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Foren
Wann ist Schornsteinhinterlüftung notwendig
Verfasser:
Herbert Trauernicht
Zeit: 09.10.2002 08:19:27
0
3546
Die Schornsteinhinterlüftung stellt eine erheblich Luftundichtigkeit des Gebäudes dar. Sie entzieht dem Gebäude im Winter ständig warme Luft. Unter welchen Bedingungen kann man auf die Hinterlüftung verzichten. Gibt es dazu Vorschriften oder Empfehlungen?

Verfasser:
markus
Zeit: 14.10.2002 19:50:36
0
3547
Hallo Herbert,
Immer,bei modernen Heizungsanlagen.Die Abgase unterschreiten den Taupunkt im Schornstein,Kondensat schlägt sich nieder.Diese Feuchtigkeit muss abgeführt werden.Man kann allerdings ausrechnen bei wieviel Meter Höhe der Taupunkt ist.
Eine elkt.gesteuerte Nebenluftvorrichtung ist auch möglich.Nenn mir doch folgende Daten.vielleicht kann ich weiterhelfen.
Schornsteinsystem,Durchmesser,Tonrohr-glasiert,unglasiert.Schornsteinhöhe,Öl-gasheizung,WohnortHeizkessel,Leistung,Brenner
mfg markus

Verfasser:
Sukram
Zeit: 15.10.2002 14:01:48
0
3548
Sanieren (Rohr einziehen), unten Syphon mit Ablauf.

Wenn auch noch gesagt worden wäre, für was für eine Anlage...

Verfasser:
Herbert Trauernicht
Zeit: 16.10.2002 17:21:30
0
3549
Häufig wird ein Schornstein eingebaut, der gleich oder irgendwann für einen Kamin (Holzfeuerung) verwendet werden soll. Braucht man in diesem Fall z.B. eine Schornsteinhinterlüftung?

Verfasser:
Herbert Trauernicht
Zeit: 17.10.2002 16:25:51
0
3550
Hier ist eine Antwort auf meine Frage zu finden: http://www.f12.parsimony.net/forum19068/messages/6157.htm

Verfasser:
Herbert Trauernicht
Zeit: 18.10.2002 09:01:50
0
3551
Demnach kann rein technisch betrachtet kann auf die Hinterlüftung verzichten werden, wenn ausgeschlossen werden kann, dass Feuchtigkeit an die Wärmedämmschicht gelangt.
Ob ein Verzicht auf die Hinterlüftung jedoch mit dem konkreten Bauprodukt realisiert werden kann, bzw. statthaft ist, kommt auf das jeweilige Bauprodukt an, bzw. hängt von deren Einzelkomponenten ab. Von der baurechtlichen Zulassung darf nicht abgewichen werden.

Andererseits hängt die Notwendigkeit der Hinterlüftung auch von den Abgastemperaturen ab. Ein angeschlossener Kaminofen oder dergleichen erzeugt hohe Abgastemperaturen. Die Gefahr der Kondensatbildung in der Dämmung ist dementsprechend gering.

Wenn man Lüftungswärmeverluste vermeiden will, sollte man ein Produkt verwenden, das einen Verzicht auf eine Schornsteinhinterlüftung zulässt.

Bei zahlreichen Luftdichtheitsmessungen (Blower-Door-Test) habe ich festgestellt, dass die Schornsteinhinterlüftung eine erhebliche Leckstelle des Gebäudes darstellt.

Verfasser:
G. Pfitzner
Zeit: 18.10.2002 14:37:17
0
3552
Sehr geehrter Herr Trauernicht,

sie haben Ihre Frage mit der Feststellung begonnen, dass ein hinterlüfteter Schornstein eine erhebliche Luftundichtheit des Gebäudes darstellt.

Daher muss ich bei der Beantwortung näher auf die Thematik eingehen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass ich hier meinen persönlichen Kenntnisstand und meine persönliche Meinung zu dieser Thematik äußere. Ich möchte einen Denkanstoß in der Diskussion geben. Die Aussagen zu überprüfen oder zu widerlegen, obliegt im Bedarfsfall den Teilnehmern der Diskussion. Für die Aussagen übernehme keine rechtliche Gewähr und Haftung.

In der EnEV wird die Luftdichtheit für Gebäude gefordert. Um die Luftdurchlässigkeit von Gebäuden zu bestimmen wird ein Prüfverfahren nach DIN EN 13829:2002-02 angewendet.

