist er hilf- und hoffnungslos der nutzlosen Geldgenerierung ausgeliefert und hat unser aller Mitleid verdient.
Tatsächlich hätten wir ihn noch ein drittes Mal antanzen lassen können, da aus der neuen Messbescheinigung hervorging, dass die letzte Prüfung der Messgeräte zu lange her war.
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| Zeit:
23.06.2023 21:43:04 |
Mitleid?? Mitleid kostet extra. Und außerdem ist das grad aus. Also gibts KEINS.
Mal wieder ein bezeichnendes Trauerspiel, aber ein klares Bei-Spiel mehr wie es in wahrer Wirklichkeit draußen läuft: nach außen immer auf dicke Hose machen, aber am Ende wenn er selbige runterlassen muss nichts drin als nen kleinen verkümmerten Wurm.
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