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Foren
Info: Veränderte Förderbedingungen Bafa ab 2024
Verfasser:
MatthiasWP
Zeit: 25.09.2023 22:26:01
4
3591465
Hallo miteinander,

mit dem Beschluss vom Wohnungsbaugipfel der Bundesregierung am heutigen Tage wurden u.A. die Fördersätze für die geplante Änderung für die Bundesförderung Effiziente Gebäude angepasst:
So soll es nun ab 2024 vorraussichtlich 30% Förderung (ggf. +5 % iSFP Bonus) für Maßnahmen an der Gebäudehülle geben, auch die Förderung mittels Einkommenssteuererlass nach §35c soll auf 30% angepasst werden; Ferner wird die Förderung für den Heizungstausch um weitere 5% erhöht, sodass hier nun für eine Wärmepumpe 30% (Grundförderung) +25% (Bei Heizungstausch Altanlage >20 Jahre) + 5% (Kältemittel/Erdwärme) = 60% möglich ist - ggf. dazu 30% Einkommensbonus für einkommensschwache Haushalte.

Diese Informationen zur Veränderung der Förderungen sind vorläufig, es besteht die Möglichkeit, dass diese sich bis zum Jahreswechsel nochmal verändern.

Quelle: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/Massnahmenpaket-bauen/massnahmenpaket-artikel.html (Punkt 11)

Verfasser:
hanssanitaer
Zeit: 26.09.2023 07:35:39
2
3591515
Wobei man sinnvoller Weise im Hinterkopf behält, dass die Bundesregierung die förderfähigen Kosten der Heizungssanierung auf 30.000€ zu deckeln gedenkt!

Bei den gängigen Preisen der Branche fährt man mit den aktuellen Förderbedingungen in 2023 besser.

Jedenfalls war das der Tenor bei Abstimmung zum neuen GEG.

Verfasser:
Stefan8787
Zeit: 26.09.2023 08:36:14
0
3591541
Aber auch nur max. bis zu 70% und der maximale Betrag wurde ja meine reduziert.

Verfasser:
MatthiasWP
Zeit: 26.09.2023 09:41:37
1
3591579
Das stimmt in der Tat nur teilweise. Ich muss an dieser Stelle mal Werbung für de Förderübersicht beim GIH machen, da diese _so viel übersichtlicher_ ist, als alles von der Bafa:

https://www.gih.de/bundesfoerderung-effiziente-gebaeude/#1689052762543-e6d51f38-fdac

Der Artikel 2024 ist noch nicht komplett angepasst.

Aber:

Heizung Vergleich, EFH:

Vergleich bei Investition 45000€:
Jetzt 45000€ * 40% = 18000€ (WP 25 + 10 Tausch + 5 Kältemittel)
2024 30000€ * 60% + 15000€ * 30% = 22500€ (Grenze 30k mit WP 30 + 25 Tausch + 5 Kältemittel); _weitere Kosten_ sind als "Effizienzmaßnahmen" zum Fördersatz von 15/20 oder eventuell 30/35% ansetzbar (das ist für mich derzeit nicht verständlich, ob diese "Effizienzmaßnahmen" auch auf 30% erhöht werden) für weitere bis zu 60000€.

Selbst mit nur 15% wird die neue Förderung in der Regel nicht schlechter gestellt sein als die alte.

Ich finde aber gut: Das endlich mal erhört wurde, dass Maßnahmen zur Energiebedarfsreduktion ebenfalls sinnvoll sind. Mit der neuen Förderung lohnt sich das halt endlich mal deutlich besser...

Verfasser:
Mauk
Zeit: 26.09.2023 10:06:42
0
3591595
Ich habe eine Bewilligung nach altem Stand (35+5%). Kann mam das bei der BAFA stornieren und später einen neuen Antrag stellen?

Verfasser:
MatthiasWP
Zeit: 26.09.2023 10:11:29
2
3591600
Ja, du kannst zurücktreten & hast dann 6 Monate Sperrzeit für einen neuen Antrag. Natürlich nur dann sinnvoll, wenn es OK ist, dass es erst nach 6 Monaten los geht.

Siehe FAQ 2.4: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html#faqHID-ae351623-666f-4bfc-98f2-0a0c7605964d

Verfasser:
Roland_999
Zeit: 06.10.2023 10:52:42
0
3595365
Spielt es dann bei der Neubeantragung keine Rolle mehr wenn der Auftrag bereits an den Handwerker vergeben wurde?

Verfasser:
Mauk
Zeit: 06.10.2023 11:19:38
0
3595383
Dann wird der Auftrag storniert, Antrag gestellt und neu beauftragt....

Verfasser:
Hundefan88
Zeit: 06.10.2023 11:22:36
0
3595385
Zitat von Roland_999 Beitrag anzeigen
Spielt es dann bei der Neubeantragung keine Rolle mehr wenn der Auftrag bereits an den Handwerker vergeben wurde?


Na doch, ist ja ein neuer Antrag. Dementsprechend muss der Auftrag auch nach dem neuen Antrag vergeben werden. Man muss halt mit dem Heizungsbauer reden in dem Fall, wobei das durch die 6 Monate natürlich einiges an Zeitverlust bedeutet. Da sollte man schon genau überlegen, ob es das wirklich wert ist. Vermutlich nur, wenn man den Bonus für Einkommensschwache nutzen kann.

Verfasser:
Mauk
Zeit: 06.10.2023 11:25:41
0
3595387
Ob die 6 Monate wirklich gelten, wäre noch zu klären. Alte Förderung Bafa, neue soll über KfW laufen. Die 6 Monate gelten nur bei Neubeantragung des selben Förderprogramms. Wäre das gegeben Bafa / KfW?

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