Nach meinem Kenntnisstand sollte das Differenzdruckverfahren, der sogenannte „Blower-Door-Test“, ursprünglich bewirken, etwaige Undichtheiten - insbesondere in Anschlussfugenbereichen – zu lokalisieren. Grund: Die mit der luftdichten Bauweise verbundenen hochwärmegedämmten Baukonstruktionen widersprechen teilweise den in den Regionen üblichen bautechnischen Ausführungen der letzten Jahrzehnte. Kondensiert Wasserdampf innerhalb der Konstruktion der Bauteile, können schwerwiegende Bauschäden die Folge sein. Dieses muss demzufolge verhindert werden.

Heute wird der „Blower-Door-Test“ auch durchgeführt, um durch den Nachweis einer gewissen Luftdichtheit Fördermittel zu erhalten. Eine Überprüfung der Dauerhaftigkeit nach einigen Jahren wird mutmaßlich von den meisten Bauherren aus Kostengründen nicht durchgeführt. Existiert eine Handhabe, um in diesem Fall eine Rückzahlung der Fördermittel fordern zu können? Vermutlich ist dieses nicht der Fall.

Ob die Luftdichtheit auch über die gesamte Dauer (Nutzungszeit) des Gebäudes sichergestellt werden kann, mag bezweifelt werden. Gebäude verhalten sich in sich „instabil“. Durch unterschiedliche Bedingungen (z.B. Setzungen des Bauwerks, Alterung der eingesetzten Dichtungsmaterialien usw.) entstehen Undichtheiten in der Gebäudehülle. Durch diese findet dann eine Luftfiltration statt.

Nach DIN EN 13829 wird die Luftdichtheit der Hülle von Gebäuden oder Gebäudeteilen geprüft und bewertet. In der Praxis werden gewisse Bauteile (z.B. Fenster) von den Herstellern – meines Erachten auch überproportional – dicht gestaltet. Aus Nutzersicht wäre vielleicht eine gewisse Luftdurchlässigkeit wünschenswert, weil diese zu einer Verbesserung des Raumklimas beitragen würden. Schon jetzt sind Feuchteschäden in Wohnungen und Gebäuden keine Seltenheit.

Oft wird das auf das Nutzerverhalten der Bewohner zurückgeführt. Soll z.B.. der Hausbewohner extra um 3 Uhr am Morgen aufstehen, um die Fenster für einen Luftwechsel zu öffnen, weil der Feuchtegehalt in der Wohnung dann am größten sein könnte.

Die Einrichtung des Gebäudes hat auch Einfluss auf das Raumklima. Werden nicht immer mehr Fußböden, Möbel und Teppiche aus oder mit Kunststoffanteilen etc. eingesetzt? Die Eigenschaft dieser Gegenstände Feuchte aus dem Raum zu speichern und in gewissen Zeiten

wieder abzugeben fehlt immer mehr. Jetzt können Sie entgegnen, eine kontrollierte Be- und Entlüftung kann da Abhilfe schaffen . Da mögen Sie recht haben. Sind diese Anlagen zumindest im EFH-Neubaubereich und in der Altsubstanz in der Mehrzahl anzutreffen?

Zu hohe Luftwechselraten und viel zu hohe Stromverbräuche der ersten Anlagen (verbunden Geräuschbelästigungen) führten vermehrt dazu, dass die errechneten Energiesparwerte in verschiedenen Gebäuden nicht erreicht wurden. Zwischenzeitlich sind Anlagen mit und ohne Wärmerückgewinnung auf dem Markt, die die aufgeführten Mängel nicht mehr aufweisen und auch kostengünstig vertretbar sind. Aber auch hier müssen die Kosten für Wartung/Reinigung in die Betrachtung einbezogen werden. Werden Wartung und Reinigung vernachlässigt, kann sich dieses negativ auf die Innenraumluftqualität auswirken. Die Bauaufsicht hat hierauf nur bedingten Einfluss.

Die DIN 4108-6/A1:2001-08 sieht je nach Ausführung und Nachweis Luftwechselraten zwischen 0,55 h-1 und 0,7- h-1 vor, die in die Planung einbezogen werden müssen. Ein für den Menschen behagliches Raumklima setzt – nach meinem Kenntnisstand - sogar einen hygienischen Luftwechsel zwischen 0,8 h-1 und 1,0 h-1 voraus.

