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02.10.2023 12:05:38 |
Moin, Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkel bringen... Wir haben uns für unseren Altbau mit 410m2 für eine Wolf CHA16/20 entschieden, diese soll im Dezember geliefert werden. Nun ist die Frage, welche Förderung denn für uns besser wäre. Die Kosten belaufen sich für den Tausch des Wärmesrzeugers auf ca. 35.000€ inklusive notwendiger Nebenarbeiten. Ansonsten ist noch der Einbau von Deckenheizungen im Zuge der Haussanierung geplant. Nach meinem aktuellem Verständnis wird für 2023 wie folgt gefördert: max. 60.000€ , da die Gasbüchse > 20 Jahre alt ist und die Wolf R290 nutzt würde ich auf 40% Förderung für die Wärmepumpe sowie 30% Förderung des Materials für die Deckenheizungen kommen. Hat wer schon verstanden wie das ab 2024 aussieht, nachdem die Sachen nochmals überarbeitet wurden, versteh ich nicht mehr so ganz was jetzt die Förderung betrifft...
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02.10.2023 12:18:48 |
Hast du denn schon eine Zusage auf Basis alter Regeln?
Ich denke, wenn du jetzt Antrag stellst, werden schon die neuen Bedingungen gelten. Und wenn du einen gestellten zurück ziehst, gibt es glaube ich eine Sperrzeit von 6 Monaten.
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02.10.2023 13:47:47 |
Nana, nich auf den Quatsch hören. a) Förderung bei Beantragung jetzt (vorraussichtlich bis Ende des Jahres, aber es ist derzeit noch kein Aktualisierungstermin veröffentlicht): 40% wie du schreibst. Deckenheizung zählt als Umfeldmaßnahme für die Wärmepumpe. Lass dir das Material vom Heizi mit liefern, dann gibt's darauf auch die 40%. Bei Eigenleistung (Materialförderung) brauchst du nen Energie-Effizienz-Experten mit im Boot und hier sind Umfeldmaßnahmen nicht förderfähig, sodass eine selbst eingebaute Heizfläche dann nicht im Segment Wärmepumpe unterzubringen ist. Sprich: Hol dir das Zeug über den Heizi. b) Förderung in Zukunft: Die in der Pressemitteilung veröffentlichten Zahlen soll man laut Aussage des Bafa noch nicht für voll nehmen, es klingt ehrlich gesagt so, dass das Bafa erwartet, dass sie nicht genügend Mittel vom Lindner bekommen, um die Förderung wirklich so anheben zu können, aber das ist eine Mutmaßung meinerseits. Hier wären wir aber nach derzeitigem Stand bei 30+25+5 = 60%, aber eben nur auf 30000€. Alles darüber kann im Segment Heiungsoptimierung mit "angekündigten" 30-35% gemacht werden (derzeit wären da 15-20%, jenachdem ob iSFP vorliegt). Sprich: Es ist wahrscheinlich, dass sich das warten lohnt. ABER: Beauftragung erst nach Abschluss Förderung! Wenn die Wolf also schon bestellt ist, aber du noch keine Förderung beantragt hast, ist das eigentlich schon "zu spät". Außer, dein Heizi hat sie ohne Abmachung zwischen euch einfach nurmal so bestellt...
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02.10.2023 17:19:27 |
Was sind denn die +5? Wird r290 Förderung fortgesetzt?
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02.10.2023 17:30:15 |
Spielt alles keine Geige, ich würde schleunigst überhaupt erstmal was beantragen, bevor die erste a Konto Rechnung kommt - sonst kannst du dir das Thema ans Bein streichen 😉
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02.10.2023 18:12:48 |
Zitat von A Min  Hast du denn schon eine Zusage auf Basis alter Regeln?
Ich denke, wenn du jetzt Antrag stellst, werden schon die neuen Bedingungen gelten. Und wenn du einen gestellten zurück ziehst, gibt es glaube ich eine Sperrzeit von 6 Monaten. Ist diese Karenzzeit von 6 Monaten wirklich gegeben? In den Bedingungen steht, die 6 Monate gelten, wenn es sich um das selbe Förderprogramm handelt. Soweit ich es weiß, soll die neue Förderung aber nicht mehr über die Bafa, sondern über die KfW laufen. Also dann doch wohl unterschiedliche Programme? Man weiß aber noch gar nicht wie groß der Fördertopf ist. Vielleicht ist der neue schon nach kurzer Zeit aufgebraucht, wie die 300 Mio vor einigen Tagen für PV.
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02.10.2023 20:34:34 |
Nee, die können sich _auf garkeinen Fall_ erlauben, den Topf so schnell auslaufen zu lassen. Die BEG muss dauerhaft nutzbar sein, sonst ist da ganz schnell Stillstand...
Ja, die 5% natürliche Kältemittel sollen nach aktuellem Stand weiterlaufen. Aber wie gesagt, nichts genaues weiß man nicht. Das gleiche gilt übrigens für die Sperrzeit nach Verzicht: Man weiß noch nicht, ob die gelten wird. Hab da eh gerade ne Anfrage beim Bafa liegen, kann die Antwort in ein paar Tagen hier einreichen...