Die energetischen Verluste durch die Belüftung eines dreischaligen Schornsteines sind mutmaßlich im Verhältnis zu den nach DIN 4108-6 anzusetzenden Luftwechselraten gering.
Durch die Belüftung müsste sogar eine gewisse permanente Entfeuchtung des Raumes bewirkt werden, was jedoch nicht bestimmungsgemäße Aufgabe der Belüftung ist.

Wird bei der Planung eine freie Lüftung / Fensterlüftung mit Nachweis der Luftdichtheit (was durchaus noch gängig sein dürfte) vorgesehen, ist ein Luftwechselrate von 0,6 h-1 anzusetzen. Bei einem Rauminhalt von z.B. 80 m³ würden demnach 48 m³/h durch das Öffnen von Fenstern und Türen oder Undichtheiten in diesen Bereichen durch z.B. Querlüftung entweichen..

Die derzeitigen Feuerungsverordnungen der Länder gehen davon aus, dass für Feuerstätten bis 35 kW, die Verbrennungsluftversorgung als nachgewiesen gilt, wenn die Feuerstätten in einem Raum aufgestellt sind, der z.B. mindestens eine Tür ins Freie oder ein Fenster aufweist (Räume mit Verbindung zum Freien), das geöffnet werden kann und einen Rauminhalt von mindestens 4 m³ je 1 kW Gesamtnennwärmeleistung hat. Somit soll ein Verbrennungs-luftvolumenstrom von 1,6 m³/h je kW sichergestellt werden. Für die Verbrennungs-luftversorgung der Feuerstätte müssen durch Fenster und Türen, also pro m³ Rauminhalt, stündlich 0,4 m³ Außenluft nachströmen. Das würde eine Luftwechselrate von 0,4 h-1 bedeuten.

Bei der Betrachtung der energetischen Verluste durch die Hinterlüftung muss berücksichtigt werden, dass die maximale Luftmenge, die durch Belüftungsschächte (ein 18er belüfteter Systemschornstein beträgt die Summe der meist vier Belüftungsschächte ca. 137 cm²) entweicht, abhängig ist von der Höhe des Schornsteines, den Temperaturdifferenzen zwischen Innenraum und Außenluft, den Widerständen (durch Form und Oberfläche der Schächte) und den Wärmeübergängen durch die Nutzung (Feuerstätte außer Betrieb / Feuerstätte in Betrieb).

Die größte Abluftleistung müsste daher im Winter während des Betriebes einer Feuerstätte mit relativ hohen Abgastemperaturen (z.B. bei Anschluss einer Festbrennstoff-Feuerstätte) sein. Diesbezügliche in der Praxis durchgeführte messtechnische Untersuchungen sind mir jedoch nicht bekannt. Rechnerische Verfahren sollten mit messtechnischen Daten verglichen werden. Durch den Betrieb der Belüftung müsste auch eine Entfeuchtung des Raumes stattfinden. Dieses sollte auch in die Betrachtung einfließen.

Warum habe ich dieses alles aufgeführt? Einfach nur zum besseren Verständnis der Lüftungssituation in einem „luftdichten“ Gebäude. Nachfolgend möchte ich auf Ihre eigentliche Frage eingehen:

Prinzipiell kann ein klassischer, belüfteter (hinterlüfteter) Systemschornstein bei einer feuchten Betriebsweise mit den Brennstoffen Gas oder Öl als Abgasleitung für Unterdruck verwendet werden, sofern für diese Nutzung der entsprechende Verwendbarkeitsnachweis („DIBt-Zulassung“) vorliegt.

Dieses macht klar Sinn, wenn es sich bei der angeschlossenen Feuerstätte z.B. um eine raumluftabhängige Feuerstätte handelt, die die Verbrennungsluft aus einem Raum entnimmt, der Öffnungen oder Leitungen aus dem Freien oder Leitungen aufweist und außerhalb der dichten Gebäudehülle liegt. Dann ist es sicherlich verständlich, dass eine energetische Bewertung der Verluste durch Hinterlüftung entbehrlich ist, da diese außerhalb der dichten Gebäudehülle liegt.

Sofern der hochgedämmte dreischalig Systemschornstein trocken betrieben wird, das ist z.B. bei Anschluss einer Festbrennfeuerstätte derzeit der Regelfall, kann bei einigen Systemen auf den Einbau des Zuluftgitters (ist ja im Wohnzimmer auch nicht schön) verzichtet werden, sofern die gleichen Komponenten die Erstellung einer normkonformen dreischaligen Bauart im Sinne von DIN 18160-1 ermöglichen. Allerdings muss der Schornstein vom Planer gegenüber der Bauaufsicht (->Untere Bauaufsicht, Bezirksschornsteinfegermeister) für diese Nutzung deklariert werden. Der Schornsteinhersteller oder Bezirksschornsteinfegermeister gibt Ihnen hierzu sicherlich gerne Auskunft.

Es gibt zugelassene Systeme, bei denen im Bedarfsfall auch auf die Belüftung der meist gedämmten Keramik-Innenschale verzichtet werden kann. Das kann z.B. der Fall sein, wenn gegenüber dem Deutschen Institut für Bautechnik der Nachweis erbracht wurde, dass der Feuchtedurchgang durch die Keramik-Innenschale unter < 2 g/hm² beträgt. Diese Bauweise bietet gegenüber einer sogenannten „Kompaktbauweise“ den Vorteil, dass im Bedarfsfall nutzbare Belüftungsschächte in der Formgebung der Leichtbeton-Außenschale bereits integriert sind.

Berücksichtigen Sie bei der Betrachtung, dass viele Schornsteindurchfeuchtungen (durch Kondensat oder Niederschläge) die Ursache in einer mangelnden Bauausführung haben. Das kann z.B. eine unsaubere mangelnde Verarbeitung des Versetzmittels (Fugenkitt, „Säurekitt“) für die Keramik-Innenschale sein. Eine Belüftung kann gewisse Widrigkeiten kompensieren, zumal auch die Feuchtedurchgangswerte der eingesetzten Keramik – aufgrund des technischen Fortschritts – deutlich dichter geworden sein müssten.

Das war sicherlich auch mit der Grund, hinterlüftete Systeme zu entwickeln. Die Hinterlüftung ist im Bauwesen schon seit langem bekannt. Bereits 1895 wurde in einem Vorort Hamburgs ein Wohngebäude mit einer „Umlaufluftisolierung“ zur Verhinderung von Feuchtigkeit und Schwitzwasser ausgeführt. Regierungsbaumeister Jannsen wies damit 1899 die Funktion einer derartigen Außenwandkonstruktion nach. Aktuelles Beispiel sind zweischalige Außenwände mit Luftschicht und Wärmedämmung. Aufbau und Konstruktion haben sich in der Praxis bewährt.

Übrigens tragen die Eckaussparungen für die Belüftungsschächte auch zur Gewichtsersparnis
der Leichtbeton-Formstücke bei.

Für die zentrale Beheizung von Einfamilienhäusern nimmt in Norddeutschland die Anzahl an wandhängenden LAS-Brennwertgeräten (C43x, C63x) stetig zu. Wenn die LAS-Feuerstätte sinnvollerweise im Erdgeschoß oder Keller installiert wird, bietet sich eine Keramik-Abgasleitung mit Leichtbetonschacht zur Ableitung der Abgase an. Hierfür sind, abhängig vom Feuerstättentyp und den baulichen Bedingungen, Innendurchmesser zwischen 8, 10 oder 12 cm üblich. Die Feuerstätte kann sich über den Ringspalt zwischen Keramik-Muffenrohr und Leichtbetonschacht die Verbrennungsluft von der Mündung der Abgasanlage ansaugen. Auch hier wird die Keramik-Innenschale belüftet, allerdings im Gegenstrom von der Mündung.

In Kombination mit einem dreischaligen Schornstein für eine Festbrennstoff-Einzelfeuerstätte ist eine im Schacht geführte Keramik-Abgasleitung eine sinnvolle und vorausschauende Wahl. Die Verbrennungsluftversorgung der Festbrennstoff-Einzelfeuerstätte kann z.B. über eine Verbrennungsluftleitung vom Freien erfolgen. Handelt es sich um keine raumluftunabhängige Festbrennstoff-Einzelfeuerstätte (was derzeit der Fall sein wird), muss zudem sichergestellt werden, dass der gleichzeitige Betrieb der Feuerstätte und möglichen luftabsaugenden Anlagen (Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrockner) in der Wohnung oder Nutzungseinheit vergleichbarer Größe durch Sicherheitseinrichtungen ausgeschlossen ist.