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02.10.2023 22:48:37 |
Zitat von MatthiasWP  Hier wären wir aber nach derzeitigem Stand bei 30+25+5 = 60%, aber eben nur auf 30000€ Wie soll das denn besser sein als die vorherigen Konditionen? Hab letztes Jahr 50% bekommen auf waermepumpe, FBH und Fliesen = 60.000, davon 50% = 30.000€
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03.10.2023 12:26:13 |
Zitat von MatthiasWP  Nee, die können sich _auf garkeinen Fall_ erlauben, den Topf so schnell auslaufen zu lassen. Die BEG muss dauerhaft nutzbar sein, sonst ist da ganz schnell Stillstand...
Man weiß noch nicht, ob die gelten wird. Hab da eh gerade ne Anfrage beim Bafa liegen, kann die Antwort in ein paar Tagen hier einreichen... [...] Hoffentlich erhältst Du eine Antwort von der Bafa.
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04.10.2023 03:42:51 |
Zitat von MatthiasWP  Nana, nich auf den Quatsch hören. a) Förderung bei Beantragung jetzt (vorraussichtlich bis Ende des Jahres, aber es ist derzeit noch kein Aktualisierungstermin veröffentlicht): 40% wie du schreibst. Deckenheizung zählt als Umfeldmaßnahme für die Wärmepumpe. Lass dir das[...] Das habe ich auch gelesen: "Nicht förderfähig sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen in Eigenleistung!" https://www.energie-fachberater.de/beratung-foerdermittel/foerderung/foerdermittel/foerderung-von-eigenleistungen.php Im Bafa Infoblatt wird eine Deckenheizung als föderfähig deklariert: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/ Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten.pdf Wo wird jetzt definiert, was Umfeldmaßnahmen sind? Die Deckenheizung ist ja ein Wärmeträger und somit Bestandteil der Heizung, oder nicht?
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04.10.2023 10:19:06 |
Wichtig ist, dass erst die Förderung beantragt werden und die Mitteilung vorliegen muss, dass der Antrag eingegangen ist und man einen Auftrag auslösen kann. Noch besser ist es, zu warten bis der Förderbescheid tatsächlich vorliegt. Beauftragt man den Heizungsbauer vorher, gibt es keine Förderung. Wenn der eine Heizung bestellt ist das egal, aber wenn du ein Angebot unterschreibst und er sie dir ausliefert ohne dass der Förderantrag vorliegt hast du ein Problem. Bei der jetzigen Förderung von max. 40% ist m.E. alles dabei was zum Heizungsumbau gehört, auch der Austausch von Heizkörpern oder Umbau auf Flächenheizungen, aber nur wenn das der Handwerker alles im Rahmen der beantragten Maßnahme macht. Wenn du den Antrag jetzt stellst gilt noch die bisherige Regelung. Eine neue Regelung tritt frühestens am 1.1.24 in Kraft, und wie die aussieht weiß man noch nicht genau, nur dass die Förderung 30% betragen soll und verschiedene Aufschläge - auch einkommensabhängig - dazukommen sollen bis zu einer Maximalförderung von 60%. So lange aber die konkrete Förderrichtlinie nicht vorliegt ist das Kaffeesatzlesen. Auch ob es eine Sperrfrist gibt oder nicht ist unklar, genau so wie die Preisentwicklung nicht vorhersehbar ist, wenn du z.B. noch ein Jahr wartest. Wenn du dir sicher bist, dass du jetzt die Heizung einbauen lassen willst oder musst, dann schnell Antrag stellen und mit dem HB klären, dass es vorher von dir keine Unterschrift gegeben hat. Nächstes Jahr kannst du dich dann ärgern, dass du nicht gewartet hast, oder freuen, dass du alles richtig gemacht hast. Das Risiko liegt bei dir.
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| Zeit:
04.10.2023 11:18:22 |
Zitat von homerlin  Zitat von MatthiasWP  [...] Das habe ich auch gelesen: "Nicht förderfähig sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen in Eigenleistung!" https://www.energie-fachberater.de/beratung-foerdermittel/foerderung/foerdermittel/foerderung-von-eigenleistungen.php Im Bafa Infoblatt wird[...] MatthiasWP hatte Recht. Hier habe ich etwas gefunden, dass Deckenheizung klar als Nebenkosten (Umfeldmaßnahme) deklariert: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/ Energie/ee_merkblatt_foerderfaehige_kosten.pdf Tja, man muss wirklich sehr genau hinschauen...guter Hinweis also von MatthiasWP!
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| Zeit:
04.10.2023 11:42:17 |
Zitat von DaWotan  Wir haben uns für unseren Altbau mit 410m2 für eine Wolf CHA16/20 entschieden, diese soll im Dezember geliefert werden. Nun ist die Frage, welche Förderung denn für uns besser wäre. [...] VOR Antragstellung darf KEIN Auftrag erteilt werden.
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| Zeit:
05.10.2023 19:30:59 |
... niemand hat die Absicht einen Auftrag zu erteilen... ;)
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| Zeit:
05.10.2023 20:27:35 |
Zitat von DaWotan  ... niemand hat die Absicht einen Auftrag zu erteilen... ;) Wir haben uns für unseren Altbau mit 410m2 für eine Wolf CHA16/20 entschieden, diese soll im Dezember geliefert werden.Dann gibt es also keinen Auftrag. Trotzdem würde ich vor der Lieferung den BAFA Antrag stellen ..
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