Neuerdings kommen auch Luft-Abgas-Schornsteine für raumluftunabhängige Festbrennstoff-Einzelfeuerstätten auf den Markt. Sowohl Luft-Abgas-Schornstein als auch die raumluftunabhängige Einzelfeuerstätte benötigen allerdings eine DIBt-Zulassung! (Bislang sind mir erst drei Zulassung für derartige Feuerstätten bekannt.) Man spricht von einer konzentrischen Schachtanordnung, wenn der Abgasschacht (z.B. eine gedämmte Keramik-Innschale) vom Luftschacht umschlossen im Außenschacht (z.B. aus Leichtbeton) angeordnet ist. Auch hier handelt es sich quasi um eine im Gegenstrom belüftete (hinterlüftete) Bauart. Die Verbrennungsluft kann auf dem Weg von der Mündung zur Feuerstätte vorgewärmt werden. Dieses kann die Tauwasserproblematik auf den raumseitigen Oberflächen des Außenschachtes vermindern und zu einer Erhöhung den Wirkungsgrades der Feuerstätte beitragen. Raumluftabsaugende Anlagen (z.B. eine Küchenabluft, Be- und Entlüftung) gefährden meist nicht den sicheren Betrieb der besonderen raumluftunabhängigen Einzelfeuerstätte.

Auch die innovativen Luft-Abgas-Schornsteine gibt es in Kombination mit Keramik-Abgasleitungen. Damit dürfte auch in Zukunft ein Schornstein im Haus eine Wertsteigerung bedeuten.

In diesem Sinne verbleibe ich mit

freundlichen Grüßen

G.Pfitzner

Verfasser:
Herbert Trauernicht
Zeit: 20.10.2002 14:13:09
0
3553
Sehr geehrter Herr Pfitzner,

danke für die umfassende Antwort!

Ich habe daraus gelernt, dass nicht nach Art der Verwendung des Schornsteins auf die Hinterlüftung verzichtet werden kann, sondern dass die Zulassung des verwendeten Schornsteinsystem eine solche Verwendung erlauben muss.

Zur Blower-Door-Messung noch ein Zusatz: Grundsätzlich werden nur beheizte Räume in die Messung mit einbezogen. Eine Schornsteinhinterlüftung, die Luft aus einem unbeheizten Raum bezieht, hat daher keinen Einfluss auf das Messergebnis.

Verfasser:
Burkhard
Zeit: 22.10.2002 13:54:50
0
3554
Sehr geehrter Herr Trauernicht,
wie Herr Pfitzner schreibt ist der Inhalt der bauaufsichtlichen Zulassung zunächst maßgebend für die Ausführung, die vom Gesetzgeber gefordert werden.
Natürlich heißt dies nicht automatisch, dass es nicht auch anders ginge. Im Rahmen der Erteilung einer Zulassung wird nur das festgeschrieben, was der Hersteller des Produktes auch beantragt hat.
Die Hinterlüftung von Schornsteinen ist erst mit der Einführung von Niedertemperaturkesseln vorgesehen worden, da die häufig eingesetzten Keramikinnenrohre und Fugenwerkstoffe keine ausreichende Feuchtedichtheit bei Taupunktunterschreitung im Abgasweg aufwiesen. Dabei waren und sind vor allem Heizungen mit Öl oder Gas als Brennstoff im Blickfeld. Die Hinterlüftung hat die Aufgabe durch die Innenschale diffundierende Feuchte ins Freie zu leiten. Dabei muß allerdings sichergestellt werden, daß die Hinterlfütungsluft auf dem Weg ins Freie nicht zu stark auskühlt (z.B. Zusatzdämmung aussen). Sonst fällt Tauwasser in der Hinterlüftung an und der Schornstein durchfeuchtet trotz Hinterlüftung.
Davon ausgehend, daß der Schornstein für eine Holzfeuerstätte richtig bemessen ist und der Brennstoff gemäß den gesetzlichen Regeln verwendet wird, kann meist auf die hinterlüftung verzichtet werden. Dies weil dann in der Regel eine "trockene" Betriebsweise gegeben ist.
Die Notwendigkeit einer Hinterlüftung kann ansonsten auch entfallen, wenn die Innenrohre inklusive Fugen einen Feuchtedurchgang von kleiner 2 g/m²h aufweisen. Solche Produkte sind durchaus am Markt erhältlich und die daraus errichteten Systeme benötigen auch laut Zulassung keine Hinterlüftung.
Neben der Hinterlfütung sollten Sie Ihr Augenmerk auch auf die Verbrennungsluftzufuhr richten, denn diese muß auch permanent gewährleistet sein und stellt in der Regel eine Verbindung nach draußen dar. Die einzige Möglichkeit auch dafür abhilfe zu schaffen ist der konsequente Einbau von Abgasanlagen für raumluftunabhängige Betriebsweise und dafür geeignete Feuerstätten. Damit wird die Verbrennungsluftzufuhr unabhängig vom Gebäude sichergestellt und Hinterlüftungen brauchen derartige Anlagen auch nicht. Im Rahmen Umsetzung der EnEV kommt solchen Systemen eine wichtige Bedeutung zu.
Viele Grüsse
Burkhard Kehm

Verfasser:
Herbert Trauernicht
Zeit: 25.10.2002 17:47:40
0
3555
Wo ist der Grenzwert "Feuchtedurchgang von kleiner 2 g/m²h" verankert?

Verfasser:
G. Pfitzner
Zeit: 11.11.2003 13:06:13
0
3556
Sehr geehrter Herr Trauernicht,

nach einiger Zeit eine kurze Information. In der Fachzeitschrift
"Moderne Gebäudetechnik" (Ausgabe 10/2003) ist ein Fachbeitrag von Herrn Ing. Heinrich Timm erschienen. Unter dem Titel "Abgasanlagen mit belüfteter Innenschale - Abschätzung der möglichen Abluftmassenströme" geht Herr Timm sachlich auf die Thematik ein.

Mit freundlichen Grüßen

G. Pfitzner

PS. Der Grenzwert für den Feuchtedurchgang ist u.a. in DIN EN 1457
"Keramik-Innenrohre, Anforderungen und Prüfungen ..."
(Ausgabe April 2003)zu finden. Siehe hierzu auch DIN 18160-1,
Ausgabe 18160-1, Ausgabe Dezember 2001, Abschnitt 8.2.2.

Verfasser:
JP.Draper
Zeit: 15.11.2003 19:23:28
0
3557
Jemand fragte bei mir nach ob den Abluft eines WRG gerätes über das LAS-system der Gas therme abgeführt werden kann, ich habe von eine solche Ausführung noch nicht gehört, ich denke dass die Zulassung des Schornsteins dann erloschen ist. Wer hat da mit erfahrung?

Verfasser:
Sukram
Zeit: 17.11.2003 17:00:53
0
3558
Abschätzung der Energieseinsparung durch LAS gibt's in einem PDF auf www.schiedel.de: Bei einem NT-Kessel bis zu 10%!

Detailliertere Hinweise in einem Artikel auf www.ikz.de, die auf 5% bei einem NT-Kessel kommen:
http://www.ikz.de/art_0298/9802030.htm
Allerdings ist hier eine (kostenlose) Anmeldung erforderlich!

Fazit: möglichst keine Hinterlüftung und keine Dämmung, beio Sanierung a




Hochinteressanter Beitrag überr Optimierung des WTS-Systems LAS i.V.m. Hauslüftung:

http://www.empa-ren.ch/Internet-Files/Programm/Aktuelles/aktualitaeten/Status-Seminar/pdf-files%25202002/LAS.pdf

Verfasser:
Sukram
Zeit: 17.11.2003 17:03:53
0
3559
*Gottverd...*

...bei Sanierung alte Hinterlüftung wärmeleitend verfüllen wollt' ich schreiben (@Stefan &@Martin!!!!)


Verfasser:
G.Pfitzner
Zeit: 18.11.2003 12:43:17
0
3560

Stimmt (zum Hinweis auf die Veröffentlichung der Fa. Schiedel), hierbei handelt es sich um eine sachliche Erläuterung des aktuellen Kenntnisstandes durch die Fa. Schiedel. Die u. a. zugrundeliegende Untersuchung wurde von der Initiative Pro Schornstein (www.proschornstein.de) bei der TU Dresden in Auftrag gegeben. Auch Herr Dipl.-Ing. Münz, den ich sehr schätze, hat schon vor Jahren durch Veröffentlichungen und Vorträge auf die Vorteile von Gegenstrom-Abgasanlagen aufmerksam gemacht.

Um den Wärmetauschereffekt (Verbrennungsluftvorwärmung, Wärmeabgabe an die Umgebung) nutzbar zu machen, ist ein Luft-Abgas-System mit einer konzentrischen Schachtanordnung (Gegenstrom-Abgasanlage) notwendig.

Auch ich halte konzentrische Luft-Abgas-Systeme für Öl- oder Gasfeuerstätten und Luft-Abgas-Schornsteine für Festbrennstoff-Einzelfeuerstätten für sinnvoll und zeitgemäß. Auch hier ist die Innenschale hinterlüftet, allerdings durch die fortschreitende Entwicklung in den letzten Jahren in umgekehrter Richtung als bisher.

Die „Hinterlüftung“ würde ich daher nicht prinzipiell abwerten. Eine dichte Innenschale oder ein „Kompaktsystem“ reicht nicht immer aus. Ohne „Hinterlüftung“ im Gegenstrom kann das „Wärmetauscherprinzip“ zum Beispiel nicht auf diese einfache Weise (Vorwärmung der Verbrennungsluft, dadurch Erhöhung des Wirkungsgrades) genutzt werden.

Aus Gründen des Feuchteschutzes und zur Sicherstellung der bauaufsichtlichen Anforderungen (Brandschutz, Belüftung bei Überdruck) kann eine wirksame Hinterlüftung (Belüftung der Innenschale) erforderlich/vorgeschrieben sein. Ob nun im Gleichstrom oder im Gegenstrom hängt von den baulichen Realisierbarkeiten (Aufstellort, Kesselbauart etc.) ab.

Theoretisch müsste auch heute die Versorgung der Feuerstätten (< 35 kW, ausreichend großer Aufstellraum) mit Verbrennungsluft durch natürliche Undichtheiten der Gebäude ausreichend sichergestellt sein. Durch die EnEV werden nach meinem Kenntnisstand (im Vergleich zur vorherigen Situation) weder erhöhte Dichtheitsanforderungen an Fenster, noch an Türen gestellt (siehe hierzu die offizielle Begründung zur EnEV, Seite 83 zu dem Anforderungsniveau von Fenstern und Fenstertüren, Quelle: www.deutsche-energie-agentur.de). Ansonsten wären die Feuerungsverordnungen ja nicht mehr anwendbar. Allerdings sind die Probleme durch fugendichte Fenster und Türen in der Praxis auch schon lange bekannt (siehe hierzu z. B. www.schornsteinfeger-nds.de/sammelmappe/ht3/fu%20fenster.htm)...

Tatsache ist weiterhin, dass durch die EnEV die Gebäude immer luftdichter gebaut werden. Um einen hygienischen Luftwechsel sicherzustellen, kommen daher auch vermehrt Lüftungsanlagen zur Anwendung. Diese luftabsaugenden Anlagen (aber auch leistungsstarke Küchenablufthauben, siehe hierzu auch www.schornsteinfeger-nds.de/sammelmappe/ht4/haubenta.htm) können den sicheren Betrieb der raumluftabhängigen Feuerstätten unter Umständen gefährden (Unterdruckproblematik, Abgasaustritt). Die Umsetzung der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Maßnahmen, ist in der Regel mit einer Komforteinbuße bzw. Nutzungseinschränkung verbunden.

Für raumluftunabhängige Feuerstätten bestehen nach FeuVO (Irrtum vorbehalten!) keine einschränkenden Aufstellbedingungen. An diese Feuerstätten werden u. a. erhöhte Dichtheitsanforderungen gestellt.

Infolgedessen könnte auch bei Festbrennstoff-Einzelfeuerstätten (Kaminöfen, Kamineinsätze) die Zielrichtung eindeutig zur „Hinterlüftung“ im Gegenstrom durch Verbrennungsluftansaugung gehen.

Einige Gerätehersteller bieten zwischenzeitlich diese neuartigen Festbrennstoff-Feuerstätten an, die unter anderem auch die erhöhten Dichtheitsanforderungen erfüllen, um unabhängig vom Rauminhalt und Lüftung betrieben werden zu dürfen. Als Verwendbarkeitsnachweis muss eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegen.

Bei konzentrischen Luft-Abgas-Schornsteinen für Festbrennstoffe muss die Innenschale bei höheren Abgastemperaturen im Regelfall gedämmt werden, damit die Widerstände (durch thermischen Auftrieb im Luftschacht) gering gehalten werden. Hier muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Nutzung der Restwärme und der Funktion der Abgasanlage und Feuerstätte getroffen werden.

Die Diskussion über mögliche Lüftungswärmeverluste der „Gleichstrom-Hinterlüftung“ halte ich lediglich in diesem Zusammenhang für unverhältnismäßig (z. B. auch im Vergleich zum gesetzlich vorgeschriebenen Luftwechsel) und nicht die eigentliche Problematik (Lüfungsanlage, Feuerstätte) treffend.

Auch ich empfehle heute eine Gegenstrom-Abgasanlage (wenn realisierbar).

Verfasser:
Harry
Zeit: 18.11.2003 14:00:11
0
3561
@Sukram:
Danke für die interessanten Links!
(wie Du die nur immer findest...?)

Harry

Verfasser:
Sukram
Zeit: 18.11.2003 14:54:58
0
3562
@Harry: dankedankedanke :-) (*verlegenrotwerd*)
Hat aber lange gedauert bis jmd anspringt ;-)

***

@GP: Hab' verzweifelt nach den 2 aufgeführten Studien gesucht um die Randbedingungen zu überprüfen bzw. schon einen dicken Verriss verfasst, bis ich drauf kanm,dass hier ein LAS mit einem hinterlüfteten Schornstein verglichen wird.
Nix gefunden ?!?
Macht mich misstrauisch wenn die IPS das nicht bringt...

Ich dachte, die a-Werte wären durch die EnEV deutlich verschärft worden. Die zulässigen Undichtigkeiten, die im Blower-door-Test kontrolliert weren, reichen jedenfalls sicher nicht für eine ausreichende Zuluft. Klar müssten die FeuVO in diesem Bereich dringendst korrigiert werden.

Ob die Hinterlüftung für die Zuluftversorgung von raumluftabhängigen Feuerstätten grundsätzlich zulässig ist, bin ich mir nicht sicher- wie kontrolliert der Schorni das? Sichtprüfung wäre zumindest schwierig...

Ich hatte recherchiert, weil ich die Effizienz des LAS bzgl. Restbrennwertnutzung bzw. Zuluftvorwärmung rausfinden wollte und ob sich ggf. eine 2cm-Dämmung des Zuluftringspaltes rentiert (180er Zug-80 mm Abgas, 125mm Zuluft, Rest Dämmung). War tief enttäuscht- 1-2% wäre den Aufwand nicht wert.

Zudem ist's son, dass mein 73er Schiedel offenbar NICHT hinterlüftet ist- zumindest sind unten keine Öffnungen, nur auf dem Schornsteinkopf sind neben der Keramikinnenschale zwei- eher zufällige- Löcher. (dran hängt ein 48KW-Umstellbrander). Der Schornstein wird demzufolge auch recht warm. Pfusch beim Bau oder auch zulässig?

Ergo ist's schonmal Essig mit der Mehreinsparung durch's LAS- so lassen wie es ist oder zumindest auf die Dämmung der Zuluft verzichten wäre in meinem Fall effizienter: Dass die Abwärme soviel bringt, hätte ich nie gedacht.

Hier hat Harry auch ewndlich mal ein schlägkräftiges Argument für seine Überdimensionierungsphobie: wenn der Brenner durchläuft, ist natürlich die Effizienz des LAS-Wärmetauschers am größten ;-)

UND ein weiteres Argument gg. Wärmezentralen auf dem Dachboden.

***
Besteht die Dämmvorschrift der Innenschale auch bei z.B. Pelletkesseln mit Ventilator? Wohl eher nicht...

Verfasser:
Harry
Zeit: 18.11.2003 15:02:09
0
3563
@Sukram
Einschränkung: der schweizer Link geht nicht her!

Verfasser:
Sukram
Zeit: 18.11.2003 15:52:04
0
3564
Achso,tschulligung.

Geht halt da drüber:
http://www.empa-ren.ch/ren/ENABL.htm

Verfasser:
martin havenith
Zeit: 19.11.2003 17:18:17
0
3565
@sukram

die dichtigkeit kann der Schorni mit dem Abgasmessgerät prüfen.
wenn kein co und kein CO2 in der Ansaugluft ist, ist das Abgasrohr als dicht anzusehen.

Die LAS in verbindung mit den langen brennerlaufzeiten von optimierten Feuerungsanlagen sind tatsächlich ein schlagkräftiges Argument.

Den Hinweis zur Dachzentrale möchte ich lieber überlesen. Ich bau mir doch nicht freiwillif eine schwachstelle in meine Anlage ein....

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